Walter Hirschmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Als Gewerkschaftsfunktionär war Hirschmann im Mai und Juni 1933 kurzzeitig in „Schutzhaft“.
Als Gewerkschaftsfunktionär war Hirschmann im Mai und Juni 1933 kurzzeitig in „Schutzhaft“.


Im Einwohnerbuch 1934 von Nordhausen a. H. - Nordhausen ist er am Bingerhof 2 verzeichnet.<ref>[https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00252619/1934_0057_a.tif Einwohnerbuch 1934 von Nordhausen a. H. - Nordhausen; S. 92], abgerufen am 17. November 2022.</ref>
Im [[Einwohnerbuch für Nordhausen (1934)|Einwohnerbuch 1934 von Nordhausen]] ist er am [[Bingerhof]] 2 verzeichnet.<ref>[https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00252619/1934_0057_a.tif Einwohnerbuch 1934 von Nordhausen a. H. - Nordhausen; S. 92], abgerufen am 17. November 2022.</ref>


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==

Version vom 17. November 2022, 13:14 Uhr

Walter Hirschmann
[[Bild:|220px|Walter Hirschmann]]
'
geb. unbekannt
gest. nach 1934
Journalist
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Walter Hirschmann (geb. unbekannt; gest. nach 1934) war Journalist.

Leben

Walter Hirschmann war Redakteur der Nordhäuser Volkszeitung.

Am 24. Juni 1929 sprach ihn Amtsgerichtsrat Robert Schmidt im Prozess Adolf Hitler gegen die Nordhäuser Volkszeitung der Beleidigung für schuldig. Anlass der Beleidigungsklage war ein in der Zeitung veröffentlichtes Gedicht, das von Hitler als gehässige Verunglimpfung gewertet wurde. Der Angeklagte Walter Hirschmann wurde nach § 185,186,200 und 73 Strafgesetzbuch und § 20, 2 des Pressegesetzes zu einer Geldstrafe von 300 Mark verurteilt und musste die Kosten des Verfahrens tragen. Verteidiger des Angeklagten, der gegen das Urteil Berufung einlegte, war Rechtsanwalt Oskar Cohn, Berlin.

Als Gewerkschaftsfunktionär war Hirschmann im Mai und Juni 1933 kurzzeitig in „Schutzhaft“.

Im Einwohnerbuch 1934 von Nordhausen ist er am Bingerhof 2 verzeichnet.[1]

Einzelnachweise