Nordhausen in der Zeit des Übergangs vom Feudalismus zum Bürgertum 1220-1290

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Autor: Hans Silberborth
Titel: Nordhausen in der Zeit des Übergangs vom Feudalismus zum Bürgertum 1220-1290
Untertitel:
aus: Geschichte der freien Reichsstadt Nordhausen
Herausgeber: Magistrat
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1927
Verlag: Magistrat der Stadt Nordhausen
Drucker:
Erscheinungsort:
Quelle: Scan
Kurzbeschreibung: Abschnitt 2,
Kapitel 3
Digitalisat:
Eintrag in der GND: [1]
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Abschnitt II.
Nordhausen
unter der Herrschaft der Geschlechter
1220—1375.




Kapitel 3.
Nordhausen in der Zeit des Überganges
vom Feudalismus zum Bürgertum
1220—1920.


Seit dem Jahre 1158 hatte das Nonnenstift zum Heiligen Kreuze die Stadt Nordhausen im Besitze gehabt. Noch zeugen Blechmünzen, Brakteaten jener Zeit mit dem Bildnis der Äbtissinnen Hedwig, Cäcilia und Beatrix, von der Herrschaft des Stifts über das Gemeinwesen. Es war eine schwächliche Herrschaft gewesen, diese Klosterherrschaft, die zwar nicht der Entwicklung der Gemeinde, aber doch ihrem Ansehen geschadet hatte. Solange Heinrich der Löwe als vom Reiche eingesetzter Oberschutzherr seine starke Hand über die Ansiedlung gehalten hatte, mochten gröbere Eingriffe und Rechtsbrüche noch unterblieben sein. Als aber der Zorn Barbarossas 1181 den Löwen hinwegblies, war Nordhausen und sein Nonnenstift schutzlos den gierigen Zugriffen seiner Nachbarn preisgegeben. Kaiser Friedrich hatte zwar im November 1181 dem Thüringer Landgrafen Hermann die Stadt anvertraut, aber die Persönlichkeit Hermanns war nicht dazu angetan, Bedrängte vor dem Unrecht anderer zu wahren. Bei dem gewaltigen Heinrich von Braunschweig genügte ein kurzer Machtspruch, genügte fast ein Stimerunzeln, den Friedensbrecher von seiner Beute hinwegzujagen, bei Hermann von Thüringen genügte nicht Fehdehandschuh noch Schwertgeklirr, die Meute vom Wilde zu bringen. Denn er, der Hab und Gut, wenig wählerisch in seiner Gesellschaft, mit edelsten Sängern und mit rohsten Schnapphähnen auf der Wartburg vertat, er, der selbst kleinliche und bedenkliche Mittel nicht verschmähte, eigenen Vorteil zu erjagen, war nicht der Mann dazu, andere zu Recht und Ordnung anzuhalten.

So geriet das Nonnenstift in Verfall: Äußerlich schwand sein Besitz, innerlich scheint Lockerung der Sitten das Ansehen gefährdet zu haben. Der Vogt Ruprecht, der um 1200 die Interessen des Stiftsbesitzes wahrzunehmen hatte, war ein wenig tatkräftiger Mann. Er hauste im alten fränkischen Reichshofe am Frauenberge und konnte kaum sein eigenes Leben bewahren, viel weniger das Gut der Nonnen