30. Juli: Unterschied zwischen den Versionen
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"Am 30. Juli 1464 wurden von dem vom Herzoge und Landgrafen Wilhelm bestellten Reichsschultheißen Heinrich von Wenden in Nordhausen (nach dem Originalprotokoll) 35 Zeugen vernommen, meistens hoch bejahrte Bürger (der fünfte, Dietr. „Behirboum", war 100 Jahre alt), deren Aussagen darauf hinausgingen: Die Nordhäuser haben eine eigene freie Flur auf des Reiches Boden, worin sie auch weidwerken und Vogel stellen und allerlei Befestigungen machen dürfen und machen (Schläge, Rinnebäume, Zindeln, Schränke, Gruben, Thürme, Landwehren, Bergfrieden); darin und über ihre Aecker, Wiesen, Weingärten, Hopfenberge und Teichhöfe richtet nur der Reichsschultheiß mit seinen vom Rathe gestellten Schöffen und läßt auch Hingerichtete oder Verunglückte in der Flur aufheben und zur Erde bestatten; das Gericht der Grafen von Honstein vor dem Siechhofe ist erst vor ungefähr 56 oder 58 Jahren nach einer Uebereinkunft der nordhäusischen Abgeordneten mit den Grafen Heinrich Ernst und Günther von Honstein auf einem Tage zu Wofleben eingerichtet worden [Fußnote: Das wahre Verhältnis wird wohl sein: das alte gräfliche Landgericht, namentlich das klettenbergische, war nach dem Aussterben dieser Grafen in Abnahme gekommen und erhielt auf dem Tage zu Wofleben eine neue Einrichtung.], und zwar nur zum Besten der Nordhäuser und nur um über Unterthanen der Grafen zu richten, nicht über nordhäusische Bürger.“<ref>Förstemann & Lesser: ''Historische Nachrichten …'' Seite 311</ref> | "Am 30. Juli 1464 wurden von dem vom Herzoge und Landgrafen Wilhelm bestellten Reichsschultheißen Heinrich von Wenden in Nordhausen (nach dem Originalprotokoll) 35 Zeugen vernommen, meistens hoch bejahrte Bürger (der fünfte, Dietr. „Behirboum", war 100 Jahre alt), deren Aussagen darauf hinausgingen: Die Nordhäuser haben eine eigene freie Flur auf des Reiches Boden, worin sie auch weidwerken und Vogel stellen und allerlei Befestigungen machen dürfen und machen (Schläge, Rinnebäume, Zindeln, Schränke, Gruben, Thürme, Landwehren, Bergfrieden); darin und über ihre Aecker, Wiesen, Weingärten, Hopfenberge und Teichhöfe richtet nur der Reichsschultheiß mit seinen vom Rathe gestellten Schöffen und läßt auch Hingerichtete oder Verunglückte in der Flur aufheben und zur Erde bestatten; das Gericht der Grafen von Honstein vor dem Siechhofe ist erst vor ungefähr 56 oder 58 Jahren nach einer Uebereinkunft der nordhäusischen Abgeordneten mit den Grafen Heinrich Ernst und Günther von Honstein auf einem Tage zu Wofleben eingerichtet worden [Fußnote: Das wahre Verhältnis wird wohl sein: das alte gräfliche Landgericht, namentlich das klettenbergische, war nach dem Aussterben dieser Grafen in Abnahme gekommen und erhielt auf dem Tage zu Wofleben eine neue Einrichtung.], und zwar nur zum Besten der Nordhäuser und nur um über Unterthanen der Grafen zu richten, nicht über nordhäusische Bürger.“<ref>Förstemann & Lesser: ''Historische Nachrichten …'' Seite 311</ref> | ||
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Zugehörigkeit Nordhausens zu Preußen: Am 30. Juli 1802 wird der Nordhäuser Magistrat offiziell von dem am [[6. Juni|6. Juni 1802]] erlassenen Patent, das die Einverleibung Nordhausens in das Königreich Preußen beinhaltete, benachrichtigt.<ref>Magistrat der Stadt Nordhausen: ''Das tausendjährige Nordhausen.'', Band 2, Seite 131</ref> | Zugehörigkeit Nordhausens zu Preußen: Am 30. Juli 1802 wird der Nordhäuser Magistrat offiziell von dem am [[6. Juni|6. Juni 1802]] erlassenen Patent, das die Einverleibung Nordhausens in das Königreich Preußen beinhaltete, benachrichtigt.<ref>Magistrat der Stadt Nordhausen: ''Das tausendjährige Nordhausen.'', Band 2, Seite 131</ref> | ||
Version vom 27. Januar 2022, 19:52 Uhr
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1464
"Am 30. Juli 1464 wurden von dem vom Herzoge und Landgrafen Wilhelm bestellten Reichsschultheißen Heinrich von Wenden in Nordhausen (nach dem Originalprotokoll) 35 Zeugen vernommen, meistens hoch bejahrte Bürger (der fünfte, Dietr. „Behirboum", war 100 Jahre alt), deren Aussagen darauf hinausgingen: Die Nordhäuser haben eine eigene freie Flur auf des Reiches Boden, worin sie auch weidwerken und Vogel stellen und allerlei Befestigungen machen dürfen und machen (Schläge, Rinnebäume, Zindeln, Schränke, Gruben, Thürme, Landwehren, Bergfrieden); darin und über ihre Aecker, Wiesen, Weingärten, Hopfenberge und Teichhöfe richtet nur der Reichsschultheiß mit seinen vom Rathe gestellten Schöffen und läßt auch Hingerichtete oder Verunglückte in der Flur aufheben und zur Erde bestatten; das Gericht der Grafen von Honstein vor dem Siechhofe ist erst vor ungefähr 56 oder 58 Jahren nach einer Uebereinkunft der nordhäusischen Abgeordneten mit den Grafen Heinrich Ernst und Günther von Honstein auf einem Tage zu Wofleben eingerichtet worden [Fußnote: Das wahre Verhältnis wird wohl sein: das alte gräfliche Landgericht, namentlich das klettenbergische, war nach dem Aussterben dieser Grafen in Abnahme gekommen und erhielt auf dem Tage zu Wofleben eine neue Einrichtung.], und zwar nur zum Besten der Nordhäuser und nur um über Unterthanen der Grafen zu richten, nicht über nordhäusische Bürger.“[1]
1802
Zugehörigkeit Nordhausens zu Preußen: Am 30. Juli 1802 wird der Nordhäuser Magistrat offiziell von dem am 6. Juni 1802 erlassenen Patent, das die Einverleibung Nordhausens in das Königreich Preußen beinhaltete, benachrichtigt.[2]
1812
Am 30. Juli erhalten die Ärzte und Wundärzte der Stadt vom Unterpräfekten die Aufforderung, die Kinder der armen Leute unentgeltlich gegen die Blattern zu impfen.[3]
1855
Am 30. Juli veranstaltet der Landwirtschaftliche Verein in der Goldenen Aue erneut eine Tierschau auf einem Platz vor dem Sundhäuser Tor.[3]
1878
Bei der Reichstagswahl am 30. Juli 1878 wird Albert Jäger, Brennereibesitzer in Nordhausen (Nationalliberale Partei) gewählt. Er erhielt im Kreis: 5106 Stimmen (53,0 %), Stadt: 2941 (75,2 %).[3]
1913
Am 30. Juli 1913 wird Nordhausen Flugstützpunkt.[4]
1914
Am 30. Juli versammeln sich vor dem Rathaus Sozialdemokraten zu einer Antikriegskundgebung. Auf gütliches Zureden der Polizeibeamten gehen sie wieder auseinander. Am nächsten Abend spricht der sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete Paul Reißhaus (Erfurt) im überfüllten Schützenhaus-Garten gegen den drohenden Krieg. Nach Ende der Versammlung ertönen erneut Hochrufe auf den Frieden. Auf dem Kornmarkt kommt es erneut zu einer spontanen Friedenskundgebung. Andere strömen zu einem patriotischen Konzert in das Gehege, formieren sich anschließend zu einem Umzug, der zunächst zum Bismarck-Denkmal führt, wo man das „Deutschlandlied“ singt, sodann zum Kaiser-Friedrich-Denkmal, wo „Heil Dir im Siegerkranz“ angestimmt wird. Vor der Terrasse des Kaffeehauses Dietze wird das Telegramm mit der Ansprache des Kaisers verlesen.[3]
1920
Am 30. Juli 1920 wird die allgemeine Wehrpflicht aufgehoben.[5]
1962
Am 30. Juli trifft eine achtköpfige Delegation aus der französischen Partnerstadt Maubeuge zu einem dreiwöchigen Erfahrungsaustausch in Nordhausen ein.[3]
Literatur
- Ernst Günther Förstemann; Friedrich Christian Lesser: Historische Nachrichten von der ehemals kaiserlichen und des heil. röm. Reichs freien Stadt Nordhausen gedruckt daselbst im Jahre 1740. Umgearbeitet und fortgesetzt. Nordhausen: Eberhardt, 1860.
- Magistrat der Stadt Nordhausen (Hrsg.): Das tausendjährige Nordhausen. Nordhausen, 1927.
Einzelnachweise
- ↑ Förstemann & Lesser: Historische Nachrichten … Seite 311
- ↑ Magistrat der Stadt Nordhausen: Das tausendjährige Nordhausen., Band 2, Seite 131
- ↑ 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 Stadtarchiv Nordhausen (Hrsg.): Chronik der Stadt Nordhausen : 1802 bis 1989. Horb am Neckar: Geiger, 2003.
- ↑ Magistrat der Stadt Nordhausen: Das tausendjährige Nordhausen., Band 2, Seite 269
- ↑ Magistrat der Stadt Nordhausen: Das tausendjährige Nordhausen., Band 2, Seite 271