Aus den magern Jahren nach den Freiheitskriegen
Aus den magern Jahren nach den Freiheitskriegen.
Da infolge des teuren Brotkornes auch der Preis der Kartoffeln stieg, erließ die Kgl. Großbritannisch- Hannoversche Regierung in, Oktober 1816 folgendes Verbot den Handel mit Kartoffeln betreffend: „Da anjetzt, dem Vernehmen nach, häufig Auf- und Vorkäuferei mit Kartoffeln zum wucherlichen Wiederverkauf getrieben wird; so finden wir nötig, dergleichen Aufkäuferei, bei Strafe der Konfiseation und wenn diese nicht mehr möglich ist, bei Strafe der Erlegung des Wertes der aufgekauften Kartoffeln, welcher Betrag in beiden Fällen dem jedesmaligen Denuncianten ganz anheim fallen soll, hiermit zu verbieten. Die Obrigkeit in den unserer Geschäftsführung anvertrauten Landes-Distrikten des Königreichs haben daher dieses Verbot in ihren Gerichts-Bezirken sofort bekannt zu machen, und da diejenigen, welche, durch gewinnsüchtige Aufkäufern, die Preise der notwendigen Lebensbedürfnisse, zum Bedruck des Publikums in die Höhe treiben, nicht die mindeste Schonung und Nachsicht verdienen, mit Strenge gegen die Uebertreter solchen Verbots zu verfahren.“ W. Vahlbruch. |