Georg Wilde: Unterschied zwischen den Versionen

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Jurist, Oberstadtschreiber
{{Personendaten
geb. 1541 in Nordhausen,
|NACHNAME=Wilde
gest. am 19. Juli 1600 in Nordhausen.  
|VORNAMEN=Georg
Lebensweg: Schüler Neanders an der Klosterschule in Ilfeld, Studium an der
|ANFANGSBUCHSTABE=W
Universität in Jena, dort den akademischen Grad eines Lizentiaten der Rechte  
|ALTERNATIVNAMEN=
erworben. Syndikus (Oberstadtschreiber) der Reichsstadt Nordhausen und zugleich  
|SORTIERUNG=Wilde, Georg
Kanzler der Herzöge von Braunschweig für das Fürstentum Grubenhagen.  
|KURZBESCHREIBUNG=Jurist, Stadtschreiber
Unternahm nach Apollo Wiegand den Versuch, um 1580 die aus dem Mittelalter  
|GEBURTSDATUM=geb. 1541
stammenden Statuten der Stadt umzuarbeiten und zu revidieren. Auch diese
|GEBURTSORT=in Nordhausen
Neufassung scheiterte am konservativen städtischen Rat. Vertrat die Stadt auf den  
|STERBEDATUM=gest. 19. Juli 1600
Reichstagen zu Regensburg 1567, Augsburg 1580, Speyer 1581, 1583 und 1585.  
|STERBEORT=in Nordhausen
Wilde verlor sein Amt als Syndikus1600, weil er sich der Absetzung des dem
|PERSON=1
Calvinismus sich zuwendenden Pfarrers an St. Nikolai, Johannes Pandochäus,  
|BILD=
entgegenstellte. Wilde hatte das Gehölz am Abhange des linken Ufers der Zorge  
|COMMONS=
käuflich erworben, das nach ihm noch heute „Wildes Hölzchen“ benannt ist.  
|BILDBESCHREIBUNG=
Weiterführende Literatur: Förstemann, Ernst Günther, Friedr. Chrn. Lesser´s
|SONSTIGES=
Historische Nachrichten von der ehemals kaiserlichen und des heil. röm. Reichs
|PND=
freien Stadt Nordhausen … umgearbeitet und fortgesetzt, Nordhausen 1860, S. 208.
}}
'''Georg Wilde''' (geb. 1541 in Nordhausen; gest. 19. Juli 1600 ebenda) war Jurist und Oberstadtschreiber (Syndikus).  
 
== Leben ==
Georg Wilde war Schüler von [[Michael Neander]] an der Klosterschule Ilfeld. Er studierte in Jena und erwarb dort den akademischen Grad eines Lizentiaten der Rechte. Danach war er Oberstadtschreiber (Syndikus) in Nordhausen und zugleich Kanzler der Herzöge von Braunschweig für das Fürstentum Grubenhagen. Wie bereits [[Apollo Wiegand]] versuchte er um 1580, die aus dem Mittelalter stammdenen Statuten der Stadt umzuarbeiten und zu revidieren, scheiterte jedoch ebenfalls am städtischen Rat. Georg Wilde vertrat Nordhausen auf den Reichstagen zu Regensburg 1567, Augsburg 1580, Speyer 1581, 1583 und 1585.  
 
Da er sich der Absetzung des Pfarrers an der [[St.-Nikolai-Kirche]], Johannes Padochäus, entgegenstellte, verlor er sein Amt als Stadtschreiber; Padochäus war Anhänger des Calvinismus.
 
Nach ihm ist [[Wildes Hölzchen]] am linken Ufer der Zorge benannt, das in seinem Besitz war.
 
== Literatur ==
* [[Stadtarchiv Nordhausen]] (Hrsg.): ''[[Nordhäuser Persönlichkeiten aus elf Jahrhunderten]]''. Geiger, Horb am Neckar 2009, ISBN 978-3-86595-336-0.
 
[[Kategorie:Jurist]]
[[Kategorie:Stadtschreiber]]
[[Kategorie:Geboren 1541]]
[[Kategorie:Gestorben 1600]]

Version vom 22. März 2016, 15:55 Uhr

Georg Wilde
[[Bild:|220px|Georg Wilde]]
'
geb. 1541 in Nordhausen
gest. 19. Juli 1600 in Nordhausen
Jurist, Stadtschreiber
Bilder und Medien bei Commons

Georg Wilde (geb. 1541 in Nordhausen; gest. 19. Juli 1600 ebenda) war Jurist und Oberstadtschreiber (Syndikus).

Leben

Georg Wilde war Schüler von Michael Neander an der Klosterschule Ilfeld. Er studierte in Jena und erwarb dort den akademischen Grad eines Lizentiaten der Rechte. Danach war er Oberstadtschreiber (Syndikus) in Nordhausen und zugleich Kanzler der Herzöge von Braunschweig für das Fürstentum Grubenhagen. Wie bereits Apollo Wiegand versuchte er um 1580, die aus dem Mittelalter stammdenen Statuten der Stadt umzuarbeiten und zu revidieren, scheiterte jedoch ebenfalls am städtischen Rat. Georg Wilde vertrat Nordhausen auf den Reichstagen zu Regensburg 1567, Augsburg 1580, Speyer 1581, 1583 und 1585.

Da er sich der Absetzung des Pfarrers an der St.-Nikolai-Kirche, Johannes Padochäus, entgegenstellte, verlor er sein Amt als Stadtschreiber; Padochäus war Anhänger des Calvinismus.

Nach ihm ist Wildes Hölzchen am linken Ufer der Zorge benannt, das in seinem Besitz war.

Literatur