Johannes Meister: Unterschied zwischen den Versionen

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== Leben ==
== Leben ==
Johannes Meister war promovierter Jurist und gehörte ab dem 26. August 1932 als Thüringer Staatsrat im Kabinett Sauckel der ersten nationalsozialistischen Staatsregierung an. Auch im nachfolgenden Kabinett Marschler war er ab 8. Mai 1933 bis 1945 als Staatsrat tätig.  
Johannes Meister war promovierter Jurist und gehörte ab dem 26. August 1932 als Thüringer Staatsrat im Kabinett Sauckel der ersten rein nationalsozialistischen Staatsregierung an. Auch im nachfolgenden Kabinett Marschler war er ab 8. Mai 1933 bis 1945 als Staatsrat tätig.  


Meister war seit 1929 Mitglied der NSDAP und bekleidete mehrere Posten innerhalb der Partei, u. a. Leiter des NSDAP-Ortsgerichtes Meiningen-Stadt, Kreisleiter des NS-Beamtenbundes und NSKK-Standartenführer.  
Meister war seit 1929 Mitglied der NSDAP und bekleidete mehrere Posten innerhalb der Partei, u. a. Leiter des NSDAP-Ortsgerichtes Meiningen-Stadt, Kreisleiter des NS-Beamtenbundes und NSKK-Standartenführer.  

Version vom 10. November 2017, 14:58 Uhr

Johannes Meister
[[Bild:|220px|Johannes Meister]]
Dr. jur. Johannes Meister
geb. 1892
gest. 1966
Oberbürgermeister, Jurist, Beamter
Bilder und Medien bei Commons

Johannes Meister (geb. 1892; gest. 1966) war von 1935 bis 1942 Oberbürgermeister von Nordhausen.

Leben

Johannes Meister war promovierter Jurist und gehörte ab dem 26. August 1932 als Thüringer Staatsrat im Kabinett Sauckel der ersten rein nationalsozialistischen Staatsregierung an. Auch im nachfolgenden Kabinett Marschler war er ab 8. Mai 1933 bis 1945 als Staatsrat tätig.

Meister war seit 1929 Mitglied der NSDAP und bekleidete mehrere Posten innerhalb der Partei, u. a. Leiter des NSDAP-Ortsgerichtes Meiningen-Stadt, Kreisleiter des NS-Beamtenbundes und NSKK-Standartenführer.

Als Nachfolger von Hinz Sting war er von 1935 bis 1942 Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen.

1945 wurde er durch die US-amerikanische Armee verhaftet und bis 1948 in Darmstadt und Wiesbaden interniert sowie zu einer Haftstrafe auf Bewährung verurteilt.