Lärmaktionsplanung Nordhausen

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Die Lärmaktionsplanung ist ein kommunales Instrument zur Analyse und Lösung von Lärmproblemen. Ein solches wurde im Auftrag der Stadtverwaltung Nordhausen 2008 durchgeführt.

Hintergrund und Vorgehensweise

Die Lärmaktionsplanung wurde 2002 mit der EU-Umgebungslärmrichtlinie eingeführt. Sie dient dazu, Lärmkonflikte zu analysieren und Lösungen zur Lärmreduzierung zu entwickeln. Rechtliche Grundlage in Deutschland ist die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes 2005. Durch die Lärmaktionsplanung sollen Lärmprobleme identifiziert und Lärmminderungsmaßnahmen festgelegt werden, um die Bevölkerung langfristig vor Lärm zu schützen.

Die Lärmaktionsplanung baut auf vorher erstellten Lärmkarten auf. Zunächst werden Lärmminderungsziele definiert. Dann werden bereits durchgeführte Maßnahmen analysiert sowie die Betroffenenzahlen anhand der Lärmkarten ermittelt. Unter Berücksichtigung möglicher zusätzlicher Lärmminderungen wird ein Maßnahmenkatalog mit Zeitplan entwickelt. Abschließend sind Öffentlichkeit, Behörden und politische Gremien einzubeziehen.

Lärmaktionsplanung Nordhausen

In Nordhausen wurden die Hauptverkehrsstraßen A38, B4, B243 und L3080 betrachtet. Trotz vieler Straßensanierungen (Stand 2008) gibt es aufgrund dichter Wohnbebauung Lärmbelastungen. Als Ziele wurden Pegel von 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts definiert. Die Analyse ergab 762 bzw. 847 Lärmbetroffene. Bereits durchgeführte Maßnahmen sind der Bau der A38 und diverse Lärmschutzwände. Geplante Maßnahmen sind die Ortsumgehung B4n, die Verlegung der B243 und Verkehrsverlagerungen, durch die bis zu 500 Lärmbetroffene weniger erwartet werden.

Fazit

Die bisherigen und geplanten Maßnahmen können bereits spürbare Lärmminderungen bewirken. Aufgrund der noch verbleibenden Lärmbetroffenenzahlen muss die Lärmaktionsplanung ein fortlaufender Prozess sein mit regelmäßigen Überprüfungen und Anpassungen.

Externe Verweise