Matthias Jendricke: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Matthias Jendricke''' (geb. 23. Januar 1972 in Nordhausen) ist seit 2005 Bürgermeister der Stadt Nordhausen ([[SPD]]) und Dezernent für das Ordnungsamt, die Berufsfeuerwehr sowie das Bauordnungsamt.<ref name="NNZ 7.02.14">[http://nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=135603 NNZ-Online.de: ''Jendricke nicht mehr für Finanzen zuständig'', 7. Oktober 2013.] Abgerufen am 7. Februar 2014.</ref>
'''Matthias Jendricke''' (geb. 23. Januar 1972 in Nordhausen) ist Landrat des Kreises Nordhausen (SPD). Von 2005 bis 2015 war er Erster Bürgermeister der Stadt Nordhausen und zuletzt Dezernent für das Ordnungsamt, die Berufsfeuerwehr sowie des Bauordnungsamtes.<ref name="NNZ 7.02.14">[http://nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=135603 NNZ-Online.de: ''Jendricke nicht mehr für Finanzen zuständig'', 7. Oktober 2013.] Abgerufen am 7. Februar 2014.</ref>


== Leben ==
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Gegen Matthias Jendricke wurde seit dem 22. März 2013 wegen des Verdachts der Vergewaltigung und sexuellen Mißbrauchs widerstandsunfähiger Personen ermittelt; der Vorwurf der Vergewaltigung wurde im Laufe des Verfahrens fallen gelassen.<ref>[http://nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=124890 NNZ-Online.de: ''Durchsuchung im Rathaus und...'', 22. März 2013]. Abgerufen am 7. Februar 2014.</ref> Bis zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens am 26. September 2013 blieb er beurlaubt.<ref>[http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Nordhausen-Staatsanwaltschaft-stellt-Verfahren-gegen-Buergermeister-Jendricke-e-439255703 Thüringer Allgemeine: ''Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Bürgermeister Jendricke ein'', 27. September 2013]. Abgerufen am 11. März 2014.</ref><ref>[http://nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=135040 NNZ-Online.de: ''Jendricke: Die schwerste Zeit des Lebens'', 27. September 2013.] Abgerufen am 7. Februar 2014.</ref>  
Gegen Matthias Jendricke wurde seit dem 22. März 2013 wegen des Verdachts der Vergewaltigung und sexuellen Mißbrauchs widerstandsunfähiger Personen ermittelt; der Vorwurf der Vergewaltigung wurde im Laufe des Verfahrens fallen gelassen.<ref>[http://nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=124890 NNZ-Online.de: ''Durchsuchung im Rathaus und...'', 22. März 2013]. Abgerufen am 7. Februar 2014.</ref> Bis zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens am 26. September 2013 blieb er beurlaubt.<ref>[http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Nordhausen-Staatsanwaltschaft-stellt-Verfahren-gegen-Buergermeister-Jendricke-e-439255703 Thüringer Allgemeine: ''Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Bürgermeister Jendricke ein'', 27. September 2013]. Abgerufen am 11. März 2014.</ref><ref>[http://nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=135040 NNZ-Online.de: ''Jendricke: Die schwerste Zeit des Lebens'', 27. September 2013.] Abgerufen am 7. Februar 2014.</ref>  


Seit dem 7. Oktober 2013 ist Jendricke zuständig für das Ordnungsamt (einschließlich Wohngeldstelle), die Berufsfeuerwehr sowie das Bauordnungsamt.<ref name="NNZ 7.02.14"/> Seine Amtszeit endet am 30. April 2017.<ref name="Nordhausen.de 02/2011">[http://www.nordhausen.de/news/news_lang.php?ArtNr=10861 Nordhausen.de: ''Für die nächsten 6 Jahre: Oberbürgermeisterin ernennt Matthias Jendricke zum Bürgermeister''., 18. Februar 2011]. Abgerufen am 25. März 2014.</ref>
Seit dem 7. Oktober 2013 ist Jendricke zuständig für das Ordnungsamt (einschließlich Wohngeldstelle), die Berufsfeuerwehr sowie das Bauordnungsamt.<ref name="NNZ 7.02.14"/> Seine Amtszeit endet am 30. April 2017.<ref name="Nordhausen.de 02/2011">[http://www.nordhausen.de/news/news_lang.php?ArtNr=10861 Nordhausen.de: ''Für die nächsten 6 Jahre: Oberbürgermeisterin ernennt Matthias Jendricke zum Bürgermeister''., 18. Februar 2011]. Abgerufen am 25. März 2014.</ref> Jendricke leitete einige Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Klaus Zeh ein, die jedoch von der Kommunalaufsicht alle zurükgewiesen wurden.<ref>Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 7. Mai 2015: 1. In einer Dienstaufsichtsbeschwerde vom Mai 2014 wurde dem Oberbürgermeister vorgeworfen, gegen die Vertretungsregelung der Thüringer Kommunalordnung verstoßen zu haben: Nicht Beigeordnete Hannelore Haase hätte Grußworte halten dürfen, sondern Bürgermeister Matthias Jendricke, hieß es in der Beschwerde. Anlass waren am 16. Mai 2014 der Sportlerball und am 17. Mai 2014 der Verbandstag des Kreisfeuerwehrverbands.
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Das Landratsamt entschied jetzt dazu: Das Verhalten des Oberbürgermeisters und die Entscheidung, sich durch Frau Haase vertreten zu lassen, ist nicht zu beanstanden. Darüber hinaus stellt die Kommunalaufsicht fest, dass für es die Darstellung der SPD- Fraktion keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gibt, dass eine ungeordnete Vertretungsregelung bei der Stadt Nordhausen bestehe und dass der Stadt deshalb negative Rechts- und Haftungsfolgen entstünden.
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2. Zurückgewiesen wurde weiterhin eine Beschwerde dagegen, dass während des Urlaubs von Oberbürgermeister Dr. Zeh nicht dessen gesamte interne und externe Post Bürgermeister Matthias Jendricke vorgelegt wurde, und dass die Beigeordnete Hannelore Haase hausintern die Vertretung für Dr. Zeh hatte.
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Die Kommunalaufsicht sieht auch hier keinen Verstoß gegen gesetzliche Regelungen: Jeder Oberbürgermeister habe eine weite gesetzliche Organisationsbefugnis für die Verwaltung, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung ergebe. Der Oberbürgermeister dürfe die Leitungsfunktion im Innenverhältnis der Stadt bei seiner Verhinderung auf den Beigeordneten seiner Wahl übertragen. Die Übertragung der Leitung des Dezernates des Oberbürgermeisters an die Beigeordnete Hannelore Haase ist rechtmäßig gewesen.
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3. Auch im Falle der Beschwerde gegen Oberbürgermeister Dr. Zeh bezüglich der Pressearbeit - die Regelungen des Oberbürgermeisters bezüglich der Pressearbeit hätten den Bürgermeister benachteiligt - konnte die Kommunalaufsicht keine rechtswidrige Verfügung des Oberbürgermeisters feststellen: Das Thüringer Beamtengesetz bestimme: „Auskünfte an die Presse erteilt nur der Leiter der Behörde oder der von ihm Beauftragte.“</ref>


Bei der Nominierung zur Landratswahl setzte er sich gegen die kommissarische Landrätin [[Jutta Krauth]] durch.<ref>http://nordhausen.thueringer-allgemeine.de/web/lokal/politik/detail/-/specific/Jendricke-setzt-sich-klar-gegen-Krauth-durch-Presse-bei-Nominierung-zur-Landra-1063722017 Thüringer Allgemeine: ''Jendricke setzt sich klar gegen Krauth durch - Presse bei Nominierung zur Landratswahl unerwünscht'', 18. Februar 2015.] Abgerufen am 10. Mai 2015.</ref> Zur Wahl am 26. April 2016 erreichte Jendricke 34,0 Prozent<ref>[http://www.statistik.thueringen.de/presse/2015/pr_088_15.pdf Thüringer Landesamt für Statistik: ''Vorläufiges Ergebnis der Landratswahl 2015 im Landkreis Nordhausen''], 26. April 2015]. Abgerufen am 5. Mai 2015.</ref>
Bei der Nominierung zur Landratswahl setzte er sich gegen die amtierende kommissarische Landrätin [[Jutta Krauth]] durch.<ref>http://nordhausen.thueringer-allgemeine.de/web/lokal/politik/detail/-/specific/Jendricke-setzt-sich-klar-gegen-Krauth-durch-Presse-bei-Nominierung-zur-Landra-1063722017 Thüringer Allgemeine: ''Jendricke setzt sich klar gegen Krauth durch - Presse bei Nominierung zur Landratswahl unerwünscht'', 18. Februar 2015.] Abgerufen am 10. Mai 2015.</ref> Zur Wahl am 26. April 2016 erreichte Jendricke 34,0 Prozent<ref>[http://www.statistik.thueringen.de/presse/2015/pr_088_15.pdf Thüringer Landesamt für Statistik: ''Vorläufiges Ergebnis der Landratswahl 2015 im Landkreis Nordhausen''], 26. April 2015]. Abgerufen am 5. Mai 2015.</ref> Die Stichwahl gegen Stefan Nüßle (CDU) gewann er mit 64,7 Prozent bei einer Wahlbeteiligung von 26,1 Prozent.<ref>[http://nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=169755 NNZ-Online.de: ''Landratswahl 2015 - Stichwahl (vorläufiges Endergebnis)'', 10. Mai 2015].</ref>  


==  Privatleben ==
==  Privatleben ==
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Version vom 11. Mai 2015, 09:50 Uhr

Matthias Jendricke
Matthias JendrickePlakat zur Landratswahl im Mai 2015
'
geb. 23. Januar 1972 in Nordhausen
Landrat, Bürgermeister, Stadt- u. Kreisverordneter, Diplom-Kaufmann
Bilder und Medien bei Commons

Matthias Jendricke (geb. 23. Januar 1972 in Nordhausen) ist Landrat des Kreises Nordhausen (SPD). Von 2005 bis 2015 war er Erster Bürgermeister der Stadt Nordhausen und zuletzt Dezernent für das Ordnungsamt, die Berufsfeuerwehr sowie des Bauordnungsamtes.[1]

Leben

Matthias Jendricke wurde am 23. Januar 1972 in Nordhausen als Sohn des Handwerkmeisters Wilfried Jendricke geboren. Er besuchte die POS Adolf Diesterweg und ab 1988 die EOS Wilhelm von Humboldt. Jendricke, der aus einem evangelischen Elternhaus stammt, ging ab September 1989 regelmäßig zu den Montagsdemos in Leipzig.[2] 1990 bestand er das Abitur und arbeitete im väterlichen Handwerksbetrieb. Ein Jahr später ging er an die Universität Göttingen, die er 2000 als Diplom-Kaufmann verließ. Hier engagierte er sich u. a. gegen die Castor-Transporte und trat 1993 der SPD bei.

1994 wurde er jüngstes Stadtratsmitglied in Nordhausen und 1999 SPD-Fraktionsvorsitzender im Nordhäuser Stadtrat. Im selben Jahr wurde er in den Kreistag gewählt. 2000 schloß er sein Studium als Diplom-Kaufmann ab. Im Jahre 2001 wurde er zum 1. Beigeordneten des Landkreises gewählt.

Am 1. Dezember 2004 wurde Jendricke vom Nordhäuser Stadtrat in geheimer Abstimmung mit 32 Ja-Stimmen der 35 Anwesenden in das Amt des 1. hauptamtlichen Beigeordneten – des Bürgermeisters – gewählt. Am 1. Mai 2005 trat er dann die Nachfolge von Klaus Wahlbuhl (SPD) an und war u. a. zuständig für die Bereiche Finanz und Vermögensverwaltung, Ordnung, sowie für das Haupt- und Personalamt.

Am 7. Februar 2011[3] wählte der Stadtrat Jendricke im dritten Anlauf mit 19 von 37 Stimmen erneut zum Bürgermeister von Nordhausen; 17 Mitglieder des Stadtrates enthielten sich der Stimme.

Im April 2012 kandidierte er als Oberbürgermeister von Nordhausen und erreichte 37,7 Prozent.[4] In der Stichwahl am 6. Mai unterlag er Klaus Zeh (CDU) mit 48,9 Prozent.[5]

Gegen Matthias Jendricke wurde seit dem 22. März 2013 wegen des Verdachts der Vergewaltigung und sexuellen Mißbrauchs widerstandsunfähiger Personen ermittelt; der Vorwurf der Vergewaltigung wurde im Laufe des Verfahrens fallen gelassen.[6] Bis zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens am 26. September 2013 blieb er beurlaubt.[7][8]

Seit dem 7. Oktober 2013 ist Jendricke zuständig für das Ordnungsamt (einschließlich Wohngeldstelle), die Berufsfeuerwehr sowie das Bauordnungsamt.[1] Seine Amtszeit endet am 30. April 2017.[3] Jendricke leitete einige Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Klaus Zeh ein, die jedoch von der Kommunalaufsicht alle zurükgewiesen wurden.[9]

Bei der Nominierung zur Landratswahl setzte er sich gegen die amtierende kommissarische Landrätin Jutta Krauth durch.[10] Zur Wahl am 26. April 2016 erreichte Jendricke 34,0 Prozent[11] Die Stichwahl gegen Stefan Nüßle (CDU) gewann er mit 64,7 Prozent bei einer Wahlbeteiligung von 26,1 Prozent.[12]

Privatleben

Jendricke ist seit 2009 verheiratet und hat eine 2010 geborene Tochter. Er ist Mitglied in zahlreichen Vereinen, u. a. Vorsitzender des Tierheim Nordhausen e.V. und Vorstandsmitglied im Förderverein Park Hohenrode. Zu seinen aktiven Sportarten gehören Tauchen, Segeln, Abfahrtsski und Radfahren.[13] Gerhard Schröder zählt er zu seinen politischen Vorbildern.[2]

Literatur

Weiterführende Verweise

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 NNZ-Online.de: Jendricke nicht mehr für Finanzen zuständig, 7. Oktober 2013. Abgerufen am 7. Februar 2014.
  2. 2,0 2,1 Schwarzberg: Menschenbilder aus der Harz- und Kyffhäuserregion. Seite 505
  3. 3,0 3,1 Nordhausen.de: Für die nächsten 6 Jahre: Oberbürgermeisterin ernennt Matthias Jendricke zum Bürgermeister., 18. Februar 2011. Abgerufen am 25. März 2014.
  4. NNZ-Online.de: Wahl 2012 – Der Überblick, 23. April 2013. Abgerufen am 11. März 2014.
  5. Nordhausen.de: Dr. Klaus Zeh gewinnt Stichwahl, 6. Mai 2012. Abgerufen am 4. Oktober 2013.
  6. NNZ-Online.de: Durchsuchung im Rathaus und..., 22. März 2013. Abgerufen am 7. Februar 2014.
  7. Thüringer Allgemeine: Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen Bürgermeister Jendricke ein, 27. September 2013. Abgerufen am 11. März 2014.
  8. NNZ-Online.de: Jendricke: Die schwerste Zeit des Lebens, 27. September 2013. Abgerufen am 7. Februar 2014.
  9. Pressemitteilung der Stadtverwaltung vom 7. Mai 2015: 1. In einer Dienstaufsichtsbeschwerde vom Mai 2014 wurde dem Oberbürgermeister vorgeworfen, gegen die Vertretungsregelung der Thüringer Kommunalordnung verstoßen zu haben: Nicht Beigeordnete Hannelore Haase hätte Grußworte halten dürfen, sondern Bürgermeister Matthias Jendricke, hieß es in der Beschwerde. Anlass waren am 16. Mai 2014 der Sportlerball und am 17. Mai 2014 der Verbandstag des Kreisfeuerwehrverbands.
    Das Landratsamt entschied jetzt dazu: Das Verhalten des Oberbürgermeisters und die Entscheidung, sich durch Frau Haase vertreten zu lassen, ist nicht zu beanstanden. Darüber hinaus stellt die Kommunalaufsicht fest, dass für es die Darstellung der SPD- Fraktion keinerlei tatsächliche Anhaltspunkte gibt, dass eine ungeordnete Vertretungsregelung bei der Stadt Nordhausen bestehe und dass der Stadt deshalb negative Rechts- und Haftungsfolgen entstünden.
    2. Zurückgewiesen wurde weiterhin eine Beschwerde dagegen, dass während des Urlaubs von Oberbürgermeister Dr. Zeh nicht dessen gesamte interne und externe Post Bürgermeister Matthias Jendricke vorgelegt wurde, und dass die Beigeordnete Hannelore Haase hausintern die Vertretung für Dr. Zeh hatte.
    Die Kommunalaufsicht sieht auch hier keinen Verstoß gegen gesetzliche Regelungen: Jeder Oberbürgermeister habe eine weite gesetzliche Organisationsbefugnis für die Verwaltung, die sich aus der Thüringer Kommunalordnung ergebe. Der Oberbürgermeister dürfe die Leitungsfunktion im Innenverhältnis der Stadt bei seiner Verhinderung auf den Beigeordneten seiner Wahl übertragen. Die Übertragung der Leitung des Dezernates des Oberbürgermeisters an die Beigeordnete Hannelore Haase ist rechtmäßig gewesen.
    3. Auch im Falle der Beschwerde gegen Oberbürgermeister Dr. Zeh bezüglich der Pressearbeit - die Regelungen des Oberbürgermeisters bezüglich der Pressearbeit hätten den Bürgermeister benachteiligt - konnte die Kommunalaufsicht keine rechtswidrige Verfügung des Oberbürgermeisters feststellen: Das Thüringer Beamtengesetz bestimme: „Auskünfte an die Presse erteilt nur der Leiter der Behörde oder der von ihm Beauftragte.“
  10. http://nordhausen.thueringer-allgemeine.de/web/lokal/politik/detail/-/specific/Jendricke-setzt-sich-klar-gegen-Krauth-durch-Presse-bei-Nominierung-zur-Landra-1063722017 Thüringer Allgemeine: Jendricke setzt sich klar gegen Krauth durch - Presse bei Nominierung zur Landratswahl unerwünscht, 18. Februar 2015.] Abgerufen am 10. Mai 2015.
  11. Thüringer Landesamt für Statistik: Vorläufiges Ergebnis der Landratswahl 2015 im Landkreis Nordhausen, 26. April 2015]. Abgerufen am 5. Mai 2015.
  12. NNZ-Online.de: Landratswahl 2015 - Stichwahl (vorläufiges Endergebnis), 10. Mai 2015.
  13. Schwarzberg: Menschenbilder aus der Harz- und Kyffhäuserregion. Seite 507