Regesta Stolbergica. Quellensammlung zur Geschichte der Grafen zu Stolberg im Mittelalter
REGESTA STOLBERGICA.
Quellensammlung
zur Geschichte der
Grafen zu Stolberg
im Mittelalter.
Veranstaltet und bearbietet
von
Botho Grafen zu Stolberg-Wernigerode
Neu bearbeitet, vermehrt und unter Beifügung einer Landkarte und Siegeltafel, sowie einer Abhandlung vom Ursprünge der Grafen zu Stolberg
herausgegeben von
G. A. v. Mülverstedt,
K. Preuß. Staatsarchivar und Geheimen Archiv-Rath.
Magdeburg 1885.
Druck und Commissions-Verlag von C. Baensch jun
Vorrede[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Als vor drei Jahren des regierenden Grafen Otto zu Stolberg-Wernigerode Erlaucht den Entschluß faßte, die von seinem verewigten Oheim, Grafen Botho, verfaßte mittelalterliche Geschichte seines Hauses zu veröffentlichen, wurde von Hochdemselben zugleich in Aussicht genommen, nach ihrer Herausgabe ein zweites, noch umfangreicheres Werk desselben Autors folgen zu lassen. Denn dem erlauchten Verfasser war es aus den im Vorworte zu jenem Werke aufgestellten Gesichtspunkten nicht als zweckmäßig erschienen, seiner Darstellung das Beweismaterial der benutzten Urkunden und älteren Geschichtsschreiber (welches in einer Zahl von mehr als dreitausend Blättern, in chronologischer Ordnung mit dem Jahre 1200 beginnend und mit dem Todesjahre der letztüberlebenden Tochter des Grafen Heinrich des Aeltern, der Aebtissin Katharina von Drübeck abschließend, vorlag) in Notenform beizufügen. Dieser Umstand ist die Ursache, daß das gegenwärtige auf der Sammlung der Quellen, aus denen Graf Botho für seine Darstellung geschöpft hatte, beruhende Werk als ein besonderes, aber von der Hausgeschichte nicht zu trennendes und für sie unentbehrliches erscheint. Sieht man nämlich auf den Umfang der vorliegenden Quellensammlung sowie auf die nothwendige Ausführlichkeit des Inhalts der Urkundenregesten und erwägt man, daß, falls die letzteren bei ihrer Verwendung zu Noten im Geschichtswerke auch stete, nach manchen Richtungen hin bedauerliche, Kürzungen, sowie den Fortfall vieler Namen erfahren hätten, ihre Zahl und ihr Inhalt sie aber dennoch zu einem jede Seite fast bis zur Hälfte füllenden Beiwerk gestaltet haben würden, so kann es nur Billigung finden, daß, da die Hausgeschichte ihrer Anlage nach eine Anführung der benutzten Quellen entbehrte, diese in einem Sonderwerke zur Veröffentlichung gelangen sollten. Selbst in dem günstigsten Falle der Bearbeitung und Herausgabe eines sehr zu erwünschenden stolbergischen Urkundenbuches würde diese selbstständige Publication der Quellen zur Hausgeschichte ihren eigenen Werth behaupten. Denn wenn jenes auch einen großen Theil der im vorliegenden Werke bekannt gemachten Urkunden ihrem vollen Wortlaute nach enthielte, wäre doch der überwiegende Theil der hier gebotenen Urkunden ihrem Inhalte zufolge auszuschließen und es würde kein Ersatz dafür geboten, wenn in Noten zur Hausgeschichte in knapper Form, ja vielleicht meistens nur unter Hinweis auf den Aufbewahrungsort der Urkunden die benutzten Quellen allegirt worden wären. Die Regesten, in deren Form das vom Grafen Botho gesammelte Quellenmaterial für sein historisches Werk vorliegt, zerfallen in urkundliche und annalistische, welche letzteren, wie ersichtlich, nur den bei Weitem geringsten Theil bilden. Sie bestehen nicht in einer wörtlichen Wiedergabe der betreffenden chronikalischen Stellen, sondern in Uebersetzungen und Auszügen. Von Schriftstellern des Mittelalters haben bei dem erst zu Anfänge des 13. Jahrhunderts erfolgenden Auftreten des Geschlechts nur sehr Wenige in Betracht kommen können, von späteren nur solche, deren Werke durch ihre Gewissenhaftigkeit und Treue verdienten Ruhm genießen, wie z. B. Rothe und Jovius. Selbstverständlich war zur Vervollständigung der Nachweise die Zuhülfenahme auch der neuern Litteratur erforderlich, wie namentlich für die Geschichte des Statthalters von Friesland, Grafen Heinrich d. I. zu Stolberg. Die Urkunden-Regesten, die fast den ganzen Bestand der Quellensammlung bilden, waren aus allen in Betracht kommenden Urkunden gefertigt worden, die sich in den verschiedensten Archiven befanden und theils bereits veröffentlicht, theils noch »»gedruckt waren. Von diesen Archiven enthielten aber die beiden Hauptarchive zu Stolberg und zu Wernigerode für die älteren und ältesten Zeiten nur den geringsten Theil der Urkunden; das wernigeröder, von wenigen Originalen aus dem 14. Jahrhundert abgesehen, meist nur die von dem Anfälle der Grafschaft Wernigerode (1429) ab datirenden, das stolberger und das roßlasche sowie das Gemeinschaftsarchiv in Stolberg umfaßten die frühesten aus dem 14., sowie eine überaus große Zahl von Urkunden in Urschrift und alten Copien aus dem 15. und 16. Jahrhundert. Für das 14. und 15. Jahrhundert kam aber ganz vornehmlich das reiche Kirchenarchiv zu Stolberg in Betracht neben den namentlich an Urkunden des 15. Jahrhunderts besonders reichen Stadtarchiven von Stolberg und von Wernigerode. So arm diese Hauptrüstkammern für die stolbergischen Geschichtsquellen aus begreiflichen Gründen für die ältere und älteste Zeit waren, so reich beschaffen war für diese Periode zunächst das Landeshauptarchiv zu Wolfenbüttel – wegen der das Fundament der frühesten stolbergischen Geschichte und Genealogie bildenden Walkenrieder Klosterbriefe –, und sodann das Hauptstaatsarchiv zu Dresden und das Staatsarchiv zu Magdeburg. Alle diese Archive sind zu wiederholten Malen ausgebeutet worden (Dresden durch öftere persönliche Benutzung Graf Bothos) und nicht minder die für das 14. und 15. Jahrhundert wichtigen Archive zu Sondershausen, Rudolstadt, Weimar, Merseburg, Würzburg, München, Stuttgart, Darmstadt und ganz besonders auch das für die Hausgeschichte so bedeutsame Stadtarchiv von Nordhausen. Einzelne Beiträge lieferten ferner die Archive zu Berlin, Stettin, Marburg, Naumburg, Bamberg, Mühlhausen, Hannover, noch anderer zu geschweige». Die mustergültigen Urkundenausgaben von O. v. Heinemann, Schmidt, Jacobs und Janicke hatten die Benutzung der anhaltischen Archive bezw. der Stadtarchive zu Halberstadt und Quedlinburg oder ein nochmaliges Zurückgehen auf dieselben unnöthig gemacht. Bei der nur zum geringsten Theile von dem verewigten Urheber des vorliegenden Werkes erfolgten Benutzung der in Betracht kommenden Archive durch persönliche Einsichtnahme in die hier befindlichen Quellen, empfing derselbe von dem betreffenden Archivbeamten die erforderlichen Regesten in zweckdienlicher Form, aber hiermit sich nicht begnügend, verlangte er von allen wichtigen, von Mitgliedern des Hauses Stolberg ausgestellten oder sie betreffenden Urkunden, zumal Originalen, vollständige Abschriften, die in einer sehr beträchtlichen Zahl den Grundstock für ein künftiges Urkundenbuch des Hauses Stolberg bilden. Neben diesen handschriftlichen Quellen kam aber die sehr reiche diplomatische Litteratur in Betracht, aus welcher Materialien für die Quellensammlung zu schöpfen waren. Graf Botho ersparte sich bei den zahlreichen ungenügenden Drucken früherer Zeiten (wie v. Ludewigs, Scheidts, Leuckfelds, Ottos, Schöttgens, Kreyssigs u. a.) nicht das Zurückgehen auf die noch vorhandenen Originale oder sonstigen Vorlagen; bei sehr vielen Urkunden boten aber die Drucke die einzige Quelle dar. Welch eine große Zahl von Werken der betreffenden Art ist durch eine mühsame viele Jahre erfordernde Arbeit durchmustert und benutzt worden, um nicht sowohl überhaupt neuen Stoff ausfindig zu machen, als auch vielmehr festzustellen, ob und an welchen Stellen die ermittelten Urkunden bereits veröffentlicht seien. Die Form der Regesten anlangend, wie sie aus der Feder des Grafen Botho geflossen find, so entsprach jene zwar den Anforderungen an eine wissenschaftliche Arbeit, aber es fehlte ihr die Concinnität, eine gewisse Gleichartigkeit der Fassung und mancherlei andere Vorbedingungen für eine Publication. Neben den unnöthiger Weise in der Bearbeitung öfters gegebenen eigenen Ausdrücken der Urkunden war das Datum nur in den wenigsten Fällen erforderlichermaßen in den Worten der Vorlage selbst wiedergegeben. So stellte sich auch mit Rücksicht auf die Bedenken, die hier oder dort die Auffassung des Inhalts erregten, nicht nur eine Nachprüfung, sondern öfters auch die Umarbeitung oder mindestens Verbesserung vieler Regesten als eine Nothwendigkeit heraus. Von welchem Umfange und von welcher Mühe diese Operationen für den Herausgeber gewesen sind, liegt auf der Hand. Er war durch größere, von ihm ausgeführte Arbeiten dieser Art (für das Erzstift Magdeburg und die Familien Eulenburg und Alvensleben) zwar genügend vorbereitet und mit den Erfordernissen einer brauchbaren Regestenredaction vertraut, hatte auch selbst, das Magdeburger Staatsarchiv fast erschöpfend, einst zahlreiche Beiträge für die vorliegende Quellensammlung geliefert, immerhin aber brächte das Fußen auf fremder Arbeit und das unumgängliche Vertrauen auf die Zuverlässigkeit der Vorlagen jene Gefahren und jene Schwierigkeiten mit sich, welche allen ähnlichen Fällen eigen zu sein pflegen. Meiner Aufgabe gemäß fand zunächst eine Vergleichung der vorhandenen Regesten mit den Urkundenabschriften und gedruckten Quellen, sodann aber zu großem Theile ihre Umformung statt, wobei zahllose Rückfragen bei vielen Archiven erforderlich waren, denen die betr. Urkunden entstammten. Namentlich sind alle Daten der regestirten Urkunden nach dem betr. Wortlaute richtig gestellt worden, was zum größten Theile nur durch die aufopfernde Beihülfe der Herren Archivräthe Beyer in Stolberg und Dr. Jacobs in Wernigerode, aber auch noch vieler anderer Herren Collegen und was die Drucke anbelangt, durch das Zurückgehen auf diese selbst ermöglicht worden ist. Nur bei den Regesten der aus dem Hauptstaatsarchiv in Dresden entlehnten Urkunden – soweit nicht völlige Abschriften derselben vorlagen – hat dies im Hinblick auf die sehr erhebliche Zahl solcher Urkunden und die Verzögerung, welche diese Operation auf das im Flusse befindliche Werk ausgeübt haben würde, unterbleiben müssen. Eine zweite Aufgabe des Herausgebers, die sich bei der Redaction von selbst ergab, bestand in der etwanigen Vervollständigung der Sammlung. Trotz der jahrelangen unausgesetzten Forschungen ihres Urhebers waren doch selbst in den Hausarchiven manche Urkunden – jedoch nur aus späterer Zeit – unentdeckt geblieben und namentlich auch das Staatsarchiv zu Magdeburg gewährte infolge verschiedener im Laufe der letzten Decennien erhaltener Zuwächse und ausgeführter Ordnungsarbeiten keine ganz unbedeutende Nachtragsausbeute. Diese aus den ersteren Archiven gemacht haben zu können, ist der unermüdeten Bereitwilligkeit, dem regen Interesse und der Freundschaft der betreffenden Archivvorstände Herren Beyer und Dr. Jacobs zuzuschreiben. Dem Letztern hat das Werk in den Nachträgen den ansehnlichsten Theil der aus urkundlichen Aufzeichnungen des Stadtarchivs zu Stolberg gefertigten Regesten zu verdanken. Da eine Vervollständigung des Materials auch aus der unbenutzt gebliebenen gedruckten Litteratur erwartet werden konnte, so hatte ich mir eine Durchforschung derselben nicht minder angelegen sein lassen. Die neuen, erst nach dem Abschlüsse des Werkes und dem Ableben seines Autors erschienenen urkundlichen Publicationen, namentlich die von der historischen Commission für die Provinz Sachsen veranlaßten, daneben ganz besonders auch das hochverdienstliche Diplomatarium des Hochstifts Halberstadt, das Urkundenbuch der DeutschOrdens-Ballei Hessen und des Jungfrauen-Klosters auf dem Frauenberge bei Nordhausen ergaben besonders auch für die ältere Zeit werthvolle Bereicherungen der Regesten-Sammlung. Was das halberstädtische Stiftsurkundenbuch anlangt, so begann sein Druck ungefähr gleichzeitig mit dem des vorliegenden Werkes und so konnte wenigstens bei einem Theile der betreffenden Urkunden noch das Citat des Druckes, bezw. des neuesten lind correctesten, hinzugefügt werden (Dank sei es der Freundschaft des Gymnasial-Directors Dr. Schmidt), während bei der Ueberholung jenes Werkes ein Theil der Citate für die „Berichtigungen und Zusätze" aufgespart werden mußte. Mehrere ursprünglich übersehene ältere Drucke konnten gleich an den Hauptstellen allegirt werden. Die neue Fassung der Regesten ist, da diese zunächst den völligen Tenor der Urkunden ersetzen sollen, die ausführliche der von mir für das Magdeburgische Regestenwerk und die Urkundenbücher der Grafen zu Eulenburg und der Herren von Alvensleben angewendete. Sie wird voraussichtlich hier so wenig wie dort, Anlaß zur Bemängelung im Allgemeinen geben. Inhaltlich stellt sich nun dem erlauchten stolbergischen Hause die umfassendste und vollständigste Sammlung seiner Geschichtsquellen, dem Geschichtsfreunde aber und dem Forscher namentlich auf dem Gebiete der thüringischen und sächsischen Geschichte ein großartiger Urkundenschatz dar, der in gleichem Maße die Geschichte weiter Ländergebiete und ihrer Herren – selbstredend in größter Vollständigkeit die Haus- und Landesgeschichte von Stolberg – dem Leser vorführt und politische Ereignisse von hoher oder von minder wichtiger Bedeutung berührt. Hier wie dort war freilich allein das Handeln, die Mitwirkung und die Betheiligung des Hauses Stolberg oder einzelner seiner Mitglieder das Kriterium für die Ermittelung und die Auswahl der Urkunden und so war selbstredend von den Urkunden der in den stolbergischen Grafschaften belegenen Klöster, Stifter, Kirchen, Städte und sonstigen Ortschaften abzusehen, soweit jene eine Bezüglichkeit auf das Grafenhaus selbst entbehrten. Es ist naturgemäß, daß unter den mitgetheilten Urkunden die durch die einzelnen Jahrhunderte gebildeten Abschnitte von sehr verschiedenem Umfange sind. Während das 13. Jahrhundert nur durch fast 250 Nummern repräsentirt wird, weist das 14. schon über 450 auf, und ebenso groß ist ungefähr die Zahl der auf das 16. Jahrhundert (bis 1511 bezw. 1535) entfallenden, aber der Löwenantheil, den das 15. Jahrhundert für sich in Anspruch nimmt, beziffert sich auf 1800 Regesten. Bei der übergroßen Fülle der Regesten, insonderheit für das 15. Jahrhundert, ließ es die oft ansehnliche Zahl der nach den einzelnen auf dieselbe Angelegenheit bezüglichen Schriftstücken und Urkunden auch einzeln bearbeiteten Regesten rathsam erscheinen, von einer ^gesonderten Vorführung solcher Regesten abzusehen, vielmehr ihren Inhalt in gedrängter Kürze anmerkungsweise dem Regest der Haupt- oder Anfangsurkunde anzuschließen. Es hebt dies die Zerstückelung der Quellen über den Verlauf solcher Ereignisse auf und wird hoffentlich den Beifall der Sachverständigen finden. Ganz besonders hat sich bei Regelten aus dem 15. Jahrhundert Anlaß zu einer solchen Methode gefunden. Im Allgemeinen hat der Herausgeber sich einer Commentirung der einzelnen regeftirten Urkunden enthalten zu müssen geglaubt, so sehr auch ihr Inhalt dazu aufforderte. Allein es durfte nicht an Hinweisen auf Vorgänge und topographischen Erläuterungen oder kurzen Notizen über einzelne Persönlichkeiten fehlen. Wo sich dies findet, rührt es zu großem Theile von dem Herausgeber her, der es sich nicht versagen konnte, wenigstens an zwei Stellen, (Nr. 259 und 453) in excursartigen Noten zu versuchen, einige schwierige Verwandtschaftsverhältniffe bezw. die Pexson des ältern Bischofs Heinrich von Merseburg festzustellen, kleinerer Ausführungen zu geschweigen. Eine besondere Bedeutung wird dem vorliegenden Geschichtswerke durch die große Zahl ungedruckter Urkunden beizulegen sein, die, wenn auch nur in Regestenform, zum ersten Male bekannt gemacht werden, und zwar solcher Urkunden, welche von hohem Belange für die Kenntniß der äußern Verhältnisse nicht nur der Landgrafschaft Thüringen, sondern auch der angrenzenden thüringischen und sächsischen Staatsgebiete, ferner des Erzstifts Magdeburg und BisthumS Halberstadt, sowie der Grafschaften Hohnstein, Regenstein, Wernigerode, Schwarzburg u. s. w. sind. Für die Kunde der politischen Verhältnisse dieser Lande und ihrer Herren wird ein reichhaltiger Stoff durch die Veröffentlichung sehr zahlreicher, bisher unbekannt gewesener Bündniß- und Landfriedens-Urkunden geboten, ganz besonders aus dem 14. und dem Anfänge des 15. Jahrhunderts. Erheblich ist ferner die Zahl noch neuer Urkunden, welche innere Verhältnisse von Kirchen berühren und interessante Formen des frühern Gottesdienstes oder sonstige kirchliche Einrichtungen zum Gegenstände haben; endlich sind nicht minder zahlreich die Urkunden, deren Inhalt uns mit der Gerichtsverfassung der Vorzeit und mit Culturzuständen mannigfachster Art bekannt macht. Sind von den ungefähr 250 Urkunden des 13. Jahrhunderts auch nur 32 (den Archiven zu Dresden und Magdeburg entnommen) bisher ungedruckt, so ist dies doch immer eine nicht unerhebliche Zahl, etwa der achte Theil jener, aber zum bei weitem größten Theile liegen den Regesten aus dem 14. und 15. Jahrhundert nur ungedruckte Urkunden zu Grunde. Diese Uebersicht des Inhalts und der Bestandtheile des stolbergischen Regestenwerkes erschien als eine nothwendige Einführung seiner Leser und Benutzer in dasselbe, dessen Bestimmung es zunächst sein sollte, die Beläge für die Angaben der Hausgeschichte zu liefern. Eine Vergleichung wird den das höchste Lob verdienenden, staunenswerthen Fleiß des verewigten Urhebers der Sammlung, seine peinliche Gewissenhaftigkeit und seine unermüdliche Sorgfalt erkennen lassen, womit er sich der Ermittelung aller Quellen zur Geschichte seines Hauses widmete und mit denen er die Benutzung des gewonnenen Materials zur Gestaltung seines Geschichtswerkes vorgenommen hat. So ist das vorliegende Werk das zweite Monument, welches Graf Botho sich selbst und seinem erlauchten Hause gesetzt hat. Aber das eine wie das andere Werk des Grafen, wie sie seine Feder entstehen ließ, hatte Eines nicht behandelt, dem nothwendig das höchste Interesse des erlauchten Hauses zugewendet sein mußte: eine Untersuchung über seinen Ursprung. Hätte sie an sich am füglichsten an der Spitze der Hausgeschichte ihren Platz gefunden, so mußte, wenn man sich scheute, jene Abhandlung ein jedenfalls sehr umfängliches, durch die unerläßliche Beigabe eines Beweisstellen-Apparates mit der Form der folgenden Geschichtsdarstellung contrastirendes Capitel bilden zu lassen, das Regestenwerk als der geeignete Ort erscheinen, jene Lücke auszufüllen, um so mehr, als wenigstens ein Theil der Abhandlung gewissermaßen als ein aus den vorangehenden Urkunden gezogenes Resume sich darstellen durste. Diese Erwägung führte zu dem Wunsche, jene hochwichtige Frage am Schlüsse dieses Werkes erörtert zu sehen. Der Herausgeber, welcher sich dieser Aufgabe, deren hohe Bedeutung für die Hausgeschichte von ihrer längst anerkannten eminenten Schwierigkeit noch weit übertroffen wird, unterzogen hat, hofft bei Anerkennung der letztem auf die Nachsicht, daß er sich an einen solchen auf dem ihm neuen Gebiete dynastischer Forschungen liegenden Gegenstand gewagt hat und übergiebt seine Abhandlung, zunächst als ein Votum für die künftige Untersuchung seitens eines bessern Sachverständigen der Oeffentlichkeit. Der durch die Schwierigkeit und den Inhalt des Themas bedingte große Umfang der Abhandlung deutet an, daß kein Gesichtspunkt der Frage unberücksichtigt geblieben ist. Nicht ein ausländisches Geschlecht, nicht der Stamm der Grafen von Klettenberg oder gar der thüringischen Herren v. Allerstedt war es, aus denen das Reis des Grafenhauses von Stolberg entsprossen ist, sondern der uralte Stamm der Grafen von Ilfeld und Hohnstein, jener Edeln aus ächtgermanischem Blute, deren erster erweislicher Ahnherr im elfter; Jahrhundert das Licht der Welt erblickt hatte. Es bedarf keiner Erwähnung, geschweige einer Rechtfertigung, daß dem Werke eine Karte der Stammbesitzungen des Hauses Stolberg und eine Siegeltafel zum Schlüsse beigefügt sind.[1] Denn die erstere, welche den Ausgang des Geschlechts illustrirt und sein Wachsthum veranschaulicht, ist ein nothwendiges Hülfsmittel für das Verständniß vieler Urkunden des Werkes, und für die Orientirung über die Lage der zahlreichen in ihm erwähnten Ortschaften, besonders aber ein Leitfaden für die Untersuchung über den Ursprung des Geschlechts und was die Siegeltafel anlangt, so vermittelt die Anschauung der ältesten sphragistischen Denkmäler des Hauses Stolberg nicht minder die Eindringlichkeit des auch auf seine Siegel und Wappen gegründeten Beweises seiner Herkunft und Heimath. Den hier in guten und getreuen Abbildungen wiedergegebenen Siegeln liegen theils Originalzeichnungen, theils Photographien aus der Sammlung des Grafen. Botho zu Grunde. Die Karte aber stellt sich als eine neue ausgezeichnete Leistung des nicht nur in dieser Richtung, sondern auch durch seine Forschungen in der alten und neuen Topographie des Harzgebietes sehr verdienstvollen Lehrers Herrn K. Meyer in Nordhausen dar, dem auch an dieser Stelle hierfür und für mannigfache andere, recht ersprießliche Dienstleistungen im Interesse der Arbeit des Herausgebers aufrichtiger Dank abgestattet sein mag. Große Erkenntlichkeit muß ich aber auch gegen so viele Freunde, Collegen und andere Männer der Wissenschaft empfinden, die mit Rath und mit der That die Schwierigkeiten meiner Aufgabe mir überwinden halfen, mich mit Beiträgen unterstützten und hier belehrend, dort verbessernd, sich als wahre Förderer meines Unternehmens erwiesen! Es ist der herzlichste, tiefempfundene Dank, der zunächst den beiden Vorständen der stolbergischen Hauptarchive, den Archivräthen Beyer in Stolberg und Dr. Jacobs in Wernigerode gebührt und der hier einen öffentlichen aber doch nur schwachen Ausdruck findet für die Hingebung, mit der beide hochverehrte Herren und Freunde unverdrossen und unermüdet, mit emsiger Sorgfalt und mit immer sich erneuernder Mühe, oft unter den erschwerendsten Umständen, die Hunderte von Fragen beantworteten, welche die Redigirung der Regesten bei dem Zurückgehen auf die Originale erheischten. In ähnlicher Weise waren meine gütigen Freunde, Gymnasial-Director Dr. Schmidt in Halberstadt und Oberbibliothekar Professor Dr. v. Heinemann in Wolfenbüttel allezeit bemüht, die mehrfach an sie gerichteten, oft schwierigen Fragen zu beantworten und Auskunft aus Originalen zu ertheilen, was ich in zuvorkommendster Weise auch von dem Herrn Director des Landeshauptarchivs zu Wolfenbüttel, Con- sistorial-Präsidenten v. Schmidt-Phiseldeck zu wiederholten Malen erfahren habe. Wichtige Aufschlüsse über manche Punkte der Ursprungsfrage verdanke ich, was ich ganz besonders chervorheben muß, den gründlichen Kennern der Geschichte ihrer Wohnorte und deren nächster Umgebung, den Herren G. Poppe in Artern und K. Meyer in Nordhausen. Außerdem haben viele meiner verehrten Herren Collegen nah und fern , die Archivräthe Dr. Janicke in Hannover, Dr. Könnecke in Marburg, Dr. v. Bülow und Dr. Prümers in Stettin, Dr. Mitzschke in Weimar, Prof. Dr. Anemüller in Rudolstadt, Herr Prof. Dr. Böhme in Pforta und Prof. Dr. Perschmann in Nordhausen in liebenswürdiger Freundlichkeit sich der Mühe unterzogen, die ihnen oft wiederholt gestellten Anfragen zu beantworten oder auch neues Urkundenmaterial (wie z. B. im Staatsarchiv zu Stettin) für das Werk – mit Erfolg – aufzusuchen. Ihnen Allen sei auch hier verbindlicher, anerkennender Dank dargebracht. Aber ich habe noch die freudige Pflicht, auch Derer zu gedenken, welche als meine hiesigen verehrten Collegen und treuen Mitarbeiter nicht müde wurden, mir bei der Drucklegung des Werkes, bei Correcturen und der Erledigung vieler der schwierigen, in der Schlußabhandlung zur Erledigung kommenden Fragen hülfreiche Hand und Beistand zu leisten, der Herren Archivare Dr. Geisheim, Dr. jur. Sello und Dr. Krühne (z. Z. in Schleswig). Ihre Namen durften nicht in der Reihe derer fehlen, durch welche das Werk und sein Herausgeber viele Förderung erfahren haben, was ich hier mit herzlichem Danke auszusprechen nicht unterlassen kann. Es ist nicht weiter erforderlich, außer dem Obigen noch Weiteres über das Werk, seine Entstehung, seine Form und seinen Inhalt oder über die Umstände seiner Herausgabe anzuführen. Hoffentlich wird es sich nicht verkennen lassen, daß der Herausgeber, von Lust und Liebe für seine Aufgabe erfüllt, sich ihr mit allem Eifer und den ihm zu Gebote stehenden Kräften gewidmet hat. Wie hätte es an der Freudigkeit an solcher Arbeit auch fehlen können, wenn das Bild des edcln Urhebers des großartigen Werkes, jenes Musters gründlicher, sorgsamer, unverdrossener Forschung und emsigsten Fleißes, mir vor der Seele stand und wenn ich der Hochherzigkeit eingedenk war, welche in gerechter Würdigung der Verdienste Seines verewigten Oheims Seine Erlaucht den regierenden Grafen Otto zu Stolberg-Wernigerode beseelte, der durch die Veranstaltung der Herausgabe eines solchen Werkes, wie dieses. Sich selbst. Seiner pietätvollen Anerkennung der lebenslangen hochverdienstlichen Forschungen und Arbeiten des Urhebers, wie dem Ruhme und der Ehre seiner Vorfahren ein bleibendes Denkmal gesetzt hat. Welches Lob und welcher Dank Ihm nicht nur von Seinem Hause, sondern auch von Allen gebührt, denen die Erforschung der sächsischen und thüringischen Geschichte am Herzen liegt, wird keine Zeit vergessen.
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- ↑ Der große Umfang des Werkes hat es verboten, ihm auch ein erwünschtes Orts-, Personen- und Sachregister beizufügen. Es wird, wie in ähnlichen Fällen, einem besondere Hefte vorbehalten bleiben müssen.