Rauhe Buch: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Heinrich von Laran]] begann 1350/51 mit der Zusammenstellung von Urkundenabschriften, die das städtische Leben, die Besitzverhältnisse und die Rechte Nordhausens dokumentieren sollten. Die Sammlung ist heute als „Rauhes Buch“ bekannt und beginnt mit den Privilegien Rudolfs von Habsburg, gefolgt von den Urkunden, die Kaiser Karl IV. für die Stadt ausstellte. Ursprünglich versuchte Laran eine systematische Ordnung der Dokumente nach den jeweiligen Ausstellern, jedoch wurde diese Ordnung von späteren Schreibern durchbrochen. | |||
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Im „Rauhen Buch“ sind vielfältige Themen dokumentiert, darunter Eidesleistungen städtischer Hauptmänner, Gerichtsentscheidungen, Beschlüsse zur Konfliktbewältigung, Reglementierungen für den Handel und Schutz vor Fälschungen sowie eine Verordnung gegen illegales Bierbrauen. Ein späterer Teil der Handschrift befasst sich mit dem Finanzwesen der Stadt und listet Urkunden zu den städtischen Zinsgeschäften zwischen 1360 und 1371 auf, die eine Vorform moderner Versicherungen darstellen. | |||
== Inhalt und Bedeutung == | |||
Das „Rauhe Buch“ bietet ein breites Spektrum an Informationen, das von politischen und rechtlichen Themen über wirtschaftliche und soziale Aspekte bis hin zur Stadtverwaltung reicht. Es dokumentiert die Herrschaft des Rates und den Ausbau der städtischen Autonomie Nordhausens im 14. Jahrhundert, das als Blütezeit der Stadt gilt. Als wertvolle Quelle zeigt das Buch die Selbstbehauptung der Stadt gegenüber dem Heilig-Kreuz-Stift, weltlichen Herrschern und dem Reich. | |||
Besonders wertvoll ist das „Rauhe Buch“ für die Rekonstruktion der städtischen Identität und Autonomie, die sich im Laufe des Mittelalters herausgebildet hat. Darüber hinaus eröffnet das Buch Einblicke in die örtliche Alltags-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte, die Entwicklung der Sprache und Namen sowie in die Geschichte der Juden in Nordhausen. Es zeigt zudem, wie Nordhausen sich als Reichsstadt gegenüber konkurrierenden Mächten behauptete. | |||
== Quellenwert und Rezeption == | |||
Das „Rauhe Buch“ gilt als eines der wichtigsten städtischen Dokumente der mittelalterlichen Stadtgeschichte Nordhausens. Der [[Nordhäuser Geschichts- und Altertumsverein]] startete im Herbst 2022 eine Spendenkampagne, um ein Faksimile der Handschrift anzufertigen, das in der [[Flohburg]] ausgestellt werden soll. Der Lehrstuhl der Universität Mannheim plant, das „Rauhe Buch“ erstmals vollständig herauszugeben und die lateinischen Teile zu übersetzen, um es einem breiteren Publikum zugänglich zu machen. | |||
Die Handschrift ist im [[Stadtarchiv Nordhausen]] unter der Signatur 1.2 II Na 17 aufbewahrt. | |||
== Externe Verweise == | |||
* [https://web.archive.org/web/20231206180140/https://www.phil.uni-mannheim.de/spaetmittelalter-und-fruehe-neuzeit/forschung/drittmittelprojekte/das-rauhe-buch-der-stadt-nordhausen/ Das „Rauhe Buch“ der Stadt Nordhausen], uni-mannheim.de (archivierte Version) | |||
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Aktuelle Version vom 1. Oktober 2024, 04:30 Uhr
Das Rauhe Buch ist eine spätmittelalterliche bis frühzeitliche Pergamenthandschrift (Kopialbuch) und enthält Urkunden weltlicher und geistlicher Aussteller vom 13. bis 16. Jahrhundert.
Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Heinrich von Laran begann 1350/51 mit der Zusammenstellung von Urkundenabschriften, die das städtische Leben, die Besitzverhältnisse und die Rechte Nordhausens dokumentieren sollten. Die Sammlung ist heute als „Rauhes Buch“ bekannt und beginnt mit den Privilegien Rudolfs von Habsburg, gefolgt von den Urkunden, die Kaiser Karl IV. für die Stadt ausstellte. Ursprünglich versuchte Laran eine systematische Ordnung der Dokumente nach den jeweiligen Ausstellern, jedoch wurde diese Ordnung von späteren Schreibern durchbrochen.
Die Handschrift wurde bis ins 16. Jahrhundert fortgeführt und umfasst vor allem Abschriften aus dem 14. Jahrhundert. Besonders große Abschnitte widmen sich den Privilegien der Könige und Kaiser, aber auch Vereinbarungen des Stadtrates mit weltlichen und geistlichen Herren sowie Zünften, Klöstern und Einzelpersonen.
Im „Rauhen Buch“ sind vielfältige Themen dokumentiert, darunter Eidesleistungen städtischer Hauptmänner, Gerichtsentscheidungen, Beschlüsse zur Konfliktbewältigung, Reglementierungen für den Handel und Schutz vor Fälschungen sowie eine Verordnung gegen illegales Bierbrauen. Ein späterer Teil der Handschrift befasst sich mit dem Finanzwesen der Stadt und listet Urkunden zu den städtischen Zinsgeschäften zwischen 1360 und 1371 auf, die eine Vorform moderner Versicherungen darstellen.
Inhalt und Bedeutung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das „Rauhe Buch“ bietet ein breites Spektrum an Informationen, das von politischen und rechtlichen Themen über wirtschaftliche und soziale Aspekte bis hin zur Stadtverwaltung reicht. Es dokumentiert die Herrschaft des Rates und den Ausbau der städtischen Autonomie Nordhausens im 14. Jahrhundert, das als Blütezeit der Stadt gilt. Als wertvolle Quelle zeigt das Buch die Selbstbehauptung der Stadt gegenüber dem Heilig-Kreuz-Stift, weltlichen Herrschern und dem Reich.
Besonders wertvoll ist das „Rauhe Buch“ für die Rekonstruktion der städtischen Identität und Autonomie, die sich im Laufe des Mittelalters herausgebildet hat. Darüber hinaus eröffnet das Buch Einblicke in die örtliche Alltags-, Rechts- und Wirtschaftsgeschichte, die Entwicklung der Sprache und Namen sowie in die Geschichte der Juden in Nordhausen. Es zeigt zudem, wie Nordhausen sich als Reichsstadt gegenüber konkurrierenden Mächten behauptete.
Quellenwert und Rezeption[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das „Rauhe Buch“ gilt als eines der wichtigsten städtischen Dokumente der mittelalterlichen Stadtgeschichte Nordhausens. Der Nordhäuser Geschichts- und Altertumsverein startete im Herbst 2022 eine Spendenkampagne, um ein Faksimile der Handschrift anzufertigen, das in der Flohburg ausgestellt werden soll. Der Lehrstuhl der Universität Mannheim plant, das „Rauhe Buch“ erstmals vollständig herauszugeben und die lateinischen Teile zu übersetzen, um es einem breiteren Publikum zugänglich zu machen.
Die Handschrift ist im Stadtarchiv Nordhausen unter der Signatur 1.2 II Na 17 aufbewahrt.
Externe Verweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Das „Rauhe Buch“ der Stadt Nordhausen, uni-mannheim.de (archivierte Version)