Zigeuner etc. im Amte Hohenstein 1591

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Textdaten
Autor: Wilhelm Kolbe (?)
Titel: Zigeuner etc. im Amte Hohenstein 1591
Untertitel:
aus: Heimatland. Illustrierte Blätter für die Heimatkunde des Kreises Grafschaft Hohenstein, des Eichsfeldes und der angrenzenden Gebiete
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1911 (Nr. 24)
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Quelle: Scan
Kurzbeschreibung:
Digitalisat:
Eintrag in der GND: [1]
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Zigeuner etc. im Amte Hohenstein 1591. Von umblaufenden Gartenbrüdern Zigeuner oder Datern, fremden oder sonsten mutwilligen jungen Bettlern. Nachdem unsere Vorfahren auch vor unserer Zeit das Gartens- und Bettelngehen der umblaufenden Landesknechte, der Zugeiner (!) oder Tatern und Landsträufender Fremder und sonsten mutwilliger junger starker Bettler verboten haben, welches denn auch des heiligen römischen Reichsordnung zuwider ist, und in andern Herrschaften und Aemtern auch nicht verstattet wird, sintemal die Gartknechte, Zigeuner und Bettler den Leuten in die Häuser laufen, herausnehmen was ihnen gefället, tun jenen Schaden an Hühnern und Gänsen, übergehen die Leute mit unnützen Worten, fluchen jenen und treiben allerhand Mutwillen. Derowegen gebieten Wir ernstlich, daß solche umlaufenden Knechten, Zigeunern, fremden und mutwilligen Bettelern umzugehen, den Zugeunern auch kein Einlager oder Herberge verstattet werden sollen, sondern daß man ihm anzeige, daß wir solches verbotten und sie ernstlichen von uns oder von unseren Befehlshabern Verlaubnis erlangen müssen. Würden sie sich darüber unnütz machen oder unnütze Wort verhören lassen, soll man an die Glocken schlagen, einer dem andern helfen, die Gartknechte, Zigeuner und Bettler gefänglichen annehmen und ins Amt bringen, wollen wir ihren Mutwillen zu büßen wissen. (Diese Verordnung ist einer alten Landordnung für das Amt Hohenstein (jetzt Kreis Ilfeld) vom Jahre 1561 entnommen.)

K.