Aufruf an die Nordhäuser Bevölkerung durch Bürgermeister Flagmeyer (8. Mai 1945): Unterschied zwischen den Versionen
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|QUELLE=<small>[[Peter Kuhlbrodt]]: ''[[Inferno Nordhausen]]''. Nordhausen: Archiv der Stadt Nordhausen, 1995. S. 62</small> | |QUELLE=<small>[[Peter Kuhlbrodt]]: ''[[Inferno Nordhausen]]''. Nordhausen: Archiv der Stadt Nordhausen, 1995. S. 62</small> | ||
|KURZBESCHREIBUNG=Der Bürgermeister droht allen Plünderern die Todesstrafe an. Der Aufruf wird auch in polnischer Sprache | |KURZBESCHREIBUNG=Der Bürgermeister droht allen Plünderern die Todesstrafe an. Der Aufruf wird auch in polnischer Sprache verbreitet. | ||
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Aktuelle Version vom 21. Mai 2013, 21:25 Uhr
Editionsrichtlinien:
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Der Bürgermeister der Stadt Nordhausen. Nordhausen, den 8. Mai 1945
an die Nordhäuser Bevölkerung.
Die Stadt Nordhausen hat durch die sinnlosen Plünderungen großen Schaden erlitten.
Bei weiteren Plünderungen ist die Ernährung und die Existenz der Einwohner infrage gestellt.
Auf Anordnung der Militärregierung wird daher zukünftig gegen alle Plünderer schärfstens eingeschritten werden.
Ich weise darauf hin, daß für Plündern die Todesstrafe verhängt werden kann.
Alle Einwohner der Stadt, die sich in den Besitz fremden Eigentums gesetzt haben, werden aufgefordert, die fremden Güter-, Lebens- und Genußmittel, Bekleidung, Haushaltsartikel, Möbel, Baustoffe usw. - binnen acht Tagen bei der Zentralstelle „Malzfabrik Pape“, Altendorf 28, gegen Empfangsbescheinigung abzuliefern.
Von einer späteren Strafverfolgung wird in diesen Fällen abgesehen werden.
Nach Ablauf dieser Frist werden Haussuchungen durchgeführt.
Bürgermeister.