21. März: Unterschied zwischen den Versionen

Aus NordhausenWiki
K Textersetzung - „...“ durch „…“
Friedrich Werner (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
{{Jahrestag März}}
{{Jahrestag März}}
==== 1689 ====
==== 1689 ====
Die Zorge war bei Tauwetter angeschwollen und riss am 21. März 1689 „die steinerne Siechenbrücke hinweg, welche erst 1693 wieder erbaut wurde.“<ref>Förstemann & Lesser: ''Historische Nachrichten …'' Seite 407</ref>
Die Zorge war bei Tauwetter angeschwollen und riss am 21. März 1689 „die steinerne [[Siechenbrücke]] hinweg, welche erst 1693 wieder erbaut wurde.“<ref>Förstemann & Lesser: ''Historische Nachrichten …'' Seite 407</ref>
 
==== 1888 ====
Am 21. März 1988 schreibt der ''[[Nordhäuser Courier]]'':
: „Es ist bekannt, daß die Hauptindustrie unserer Stadt, die Branntweinbranche, seit dem 1. October v. Js. sehr darnieder liegt. Der Branntweinconsum im Inlande hat ganz bedeutend nachgelassen, da in Folge der neu eingeführten Verbrauchssteuer der Preis des Branntweins fast auf das Doppelte gestiegen ist.“<ref name="Archiv">Stadtarchiv Nordhausen (Hrsg.): ''Chronik der Stadt Nordhausen : 1802 bis 1989''. Horb am Neckar: Geiger, 2003.</ref>
 
==== 1910 ====
Die Stadtverordneten beraten abschließend über die Fragen der Kanalisation. Die Kosten werden auf 2,5 Millionen Mark geschätzt. Mit dem Bau soll im Herbst begonnen werden.<ref name="Archiv"/>


==== [[1927]] ====
==== [[1927]] ====
Am 21. März 1927 beschloß der Verkehrsverein Nordhausen in seiner letzten Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins, dessen Geschäfte auf die Stadt übertragen wurden.  
Am 21. März 1927 beschließt der Verkehrsverein Nordhausen in seiner letzten Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins, dessen Geschäfte auf die Stadt übertragen werden.  
 
==== 1930 ====
Am 21. März 1930 werden Johannes Schildt, Max Herbst, Albert Decker, Felix Fohrenkamm, Friedrich Herbst, Adolf Schulschenk, Erich Steinecke, Karl Teichmann, Ernst Hiller und Paul Steinecke wegen Vergehens gegen das Republikschutzgesetz zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, die auf drei Jahre gegen Zahlung einer Buße von je 20 RM ausgesetzt werden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Musikverein „Edelweiß“ von 1929 die Fortsetzung der Schalmeienkapelle des verbotenen Rotfrontkämpferbundes gewesen sei und überhaupt die Ortsgruppe in Gestalt des Musikvereins weitergeführt werden sollte. Gegen das Urteil legen die Angeklagten Berufung ein.<ref name="Archiv"/>


== Literatur ==
== Literatur ==
Zeile 12: Zeile 22:
<references/>
<references/>


[[Kategorie: 1689]]
[[Kategorie: 1888]]
[[Kategorie: 1910]]
[[Kategorie: 1927]]
[[Kategorie: 1927]]
[[Kategorie: 1689]]
[[Kategorie: 1930]]
[[Kategorie: Kalenderblatt]]
[[Kategorie: Kalenderblatt]]


__NOTOC__
__NOTOC__

Version vom 19. März 2021, 14:01 Uhr

1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31

1689

Die Zorge war bei Tauwetter angeschwollen und riss am 21. März 1689 „die steinerne Siechenbrücke hinweg, welche erst 1693 wieder erbaut wurde.“[1]

1888

Am 21. März 1988 schreibt der Nordhäuser Courier:

„Es ist bekannt, daß die Hauptindustrie unserer Stadt, die Branntweinbranche, seit dem 1. October v. Js. sehr darnieder liegt. Der Branntweinconsum im Inlande hat ganz bedeutend nachgelassen, da in Folge der neu eingeführten Verbrauchssteuer der Preis des Branntweins fast auf das Doppelte gestiegen ist.“[2]

1910

Die Stadtverordneten beraten abschließend über die Fragen der Kanalisation. Die Kosten werden auf 2,5 Millionen Mark geschätzt. Mit dem Bau soll im Herbst begonnen werden.[2]

1927

Am 21. März 1927 beschließt der Verkehrsverein Nordhausen in seiner letzten Mitgliederversammlung die Auflösung des Vereins, dessen Geschäfte auf die Stadt übertragen werden.

1930

Am 21. März 1930 werden Johannes Schildt, Max Herbst, Albert Decker, Felix Fohrenkamm, Friedrich Herbst, Adolf Schulschenk, Erich Steinecke, Karl Teichmann, Ernst Hiller und Paul Steinecke wegen Vergehens gegen das Republikschutzgesetz zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, die auf drei Jahre gegen Zahlung einer Buße von je 20 RM ausgesetzt werden. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Musikverein „Edelweiß“ von 1929 die Fortsetzung der Schalmeienkapelle des verbotenen Rotfrontkämpferbundes gewesen sei und überhaupt die Ortsgruppe in Gestalt des Musikvereins weitergeführt werden sollte. Gegen das Urteil legen die Angeklagten Berufung ein.[2]

Literatur

Einzelnachweise

  1. Förstemann & Lesser: Historische Nachrichten … Seite 407
  2. 2,0 2,1 2,2 Stadtarchiv Nordhausen (Hrsg.): Chronik der Stadt Nordhausen : 1802 bis 1989. Horb am Neckar: Geiger, 2003.