Katalog der Gewerbe-Ausstellung in Nordhausen 1880

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Vorwort

Die im Frühjahr 1878 hier stattgehabte Ausstellung von Lehr- lings-Arbeiten gab den betheiligtcn Kreisen die Anregung, in hiesiger Stadt zur Hebung des Gewerbestandcs eine Vereinigung von Gewerbetreibenden und Handwerkern herbeizusühren, und es wurde in Folge davon im Januar 1879 der hiesige Gewerbe-Verein gegründet.

Der Verein entwickelte sogleich eine lebhafte Thätigkeit und, ermuthigt durch die günstige Aufnahme, welche die Ausstellung der Lehrlings- Arbeiten gefunden, hielt es derselbe bald für zeitgemäß, dieser ein anschauliches Bild der gesammten gewerblichen Thätigkeit Nordhausens und der weiteren Umgebung folgen zu lassen. Dies konnte nur durch eine Gewerbe-Ausstellung geschehen. Man nahm eine solche für das Jahr 1880 in Aussicht lind wählte eine Commission, die mit den ersten Vorarbeiten betraut wurde.

Aus Veranlassung dieser Commission lud der Gewerbe-Verein eine größere Anzahl von Interessenten zu einer Versammlung ein. Dieselbe fand am 9. Juni statt, und der Vorschlag des Gewerbe-Vereins, im Jahre 1880 eine Gewerbe-Ausstellung zu verunstalten, wurde allseitig mit Beifall ausgenommen. Bei dem Umstände, daß auch in Halle a. S. für das Jahr 1880 eine Provinzial-Gewerbe-Ausstellnng geplant wurde, zog man es in reifliche Erwägung, ob es nicht zweckmäßiger sei, die Absicht, hier eine Gewerbe-Ausstellung zu verunstalten, fallen zu lassen und sich in Halle durch eine Collectiv-Ausstellung zu betheiligen. Da indessen die Gewerbe-Ausstellung in Halle auf das Jahr 1881 verschoben wurde, beschloß eine auf den 9. August berufene Versammlung der hiesigen Interessenten fast einstimmig die Veranstaltung einer Gewerbe-Ausstellung in Nordhausen im Jahre 1880.

Gleichzeitig wurde ein provisorisches Ausstellungs-Comité gewählt, bestehend aus:

Herrn Oberbürgermeister Riemann als Ehrenpräsident,
„ Uhrmacher Jordan,
„ Director Hentsch,
„ Stadtrath Diesterweg,
„ Stadtrath Schmidt,
„ Klempnermeister Grote,
„ Fabrikant V. Riemann,
„ Kaufmann G. Goldschmidt gr.,
„ Böttchermeister I. G. Aurin,
„ Maurermeister Bartens,
„ Director Theken,
„ Stadtrath Dornstein.

Nunmehr wurde die Zeichnung eines Garantiefonds ins Werk gesetzt und ein solcher in Höhe von Zwanzig Tausend Mark ausschließlich von hiesigen Einwohnern und ohne jeden Beitrag der staatlichen und städtischen Behörden gezeichnet. Hierdurch war das Unternehmen finanziell gesichert und das provisorische Comité wurde als definitives von den Zeichnern des Garantiefonds bestätigt, indem es sich als Haupt-Comitße constituirte und seine Geschäfts-Ordnung wie folgt festsetzte:

Geschäfts-Ordnung

§ 1. Das Hanpt-Comitße besteht ans dem Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen als Ehren-Präsidenten und elf Mitgliedern, die in der Versammlung vom 6. October 1879 gewählt sind. Das Haupt-Comité ist berechtigt, sich durch Wahl weiterer Mitglieder zu verstärken.
§ 2. Das Haupt-Comité ist bei der Anwesenheit von fünf Mitgliedern beschlußfähig.
§ 3. Der Vorsitzende ladet unter Angabe der Tagesordnung und mindestens einen Tag vorher zu den Sitzungen ein. In dringenden Fällen ist eine sofortige Berufung zulässig.
§ 4. Ist ein Comité-Mitglied verhindert, der Sitzung beizuwohnen, so ist dasselbe verpflichtet, eine darauf bezügliche Mittheilung schnellstens dem Vorsitzenden zukommen zu lassen.
§ 5. Die Mitglieder des Haupt-Comité's haben das Recht, den Sitzungen der Commissionen beizuwohnen.
§ 6. Die Verhandlungen leitet der Vorsitzende oder dessen Stellvertreter. Sollten beide verhindert sein, so hat die Versammlung das Recht, sich für die betreffende Sitzung einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte zu wählen.
§ 7. Ueber die Verhandlungen aller Sitzungen wird Protocoll geführt, das vom Vorsitzenden, dem Schriftführer und einem Mitgliede der Versammlung zu unterzeichnen ist.
§ 8. Urkunden, welche das Hanpt-Comité rechtlich verpflichten sollen, müssen vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter und mindestens zwei Mitgliedern unterzeichnet sein. Die dem Kassierer zu ertheilenden Zahlungs-Anweisungen müssen vom Vorsitzenden oder Stellvertreter der betr. Commission, dem Vorsitzenden oder Stellvertreter des Haupt-Comilés und noch einem Mitglied des Letzteren unterschrieben sein. Sonstige Corrcspondcnzen unterzeichnet ein Mitglied des Haupt-Comité's.
§ 9. Die Bildung von fünf Commissionen, die Abgrenzung der Thätigkeit und die Wahl der Mitglieder derselben ist Sache des Haupt-Comité's.
§ 10. Die Vorlagen an die Commissionen gehen vom Hanpt-Comité aus, dessen Genehmigung auch die Beschlüsse der Commissionen unterliegen.
§ 11. Die Commissionen sind bei der Anwesenheit von drei Mitgliedern beschlußfähig. Abschriften der Commissions-Protocolle sind dem Hanpt-Comité zu überreichen.
§ 12. Die 88 3, 6 und 7 dieser Geschäftsordnung finden auch auf die einzelnen Commissionen Anwendung.


Nach § 9 dieser Geschäftsordnung bildete das Hanpt-Comité fünf Commissionen und wählte die Mitglieder derselben. Zu Vorsitzenden dieser Commissionen, sowie deren Stellvertretern wurden Mitglieder aus dem Haupt-Comité ernannt. Die gestimmte Leitung des Unternehmens wurde nunmehr nach folgenden Grundzügen geregelt und von nachstehend genannten Herren übernommen:

Haupt-Comité.
Ressort: Central-Leitung des Unternehmens. Wahl der Commissions-Mitglicder, sowie die Bestimmung über die Thätigkeit derselben. Regelung der Geschäftsordnung und endgültige Entscheidung in allen Angelegenheiten.
Mitglieder: Oberbürgermeister Riemann, Ehrenpräsident, Jordan, Vorsitzender, Director Thelen, Stellvertreter, G. Goldschmidt fr., Schriftführer, Bartens, Stellvertreter, Stadtrath Schmidt, Haupt-Kassirer, Grote, Director Hentsch, V. Niemann, I. G. Aurin, Stadtrath Diesterweg, Stadtrath Dornstein.

I. Finanz-Cominission.
Ressort: Feststellung und Erhebung der Platzmiethe. Vermiethnng der Räumlichkeiten für die Restaurationen n. dergl. Beaufsichtigung der Restaurationen in wirtschaftlicher Beziehung. Ordnung der Billet-Ausgabe.. Veranstaltung der Lotterie.
Mitglieder: Stadtrath Dornstein, Vorsitzender, Jordan, Stellvertreter, Stadtrath Schmidt, Haupt-Kassirer, Carl Hertzer, Kassirer, Julius Bach, Schriftführer.