Johann Rotinger
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Johann Rotinger (geb. unbekannt; gest. 1566 in Nordhausen) war ein Mediziner und Stadtphysicus von Nordhausen.
Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nachdem 1550 und 1551 die Pest in Nordhausen gewütet und große Teile der Bevölkerung dahingerafft hatte, wurde Rotinger 1551 zum zweiten Mal zum Stadtarzt (Physicus) ernannt. Er erhielt ein Jahresgehalt von 30 Gulden sowie eine viertel- bis halbjährige Kündigungsfrist. Man vermutet, dass auf Rotingers Initiative im Jahr 1551 die erste Pestverordnung der Stadt Nordhausen erlassen wurde. In der Folgezeit trat die Pest auffallend oft in Nordhausen auf, wie in den Jahren 1556 und 1565/66. Es ist überliefert, dass Rotinger Kontakt zu den Grafen von Stolberg hatte und 1562 medizinischen Rat an Graf Albrecht Georg erteilte. Rotinger, von dem auch Belege aus den Jahren 1560 und 1565 existieren, starb 1566 möglicherweise an der Pest. Sein Epitaph befand sich an der Südseite der St.-Blasii-Kirche in Nordhausen. Es nennt ihn einen „berühmten Arzt, der den Kranken oft heilende Hilfe bot“. Johann Rotinger wurde gemeinsam mit seinem kleinen Sohn bestattet. Die Stadt Nordhausen ernannte nach seinem Tod Conrad Ernst, gebürtig aus Nordhausen, zu seinem Nachfolger als Stadtarzt.
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Antonia Jäger: Pocken, Pest und Pillen. Petersberg: Michael Imhof Verlag, 2022. S. 43 f.