Heinrich Keiser

Aus NordhausenWiki
Heinrich Keiser
[[Bild:|220px|Heinrich Keiser]]
Paul Wilhelm Heinrich Keiser
geb. 20. November 1899 in Nordhausen
gest. 22. August 1957 in Walkenried
Kaufmann, NSDAP-Funktionär
Bilder und Medien bei Commons
Datenbank.Nordhausen
DbNDH: Q13301
Wikidata: Datensatz

Paul Wilhelm Heinrich Keiser (geb. 20. November 1899 in Nordhausen; gest. 22. August 1957 in Walkenried[1]) war ein Kaufmann und zwischen 1932 und 1935 NSDAP-Kreisleiter (Nordhausen-Südharz).

Leben

Heinrich wurde 1899 als Sohn des Faßfabrikanten Heinrich Keiser in Nordhausen geboren, der 1902 in der Helmestraße 2 gemeldet war. Er besuchte kurze Zeit das Realgymnasium.

Von 1915 bis 1918 nahm Keiser als Kriegsfreiwilliger am Ersten Weltkrieg teil und avanciert zum Leutnant, Zug- und Batterieführer. 1919 war er Freikorps-Kämpfer im Baltikum, später Stahlhelm-Mitglied. Ab Anfang der 1920er Jahre lebte und arbeitete er in der elterlichen Likörfabrik in Walkenried, die 1932 Konkurs anmeldete.

1925 zog Keiser nach Bad Sachsa und trat am 1. Dezember der NSDAP (Nr. 22.750) bei, verließ die Partei jedoch wieder am 24. November 1926.[2] Am 1. September 1930 erfolgte ein erneuter Parteieintritt, kurz darauf wurde Keiser Ortsgruppen- und Versammlungsleiter. Als Redner und durch sein unnachgiebiges Auftreten gegenüber den Verwaltungsbehörden wurde er zur führenden Persönlichkeit der Bad Sachsaer NSDAP.

1935 war er in der Thalstraße 17 gemeldet. Anfang Oktober 1932 wurde Keiser Kreisleiter des Kreises Grafschaft Hohenstein, sein Amt als Ortsgruppenleiter gab er an Paul König ab.

Nach dem Tod des Landrates Dr. Gerhard Stumme entflammte 1934 ein heftiger Machtkampf zwischen Keiser und dem Nordhäuser Oberbürgermeister Heinz Sting. Sting war von Februar bis April 1934 kommissarischer Landrat, wurde jedoch vom Thüringer Gauleiter Sauckel abgesetzt und durch Keiser ersetzt. Sting und die Nordhäuser NSDAP hatten sich gegen den in der Bevölkerung unbeliebten Keiser ausgesprochen, der dagegen von Fritz Sauckel unterstützt wurde. Im Sommer 1934 übergab Sting der Staatsanwaltschaft einen Bericht, in dem er diverse Übergriffe Keisers verzeichnet hatte. Es folgte ein Haftbefehl gegen Keiser, und Ende Oktober 1934 kam es zum Strafverfahren in Nordhausen. Am 19. Oktober 1934 wurde Heinz Sting als Oberbürgermeister beurlaubt[3] und auch Keiser wurde von seinem Amt als interim. Landrat entbunden.

Keiser wurde am 12. November 1934 wegen Nötigung, versuchter Erpressung und fahrlässiger Körperverletzung durch Landgerichtsdirektor Martin Kastendieck zu einem Jahr und neun Monaten Gefängnis verurteilt, jedoch nach einem Gnadengesuch an den preußischen Ministerpräsidenten Hermann Göring rehabilitiert. Sting dagegen wurde auf Zutun Sauckels vorübergehend in Haft genommen und verlor seine Posten. Kastendieck wurde nach Naumburg versetzt.

Als es im Sommer 1935 zu Ausschreitungen gegen den katholischen Pfarrer Wilhelm Hunstiger und einen jüdischen Einwohner Nordhausens kam, erstattete Sting erneut Anzeige gegen Keiser, was auch in der Berliner Parteikanzlei für Aufsehen sorgte. Nun wurde Keiser als Kreisleiter abgesetzt und nach Saalfeld-Rudolstadt versetzt, das Verfahren gegen ihn jedoch eingestellt. Sein Nachfolger als Kreisleiter von Nordhausen wurde Hans Nentwig.

1941 wurde Keiser von einem deutschen Kriegsgericht zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und aus der Wehrmacht ausgestoßen. Anschließend wird er auch aus der NSDAP ausgeschlossen.

Nach dem Zweiten Weltkrieg arbeitete er wieder als Likörfabrikant.

Familie

Keiser hatte einen am 20. Juni 1922 geborenen Sohn, Heinrich Keiser jun.[4]

Literatur

Einzelnachweise

  1. in: Die Branntweinwirtschaft: Zeitschrift für Spiritusindustrie · Bände 79 – 80, 1957, S. 403.
  2. Markus Jaeger: NSDAP und staatliche Behörden in Bad Sachsa am Südharz 1931/32. In: Harz Zeitschrift (2018), S. 98.
  3. Nordhausen im Nationalsozialismus: Adolf-Hitler-Haus Abgerufen am 16. Oktober 2013.
  4. Regierungsblatt für das Land Thüringen, 2. Jahrgang, Teil II: Amtsblatt, Nr. 14. Präsidialamt des Präsidenten des Landes Thüringen. 27. April 1946, S. 150, abgerufen am 4. August 2023.