M. Leonhard Jacobi aus Nordhausen
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M. Leonhard Jacobi aus Nordhausen
Vom Oberlehrer Dr. E. Matthias
Kindervaters Nordhusa illustris, sowie Adelungs Fortsetzung zu Jöchers Gelehrten-Lexicon enthalten über ihn nur wenige Angaben, die noch dazu teilweise falsch oder ungenau sind. Das freundliche Entgegenkommen einer Reihe von Bibliotheksverwaltungen[1], welche mir außer den von Kindervater und Adelung genannten Schriften Jacobis noch eine ganze Anzahl bisher unbekannter zur Verfügung stellten, hat es allein ermöglicht, ein etwas deutlicheres Bild von seiner Persönlichkeit und seinem Wirken zu entwerfen. Es soll zunächst von seinen Lebensverhältnissen, sodann von seinen Schriften gesprochen werden. I. Lebensverhältnisse[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Wenige, was wir von Jacobis persönlichen Verhältnissen wissen, ist von ihm selber gelegentlich in den Vorreden oder Schlußworten seiner Schriften erwähnt. Das Jahr seiner Geburt ist uns nicht bekannt. Die erste Nachricht über ihn enthält das Erfurter Verzeichnis der Studierenden, welches (II. S. 340) berichtet, daß Leonardus Jacobi de Northausen Ostern 1533 in Erfurt immatrikuliert worden, (zugleich mit den beiden Söhnen des damals aus Nürnberg nach Erfurt zurückgekehrten Eobanus Hessus, Jheronimus und Julius). Daraus einen Schluß zu ziehen auf sein Lebensalter ist mißlich, da der Altersunterschied der Studenten damals oft noch weit größer war, als heutzutage. Man wird nicht fehl gehen, wenn man eine ziemlich frühzeitige Immatriculation annimmt; denn im I. 1545 konnte sein Landsmann Justus Jonas in Briefen an Georg von Anhalt zur Entschuldigung Jacobis noch sagen, derselbe habe vielleicht, infolge seiner jugendlichen Unerfahrenheit, unüberlegt und thöricht gehandelt, keinesfalls aber böswillig; ferner: man müsse ihm etwas zugute halten, weil er vicinus iuvenili aetati et imperitiae eius aetatis esset; das hätte Jonas, der damals selber erst 51 Jahr alt war, wohl kaum von ihm gesagt, wenn er älter als 30 Jahr gewesen wäre. Er wurde also vielleicht als Achtzehnjähriger immatriculiert und wäre demnach etwa 1515 geboren.[2] Ob er sich die Magisterwürde in Erfurt oder auf einer anderen Universität erworben hat, läßt sich nicht feststellen, ebensowenig, wie lange er überhaupt studiert hat. 1539 finden wir ihn als Lehrer im Thal Mansfeld; er muß sich in dieser Stellung wohl gefühlt haben, denn noch 12 Jahre später bedauert er, daß er dieselbe hat aufgeben müssen; es geschah dies auf den Wunsch seiner damals noch lebenden Eltern, die vielleicht in Krankheit oder sonstiger Not den Sohn in der Nähe haben wollten. Welchem Stande sie angehört, wo sie gewohnt, wie lange sie gelebt haben, ist wiederum nicht zu ermitteln. Doch war der Aufenthalt in der Heimat nur von kurzer Dauer. Denn schon im nächsten Jahre, 1540, war Jacobi als Lehrer an der Schule zu St. Stephan (Domschule?) in Halberstadt thätig. Über die nächsten Jahre seines Lebens herrscht völlige Unklarheit. Nach Hävecker[3] steht über der Thür zum Eingange in die Sakristei der Stephani-Kirche in Calbe a. d. Saale: Anno 1542 am Sonntag nach corporis Christi ist diese Kirche S. Stephani aus der Päpstlichen Finsternis zu dem hellen Licht des heiligen Evangelii und rechten Gebrauch des heiligen Abendmahls gebracht, und sind von der Zeit an die Evangelischen Prediger darinnen gewesen, wie folgt:
Derselbe Hävecker berichtet später (S. 216 der Ausg. in 8): Jene Tafel sei unvollkommen, vor den genannten Geistlichen seien nach der Reformation an der Stephanskirche noch andere thätig gewesen, nämlich M. Conradus Hamer 1542, Ericus Sachse 1546; d. h. also mit anderen Worten: Die Jahreszahl 1542, die auf der Tafel hinter Jacobi steht, ist falsch. Hävecker scheute sich jedenfalls, die Glaubwürdigkeit der Tafel, die mit „güldnen Buchstaben" an so geweihter Stätte prangte, so arg zu discreditieren und seinen Zweifel deutlich auszusprechen. Daß sein Verdacht begründet war, werden wir gleich sehen; um es kurz zu sagen: Jacobi ist wahrscheinlich 1542 überhaupt noch nicht in Calbe gewesen; nachweislich hat er hier frühestens 1548 amtiert, wahrscheinlich bis zu seinem Tode, welcher, da wir von einer späteren Thätigkeit an einem anderen Orte nichts wissen, 1570 erfolgt sein könnte, in welchem Jahre, nach Angabe der Tafel, Marcus Meineke sein Nachfolger war. Die irrtümliche Angabe derselben, er sei schon 1542, und von da bis 1570 ununterbrochen im Amte gewesen, wird wohl darin ihren Grund haben, daß man, zur Zeit der Anbringung der Tafel, vor Jacobi keinen Prediger nach Einführung der Reformation kannte, vielleicht auch dieselbe ganz gern einem in weiteren Kreisen bekannten Manne zuschrieb. Die Möglichkeit, daß seine Amtsthätigkeit in Calbe mehrere Jahre (1543—48) durch kürzere Aufenthalte als Prediger in Laucha, wo er bestimmt 1544—45, und in Magdeburg, wo er sicher von 1546—47 oder 48 angestellt war, unterbrochen gewesen, ist, wie sich gleich herausstellen wird, ausgeschlossen; vielmehr ist er erstmals 1548 nach Calbe gekommen und dort vermutlich bis zu seinem Tode geblieben. Im Jahre 1544 erschien Jacobis erste Schrift, Auslegung des Liedes: Ein Kindelein so löbelich ist uns geboren heute (siehe S. 381). In der Vorrede zu der Auslegung des Alberschen Dialogs (S. 383), welche kurz darauf erschien, sagt er von jenem Erstlingsschriftchen: Es hätten an demselben, trotz verschiedener Mängel, die es gehabt, gelehrte und ungelehrte Leute eine Freude gehabt, da es ihnen den deutlichen Beweis geliefert habe, daß sein Verfasser ernstlich mit dem Papsttum gebrochen. Konnten sie daran zweifeln, wenn Jacobi bereits seit zwei Jahren als evangelischer Geistlicher angestellt gewesen wäre? Aber er hätte ja, wie so mancher andere protestantische Pfarrer, der neuen Lehre wieder abtrünnig oder auch nur lau geworden sein können. Die christliche Auslegung des Liedes wäre dann ein öffentlicher Beweis seiner evangelischen Gesinnung gewesen. Doch enthält die Vorrede des Alberschen Gespräches einen noch deutlicheren Beweis dafür, daß Jacobi, als er dieselbe schrieb (19. Nov. 1544), überhaupt als Geistlicher noch nicht angestellt war oder gewesen war. Er zählt (S. 384) eine Reihe von Landsleuten auf, welche außerhalb Nordhausens bereits eine Anstellung als Pfarrer gefunden, und fährt dann fort: Welche, nachdem sie nun alle gesprungen und Gottlob hinüber sind, verhoffe ich, sie werden mir den Stab auch reichen, daß ich endlich springe und mit der Hilfe Gottes hinnach kommen möge (ihnen nach, hinter ihnen drein, siehe unten S. 384 Anm. 6). Daraus geht doch wohl deutlich hervor, daß er damals ohne Amt in Nordhausen weilte und daß er auf eine baldige Anstellung als Pfarrer außerhalb der Vaterstadt rechnete. Er konnte also in Calbe, wollte man die Angabe der dort befindlichen Tafel für richtig halten, nur vorübergehend gewesen sein, etwa nur eine vikarische Verwaltung gehabt haben. Dann hätte man aber doch wohl sein Andenken, als des ersten evangelischen Geistlichen, nicht in einer solchen Weise verewigt. Aus der Vorrede zu seinem Sendbriefe von der löblichen Obrigkeit, den er im J. 1550 dem Nordhäuser Magistrat widmete, erfahren wir, daß er vor sieben Jahren letzterem sich durch einen leiblichen Eid in der Ratsstube zu Dienst und Gehorsam verpflichtet habe. Es handelt sich hier natürlich um Ableistung des Bürgereides. Dieselbe fiel bei den Handwerkern mit der Meisterwerdung (daher: auf die Bürgerschaft arbeiten), sonst mit der Verheiratung, amtlichen Anstellung, überhaupt mit der Begründung einer persönlichen Selbständigkeit zusammen.[4] Letzteres muß also bei Jacobi im Jahre 1543 der Fall gewesen sein, er muß in diesem Jahre sich in seiner Vaterstadt verheiratet oder daselbst eine Anstellung bekommen haben. Es wird wohl beides zugleich stattgefunden haben. In dem noch leider ungedruckten Wittenberger Ordinanden-Register wird auch (nach Rietschel, Luth. u. d. Ordination p. 91) genannt: Leonhardus Jacobus Vonn Nordhausen das Priesterambt daselbs versorgt, darzu Hinfurt beruffen;[5] das soll doch wohl heißen: Jacobi war bereits in Nordhausen als Geistlicher thätig, vor seiner Ordination, und ist erst nachträglich in Wittenberg ordiniert worden. Das widersprach zwar dem von Melanchthon und Maior ohne Zweifel im Einvernehmen mit Luther, wenn auch erst nach seinem Tode ausdrücklich ausgesprochenen Grundsatze, daß für die bereits im geistlichen Amt Befindlichen eine Nachholung der Ordination nicht nötig sei. Gleichwohl kam es, wie Rietschel a. a. O. bemerkt, oft genug vor: „Man kann da wohl annehmen, daß stets eine vikarische Verwaltung ohne wirklich vollzogene Berufung, vielleicht eine Probezeit vorausgegangen ist" (ib. S. 91). Da es zu einer Anstellung als Pfarrer in Nordhausen nicht gekommen ist, wird Jacobi wohl mit einer Vertretung beauftragt gewesen sein und beim Antritt dieser Stellung jenen Eid geleistet haben. Die Verheiratung ist wohl eine Folge dieser, wenn auch nur vorläufigen Anstellung gewesen, vielleicht, weil auf eine schließliche ordentliche Anstellung anfangs zu rechnen war. Jedenfalls erscheint er im April 1545, also spätestens 2 Jahre darnach, als Vater mehrerer Kinder.[6] Die Vertretung scheint nur kurze Zeit gedauert zu haben; 1544 im November, als er die Vorrede zum Alberschen Gespräch schrieb, sagt er wenigstens: Er sei noch nicht lange im Dienste des Wortes gewesen (S. 383). Damit stimmt auch sehr wohl überein, daß er in eben jener Vorrede, wie schon erwähnt, die Hoffnung ausspricht, wie andere Landsleute bald außerhalb eine (ordentliche) Anstellung zu finden. Geschrieben ist diese Vorrede „im Steinbackhaus". Wir sind trotz der großen Brände, die Nordhausen seit jener Zeit heimgesucht haben, im stande, die Lage des Hauses zu bestimmen. Das Wohnhaus des Pfarrers an der Marienkirche im Altendorfe (St. Mariae in valle) Joh. Richard Otto, welches bei dem großen Brande am 23. August 1710 mit zerstört wurde,[7] lag zwischen dem noch jetzt vorhandenen Walkenrieder Hof und dem Steinbackhause in der jetzigen Waisenhausstraße; es brannte damals ohne Zweifel auch ab, da die Feuersbrunst, welche hinter dem Rathause aufgegangen war, ihren Weg durch die kalte Gasse nahm, also von der Seite kam, wo das Steinbackhaus an das Ottosche Grundstück angrenzte.[8] Es war wohl ein massiv gebautes Backhaus, daher die auffällige Bezeichnung; denn die älteren Privathäuser waren ausnahmslos Fachwerksbauten.[9] Aus dem Obengesagten erhellt, daß eine Angabe Adelungs (Forts. z. Jöcher, II, 2222) und seines Gewährsmannes Dietmann (kursächs. Priesterschr. II. Bd. des 1. T. S. 990), Jacobi sei von 1543—45 in Laucha, Diöcese Freyburg, Pfarrer gewesen, falsch ist. Denn 1543 und 44 war er unzweifelhaft ohne dauernde Anstellung in der Heimat; er kann nicht vor Ende 1544 oder Anfang 45 die Berufung nach Laucha bekommen haben. Über seinen Aufenthalt daselbst habe ich leider so gut wie nichts in Erfahrung bringen können. Das dortige Archiv enthält aus älterer Zeit gar nichts mehr. Was im 30 jährigen Kriege den Schweden entgangen war, die das Archiv nach Schätzen durchstöberten, und als sie nichts fanden, die Papiere u. s. w. zerrissen und den Pferden als Streu unterbreiteten, das wurde 1731 durch eine Feuersbrunst, die Rathaus, Pfarre, Kirche u. s. w. einäscherte, vollends zerstört.[10] Weitere Nachfragen in Freyburg, Dessau, Köthen, Zerbst förderten nichts zutage. So sind wir über Jacobis Amtsthätigkeit in Laucha angewiesen auf 3 Briefe seines Landsmannes Justus Jonas.[11] Im ersten, den dieser von Halle am 14. März 1545 „dem Hern Pfarrer zu Luchav" schrieb, bedankt er sich für ein Buch, welches ihm derselbe zugeschickt hat. Er fordert ihn auf, durch Herausgabe von weiteren gelehrten Schriften dem gemeinsamen Vaterlande Ehre zu machen. Der gegenwärtige Stoff (des übersandten Buches) sei ein ehrwürdiger und von hoher Wichtigkeit. Er will Jacobi an Justus Menius und Myconius empfehlen und ihm selbst bald ausführlicher schreiben. Das in Frage kommende Buch kann gar kein anderes sein, als die Ausgabe des Alberschen Dialoges (Nr. 2 a), welche kurz vorher erschienen (die Vorrede ist am 19. Nov geschrieben) und von Jacobi dem berühmten Landsmaune offenbar mit der Bitte um Empfehlung zugesandt worden war. Wenige Wochen nach Empfang dieses Briefes saß Jacobi im Gefängnis und mußte sich abermals an den einflußreichen Landsmann, diesmal um Hilfe aus dringender Not, wenden. Ganz klar ist die Veranlassung nicht, die Jacobi in eine so mißliche Lage brachte. Aus den beiden eben erwähnten Briefen des Jonas, in denen er sich bei Georg von Anhalt für den Landsmann verwendete, läßt sich folgendes entnehmen. Am 3. April berichtet er an den hohen Gönner: Jacobi ist, wie er mir aus dem Gefängnis schreibt, angeklagt, als habe er durch Wort und Schrift aufrührerische Lehren verbreitet. Er erbietet sich, einwandfreie Zeugen aus Laucha zu stellen, die über seine Lehre, sein Leben, seinen Umgang berichten könnten. Da er zwar noch jung und unbesonnen, im Herzen aber der reinen Lehre zugethan, endlich auch als ein litterarisch thätiger Mann in Wittenberg gut angeschrieben sei, möge der hohe Gönner ihn und seine Zeugen gnädigst verhören lassen. Habe der Angeklagte an den Licentiaten Antonius Musa etwas Unüberlegtes geschrieben, so möge man christliche Milde und Nachsicht walten lassen. Mittlerweile waren wohl dringendere Bitten von seiten Jacobis und seiner Freunde, zugleich genauere Angaben über den Grund seiner Gefangennahme an Jonas übermittelt worden; wenigstens schreibt dieser 10 Tage später an dieselbe Adresse ungefähr folgendes: (13. April von Halle, in großer Eile, wie er hinzufügt, man merkt dieselbe übrigens dem Briefe sehr an, er ist trotz vieler Worte unklar.) Jonas entschuldigt sich zunächst, daß er den Fürsten mit einem ihm selber lästigen Handel beschwere. Aber er könne den dringenden Bitten des Landsmannes gegenüber nicht unthätig bleiben. „Ich selber kenne Jacobi erst seit kurzem; die mit ihm aber länger bekannt sind, schildern ihn als unermüdlich thätig, als wohlbewandert im lateinischen und deutschen Stil, endlich als einen Menschen, der wohl infolge jugendlicher Unerfahrenheit thöricht und unüberlegt, nie aber schlecht zu handeln vermöge. Die Autorschaft des Buches, deren man ihn verdächtigt, stellt er entschieden in Abrede. „De quodam alio[12] dicitur, cuius nomen ad . . . Augustum ducem Saxoniae etc. audio perscriptum esse". Er genießt in Laucha eines guten Rufes. Dagegen ist ihm der Diaconus infolge persönlicher Abneigung übel gesinnt, auch noch ein paar andere: denn die Welt, die namentlich in kleinen Städten den Lastern derer, die die Gewalt in den Händen haben, Nachsicht angedeihen läßt, urteilt hart und ungerecht über die armen Geistlichen. [Am Rande: Ich spreche sonst nicht hart über einen braven Mann, aber Dr Oethe verdient selbst nach Luthers Urteil solche Härte.] Tadelt ein armer Geistlicher Trunkenheit, Ehebruch der Reichen, der Mächtigen, der Schösser u. s. w., gleich heißt es: Er ist ein Unruhstifter . . . Die fragliche Schrift, über welche die Frankenhäuser klagen, hat, wie ich höre, nichts mit dem Grafen[13] zu thun. Ein gewisser Jacob Oethe, Dr. der Theologie, aber nichts weniger, als ein rechter Theolog, steht gleichsam als Pastor an der Spitze der Kirche in Frankenhausen, ein Mann, welcher ein viel schlechteres Latein schreibt, als Jacobi, ein eigensinniger Narr, der noch immer schwärmt von einer Aussöhnung und einem Ausgleich mit der papistischen Lehre, der endlich ungescheut von der Kanzel auf Luther, Melanchthon und mich geschimpft hat; viele Frankenhäuser, auch viele Hallenser, die vor der Pest dorthin geflüchtet, schildern ihn als einen unwissenden, aufgeblasenen Menschen. Dieser ist es, welcher dem Leonhard Haß und Anfeindung erregt hat. Wäre Jacobi schuldig, würde ich kein Wort zu seiner Verteidigung sagen. Viele Ehrenmänner aber versichern, daß er unbedacht, nicht schlecht gehandelt, daß aber Oethe das Vergehen desselben absichtlich schlimmer dargestellt habe, als es ist. Jacobi verdient auch Mitleid, da er Frau und Kinder hat. Eure Fürstl. Gnaden mögen das Schreiben verzeihen, zu dem mich nur die Liebe zu dem gemeinsamen Vaterlande bewogen hat. [Am Rande: Auch nach Musas Urteil ist Oethe ein Querkopf, der anderes lehrt als Luther.] Ganz klar wird, wie gesagt, der Handel aus dem vorstehenden Briefe nicht, von dessen lateinischem Texte der wesentliche Inhalt gegeben ist. Aus dem ersten Briefe geht hervor, daß Jacobi 1. durch Reden und Thun Unfrieden gestiftet, 2. etwas Unüberlegtes an Ant. Musa geschrieben hat. Der Unfriede in der Gemeinde zu Laucha hat, wie aus dem 2. Briefe zu schließen ist, darin seinen Grund, daß Jacobi gegen das unsittliche Leben angesehener Persönlichkeiten rücksichtslos vorgegangen ist. Unklar bleibt, wodurch Jacobi den Antonius Musa[14] gereizt hat, ferner ob das Buch, dessen Autorschaft Jacobi in Abrede stellt, identisch ist mit dem, über welches die Frankenhäuser klagen. Wir werden nicht fehlgehen, wenn wir vermuten, daß Jacobi den Jacob Oethe wegen seiner Hinneigung zum Papsttum angegriffen hat und von demselben dafür verleumdet und auf alle Weise verfolgt worden ist. Wenigstens hatte Oethe damals einen Conflikt mit dem gräflichen Consistorium. Nach Günther Leopold (Kirchen- u. s. w. Chronik S. 184 fg.) bekam Oethe, der Sohn des Nordhäuser Bürgermeisters und um 1527 Pastor an der Nicolai-Kirche daselbst, später, nach seiner Anstellung in Frankenhausen, vom Grafen Günther den Befehl, die Messe in der Christmetten gänzlich abzuschaffen. Oethe berief sich zwar auf Luther, Melanchthon und Jonas, welche diese Messe nicht gemißbilligt, von denen letzterer gar ihn selber, als er noch in Nordhausen Pastor war, daselbst die Messe hatte halten hören. Gleichwohl blieb es bei dem einmal gegebenen Befehl. Das geschah im Dez. 44 und Jan. 45, also zu einer Zeit, wo Jacobi noch in Nordhausen war und die Frankenhäuser Streitigkeiten aus nächster Nähe verfolgen konnte. Es ist höchst wahrscheinlich, daß er sich in dieselben gemischt, daß sie auch nach seiner Übersiedlung nach Laucha fortgedauert und im Verein mit seinem schroffen Auftreten daselbst seine Gefangennehmung veranlaßt haben. Vielleicht bestand zwischen Jacobi und Oethe schon seit ihrem Zusammenleben in Nordhausen eine Differenz; wenigstens ist man versucht eine Stelle der Vorrede zu 2 a, auf Oethe direkt zu beziehen, wo Jacobi von etlichen seiner Landsleute sagt, sie seien degeneriert und auf Cains Seite getreten. Nach seiner Erlösung aus dem Gefängnis, die er sicher der Vermittlung des berühmten Landsmannes zu danken hatte, war nach den oben geschilderten Verhältnissen seines Bleibens in Laucha überhaupt nicht mehr. Nach Dietmanns Angabe (a. a. O), die aber nur mit Vorsicht aufzunehmen ist, bekam er 1545 einen Nachfolger an dem Landsmanne Andreas Ernst (siehe unten S. 384, Anm. 2), welcher bis zu seiner Übersiedlung nach Quedlinburg in Laucha blieb. Es hat Jacobi also daselbst vermutlich nur ganz kurze Zeit amtiert, vielleicht nur wenige Wochen oder Monate, da er Ende 44 noch in Nordhausen, im März 45 aber bereits seines Amtes entsetzt und im Gefängnis war. Von Laucha kehrte er jedenfalls nach Nordhausen zurück, wo er mit seiner Familie einige Monate ohne Amt gelebt zu haben scheint. Es wurde ihm hier am 8. Sept. 45 ein Kind im zarten Alter (von noch nicht einem Jahre) durch den Tod entrissen. Wir kennen diese Thatsache durch ein Gedicht des Georgius Thymus Cygnaeus (über ihn s. besonders diese Zeitschr. 20, S. 330—360), welcher bald darauf in Magdeburg sein Freund wurde (siehe unten S. 387). Cygnaeus (Georg Thym aus Zwickau, ein Schüler Melanchthons, zuletzt in Wittenberg), war damals Lehrer am Gymnasium zu Magdeburg. Da Jacobi ihn sicherlich erst dort kennen lernte, so läßt sich die Thatsache, daß derselbe auf den Tod des in Nordhausen gestorbenen Kindes ein Trostgedicht anfertigte, nur durch die Annahme erklären, daß Jacobi kurz nach diesem traurigen Ereignis und mit frischem Schmerze darüber seine neue Stellung als Prediger an der Ulrichskirche in Magdeburg antrat, also vielleicht noch im Sept. oder im Octbr. Damit läßt sich auch eine handschriftliche Bemerkung K. Ed. Förstemanns (in d. Nordh. ill. S. 116) vereinigen, daß von Jacobi noch im Jahre 1545 in Magdeburg die uns leider ganz unbekannte „Vorrede zum Mißbrauch der Messe" erschien (s. unten S. 387); ferner ist es auch, wenn er nicht schon einige Monate in dem neuen Wirkungskreise gelebt hätte, kaum erklärlich, daß er am 6. Jan. 46, an welchem Tage er die Vorrede zu seiner Exegesis schrieb (siehe S. 387) resp. am 27. Febr. (Vorrede zu: De var. appellationibus, ebenda S. 387), eine so stattliche Reihe von Freunden und Gönnern aufzählen konnte: Außer den beiden Scheyrings, denen das Buch gewidmet ist, Vater und Sohn, „dem gegenwärtigen und zukünftigen Maecenas" des Verfassers, den Rechtsgelehrten Adam Schneidewind, den Mediciner Friedr. Lohr, seinen Amtsbruder Sebast. Werner,[15] den Rektor des Gymnasii samt den übrigen Kollegen, darunter der Verfasser des Trostgedichtes und viele andere. Über seine Amtsthätigkeit in Magdeburg ist uns nichts bekannt. In einer der Schriften, die er hier verfaßte, „Von Uneinigkeit der Concilien" bittet er den Superintendenten der Kirche zu Merseburg, Antonius Musa um geneigte Beförderung. Derselbe mußte ihm also verziehen haben, was er nach Jonas Brief (s. oben S. 374), unüberlegt an ihn geschrieben hatte. Am 7. Okt. 1548 finden wir ihn, heftig gegen das Interim polemisierend, in Calbe, wohin er, wie oben nachgewiesen, in dieser Zeit, (547 oder Anfang 48 zum ersten und einzigen male berufen worden ist und wo er bis zu seinem Tode gewirkt zu haben scheint. Er war an der St. Stephanikirche angestellt und erzählt in der Widmung seiner Einweihungspredigt (Nr. 14), daß er von dem Probst des Klosters Gottes Gnaden (dicht bei der Stadt) Johann Bussen als Pfarrer nach Calbe gesetzt und verordnet sei. Die Reformation war in Calbe bereits Anno 1542, am Sonntage nach Fronleichnam eingeführt worden, dadurch, daß an diesem Tage die erste deutsche Messe gelesen und das Abendmahl in beiderlei Gestalt ausgeteilt wurde[16]: Jenes Kloster Gottes Gnaden hatte nun in der katholischen Zeit die Pfarre zu St. Stephan bestellt und ohne Zuschuß der Stadt erhalten. Nach Einführung der Reformation und Verwandlung des Klosters in eine evangelische Kirche war offenbar die Erhaltung der städtischen Pfarre der Stadt selber zugemutet worden. Wenigstens verfügte das Domkapitel in Magdeburg auf eine Eingabe des Bürgermeisters und der Ratsmänner von Calbe, daß die besagte Pfarre auch fernerhin aus den Klostergütern erhalten werden sollte. Es bestand infolgedessen auch jetzt wieder das alte Verhältnis zwischen Kloster und Kirche, daß ersteres über letztere das jus patronatus hatte, daher Jacobi in der erwähnten Widmung den Praepositus des Klosters, Joh. Busse, seinen Lehnsherrn und obersten Pfarrherrn zu Calbe nennt.[17] Da nun dieser Joh. Busch ausdrücklich als letzter katholischer, sein Nachfolger aber, Lambertus Werner, als erster vom Magdeburger Erzbischof erwählter und bestätigter evangelischer Probst (1561) genannt wird, da ferner Jacobi jenem in der betr. Dedikation den Ruhm giebt, daß er dem heiligen reinen Worte Gottes geneigt gewesen und dasselbe lieb gehabt habe, so ist wohl anzunehmen, daß man den alten Herrn, auch wenn er nicht offiziell und förmlich zum Protestantismus übertrat, doch wegen seiner anerkannt evangelischen Gesinnung in seiner Stellung als Probst des Klosters und Patronatsherr der Stephanikirche bis zu seinem, 1553 erfolgten Tode beließ. Auch der Stadt Calbe war, wie allen übrigen Städten und Ständen nach dem 15. Mai 1548 zugemutet worden, das Interim anzunehmen und zu halten. Daß die Stadt sich mit aller Entschiedenheit dagegen erklärte, ist wohl nicht zum mindesten das Verdienst Jacobis, welcher, wie so viele seiner Amtsbrüder, namentlich Erasmus Alberus, damals in dem benachbarten Magdeburg, in Wort und Schrift wider des Teufels Schänd-, Lügen- und Mordbuch unermüdlich kämpfte. Als die Herren von Calbe aufgefordert wurden, sich, gleich allen anderen Ständen des Erzbistums Magdeburg, am 15. Okt. in Aschersleben gutachtlich zu äußern, ob sie das Interim annehmen wollten oder nicht, hielt sich Jacobi, als getreuer Seelsorger seiner Gemeinde, für verpflichtet, sie nochmals zu ermahnen, stracks zu sagen: Nolumus (s. unten Nr. 8). Er schrieb zu diesem Zwecke sein „Bedenken wider das Interim an die Herren von Calbe" (7. Okt.); bald darauf, als ihm das Interim trotzdem zugeschickt wurde, mit einem starken Befehl, es anzuerkennen und in der Kirche zu halten (13. Dez.), antwortete er in einer besonderen Schrift, warum er es für seine Person keinesfalls anzunehmen vermöge (Nr. 9). Dabei erfahren wir, daß er es bereits in drei Schriften bekämpft habe.[18] Auch über seine Amtsthätigkeit in Calbe wissen wir so gut wie gar nichts; vor allem gar nicht, wie lange sie gedauert hat. Die schon mehrfach erwähnte Tafel läßt ihn bis 1570 amtieren und nennt als seinen Nachfolger den M. Marcus Meineke. Doch haben wir von ihrer mangelhaften Zuverlässigkeit schon oben ein Beispiel gehabt. Es ist auffallend, daß wir nach dem Jahre 1552, in welchem die 2. Ausgabe des Alberschen Dialoges erschien, von keiner Schrift Jacobis mehr hören. Hat er darnach anderen Orts eine bedeutendere, umfangreichere Wirksamkeit gefunden, die zu litterarischer Thätigkeit keine Muße übrig ließ? Oder ist er schon, bald nach dieser Zeit, also kaum 40 jährig, gestorben? Oder ist er, wenn die Tafel die Grenze seiner Amtsthätigkeit in Calbe richtig bestimmt, 1570 gestorben, also etwa 55 Jahre alt? Oder hat er nach dieser Zeit an einem anderen Orte amtiert? Wir können alle diese Fragen leider gar nicht beantworten, da es für die Zeit nach 1552 an jeglichem Anhalte fehlt. Wir wissen nur noch von ein paar Äußerlichkeiten zu berichten. 1550 übertrug der Rat Jacobi den Religionsunterricht in der Schule zu Calbe, in welchem derselbe namentlich Luthers Katechismus traktierte; aus diesem Unterrichte erwuchs der im folgenden Jahre gedruckte Parvus Catechismus Lutheri scholiis illustratus, zu welchem der Rektor der Schule, Heinricus Brentius, eine Praefatio schrieb (Nr. 13). Im Jahre 1551 hatte Jacobi die Rede zur Einweihung des neuen, vor der Stadt gelegenen Gottesackers zu halten, bei welcher Gelegenheit wir erfahren, daß das Städtlein sowie die ganze Umgegend „nun schon seit 3 Jahren" von der Pest schlimm heimgesucht worden. Da sie auch 1551 noch nicht erloschen war, so ist nicht unmöglich, daß Jacobi, wie schon oben angedeutet war, der Krankheit schließlich auch erlegen ist. Das ist alles, was wir über Jacobis Leben zu sagen vermögen. Welches Urteil werden wir nun über seine ganze Persönlichkeit, über seinen Charakter, über seine amtliche und litterarische Thätigkeit zu fällen haben? Es wäre mehr patriotisch, als der Wahrheit entsprechend, wollten wir den Nordhäuser Landsmann als einen Mann von hervorragender Begabung ausgeben. Eine geistig hochbedeutende Persönlichkeit war er nicht. Seine Schriften bekunden überall einen klaren, nüchternen Verstand, der Ideenkreis aber, in dem sie sich bewegen, ist ein enger und beschränkter. Wollte man die im Dienste der Reformation thätigen Männer nach der Bedeutsamkeit ihres Wirkens unterscheiden und Luther und Melanchthon in erster, etwa Männer wie Justus Jonas und Erasmus Alberus in zweiter Linie nennen, so müßten wir Jacobi erst an 3. oder 4. Stelle einen Platz anweisen. Das Gold und Silber, welches jene in Umlauf gebracht haben, setzt er in Scheidemünze um. Aber wenn er auch selbst ohne eigne große und bedeutende Gedanken, wenn auch sein Gesichtskreis ein kleiner und beschränkter war, hätte er doch auch in dieser untergeordneten Stellung, als Verkündiger und Dolmetscher der Ideen anderer durch seine Schriften segensreich wirken können. Dem aber stand eine Eigenschaft im Wege, durch die er wiederum über Tausende seiner Amtsgenossen herausgehoben wurde, nämlich eine ungemeine Belesenheit in heiligen und profanen Schriften, eine ungewöhnliche, wenn auch etwas pedantische, dem Maße seiner geistigen Begabung durchaus entsprechende Gelehrsamkeit. Diese drängt sich in allen seinen Schriften derartig hervor, daß man von keiner einzigen sagen kann, sie sei populär. Die Absicht populär zu sein, für alle zu schreiben, die überhaupt lesen können, spricht er selber wiederholt aus, z. B. in der Vorrede zur 1. Ausgabe des Dialoges (Seite 383); erreicht aber hat er sie nie, und die große Verbreitung, die z. B. die 2. Ausgabe des Dialoges nachweislich gefunden, ist wohl mehr dem anziehenden Inhalte der Alberschen Dichtung, als seiner Auslegung zuzuschreiben. Bei manchen seiner Schriften, wie bei den ganz lateinisch geschriebenen, hat er gleich von vornherein nur ein gelehrtes Publikum im Auge gehabt. So kam es denn, daß er als Schriftsteller wenigstens auf breitere Schichten des Volkes zu wirken nicht vermochte und seine Wirksamkeit auf den verhältnismäßig engen Kreis der Fachgenossen, d. h. derer beschränkt blieb, die Sinn und Verständnis für die großen und kleinen Streitfragen hatten, welche damals zwischen den beiden feindlichen Parteien ausgekämpft wurden. Daß er in diesem Kreise einen gewissen Namen gehabt hat, kann man aus seines Landsmannes Jonas Urteil schließen, welcher in den oben erwähnten Briefen an Georg von Anhalt Jacobi gerade wegen seiner gelehrten, litterarischen Thätigkeit, von welcher damals nur die beiden Erstlingsarbeiten (1. 2 a,) in Frage kommen konnten, als des fürstlichen Wohlwollens würdig bezeichnet. Aber trotz des Jonas Urteil ist es schade, daß Jacobi das gelehrte, theologische Rüstzeug so selten daheim lassen mochte, seine Schriften hätten eine weit größere Verbreitung, er selber in weiteren Kreisen Anerkennung gefunden, wenn er öfter in so schlichten, warmen Worten, wie in seinem „Bedenken wegen des Interim", oder auch in so ehrlichem Deutsch, sagen wir, so grob, hätte reden wollen wie in den unten (S. 388 fg.) angeführten Stellen. Da das einzige bekannte Kirchenlied, welches Jacobi gedichtet, verloren ist, läßt sich über seine dichterische Begabung nichts sagen. Daß es ihm daran nicht gefehlt hat, geht aus der Einkleidung seines christlichen Trostbriefes (Nr. 11) hervor, deren poetischen Wert man eben nur vom Standpunkte seiner in dieser Beziehung anspruchsloseren Zeit beurteilen muß. Mag man aber auch über den Wert seiner litterarischen Thätigkeit streiten; seine unermüdliche Wirksamkeit im Dienste seiner Kirche und Gemeinde, seine Energie, vor allem die Lauterkeit seiner Gesinnung, sowie der Mut, seine Überzeugung unbedingt zu vertreten, unbekümmert um die Folgen, wird allerseits anerkannt werden. Obwohl er, wie wir gesehen haben, für seinen Freimut schon einmal im Gefängnis hatte büßen und Frau und Kinder schutzlos im Stiche lassen müssen, trug er doch in der traurigen Zeit des Interims, wo selbst berühmte Reformatoren sich schwach und wankelmütig zeigten, keinen Augenblick Bedenken, seine Überzeugung rücksichtslos zu äußern. Sein Grundsatz war eben, wie er damals selber aussprach: Wer will gute Tage haben, wohl leben, liebgehalten sein, der gehe des Predigtamts müßig. Denn es reimt sich keineswegs zusammen, das Evangelium predigen und der Welt Freundschaft haben (S. 391). Um dieser Gesinnung willen verdient er eine Stelle in der Nordhusa illustris; und wenn ihretwegen die Leser dieser Zeitschrift einiges Interesse für Jacobi gewonnen haben, so wird dieses mir der schönste Lohn sein für die viele Mühe und Zeit, welche ich dem gelehrten Landsmann geopfert habe. II. Litterarische Thätigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wir kennen die Titel von 16 Schriften Jacobis; 5 davon (Nr. 1, 3, 7, 13, 16.) scheinen verloren, wenigstens habe ich ihrer, trotz aller Bemühungen, nicht habhaft werden können. Christliche Auslegunge über den alten Christlichen und Frölichen Gesang, Ein Kindelein so löbelich, ist uns geboren heute, gestellet. 1544.[19] Aus der Art und Weise, wie er des Werkchens in der Vorrede zu Nr. 2 a gedenkt, geht unzweifelhaft hervor, daß er damit seine litterarische Thätigkeit überhaupt begonnen hat; er war damals etwa 30 Jahre alt. 2 a.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Gesprech von der Verführung der Schlangen vnd der gnade Christi unsers Heylands, zwischen Gott, Adam, Eua, Abel, vnd Cain. Erasmus Alberus. Ein Auslegung vber die obgemelten Namen, einem Erbarn vnd Wolweisen Rath, der Keyserlichen Stadt Northausen, zu Ehrn in Druck gegeben. Durch M. Leonhardum Jacobi, Northusianum. [a. 1544.] 2 b.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]DIALOGVS, Das tröstlich vnd lieblich Gespreche, Zwischen Gott, Adam, Eua, Abel, vnnd Cain, von Adams Fall vnd Christi erlösung, mit besonderm vleis gebessert, gemehret vnd ausgelegt vnd einem Erbarn, wolweisen Radt zu Halberstadt zu ehren in Druck geben. Durch M. Leonhardum Jacobi Northusianum Pfarherrn zu Calbe. [1553.] Wir haben es hier mit einer doppelten Bearbeitung des bekannten Gespräches zu thun, welches Erasmus Alberus im Jahre 1541 als kurfürstlich Brandenburgischer Hofprediger in Berlin verfaßte und der Gemahlin Joachims II. Hektor[20] widmete, welcher am 1. Nov. 1539 das Abendmahl unter beiderlei Gestalt genommen hatte. Das Albersche Gesprächs[21], dessen „vrsach vnd argument", wie der Verfasser am Schlusse der Vorrede sagt, aus der schönen Epistel Melanchthons[22] an den Grafen Johann von Weda (Wied) gezogen ist, hat folgenden Inhalt. Eva klagt (in einer Art Monolog), daß sie sich durch die Schlange hat verführen lassen und ist bekümmert über ihren mißratenen Erstgebornen Cain, von dessen Bosheit der fromme Abel viel zu leiden hat, ja sie fürchtet, Cain möchte dem Abel einmal ein Leids anthun. Adam tritt darnach auf, tröstet die Eva, als er die Ursache ihres Kummers erfahren, besonders durch Hinweis auf die Gnade Gottes, der ihnen seinen Sohn zu senden verheißen, fragt nach den Kindern und fordert die Eva schließlich auf, sie zu putzen, da er vom Engel Gabriel vernommen hat, daß zu dem Hochfeste, welches am nächsten Tage stattfindet, der Herr kommen wird, zu sehen, wie sie haushalten, und die Kinder zu „verhören". Abel wird ausgeschickt, den auf der Straße sich herumtreibenden Cain zu holen; derselbe ist widerwärtig und geht nicht eher heim, als bis der Vater selber ihn holt, will sich jedoch nicht waschen lassen. Mittlerweile tritt der Herr mit seinen lieben Engeln auf; nachdem Adam, Eva und Abel ihn begrüßt, reicht ihm schließlich auch Cain, der ihm anfangs den Rücken gekehrt hat, die linke Hand. In dem nun folgenden Verhör spricht Abel zuerst ein längeres Gebet (Paraphrase des Vaterunsers), giebt darauf an, wie sich ein rechter Christ beim Beten zu verhalten hat, sagt die Gebote und den Glauben nebst der Auslegung Luthers an, erklärt die Bedeutung des Opfers und der guten Werke, sowie der Auferstehung des Fleisches, und betet schließlich den Lutherschen Abend- und Morgensegen. Nachdem der Herr dem Abel das Reich zu geben verheißen hat, wendet er sich zum Cain, der das Vaterunser und den Glauben nur in sehr verstümmelter Weise, von den Geboten aber gar nichts behalten hat, im übrigen materialistische oder Irrlehren der katholischen Kirche vorträgt. Den Beschluß macht eine Predigt Adams über das Thema: Ich will Feindschaft setzen zwischen dir und dem Weibe u. s. w., die er auf Gottes Befehl hält. Angehängt ist: Frag vnd antwort für die Kinder, wenn sie zu des Herrn Abendmal gehen wollen. Von diesem Gespräche nun hat Jacobi, in der Absicht, ihm eine möglichst weite Verbreitung zu verschaffen, eine neue Ausgabe besorgt (a. 1544), welche sich von dem Originale unterscheidet 1. dadurch, daß an Stelle der Alberschen Widmung an die Kurfürstin eine Zuschrift des Herausgebers an den Nordhäuser Magistrat getreten; 2. das dort zusammenhängende Gespräch in 2 Teile zerlegt; 3. am Schlusse jedes Teiles eine Auslegung hinzugefügt worden ist.[23] Der Text des Gespräches weicht vom Original nur unerheblich ab. In der neuen Vorrede entschuldigt sich Jacobi zunächst, daß er sein Erstlingswerk (Nr. 1. Christliche Auslegunge u. s. w.) gleich als „eine Fedderlose Henne" habe ausfliegen lassen; er sei noch jung und noch nicht lange im Dienste des Wortes gewesen; gleichwohl hätten Gelehrte wie Ungelehrte ein Wohlgefallen an dem Büchlein gehabt, denn es sei ihnen ein untrüglicher Beweis gewesen dafür, daß sein Verfasser völlig mit dem Papsttume gebrochen habe. Von ihrem Beifall ermuntert hat sich Jacobi zu einer Bearbeitung des Alberschen Gespräches entschlossen, um so mehr, als viele sich vergeblich bemüht haben, ein Exemplar desselben zu bekommen. Er vergleicht sodann seine Vaterstadt Nordhausen einem fruchtbaren Weibe, welches gleich der Stammmutter Eva gute, aber auch schlechte Kinder hervorgebracht. Indem er der löblichen Mutter zu Ehren die degenerierten verschweigt, nennt er von den wohlgeratenen zu allererst den Justus Jonas, sodann Mag. Henr. Ham[24], Superattendens in der Schlesien, Mag. Andr. Ernst[25] Superatt in Quedlinburg, Mag. Joh. Gigas[26] obersten Schulmeister zur Pforten, seinen lieben Gevatter, Mag. Laurentius Hammer[27], Mag. Hermannus Boetticher[28], Johannes Hesse[29]. Von fremdher Gezogenen preist er namentlich M. Johannes Spangenberg[30] (aus Hardegsen bei Göttingen), Prediger an der Blasiikirche, den Hertzberger M. Antonius Otto[31], Prediger an der Nikolaikirche, endlich Lorenz Süsse[32], Pfarrer an S. Peter. Jacobi hofft, nachdem diese alle hinüber sind, werden sie ihm den Stab auch reichen, daß er endlich springe und hinnach (-hinterdrein) kommen möge.[33] Mit einem Lobe der von Spangenberg von neuem begründeten und zu hoher Blüte geförderten lateinischen Schule, sowie mit anerkennenden Worten über die Frömmigkeit der Regierenden sowohl als der Regierten beschließt er die Vorrede, welche die Unterschrift trägt: Geben zu Northausen aus dem Steinbackhaus. Am tage Elizabeth (19. Nov.). Anno 1544. Der erste Teil der Auslegung handelt, besonders im Anschluß an Evas Monolog und das Zwiegespräch zwischen ihr und Adam, von der Notwendigkeit der Versuchung, von dem Wesen der Sünde und Buße, von dem wahren Glauben; der zweite von Kindererziehung: Es ist leider oft der Fall, daß brave Eltern böse Kinder haben, man muß sie Gott befehlen; es heißt also: Wer seinen Eltern nicht will gehorsam sein, der muß endlich Meister Brosius[34] (??) ohne seinen Willen gehorchen. Dies mögen unsere Junker wohl zu Herzen nehmen, welche von ihren Eltern hin und her nach Wittenberg, Leipzig und Erfurt geschickt werden, gute Künste zu studieren, item Zucht und Ehrsamkeit zu lernen, sie aber laufen den Huren nach, toppeln[35] und spielen, balgen und schlagen sich untereinander, verzehren ihrer frommen Eltern Blut und Schweiß mit Schanden und Lastern; dieselbigen pflegt dann darnach gerne zu frieren nach der warmen Sonne. Das gottlose Treiben der Cainsbrüder führt ihn auf das Treiben der katholischen Geistlichkeit: Es wäre hohe Zeit, daß solches unsere Papisten zu Herzen nähmen und bedächten; denn sie wissen wohl, daß Christus einmal geopfert ist am Kreuz für der ganzen Welt Sünde; dennoch lassen sie nicht ab von ihrem falschen, vermeinten Opfer der Messe, martern Christum aufs neue, verkaufen ihn um 9 Pfennige, wenn die alten Kacheln[36] Messe bei ihnen bestellen lassen, in Sanct Lorenzen oder Sanct Sebastians Ehre, oder wie sie nunmehr alle genannt werden. O, wie viel habe ich solcher Messen, leider Gott sei es geklagt, bestellen müssen[37]. Die Juden haben Christum verkauft um 30 Silberlinge, die Papisten aber verkaufen ihn um einen Märker oder um 9 Pfennige; ei, so sind die Papisten ärger denn die Juden, so muß es ihnen auch ärger denn den Juden ergehen. Was thun sie in ihren Messen? Sie machen Christum zum Sünder, bitten Gott, er wolle ihn zu Gnaden annehmen. Item, sie bitten auch darin für die Verstorbenen, welches denn an zweierlei Menschen verloren ist, denn die, so in Christo verstorben und darum selig sind, bedürfen's nicht, die andern aber, so ein gottlos Ende genommen, und derhalben verdammt sind, denen hilft es nicht.[38] Zu diesem Gespräche kehrte Jacobi noch einmal 1552 zurück, indem er ihm eine neue Vorrede und Auslegung gab und es dem Rate von Halberstadt widmete. Der Albersche Text hat sich mehrfach starke Veränderungen, meistens bestehend in Umschreibungen und Zusätzen, gefallen lassen müssen. Er ist ferner nicht nur in 2 Teile, sondern jeder Teil in Capitel, der 1. in zwei, der andere in drei eingeteilt. Die Auslegung hat dieselbe Einteilung und folgt im Zusammenhang nach dem ganzen Gespräche, nur daß sie zu Cap. 2 (Catechisierung) und 3 (Adams Predigt) des 2. Teiles fehlt.[39] Albers Name ist vom Titel ganz verschwunden, doch wird er in der Vorrede genannt, in welcher übrigens auf die erste Bearbeitung vom J. 1544 gar kein Bezug genommen wird. Die Neubearbeitung, einem anderen Gönner gewidmet, sollte offenbar als ganz neues Werk erscheinen. In der That waren ja auch Jacobis Zuthaten, Vorrede und Auslegung, neu, selbst Albers Text nicht mehr der alte. Schließlich möge noch eine alte Recension dieser 2. Bearbeitung Erwähnung finden, welche die Unschuldigen Nachrichten vom Jahre 1727 (S. 1224) enthalten[40]: Von der uns unbekannten Ausgabe Wittenberg 1553, 8, 7 Bogen wird nach kurzer Angabe des Inhalts gesagt: Der Katechismus sei fein eingebracht worden, nur hätte es nicht von Wort zu Wort geschehen sollen. So schicken sich etliche andere hier gebrauchte Formuln, als vom Gassen laufen Cains, nicht. Es sind feine Anmerkungen aus den Patribus und sonst hinten angefügt. Dem Recensenten ist offenbar ganz entgangen, daß Text und Anmerkungen nicht von demselben Verfasser herrühren, und daß der ausgesprochene Tadel einen anderen angeht, als das gespendete Lob. In einem jetzt dem hiesigen Altertumsmuseum gehörigen Exemplare von Kindervaters Nordhusa illustris, welches der Reihe nach K. Ed. Förstemann (von 1827 an), E. G. Förstemann (von 48), endlich Th. Perschmann (von 65) besessen haben und welches Ergänzungen von allen dreien enthält, findet sich von des ersteren Hand auf Seite 116 die Notiz: Jacobi schrieb 1545 eine Vorrede zu: „Vom Mißbrauch der Messe", Magdeb. 1545. s. F..............I, 267. Da der Name des Verfassers der von ihm citierten Quelle leider unleserlich, Jacobis Vorrede mir aber ganz unbekannt ist, ebenso wie die Schrift: Vom Mißbrauch der Messe, müssen wir uns mit diesem Hinweis begnügen. 4. 5.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]EXEGESIS PROPOSITIONVM CLARISSIMI AC DOCTISSIMI VIRI, D. NICOLAI CONRADI GLOSSENI, Sacrae Theologiae LICENTIATI, Magdeburgensis et finitimarum Ecclesiarum Inspectoris vigilantissimi, Contra errores Papisticos, in negotio SACRAMENTI corporis et sanguinis Domini nostri IESV CHRISTI. AVTHORE M. LEONARDO IACOBI, NORTHVSIANO. s. l. et a. Titelbl. und 94 Bl. Die lateinisch verfaßte Schrift ist laut der Vorrede eine Erläuterung und Verteidigung der 2 Jahre vorher erschienenen Propositiones contra Papisticos errores des Licentiaten Nic. Glossenus, den Jacobi seinen Lehrer nennt, obgleich beide zusammen an der Ulrichskirche in Magdeburg amtiert haben[41] und ist dem Magdeburger Patricier Johann Scheyring gewidmet. Die Vorrede (Bl. 1-4) ist unterschrieben: Datae ex nostro Musaeo. Anno virginei partus 1546, ipsis feriis Trium Magorum. Magdeburgi. M. Leonardus Jacobi Northusianus, apud Magdeburgenses divini verbi Minister, in Ecclesia Udalrichiana. Die drei Teile der Abhandlung (Bl. 5—73) haben folgenden Inhalt: 1. Quod utraque species sacramenti ad totam Ecclesiam pertineat. 2. Quod Missa non sit sacrificium Hilasticum etc. 3. Quod in privata Missa Papistica non adsit verum corpus et verus sanguis Christi. Bl. 74 b folgt eine 2. Schrift Jacobis: De variis appellationibus Christi ex libris veteris ac novi testamenti (bis Bl. 90 a), dem Sohne seines Joh. Scheyring, Hemeramo, gewidmet, „Domino ac Maecenati futuro". Aus der Vorrede geht hervor, daß Jacobi in Magdeburg mit einer großen Anzahl gebildeter Männer in freundschaftlichem Verkehre stand, von denen die bekanntesten Gregorius Thymus Cygnaeus (siehe oben Seite 377.) und der Buchdrucker Michael Lother sind. Es folgen sodann einige lateinische Gedichte jenes Cygnaeus, darunter ein Gebet an Christus für den am 8. Septb. 1545 in Nordhausen in zartem Alter verstorbenen Sohn Jacobis, Albert, an dessen Grabe Vater und Mutter weinen. Am Schluß: Magdeburgi excudebat Michael Lother. Besonders bemerkenswert an dem, sonst ganz in lateinischer Sprache verfaßten Büchlein sind die zahlreichen deutschen Bemerkungen, die überall da auftreten, wo das Gewand der fremden Sprache die Entrüstung des Verfassers über päbstliche Anmaßung zu sehr verhüllt hätte, wo er den Ton anschlägt, der in den theologischen Streitschriften der damaligen Zeit herkömmlich war, wo er also grob wird. Hier nur ein paar Beispiele dieser drastischen Ausdrucksweise: Bl 32 b: Christus hat jm zu viel gethan oder hat sich nicht recht furgesehen mit der einsetzung des Kilches, er sollte zuvor den Bapst haben deshalben vmb rath gefraget. Bl. 35 a; Darumb wirdt der Teuffel einsmals komen, vnd den Meßpfaffen die Helse stürzen, das sie das allerheiligste verdienst vnd opffer Vnsers lieben Herrn Jhesu Christi, mit jren Teuffelsmessen so jemmerlich lestern, schenden, vnd unter die süße tretten, u. s. w. Bl. 36 a: (binruuti illi papistici sacrificuli), Welche die Hostien in einen Silbern vogelbaur verschließen vnnd lausten damit vmbher wie die Robuuten, vermeinen Christus wolle sich versperren lassen vnd also ir gefangener sein. Bl. 42 b: Sonderlich, wenn der Pfaffe ein seel messe Helt, die man das Requiem nennet, denn da Helt man kein Gloria in excelsis Deo, kein Alleluia, keinen Sequenz, ünd auch kein Patrem, sondern man gehet ripsraps damit fort, wie ein Altreußer, wenn er ein paar schue flicken sol. Bl. 57 b: Quarto sunt quoque ieiuni, ut ostendunt ipsorum ventres, Das sie sie wol auff einem Schaubekarn vor sich her füren mögen. Bl. 58 a: (Potest enim nullus, nisi calceatus et sacris vestimentis indutus, celebrare Missam): Denn es ist ein weiter weck zum Himel, welchen man durch Meshalten verdienen mus, wie sie sagen vnd gleuben, Demnach mus man kleider vnd schue haben, und wol gerüstet sein, so man zum Himel wil, ob etwa ein ungewitter komen würde, das man sich tonne auffhalten Es kan auch kein Mönch oder Pfaffe zum Himel kommen, wo er nicht mit einer kappe, oder einem Mesgewant in das grab gelegt wird w. u. a. m. Von vnemigkeit der Concilien, der Priester Ehe, vnd das hochwirdige Sacrament des Leibs vnd bluts Christi belangende, ein Christlich vnd nützlich Buch, in welchem angezeiget wird, das die Concilia vnd Satzunge der Veter, billich vnd für allen Dingen der heiligen Göttlichen Schrifft cedieren vnd weichen sollen. Durch M. Leonhardum Jacobi Northusianum. Diener der Kirchen im Wort Gottes, zu S. Ulrich. in der Alten Stadt Magdeburgs.[42] Das Buch enthält zunächst eine doppelte Vorrede, 1. an Georg von Anhalt, Domprobst zu Magdeburg und Coadjutor in geistlichen Sachen zu Merseburg; unterschrieben: d. 19. Augusti A. 1546. 2. an den Superintendenten der Kirche zu Merseburg Antonius Musa und an die anderen Herren weltlichen und geistlichen Standes des Consistorii daselbst. Jacobi zählt sodann die Concilien auf, die von Anfang an gehalten worden; alle haben geirrt, die meisten sogar Verkehrtes oder Verderbliches beschlossen; nur eins macht eine Ausnahme, welches Kaiser Heinrich V anno 1105 in seinem lieben Vaterland Nordhausen gehalten, „welches man dazumal genennet ein Königlich Dorf"; hier sei Nützliches und Gutes beschlossen worden, nämlich Verbesserung der Kirchenordnung. Es folgt sodann die Behandlung des eigentlichen Themas, nämlich daß hinsichtlich der Priesterehe und des Sacramentes sich die Concilien widersprochen haben, ferner daß Priesterehe sowohl wie Austeilung des Abendmahles in beiderlei Gestalt durch die heilige Schrift geboten seien. In einer „Beschlußrede", welche Bog. G 5 b beginnt und sich an die beiden berühmten Landsleute Jonas und Spangenberg wendet, wird der Inhalt der vorausgegangenen Abhandlung „tanquam per Anacephalosin" summiert und die ganze Schrift mit einer Aufzählung der Kirchenväter geschlossen. Unterschrift: Gedrückt zu Leipzig durch Nicolaum Wolraben. M. D. XLVI. Ein schön geistlich Lied von der heyligen Dreyfaltigkeit. Anno 1548. Dasselbe ist gänzlich unbekannt und in keinem Gesangbuche oder Liedersammlung zu finden. Wackernagel sowie Koch, Geschichte des Kirchenliedes und Kirchengesanges, enthalten nicht einmal Jacobis Namen. Unschuldige Nachrichten, 1754, S. 477 ist folgende Schrift Jacobis abgedruckt: Leonardi Jacobi von Nordhausen, Caplans zu Calbe, Bedenken an die Herren zu Calbe wegen des Interim, davon sie ihre Antwort, ob sie dasselbe annehmen wollen oder nicht, zu Aschersleben einbringen sollen (1548, und zwar, wie nachher gesagt ist, Montag nach Dionysii, d. i. 15. Octob). Aus dem Mst. Der Inhalt der nach einer „coaeven Copey" gegebenen, bis dahin scheinbar ungedruckten Schrift ist folgender: Jacobi hat seine Meinung über das Interim, des Teufels Buch, zwar schon genugsam durch Predigt und Schrift dargelegt: Da aber die Herren von Calbe neben den andern Ständen des Erzstiftes Magdeburg ihr Gutachten, ob des Teufels Schandbuch, Lügenbuch, Mordbuch anzunehmen sei oder nicht, zu Aschersleben einbringen sollen, will er als getreuer Prediger sie nochmals ermahnen, stracks zu sagen: Nolumus. Es lehret erstlich, daß wir durch Christum erlöst sind von Sünden. Dasselbig ist der Schafpelz; denn gleich kehret es die Worte um und spricht: Man müsse durch eignes Verdienst selig werden; welches eine gräuliche Lästerung wider den gekreuzigten Christus ist: Und das ist der reißende, vielfräßige, mordgierige Wolf mit dem Schafpelz überzogen. Die Lehre des Interim: Es wird niemand selig, denn durch eigenes Verdienst, widerspricht der Lehre der heiligen Schrift, was durch Bibelsprüche bewiesen wird. Wozu ist, wenn das Interim recht hat, Christus in die Welt gekommen? etwa um der Hühner und Gänse willen? Nun sind die Tiere, als Kühe, Pferde, Esel, und wie sie genennet werden, keine Sünder, auch so ist Paulus kein Ochse, sondern ein Mensch gewesen, und das Nicenisch Symbolum sagt: Welcher um uns Menschen und um unserer Seligkeit willen vom Himmel kommen ist. Darum ist das Interim ein entchristlich Buch, welches der Lehre Christi in allewege widerstrebt und lästert dieselbe durchaus, wie der falschen Apostel und entchristlichen Propheten Art ist, denn sie lassen sich nicht benügen an Gottes Wort, sondern setzen dazu und nehmen davon wider Gottes Befehl, und wollen es besser machen, denn es Christus gemacht hat. Aber ein rechter Christ läßt sich dasselbe nicht anfechten trotz alles Jammers, der ihm daraus entstehen mag. Denn er weiß, daß nach diesem Leben ein besseres kommt, nämlich das ewige, welches ihm nicht entgehen kann. Darum getrost gewagt und bei der reinen Lehre und erkannten Wahrheit, die einträchtig gepredigt wird, beständig geblieben, ist mein treuer, christlicher Rat, und nicht gezweifelt, der barmherzige Gott werde die Feinde des Evangelii in kurzem heimsuchen und seine werte Christenheit trösten und schützen, alleine daß wir nicht ablassen ihn anzurufen. Denn wir sind es durch die Gnade des Allmächtigen gewiß, daß die Lehre, die wir haben, welche von des Teufels Gliedern jetzt wird angefochten, nichts anderes ist, als Gottes Wort, welches der Teufel gerne dämpfen möchte. Darum mögen sich meine Herren nicht bewegen lassen, etwas vom Interim zu bewilligen, auch das nicht, welches der heiligen Schrift gemäß sein würde, denn wir brauchen für Gottes Wort nicht die Vermittlung eines meineidigen, treulosen Verräters, und wenn gleich, da Gott vor sei und ich nicht verhoffe, die anderen Stände allesamt von der Wahrheit abstehen sollten, so bin ich dennoch der Zuversicht zu meinen Herren, sie werden sich zu nichts, was dem schädlichen Interim zuträglich sein würde, bewegen lassen. Und wenn gleich etliche Leute aus angeborener Klugheit sagen wollen: Stehen doch viele Sprüche aus der Bibel in dem Interim, darum wird es nicht so böse sein, als man meinet: Antwort, was liegt daran, der Teufel weiß auch die Sprüche der Schrift zu führen und seine Diener geben denselben eine falsche Deutung und streichen ihnen eine andere Farbe an, denn sichs gebührt und ziehen dieselben gleichwie bei den Haaren dahin sie nicht gehören. Darum wollen wir uns an den Worten genügen lassen, die der Vater selber vom Himmel gepredigt hat: Hunc audite! wie heißt es denn? Interim? nein! wie denn? Jesus Christus u. s. w. Es folgt schließlich die nochmalige Bitte um Befolgung seines Rates und die Unterschrift: Datum den 7. Octobris A. 1548. Ebenda S. 485 fgg. steht: Eben desselben Vorrede zu seinem Berichte vom Interim. Aus dem Mst. Aus was Ursachen das Interim als eine Lehre vom Teufel nicht sei anzunehmen, ein kurzer Bericht aus der heiligen, göttlichen Schrift und aus den Predigten des heil. Augustin gezogen durch M. Leonhardum Jacobi u. s. w. Anno 1548. Am Tage Luciae (d. i. 13. Dezbr.). Vorrede. Jacobi hat aus zwei Ursachen mit besonderem Fleiße wider das Interim gepredigt und geschrieben, erstlich, weil es einem jeden guten Seelsorger gebühre, die ihm befohlenen Schäflein zu lehren, wie sie selig werden, und zu warnen vor den falschen Propheten; darum hat es ihm mißfallen, daß etliche Prediger aus vermeinter Klugheit stillgeschwiegen und des Interims nicht gedacht haben; die andere Ursache ist, daß es einem getreuen Seelhirten gebührt, die Ehre Gottes und seines heiligen Wortes beide schriftlich und mündlich zu preisen, zu bekennen, zu schützen, seine Lehre und seinen Glauben öffentlich darzuthun, dem Lästerer das Maul zuzustopfen und der Wahrheit Zeugnis zu geben. Denn wer nun gute Tage haben, wohlleben, liebgehalten sein, der gehe des Predigtamts müßig. Denn es reimt sich keineswegs zusammen, das Evangelium predigen und der Welt Freundschaft haben. Trotzdem nun Jacobi bereits in 3 Schriften das Interim bekämpft hat, meint er, es erfordere die hohe Not, nachdem ihm dasselbe zugeschickt sei mit einem starken Befehl, es anzunehmen und in der Kirche zu halten, nochmals anzuzeigen, warum er es keinesfalls für seine Person anerkennen könne; namentlich nimmt er Anstoß an der greulichen Gotteslästerung, so darin steht, daß die Heiligen sind selig worden durch ihr eigen Verdienst; diese Lästerung allein will er in seinem kurzen Bericht mit den vornehmsten Sprüchen der heiligen Schrift nach Ordnung der Bücher beider Testamente von dem 1. Buche der Schöpfung bis auf die Offenbarung Johannis, desselbigen gleichen aus den Predigten Augustins widerlegen; und zwar will er der Kürze halber aus jedem Buche je einen Spruch wählen und erklären, um dadurch die falsche Lehre von dem Verdienste der Heiligen umzustoßen. Was sonst noch im Interim steht, will er übergehen, da genugsam von ihm, sowie von anderen Predigern dagegen gepredigt und geschrieben worden ist. Das Interim spricht also: Die Heiligen sind selig worden durch ihr eigen Verdienst und kommen uns damit zu Hilfe. Nachdem aber dies Buch zu den Sprüchen nicht Raum genugsam hat, sind dieselben in einem andern Buche nach Ordnung verzeichnet und ausgelegt, als viel der sind in der ganzen Bibel, denn viel um des Interims willen war gelegen.[43] Nr. 8 ist wohl stets Manuskript geblieben oder etwa als fliegendes Blatt in die Öffentlichkeit gekommen. Nr. 9 dagegen scheint eine Schrift größeren Umfanges und als Buch veröffentlicht worden zu sein. Anlaß dazu hat, wie aus der allein erhaltenen Vorrede hervorgeht, der amtliche Befehl gegeben, das Interim anzunehmen und in der Kirche zu halten. Ebenda erzählt er auch, daß er bereits in drei Schriften dasselbe bekämpft habe; jedenfalls ist das Bedenken vom 7. Okt. eine davon; von den übrigen wissen wir nichts. Zweifelhaft bleibt es, welcher Art das Manuskript gewesen, welches den Herausgebern der Unsch. Nachrichten zu Gebote gestanden hat, und welches, wie aus ihrer Anmerkung hervorgeht, nur die Vorrede und die ersten Zeilen der Abhandlung enthalten hat; namentlich ist die Schlußbemerkung unklar, daß das Buch zu den Sprüchen nicht Raum habe, darum dieselben in einem anderen verzeichnet und ausgelegt seien. Schwerlich bezieht sich dieselbe auf das Büchlein Jacobis; vielleicht ist von einer Abschrift desselben die Rede, die sich jemand gemacht? In Berlin (Königl. Bibl.) befindet sich z. B. eine Handschrift, welche 22 kleinere, z. T. aus der Zeit des Schmalkaldischen Krieges stammende Stücke enthält, die in der Weise entstanden zu sein scheint, daß ein gebildeter Protestant, welcher die Zeitereignisse mit Interesse verfolgte, kleinere Flugschriften in der Reihenfolge, wie sie ihm bekannt wurden, in ein Buch eintrug. Bedenklich ist freilich, ob ein Abschreiber die Ausdrücke „verzeichnet und ausgelegt" gebraucht haben würde. Der Schlußsatz „denn viel um des Interims willen war gelegen", steht in gar keinem logischen Zusammenhang mit dem Vorangehenden. 10.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Christlicher, schöner, herrlicher Sendbrieff, von der löblichen Obrigkeit, aus Heiliger Göttlicher Schrifft, desgleichen aus den schriften der lieben vnnd heiligen Veter, gegründet, und in vier heuptartickel verfasset, Einen, Erbarn vnd Wolweisen Rath der Keiserlichen stad Northausen, zu ehren vnd vnterthenigem wolgefallen geschrieben. Durch M. Leonardum Jacobi Northusianum, Pfarherrn zu Calbe an der Saal. Roman xiii. j. Jedermann sey vnterthan der Obrigkeit vnd gewalt, denn es ist keine gewalt, on von Gott.[44] Die Rückseite des Titelblattes enthält die Angabe der 4 Artikel: 1. Das die Obrigkeit von Gott geordnet sey; 2. Wazu die Obrigkeit geordenet, vnd was jr ampt sey; 3. Das man sol der Obrigkeit gehorsam sein, vnnd geben was jr gebürt; 4. Das die vnterthanen schuldig sind für jre Obrigkeit mit fleis zu bitten, vnd die selbige nicht schmehen noch verachten. In der Vorrede (Bog. A II. IV.) entbietet er zunächst den Bürgermeistern und dem Rate seinen Dienst und Gehorsam und wünscht ihnen in den gefährlichen und betrübten Zeiten die Gnade und den Frieden Gottes. Er betrachtet sich ihnen noch immer als verhaftet mit dem leiblichen Eide, den er vor 7 Jahren (d. i. 1543) in der Nordhäuser Ratsstube geleistet; da es ihm nicht vergönnt ist, im heimatlichen Gebiete zu wohnen, auch bis dahin von ihm, der bürgerlichen Pflichten halben, nichts begehrt worden ist, hat er sich vorgenommen, seiner Dankbarkeit durch die vorliegende Schrift Ausdruck zu verleihen. Zu der Wahl dieses Themas gerade ist er durch die Wahrnehmung bestimmt worden, daß viele Leute hin und her aus Unverstand von der Obrigkeit mißlich, ja ganz unbescheidenlich reden, was sogar vom Predigtstuhl aus geschehen. Zur Belehrung der einfältigen, sonderlich aber der rohen jungen Welt, und den unerfahrenen Predigern zu dienen, hat er sein Werk auch öffentlich in Truck geben wollen. Dat. Calbe den xxij. Jann. An. M.D.L. Nach nochmaliger Ankündigung der schon gegebenen 4 Artikel der Abhandlung, folgt der Beweis derselben durch Anführung von Stellen aus der Schrift und den Vätern, des ersten von Bl. 5 b bis 9 b, des zweiten bis 12 b, des dritten bis 21 a, endlich des vierten bis 28 a. Besonderes Interesse erweckt die Behandlung des 3. und 4. Punktes, weil hier die Milde und Versöhnlichkeit seines Wesens, zugleich aber auch die Unerschütterlichkeit seiner religiösen Überzeugung deutlich zu Tage tritt. In dem 3. Artikel wird gezeigt, Das man sol der Obrigkeit gehorsam sein, vnnd geben was jr gebürt: Dabei werden zwei Fragen beantwortet, die erste, ob man auch der unmilden müsse gehorchen, mit unbedingtem Ja; die andere, ob man ihr auch müsse gehorsam sein in dem, das Gott und seinem Worte zuwider ist, mit entschiedenem Nein! Denn wenn man dem Kaiser geben soll, was des Kaisers ist, soll man auch Gotte geben, was Gottes ist; was Leib und Gut, Stand und Beruf betrifft, darmit soll man die Obrigkeit lassen bezähmen, d. i. gewähren; was aber das Evangelium anlangt, darin des Menschen Heil und der Seelen Seligkeit begriffen ist, daran soll die Obrigkeit die Unterthanen nicht alleine nicht hindern, sondern dieselbigen dazu helfen, befördern und darzu halten. 4. Die Unterthanen sind schuldig, für ihre Obrigkeit mit Fleiß zu bitten und dieselbe nicht zu schmähen, noch zu verachten. Würde für Könige, Fürsten und Obrigkeit so viel gebetet, als wider Kaiser und andere Potentaten der Welt gelästert wird: Wahrlich, es würde viel anders und besser stehen, denn es leider steht; es muß doch jeder Verständige sagen und bekennen, das mit Gebet und Fürbitte mehr ausgerichtet und Nutzen geschafft wird, als mit Schänden und Lästern. Es hat auch dem Verfasser, schon als jungem und unerfahrenem Theologo, niemals gefallen, er weiß es auch zur Zeit, da er es schreibt, nimmermehr zu loben, oder zu billigen, daß so viele Leute von der lieben Obrigkeit so leichtfertig, schimpflich und schmählich pflegen zu reden; wollte Gott, es geschähe solches zu Zeiten nicht auch von den Kanzeln herab von denen, die die Gelehrtesten und Klügsten sein wollen. Geht es auch zuweilen an oberster Stelle mit Unrecht zu und geschieht manches, was der Billigkeit nicht gemäß ist, so mag doch, wer als Tadler auftritt, bedenken, ob er der Mann sei, der alle Ding vermöge zu Bolzen zu drehen, oder es dahin bringen könne, daß es allenthalben gleich und recht möge zugehen und endlich, ob es ihm befohlen sei, Kaiser, Könige, Fürsten und Herren zu regieren. Gleichsam als Warnung für solche Allerweltsweise fügt er hinzu: Mit großen Herren ist nicht gut Kirschen essen. Es wird aber jedermann seinen Lohn bekommen, er sei im oberen oder niederen Stande, darum mag er zusehen, daß er thue, was billig und recht ist. Am Schluß des sehr schön gedruckten Büchleins steht: Gedruckt zu Leipzig bey Valentin Bapst. M.D.L. 11.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Christlicher lieblicher Trostbrieff, wie, vnd womit sich ein Christ, in Creutz und trübsal trösten sol, An die löblichen Fürsten zu Anhalt geschrieben Durch M. Leonhardum Jacobi Northusianum. Pfarherrn zu Calbe. 1551. (Unter einer Medaille, darstellend Christus am Kreuz, rechts und links je eine anbetende Person): Matth tt). Wer nicht sein Creutz auff sich nimpt, vnd folget mir nach, der ist mein nicht werd.[45] Die Vorrede, welche datiert ist: Calbe, den 15. Juny Anno 1551, widmet das Buch Georg von Anhalt und mehreren anderen Anhaltischen Prinzen, denen es eine Tröstung sein soll in den „mancherley scheden vnd gros vngesell", die sie erlitten (Bl. 1 — 8 a.) In der Abhandlung (8 b — 35 b) versetzt sich der Verfasser durch eine poetische Fiction in den „gemeinen Lustgart" der Christen, das ist die heilige Schrift, in welchem er lustwandelnd 6 schöne Kräuter findet, das sind 6 schöne Sprüche, deren Wesen und Bedeutung erläutert wird. Am Schluß: Gedruckt zu Wittemberg, durch Georgen Rhawen Erben. 12.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]ENCHIRIDION PRAECIPVORVM LOCORVM SACRAE SCRIPTVRAE ORTHODOXOrum patrum scriptis illustratum. & in gloriam Domini nostri IESV CHRISTI. & Juniorem Theologorum usum conscriptum, ATQVE ILLVSTRISSIMO ET CHRISTIANISSIMO PRINCIPI AC DOMINO, DOMINO AVGVSTO, DVCI SAXONIAE ETC. DEDICATVM. PER M LEONARDVM IACOBI Northusianum, Ecclesiae Calbiensis Pastorem. LIPSIAE EX OFFICINA VALENTINI PAPAE. M.D.LII.[46] Das ganz in lateinischer Sprache abgefaßte Buch enthält außer dem Titelblatt und drei Blättern Widmung nebst praefatio 133 numerierte Seiten, endlich auf den beiden letzten nicht gezählten einen Catalogus Autorum, qui in hoc libro . . . tanquam testes adhibentur, sowie Index locorum scripturae, qui in hoc Enchiridio tractantur, am Ende eine Paraphrase des 117. Psalms in Distichen. In der praefatio spricht er sich über die Entstehung des Werkes aus: Nachdem ihm im vorigen Jahre (1550) vom Magistrat zu Calbe der Auftrag geworden, in dem dortigen ludo literario tractare Sacra, hat er zuerst seine Schüler den Inhalt des Katechismus gelehrt (proposui pueris doctrinam Catechismi), darnach die von ihm gesammelten und aus den Schriften der heiligen Väter erläuterten, vorzüglichsten Stellen der Bibel der Öffentlichkeit zu übergeben sich durch anhaltendes Bitten frommer Männer bewegen lassen. Die Vorrede ist unterschrieben: Calbis ad Salam, 5. Julij. Anno 1551. Die Schrift handelt in 8 Kapiteln 1. Von der Trinität, 2. Von der Schöpfung, 3. Von der Sünde, 4. Vom freien Willen, 5. Vom Gesetz und Evangelium, 6. Von den guten Werken und der Praedestination, 7. Von der Kirche und den Sakramenten, 8. Von der Predigt und wider die Anrufung der Heiligen (S 1 — 121). Eine Art Anhang bilden 50 Stellen der Bibel und aus den Vätern, Michael Meienburg gewidmet (S. 122 — 33); darunter besonders bemerkenswert nr. 13: Manus cito ne cui imponas, (Luth.: Die Hände lege niemand bald auf, nämlich um ihn dadurch in ein Amt einzuführen) 1. Tim. 5, 22. Er eifert hier nämlich gegen die damals vielfach geübte, bei dem Mangel an geeigneten Personen auch erklärliche, der evangelischen Sache aber in den meisten Fällen schädliche Praxis, Geistliche anzustellen, deren moralische oder wissenschaftliche Qualität zweifelhaft war[47]; der Eifer für die gute Sache läßt ihn am Schluß in sein ehrliches Deutsch verfallen: Denn es entstehet viel vnraths draus, wen man vnerfarne, vngelerte leuthe zum predigtampt verordnet, welchs auch im geringsten ampt, so in die Welt gehört, nicht geschiehet, viel weniger solle es geschehen in so einem hohen ampt, daran Gottes ehr und des Menschen heil gelegen ist. 13.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Parvus Catechismus Lutheri scholiis illustratus. 1552. 8. Nach Adelung, Fortsetzung zu Jöchers Gelehrten-Lexicon II., Sp. 2223. Auch in Häveckers Chronik wird des Buches Erwähnung gethan, Fol. S. 2: In einer gedruckten lateinischen Praefation, welche Heinricus Brentius, Weyland hiesiger Schulen Rector, vor die Erklärung des Lateinischen Catechismi D. Martini Lutheri, welchen der damahlige Pastor und Superintendent, M. L. Jacobi, nach der Reformation, Anno 1551, im Druck herausgegeben, u. s. w. Die Schrift ist eine Frucht seines, in der Vorrede zu Nr. 12 erwähnten katechetischen Unterrichtes an der Schule zu Calbe, wie sein Landsmann, Adamus Crato, (1578 Superint z. Calbe, Kinderv. N. ill. p. 29) ausdrücklich bezeugt (s. Kinderv. N. ill. 117). 14.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein tröstliche Leichpredigt. Zur einweihung vnd bestetigung des newen Gottsackers zu Calbe gethan, Durch M. Leonardum Jacobi Northusianum, Pfarherrn zu Calbe. Vnd dem Ehrwirdigen vnd achtbarn Herrn, Ern Johann Bussen, Prepvsito des Klosters Gottsgnade, zu ehren vnd wolgefallen, Desgleichen dem gantzen Pfaruolck zu nutz vnd zu tröst in Truck geben. Wittemberg 1551[48]. Drei Gründe sind es, die, laut der Vorrede, den Verfasser veranlaßt haben, sein Buch dem Praepositus Johann Busse zu widmen: Erstlich, weil derselbe dem heiligen, reinen Worte Gottes, wie es in den prophetischen und apostolischen Schriften verfaßt ist, geneigt ist; sodann, weil er den Verfasser zum Pfarrherrn in Calbe gemacht hat, also gewissermaßen sein Lehnsherr ist, endlich, weil er denselben auch sonst durch mancherlei Wohlthaten zu Danke verpflichtet hat. Jacobi bittet nun seinen Gönner, das Schriftchen, welches er zur Einweihung des neuen vor der Stadt eingerichteten Gottesackers verfaßt und jenem, als seinem obersten Pfarrherrn, zugeschrieben hat, zu günstigem Gefallen von ihm anzunehmen. Datum zu Calbe auf der Pfarre, am Tage der heiligen Engel (Angelorum festum, Engelweihtag Michaelis, 29. Sept.), anno 1551. Es folgt sodann eine 2. an seine Pfarrkinder gerichtete Vorrede des Verfassers, in welcher erwähnt wird, daß die Pest drei Jahre in Calbe gewütet, infolgedessen der alte Kirchhof nicht mehr Raum für die vielen Toten geboten habe. Darum hat der Rat einen Platz außerhalb der Stadt, in der Nähe der Kirche zu S. Lorenz, zu einem Gottesacker hergerichtet, womit viele Bürger, die ihre Toten in der Nähe haben wollten, wenig zufrieden waren. Darauf folgt die eigentliche „tröstliche Leichpredigt", die er bei dem Begräbnis des zuerst auf dem neuen Kirchhof Bestatteten gehalten hat, über Hiob, Cap. 14, V. 1. fgg. Dieselbe ist offenbar eine Ausarbeitung und Erweiterung der ursprünglich gehaltenen, denn sie enthält eine große Anzahl von deutschen, lateinischen und griechischen Citaten aus weltlichen und geistlichen Schriften, darunter das bekannte aus Herodot (V. 4), wo erzählt wird, daß die Thracische Völkerschaft der Trausen die Geburt eines Kindes beweint, den Tod eines Menschen mit Freuden begrüßt hätten. 15.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Tröstliche Erinnerunge in der heiligen Schrifft gegründet. Aus was vrsachen ein Christ wenn sein stundlein kompt, willig vnd gerne sterben soll, Sampt etlichen schönen vnd nützlichen Gebethlein, dergleichen zuuor im druck nie ausgangen. Durch M. Leonardum Jacobi Northusianum Pfarherrn zu Calbe. Leipzig.[49] Die an Georg von Mansfeld gerichtete Vorrede mahnt diesen, die Pestilenz, die besonders seine Herrschaft heimsuche, als göttliche Schickung anzusehen. Jacobi hat mit dem armen Volke ganz besonderes Mitleid, weil er ihm, als er vor 12 Jahren zu Lebzeiten des Grafen Hoyer (Höiger) dort Schulmeister gewesen, näher getreten war; er hätte Mansfeld auch nicht verlassen, wenn er nicht damals seinen lieben Eltern zu Gehorsam verhaftet gewesen wäre. Er will es, samt dem Grafen, jetzt durch sein Buch trösten. Unterschrift: Calbe am heiligen Christtage des jtzigen LI. jars der mindern zal. Von den 5 Trostgründen, die der Verfasser aus der heiligen Schrift beibringen will, enthält das Buch nur drei, indem von den 6 Bogen, welche das Bändchen enthält, leider nur der erste zu unserer Schrift gehört, welcher unbezeichnet ist, Bogen B—F, welche diese Bezeichung auch in der Fußleiste tragen, sind irrtümlich angebunden; sie stammen aus einer Schrift, in welcher alle Bücher der heiligen Schrift überlaufen werden zu dem Zwecke, nachzuweisen, daß Christus der Mittler zwischen Gott und der sündigen Menschheit sei. Am Schlusse steht: Gedr. zu Leipzig durch Val. Bapst 1551. Durch Nachfragen bei der Verwaltung der k. Bibl. ließ sich nichts ermitteln, offenbar sind die beiden Schriftchen, von denen der einen das Ende, der andern der Anfang fehlt, schon lange mit einander vereint. Es läßt sich natürlich auch nicht feststellen, welchen Umfang Jacobis Buch gehabt hat. 16.[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Schlacht und Victoria Christi. Wittenberg 1553. 8. Über den Inhalt dieser, nach Angabe des Kataloges, auf der Wolfenbüttler Bibliothek vorhandenen Schrift läßt sich leider nichts sagen, da dieselbe, wie mir von der Verwaltung freundlichst mitgeteilt wurde, sich trotz wiederholten Suchens nicht hat auffinden lassen. In einem, mit handschriftlichen Bemerkungen aus dem Anfange des vorigen Jahrhunderts versehenen Exemplare von Kindervaters Nordh. ill. findet sich zu Seite 117 die Anmerkung: Daß von Jacobi Ein Christl., Liebl. Trostbrief u. s. w. herrühret; „dieser Brief ist nachdem zur Vorrede von dessen Lustgart der Christen gesetzt worden". Diese Angabe beruht ohne Zweifel auf einem Irrtume. Dieser „Lustgart der Christen" ist sicherlich keine neue Schrift Jacobis, sondern nur eine neue Ausgabe des Trostbriefes[50] mit diesem neuen Titel, der schon in der alten Vorrede enthalten war, wo Jacobi sagt, daß er am Ostertage in dem „gemeinen Lustgart der Christen" spazieren gegangen sei. Nicht der Brief, d. h. die ganze Schrift, sondern nur die Vorrede und Widmung an die Fürsten von Anhalt wird selbstverständlich auch der neuen Ausgabe, trotz ihres veränderten Titels, vorangesetzt worden sein. Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
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