Gerhard Stumme: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gustav Gerhard Heinrich Stumme''' (geb. 23. Januar 1889 in Halberstadt; gest. 15. Februar 1934 in Nordhausen) war von 1932 bis 1934 Landrat der Grafschaft Hohenstein.


'''Gerhard Gustav Heinrich Stumme''' (geb. 23. Januar 1889 in Halberstadt; gest. 15. Februar 1934 in Nordhausen) war von 1932 bis 1934 Landrat der Grafschaft Hohenstein.  
== Leben ==
Gustav Gerhard Heinrich Stumme wurde als Sohn des Kaufmanns und Stadtrats ''Gustav Stumme'' und Therese, geb. Goette, geboren. Nach der Vorschule besuchte er das Domgymnasium in Halberstadt und legte im September 1908 sein Abitur ab. Es folgte das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften zunächst in Freiburg im Breisgau<ref>Stumme hörte u. a. Geschichte der Nationalökonomie und des Sozialismus sowie Finanzwissenschaft Prof. Diehl, theoretische Nationalökonomie bei Prof. v. Schulze- Gaevernitz, Verkehrswesen und Verkehrspolitik bei Prof. Weyermannmann, Staatslehre bei Prof. Schmidt.</ref> und anschließend in Halle.<ref>dort u. a. Vorlesungen von Prof. v. Blume über bürgerliches Recht, Rechtsanwendung und Rechtsauslegung, Prof. Löning über Verwaltungsrecht, Prof. Fleischmann über deutsches Reichs- und Landesstaatsrecht und Prof. Conrad über Volkswirtschaftspolitik.</ref>
Am 23. Dezember 1911 bestand Stumme das Referendarexamen in Naumburg a. S.
 
Nach der Ernennung zum Referendar wurde Gerhard Stumme an das Amtsgericht in Heldrungen in Thüringen zur Ausbildung überwiesen und war bis Oktober 1913 im Justizdienst beschäftigt. Daneben leistete er ein Jahr seine Dienstpflicht beim Husaren-Regiment Nr. 6 im schlesischen Leobschütz.
 
Die Übernahme in den Verwaltungsdienst erfolgte im Herbst 1913 mit der Ernennung zum Regierungsreferendar und Tätigkeit bei der Präsidialabteilung der Regierung in Breslau. 1914 ging er nach Bunzlau und arbeitete im dortigen Landratsamt.


== Leben ==
Am 3. August 1914 folgte Stumme der Mobilmachungsorder und diente beim Reserve-Dragoner-Regiment Nr. 3. Er gehörte viereinhalb Jahre dem Feldheer an und war bis zur Verwundung im Oktober 1918 ohne Unterbrechung an der Westfront. Stumme wurde mit dem Eisernen Kreuz II. und I. Klasse sowie mit dem Ritterkreuz des Hohenzollernschen Hausordnens mit Schwerten ausgezeichnet.
Gerhard Stumme arbeitete ab Januar 1912 im Justizdienst und war als Gerichtsreferendar in Breslau tätig. Während des Ersten Weltkrieges war er Soldat. Ab 1922 war er Regierungsrat der allgemeinen Verwaltung und wurde ein Jahr später Landrat in Weißensee und ließ sich später nach Nordhausen versetzen, wo er die Stelle am 26. August 1932 antrat. Sein Vorgänger war der Sozialdemokrat [[Johannes Kunzemann]].
 
Nach dem Weltkrieg nahm er die Beschäftigung in Bunzlau wieder auf und wurde Ende Mai 1919 an die Regierung in Breslau zurücküberwiesen. Hier nahm er an Universitätsvorlesungen als Hospitant teil und hörte allgemeine Volkswirtschaftslehre. Es folgte am 20. Februar 1920 die Promotion mit der Arbeit „Entwicklung, Wesen und Bedeutung der Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands“.
 
Ab 1922 war Stumme Regierungsrat der allgemeinen Verwaltung und wurde ein Jahr später Landrat in Weißensee und ließ sich später nach Nordhausen versetzen, wo er die Stelle am 26. August 1932 antrat. Sein Vorgänger war der Sozialdemokrat [[Johannes Kunzemann]].
 
Gerhard Stumme war Mitglied der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) und trat 1933 der [[NSDAP]] bei. In seine Amtszeit fiel die problemreiche Eingliederung des Kreises Ilfeld in den Landkreis Grafschaft Hohenstein.
 
Stumme stürzte am 15. Februar 1934 um 8:20 Uhr aus einem Fenster des [[Landratsamt|Landratsamtes]] und kam ums Leben. Ob es sich dabei um einen Unglücksfall oder Selbstmord handelte, war viele Jahrzehnte Gegenstand von Spekulationen; die scharfe Gegnerschaft Stummes zum NSDAP-Kreisleiter [[Heinrich Keiser]] ließe Selbstmord vermuten. Stumme musste sich mit den Übergriffen und dem Machtmissbrauch der NSDAP, der SA und der SS auseinandersetzen, insbesondere im Hinblick auf die willkürliche Verhaftung politischer Gegner. Die von Keiser geforderten und durchgesetzten Gewaltmaßnahmen führten zu großer Gewissensnot und psychischem Stress für  Stumme. Es wird angenommen, dass er sich oft dem Machtanspruch und Druck des rücksichtslosen Keiser beugen musste. Am 15. Februar 1934 sollte im Landratsamt eine Sitzung des Sparkassenausschusses stattfinden. Gegen 8.15 Uhr rief der Sparkassendirektor Richter bei Stumme an, um ihn an die Sitzung zu erinnern, was dieser zustimmend zur Kenntnis nahm. Danach begab er sich in das private Kinderzimmer seiner Wohnung und kletterte durch das kleine Fenster auf das Dach über dem Hauptportal. Sein Hut und Zollstock wurden später neben dem Fenster gefunden. Der weitere Verlauf des Vorfalls ist unklar, aber es wird vermutet, dass er von dem Dach 10 Meter tief fiel und bei seinem Aufprall auf dem Pflaster vor dem Hauptportal starb. Die genaue Todesursache konnte nicht festgestellt werden, da es keine Zeugen für den Vorfall gab und keine Hinweise darauf gefunden wurden, dass er sich das Leben genommen hatte. Die Polizei schloss auf einen Unfall.


Er war Mitglied der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) und trat 1933 der NSDAP bei. In seine Amtszeit fiel die problemreiche Eingliederung des Kreises Ilfeld in den Landkreis Grafschaft Hohenstein.  
Der Regierungspräsident in Erfurt übertrug die kommissarische Wahrnehmung der Dienstgeschäfte des Landrats zunächst dem Oberbürgermeister, Ortsgruppenleiter [[Heinz Sting]], und überging damit den Ersten Kreisdeputierten, Kreisleiter Keiser.


Stumme stürzte am 15. Februar 1934 aus einem Fenster des [[Landratsamt|Landratsamtes]] und kam ums Leben. Ob es sich dabei um einen Unglücksfall oder Selbstmord handelte, ist bis heute ungeklärt; die scharfe Gegnerschaft Stummes zum NSDAP-Kreisleiter [[Heinrich Keiser]] lässt Selbstmord vermuten. Stumme wurde in Halberstadt beigesetzt, sein Nachfolger wurde 1936 [[Wolf von Wolffersdorf]].  
Stumme wurde in Halberstadt beigesetzt, sein Nachfolger als Landrat wurde 1936 [[Wolf von Wolffersdorf]].  


Gerhard Stumme war seit 1914 verheiratet und hatte drei Kinder.
Gerhard Stumme war seit 1914 verheiratet und hatte drei Kinder.
== Auszeichnungen ==
* Eisernes Kreuz II. Klasse
* Eisernes Kreuz I. Klasse
* Fürstlicher Hausorden von Hohenzollern, Ritterkreuz mit Schwertern
== Werke ==
* ''Entwicklung, Wesen und Bedeutung der Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands'' (Breslau, Univ., Diss., 1920, [https://nordhausen-wiki.de/images/9/95/Stumme_Dissertation_Breslau_1920.pdf Fragment Digitalisat]).
== Literatur ==
* Dirk Schmidt: ''Der mutige Richter Martin Kastendieck (1883-1963) im Nordhäuser „Keiser“-Prozeß 1934''. In: ''[[Beiträge zur Geschichte aus Stadt und Kreis Nordhausen (Band 45/2020)]]''.
== Einzelnachweise ==
<references/>
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Aktuelle Version vom 7. November 2024, 14:28 Uhr

Gerhard Stumme
[[Bild:|220px|Gerhard Stumme]]
Dr. Gustav Gerhard Heinrich Stumme
geb. 23. Januar 1889 in Halberstadt
gest. 15. Februar 1934 in Nordhausen
Landrat, Regierungsreferendar
Bilder und Medien bei Commons
Datenbank.Nordhausen
DbNDH: Q83531
Wikidata: Datensatz
GND-Nummer 1050221508
DNB: Datensatz

Gustav Gerhard Heinrich Stumme (geb. 23. Januar 1889 in Halberstadt; gest. 15. Februar 1934 in Nordhausen) war von 1932 bis 1934 Landrat der Grafschaft Hohenstein.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gustav Gerhard Heinrich Stumme wurde als Sohn des Kaufmanns und Stadtrats Gustav Stumme und Therese, geb. Goette, geboren. Nach der Vorschule besuchte er das Domgymnasium in Halberstadt und legte im September 1908 sein Abitur ab. Es folgte das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften zunächst in Freiburg im Breisgau[1] und anschließend in Halle.[2] Am 23. Dezember 1911 bestand Stumme das Referendarexamen in Naumburg a. S.

Nach der Ernennung zum Referendar wurde Gerhard Stumme an das Amtsgericht in Heldrungen in Thüringen zur Ausbildung überwiesen und war bis Oktober 1913 im Justizdienst beschäftigt. Daneben leistete er ein Jahr seine Dienstpflicht beim Husaren-Regiment Nr. 6 im schlesischen Leobschütz.

Die Übernahme in den Verwaltungsdienst erfolgte im Herbst 1913 mit der Ernennung zum Regierungsreferendar und Tätigkeit bei der Präsidialabteilung der Regierung in Breslau. 1914 ging er nach Bunzlau und arbeitete im dortigen Landratsamt.

Am 3. August 1914 folgte Stumme der Mobilmachungsorder und diente beim Reserve-Dragoner-Regiment Nr. 3. Er gehörte viereinhalb Jahre dem Feldheer an und war bis zur Verwundung im Oktober 1918 ohne Unterbrechung an der Westfront. Stumme wurde mit dem Eisernen Kreuz II. und I. Klasse sowie mit dem Ritterkreuz des Hohenzollernschen Hausordnens mit Schwerten ausgezeichnet.

Nach dem Weltkrieg nahm er die Beschäftigung in Bunzlau wieder auf und wurde Ende Mai 1919 an die Regierung in Breslau zurücküberwiesen. Hier nahm er an Universitätsvorlesungen als Hospitant teil und hörte allgemeine Volkswirtschaftslehre. Es folgte am 20. Februar 1920 die Promotion mit der Arbeit „Entwicklung, Wesen und Bedeutung der Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands“.

Ab 1922 war Stumme Regierungsrat der allgemeinen Verwaltung und wurde ein Jahr später Landrat in Weißensee und ließ sich später nach Nordhausen versetzen, wo er die Stelle am 26. August 1932 antrat. Sein Vorgänger war der Sozialdemokrat Johannes Kunzemann.

Gerhard Stumme war Mitglied der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) und trat 1933 der NSDAP bei. In seine Amtszeit fiel die problemreiche Eingliederung des Kreises Ilfeld in den Landkreis Grafschaft Hohenstein.

Stumme stürzte am 15. Februar 1934 um 8:20 Uhr aus einem Fenster des Landratsamtes und kam ums Leben. Ob es sich dabei um einen Unglücksfall oder Selbstmord handelte, war viele Jahrzehnte Gegenstand von Spekulationen; die scharfe Gegnerschaft Stummes zum NSDAP-Kreisleiter Heinrich Keiser ließe Selbstmord vermuten. Stumme musste sich mit den Übergriffen und dem Machtmissbrauch der NSDAP, der SA und der SS auseinandersetzen, insbesondere im Hinblick auf die willkürliche Verhaftung politischer Gegner. Die von Keiser geforderten und durchgesetzten Gewaltmaßnahmen führten zu großer Gewissensnot und psychischem Stress für Stumme. Es wird angenommen, dass er sich oft dem Machtanspruch und Druck des rücksichtslosen Keiser beugen musste. Am 15. Februar 1934 sollte im Landratsamt eine Sitzung des Sparkassenausschusses stattfinden. Gegen 8.15 Uhr rief der Sparkassendirektor Richter bei Stumme an, um ihn an die Sitzung zu erinnern, was dieser zustimmend zur Kenntnis nahm. Danach begab er sich in das private Kinderzimmer seiner Wohnung und kletterte durch das kleine Fenster auf das Dach über dem Hauptportal. Sein Hut und Zollstock wurden später neben dem Fenster gefunden. Der weitere Verlauf des Vorfalls ist unklar, aber es wird vermutet, dass er von dem Dach 10 Meter tief fiel und bei seinem Aufprall auf dem Pflaster vor dem Hauptportal starb. Die genaue Todesursache konnte nicht festgestellt werden, da es keine Zeugen für den Vorfall gab und keine Hinweise darauf gefunden wurden, dass er sich das Leben genommen hatte. Die Polizei schloss auf einen Unfall.

Der Regierungspräsident in Erfurt übertrug die kommissarische Wahrnehmung der Dienstgeschäfte des Landrats zunächst dem Oberbürgermeister, Ortsgruppenleiter Heinz Sting, und überging damit den Ersten Kreisdeputierten, Kreisleiter Keiser.

Stumme wurde in Halberstadt beigesetzt, sein Nachfolger als Landrat wurde 1936 Wolf von Wolffersdorf.

Gerhard Stumme war seit 1914 verheiratet und hatte drei Kinder.

Auszeichnungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Eisernes Kreuz II. Klasse
  • Eisernes Kreuz I. Klasse
  • Fürstlicher Hausorden von Hohenzollern, Ritterkreuz mit Schwertern

Werke[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Entwicklung, Wesen und Bedeutung der Arbeitsgemeinschaft der industriellen und gewerblichen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Deutschlands (Breslau, Univ., Diss., 1920, Fragment Digitalisat).

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Stumme hörte u. a. Geschichte der Nationalökonomie und des Sozialismus sowie Finanzwissenschaft Prof. Diehl, theoretische Nationalökonomie bei Prof. v. Schulze- Gaevernitz, Verkehrswesen und Verkehrspolitik bei Prof. Weyermannmann, Staatslehre bei Prof. Schmidt.
  2. dort u. a. Vorlesungen von Prof. v. Blume über bürgerliches Recht, Rechtsanwendung und Rechtsauslegung, Prof. Löning über Verwaltungsrecht, Prof. Fleischmann über deutsches Reichs- und Landesstaatsrecht und Prof. Conrad über Volkswirtschaftspolitik.