Familien im alten Ellrich des 17. Jahrhunderts
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Familien im alten Ellrich des 17. Jahrhunderts ist ein durch Kirchenbücher erstelltes Verzeichnis von über 1.700 Personen.
Inhaltsverzeichnis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Vorwort[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ellrich mit seiner Erhebung in das Stadtrecht hat für das Umland als „Mittelzentrum“ eine wesentliche Bedeutung. Als Verwaltungs- und Handelszentrum unmittelbar vor dem dahinter ansteigenden haru diente es vielen Familien als Bezugsort, in dem Einkommen und berufliche Entwicklung generiert werden konnten. Befruchtet wurde es von den wirtschaftlichen und intelektuellen Stärken der nahe gelegenen freien Reichsstadt Nordhausen, aber auch denen der kirchlichen Zentren in Walkenried und Ilfeld. Diese Stärke ist aus dem Umfang der Kasualienregister der Kirchengemeinde Ellrich zu sehen. Jährlich wurden in der Zeit nach dem 30-jährigen Krieg etwa 50 Kinder getauft und 15 bis 20 Ehen geschlossen - in einer Zeit also, wo auch diese Region die Hälfte bis zwei Drittel der Einwohner verloren hatte. In der Mitte des l8. Jahrhunderts stieg diese Zahl nur unwesentlich an: auf etwa 60 Taufen und 20 Trauungen. Eine familienbezogene regionale Geschichtsschreibung konnnt demnach ohne das Pfarrarchiv nicht aus, noch dazu, wo die städtischen Archivalien mit den Kämmereirechnungen erst 1717 einsetzen und sich vor allem auf die besitzenden Steuerzahler konzentrieren. Für den Genealogen war es nachteilig, dass das Pfarrarchiv in Ellrich längere Zeit der Öffentlichkeit kaum zugänglich war. Nun jedoch stehen durch die Verfilmung der Trauungs-, Tauf- und Sterberegister durch das Konsistoriuın die wichtigsten Unterlagen zur Verfügung. Mit dem vorliegenden Buch wird eine Zusammenfassung in der Form eines Ortsfamilienbuches für das 17. Jahrhundert vorgelegt. Dabei werden die beim Autor bereits erfassten Daten anderer Gemeinden mit einbezogen. Die zeitliche Beschränkung auf das 17. Jahrhundert ergab sich sowohl aus dem Umfang der Datenerfassung mit fast 1800 Personen wie auch aus der handhabbaren Seitenzahl eines Buches. Die Kasualienregister liegen ab 1627 in eng beschrieben Seiten vor, die nur wenige Angaben enthalten. Von ungewölmlich hoher Zuverlässigkeit sind die Vornamen der Probanden, sie wurden offenbar ständig mit den vorherigen Notierungen abgeglichen. Bei den Trauungen fehlen aber regelmäßig die Eltern der Brautleute, was angesichts der wenigen Vornamenvariationen geradezu chaotische Verwechslungsmöglichkeiten bietet. Mehrfach mussten bereits erfasste Daten anders gedeutet werden - etwa, wenn sonst ein Verstorbener erneut geheiratet hätte. Selbst im l7. Jahrhundert können diese Kirchenbücher nur als Gedächtnishilfe des Pfarrers für die Rechnungslegung gedient haben; der Nachweis etwa einer ehelichen Geburt war ihm nur möglich, wenn er lange irn Amt und mit den ortsansässigen Familien intensiv vertraut war. Die Filiation beispielsweise des Hans (Johannes) Becker nach 1650 korrekt zu bestimmen, ist fast unmöglich - es leben zu dieser Zeit drei Ehepaare dieses Namens. 1670 lebten (vermutlich, da gestorbene „Söhnlein“ nicht erfasst werden konnten - siehe unten) 5 Johann Kochs usw. usf. Die Taufen ihrer Kinder erfolgten aber stets unter dem Namen des Vaters „Hans Becker“ oder „Hans Koch“, jedoch nie unter Angabe der Mutter, so dass es schlechthin unmöglich war, den Täufling einer definierten Becker- oder Koch-Familie eindeutig zuzuordnen. Eine Auswahl erfolgte nach bestem Vermögen an Hand von Patenschaften oder den Geburtsdaten der Brautleute. Es war zwar auch andernorts nicht unüblich, dass Frauen mit dem Namen des Ehemannes notiert werden. Die Bücher von Ellrich stechen jedoch insofern hervor, dass erst gegen Ende des Jahrhunderts überhaupt die Vornamen in den Sterberegistern zitiert werden. So erscheinen in den Ellricher Büchern die Frauen gesichts-, weil namenlos. Ein erhebliches Fehlerpotenzial erwächst auch aus den Sterberegistern. Für das ganze 17. Jahrhundert hindurch vermieden es die Pfarrherren, die Namen verstorbener Kinder zu nennen. Der Eintrag beschränkt sich auf beispielsweise „Julius d. 2. Claus Voigts Söhnlein“, selbst wenn in der Familie zu dieser Zeit mehrere Söhne lebten. So ergibt sich für das 17. Jahrhundert für die Parochie Ellrich eine Fehlerquote, die weit über der anderer Gemeinden liegt und die allein aus einer nachlässigen Kirchenbuchführung resultiert, keineswegs aber aus fehlerhaften Einträgen. Der Verfasser hat nach Möglichkeit im Text auf willkürlich unterstellte Filiationen hingewiesen. Dass manch ein Geborener bzw. Getaufter weiter keine Spuren hinterließ, liegt daran, dass der Autor bald nach Begiım der Datenerfassung darauf verzichtete zu rätseln, welches Töchterlein oder Söhnlein denn nun verstorben war und nur durch Weglassung einen mit hoher Wahrscheinlichkeit falschen Eintrag vermied. Der Autor erfasste die Paten für die Zeit bis etwa 1640 annähernd vollständig, weil damit auch Personen dokumentiert werden konnten, die sonst in den Registern nicht erfasst werden würden. In späteren Jabren werden sie genannt, wenn sie bisher nicht bekannt waren. Bis etwa 1670 war es bis auf sehr wenige Ausnahmen üblich, den Täuflingen den (bzw. die) Vornamen der Paten zu geben. Über diesen Umweg kann der Leser auf den Vornamen einer Patin schließen, der (siehe oben) ja nicht eitpressis verbis genannt wurde. Patin bei „Elisabeth Schinke“ war eben nicht „Elisabeth Müller geb. Meier“, sondem „Balzer Müllers Frau“. Wemt dann allerdings (wie 1635) zwei Anmeas Schinken leben und niemals eine Zusatzkemtzeichnung erfolgt (etwa durch Beruf, Straßenadresse, Muttername oder Vater), verhelfen auch keine Umwege zu einer klaren Filiation. Unschärfe entsteht ferner durch die RRufnamen: Engelke heißt Billing, Dötzener Österreicher, Jäger Bennung und Ähnliches mehrfach. Rühlings scheinen schöne Menschen gewesen zu sein - sie wurden APOLLO genannt und manches Mal auch so im Kirchenbuch notiert. Die Aliasnamen sind ausgewiesen, soweit sie erkannt werden konnten. 1645 wird unter Schlemilch auch „Schlemilch oder Seiler“ geschrieben. Hans Schlemilch und Hans Seiler können deshalb durchaus identisch sein. Hier werden sie wie ähnliche Konstellationen an anderer Stelle auch als getrennte Personen behandelt. Der Leser kaım, soweit er betroffen ist, dann selbst korrigierend weiterarbeiten und die Daten auf eine Person konzentrieren. Der umgekehrte Weg wäre für den Familienforscher wesentlich komplizierter. Die Kirchenbücher sind über die gesamte Zeit lateinisch geschrieben. Da sie fast nie Erläutertmgen haben, erwächst auch dem Sprachunkundigen daraus kein wesentlicher Nachteil. Die speziellen genealogischen Begriffe lassen sich leicht im Wörterbuch nachschlagen. Ungewöhnlich ist die strikte Latinisierung und Beugung aller Namen, teilweise in eigenwilliger, stets aber eindeutiger Art. Der Verfasser hat sie generell in den Nominativ gesetzt und die wenigen lateinischen Texte übertragen. Der Verfasser hat darauf verzichtet, einen Abriss der Stadtgeschichte zu geben. Das aktuelle Standardwerk schrieb Peter Kuhlbrodt: Das alte Ellrich. Geschichte einer Südharzstadt. Verlag Neukirchner. Nordhausen 2002. Auch die zugärıglichen Archivalien sind dort sorgfältig erläutert. Dazu gibt es nichts zu ergänzen. Kuhlbrodt erläutert und zitiert sich auch die Erklärungen fir die kirchlichen Amtshandhandlungen für Militär- und ministeriale Personen. Die Arbeit enthält auch eine geschlossene Übersicht über die Amtsträger der Stadtverwaltung im 17. Jahrhundert, so dass hier im Familienbuch nur dann der Hinweis auf ein öffentliches Amt erfolgt, wenn er zu diesem Notat im Kasualierregister expressis verbis erscheint. Die Datenerfassung und Generierung des Ortsfamilienbuches erfolgte mittels Computerprogramm Genplus von GISBERT BERWE. Ihm sei ausdrücklich für die städnige Aktualisierung der Programmversionen gedankt. Es werden die üblichen Genealogiezeichen und Abkürzungen benutzt. Übliche Abkürzungen werden nicht erläutert. Werm Daten einer namenlosen Frau vorliegen, wird diese unter dem Namen des Ehemannes gefiihrt durch den Zusatz „verh.“ oder „verehel.“, sonst wird sie nicht erwähnt. Ortsnamen folgen fast immer dem Original, es sei denn, der derzeitige Name ist eineindeutig - wie z. B. Bad Sachsa für Sachsa, Ilfeld für Ihlefeldt oder Heringen für Herringen oder Heeringen. „Zeugen“ sind fast immer „Paten“ bei den nach evangelisch-lutherischem Bekenntnis vorgenommenen Taufen. Diese Paten mit ihren Lebensdaten werden etwa 2 pt. kleiner gesetzt. Allerdings ist eine datenbankbasieıte Darstellung mit ihren enormen inhaltlichen Vorzügen ohne grobe Vemachlässigung üblicher Interpunktionsregeln nicht möglich; der Leser wird dafür um Verständnis gebeten. Ohne einen solchen Kompromiss müsste man auf die meisten umfangreicheren Ortsfamilienbücher verzichten, weil es schlechthin Jahre dauern würde, die Daten von annähernd zweitausend Personen in ihrer familiären Beziehtmg und Patenschaften ohne ein technisches Hilfsmittel korrekt zu Papier zu bringen. Eine redaktionelle detaillierte Anpassung wäre nicht finanzierbar, denn die vorliegenden 500 Seiten müssten neu abgeschrieben und gesetzt werden. Diesem formalen Vorteil stünde eine nicht finanzierbare Preissteigerung ohne jeglichen inhaltlichen Gewinn gegenüber. Ein Ortssippenhuch ist keine flüssig geschriebene historische Abhandlung, sondern muss lexikalischen Ansprüchen genügen. Deshalb auch wurde der Quellenzu- weisung große Aufmerksamkeit geschenkt. |