Karl Schultes: Unterschied zwischen den Versionen

Aus NordhausenWiki
 
Zeile 52: Zeile 52:


{{Navigationsleiste Bürgermeister von Nordhausen}}
{{Navigationsleiste Bürgermeister von Nordhausen}}
{{Navigationsleiste Landrat Nordhausen}}
{{Navigationsleiste Landrat Nordhausen}}
{{Wikipedia|Karl_Schultes_(Jurist)}}
{{Wikipedia|Karl_Schultes_(Jurist)}}



Aktuelle Version vom 10. Oktober 2024, 18:44 Uhr

Karl Schultes
[[Bild:|220px|Karl Schultes]]
'
geb. 6. Juli 1909 in Nordhausen
gest. 2. Februar 1982
Jurist, Parteifunktionär, Oberbürgermeister, Landesverfassungsrichter
Bilder und Medien bei Commons
Datenbank.Nordhausen
DbNDH: Q24461
Wikidata: Datensatz
GND-Nummer 117182753
DNB: Datensatz

Karl Schultes (geb. 6. Juli 1909 in Nordhausen; gest. 2. Februar 1982) war von 1945 bis 1946 Nordhäuser Oberbürgermeister sowie Landrat des Landkreises Nordhausen (SED).

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Karl Schultes entstammte der Familie des Arztes und Freidenkers Carl Schultes; die Familie lebte im Haus Vor dem Hagentor 2. Seine Schwester war Margret Böning. Nach dem Besuch von Volksschule und Gymnasium absolvierte er ab 1928 ein Studium der Rechtswissenschaften. In diesen Jahren trat er in die SPD ein, engagierte sich außerdem im Bund sozialistischer Studenten und in der Deutsche Liga für Menschenrechte. Neben der Verfassung von Zeitungsartikeln trat er auch als Wahlredner für seine Partei auf. Weil er sich für die Einheitsfront von Sozialdemokraten und Kommunisten einsetzte und deswegen Berufsverbot erhielt, trat er 1932 in die Sozialistische Arbeiterpartei ein.

1934 wurde Karl Schulte in Bonn zum Doktor der Rechtswissenschaften promoviert. Seine Dissertation enthielt eine fundamentale Kritik an der Verfassungspraxis von Notverordnung der Weimarer Verfassung. 1938 legte er sein Zweites Staatsexamen ab, wurde aber trotz Beitritt zum NS-Juristenbund nicht zum Staatsdienst zugelassen. Nach einer Tätigkeit in der Metallindustrie wurde er 1942 zur Wehrmacht eingezogen. Wegen Wehrkraftzersetzung wurde gegen ihn 1944 ein Kriegsgerichtsverfahren eröffnet. Einem lebensbedrohlichen Urteil kam er mit Fahnenflucht zuvor und sich in US-amerikanische Kriegsgefangenschaft begab.

Nach dem Zweiten Weltkrieg kehrte er nach Thüringen zurück und Hermann Brill nahm ihn im Mai 1945 als Mitarbeiter in sein Präsidialbüro auf. Im Juli 1945 trat er in die KPD ein und wurde mit deren Mandat Nordhäuser Oberbürgermeister(Nachfolger von Richard Senger) und Landrat des Landkreises Nordhausen (Nachfolger von Wolf von Wolffersdorf). Weil er gegen die aktive Benachteiligung ehemaliger Sozialdemokraten in der vereinigten Arbeiterpartei SED auftrat, obwohl er für deren Vereinigung eingetreten war, wurde er von Thüringer Vertretern der SMAD von seinen Posten abberufen.

Im Mai 1946 wurde er Leiter der Abteilung Gesetzgebung im Justizministerium und stellvertretender Justizminister. Zugleich leitete er das Justizreferat beim Landesvorstand seiner Partei und wurde Dozent an der Universität Jena. Über Thüringen hinaus war er als Rechtsexperte gefragt, weil er sich um die Einführung einer Verwaltungsgerichtsbarkeit bemühte und damit Sozialismus mit Rechtsstaatlichkeit verbinden wollte. Als 1949 die Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik entstand, wurde er von Otto Grotewohl um Mitarbeit ersucht. Der Druck der Verfechter einer moskautreuen Parteilinie auf ihn verstärkte sich aber immer mehr, so dass er 1950 in die Bundesrepublik Deutschland floh.

Dort wurde er 1952 in die SPD aufgenommen, aber trotz Fürsprache renommierter Sozialdemokraten wurde ihm der Weg in denöffentlichen Dienst verwehrt, weil ihm der Makel anhaftete, nicht gegen den Kommunismus eingetreten zu sein. Von 1952 bis 1957 studierte er an der London School of Economics and Political Science und arbeitete für die Kölner „United Restitution Organization“. Ab 1957 arbeitete er wieder als Rechtsanwalt und wurde 1964 stellvertretender Richter. Von 1970 bis 1978 wirkte er als Richter am [Verfassungsgericht Nordrhein-Westfalens.

Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Die Jurisprudenz zur Diktatur des Reichspräsidenten nach Art. 48, Absatz II der Weimarer Verfassung. Ein kritischer Rückblick, Bonn : Röhrscheid, 1934
  • Die Verfassung der Sowjetunion, Weimar : Thüringer Volksverl., 1946
  • Die Verfassung des Landes Thüringen, Weimar : Thüringer Verlagsanst., 1947
  • Thüringische Rechtskartei, Weimar : Landesverl. Thüringen, 1947
  • Der Niedergang des staatsrechtlichen Denkens im Faschismus. Die Lehren des Herrn Professor Carl Schmitt, Kronjurist der Gegenrevolution, Weimar : Werden u. Wirken, 1947
  • Gesetzgebung und Rechtsentwicklung im Lande Thüringen, Weimar : Landesverl. Thüringen, 1947
  • Die süddeutschen Länderverfassungen, Berlin : Dietz, 1948
  • Der Aufbau der Länderverfassungen in der sowjetischen Besatzungszone, Berlin : Dietz, 1948

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Externe Verweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]




         Quelle für diesen Artikel: de.wikipedia.org
Dieser Artikel stammt aus der deutschen Wikipedia: Artikel

Verwendete Quelldatei | Autoren-Liste | Lizenz