Diskussion:Kai Buchmann: Unterschied zwischen den Versionen

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"Da sich die Dienstpflichtverletzungen von Kai Buchmann während des laufenden Disziplinarverfahrens fortlaufend neu ergeben haben, musste die Aufsichtsbehörde hier mit einer entschlossen Maßnahme reagieren, auch um somit mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Nordhausen abzuwenden.“Quelle: Artikel nnz-online,31.03.2023. Da greift nach meiner Meinung wohl der Sachverhalt "Gefahr im Verzug": Es muss unverzüglich gehandelt werden, um Schaden von der Stadt abzuwenden.Jost-Dieter Rudloff--[[Benutzer:Meyenburgstrasse|Meyenburgstrasse]] ([[Benutzer Diskussion:Meyenburgstrasse|Diskussion]]) 21:55, 31. Mär. 2023 (CEST)
"Da sich die Dienstpflichtverletzungen von Kai Buchmann während des laufenden Disziplinarverfahrens fortlaufend neu ergeben haben, musste die Aufsichtsbehörde hier mit einer entschlossen Maßnahme reagieren, auch um somit mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Nordhausen abzuwenden.“Quelle: Artikel nnz-online,31.03.2023. Da greift nach meiner Meinung wohl der Sachverhalt "Gefahr im Verzug": Es muss unverzüglich gehandelt werden, um Schaden von der Stadt abzuwenden.Jost-Dieter Rudloff--[[Benutzer:Meyenburgstrasse|Meyenburgstrasse]] ([[Benutzer Diskussion:Meyenburgstrasse|Diskussion]]) 21:55, 31. Mär. 2023 (CEST)
:Laut dem Thüringer Disziplinargesetz ist eine vorläufige Dienstenthebung möglich, was bedeutet, dass der Betroffene seinen Dienstposten verliert, jedoch nicht zwangsläufig das Amt als Bürgermeister. Entgegen manchen Behauptungen, zwar nicht hier aber an anderer Stelle, ist '''Kai Buchmann weiterhin OB von Nordhausen'''. Während der Suspendierung übernimmt die Erste Beigeordnete bzw. Bürgermeisterin [[Alexandra Rieger]] die Amtsgeschäfte.
:In ähnlichen Fällen, wie in Halle (Saale) und Bad Lobenstein, wurden die suspendierten Bürgermeister weiterhin als Amtsinhaber geführt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist Buchmann im Amt, auch wenn er derzeit seine Amtsgeschäfte nicht ausüben kann.
:Die vorläufige Dienstenthebung ist ein schwebendes Verfahren. Sollte das Disziplinarverfahren abgeschlossen werden und die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtskräftig beschlossen werden, würde der Betroffene seine Ansprüche auf Besoldung und Versorgung verlieren sowie die Befugnis, die Amtsbezeichnung und die damit verbundenen Titel zu führen. Bis zu einer solchen Entscheidung gilt die ''Unschuldsvermutung.''
:Während der Suspendierung wird der Oberbürgermeister von einem Beigeordneten vertreten, der die Amtsgeschäfte stellvertretend übernimmt. Die ''Amtsenthebung'' und ''Dienstenthebung'' sind nicht identisch, da das Amt durch einen demokratischen Prozess verliehen wird, während der Status als Beamter durch das Beamtenrecht geregelt ist. --[[Benutzer:Barfüßer|Barfüßer]] ([[Benutzer Diskussion:Barfüßer|Diskussion]]) 08:58, 2. Apr. 2023 (CEST)

Version vom 2. April 2023, 08:58 Uhr

Die Suspendierung erfolgte im Rahmen eines laufenden Disziplinarverfahrens und soll mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Nordhausen abwenden. Das Disziplinarverfahren (Gründe sind nicht genau bekannt) gegen ihn läuft seit Frühjahr 2022 und untersucht verschiedene Sachverhalte. Die verschiedene Fraktionen des Nordhäuser Stadtrats - außer die Linken - äußerten sich zurückhaltend, wobei einige auf den kurzfristig geplanten Hauptausschuss oder Ältestenrat warten, um sich genauer informiert zu äußern. Die Vorgehensweise des Landratsamtes kann kritisiert werden, da es möglicherweise übereilt gehandelt hat, und sich auf "dünnen Eis" bewegt. Eine vorläufige Suspendierung sollte nur bei hinreichendem Verdacht auf Dienstvergehen erfolgen. Wenn die Vorwürfe gegen Buchmann später nicht bestätigt werden können, könnte die Maßnahme zum Bumerang werden und das Vertrauen in das Landratsamt sowie die politische Integrität des Landrats beschädigen.

Die vorläufige Suspendierung dhinterlässt vor dem Hintergrund der bevorstehenden Oberbürgermeisterwahl ein "Geschmäckle". Obwohl es derzeit lediglich einen Verdacht auf Pflichtverletzungen gegen den Oberbürgermeister gibt, sollten wir die Unschuldsvermutung nicht vergessen. Die Ermittlungen sind noch im Gange und das Verwaltungsgericht wird in Kürze von der Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Das Disziplinarverfahren WIRD Auswirkungen auf den Wahlkampf haben. Es wäre naiv zu glauben, dass die Herausforderer des Amtsinhabers nicht versuchen werden, mögliche Verfehlungen für ihren eigenen Vorteil auszuschlachten. Doch sie sollten vorsichtig sein, denn diese Taktik kann sich leicht ins Gegenteil verkehren.

Die Grenze zwischen einer politischen "Intrige" und einer legitimen politischen Auseinandersetzung ist dünn. Dennoch ist es notwendig, den politischen Streit aufrechtzuerhalten - sowohl in Bezug auf die Inhalte als auch auf den Politikstil. Schließlich sollte der fähigste Kandidat gewinnen. Bis auf die CDU shaben die anderen Parteien noch keinen Kanidaten aufgestellt. Die SPD und AfD planen ihre Nominierung wohl im Mai, und bei den Linken (sowie FDP und Grünen) ist üebrhaupt nicht klar, ob sie jemanden stellen.

Einen faire und sachlichen Wahlkampf hat Nordhausen alle mal verdient... Jetzt erst recht, angesichts der laufenden Ermittlungen gegen den amtierenden Oberbürgermeister. Es ist entscheidend, dass wir uns auf die wirklichen politischen Herausforderungen konzentrieren und nicht zulassen, dass der Wahlkampf von Vorwürfen und Verdächtigungen überschattet wird. Nur so können wir sicherstellen, dass die besten Ideen und die fähigsten Kandidaten die Chance erhalten, Nordhausen erfolgreich in die Zukunft zu führen. --Marcel Kraushaar (Diskussion) 19:10, 31. Mär. 2023 (CEST) Ach ja: pikant ist auch die Tatsache, dass man pünktlich die Fotoreporter vor das Stadthaus bestellte. Wer hat da was im Landratsamt durchgestochen? --Marcel Kraushaar (Diskussion) 19:14, 31. Mär. 2023 (CEST)

"Da sich die Dienstpflichtverletzungen von Kai Buchmann während des laufenden Disziplinarverfahrens fortlaufend neu ergeben haben, musste die Aufsichtsbehörde hier mit einer entschlossen Maßnahme reagieren, auch um somit mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Nordhausen abzuwenden.“Quelle: Artikel nnz-online,31.03.2023. Da greift nach meiner Meinung wohl der Sachverhalt "Gefahr im Verzug": Es muss unverzüglich gehandelt werden, um Schaden von der Stadt abzuwenden.Jost-Dieter Rudloff--Meyenburgstrasse (Diskussion) 21:55, 31. Mär. 2023 (CEST)

Laut dem Thüringer Disziplinargesetz ist eine vorläufige Dienstenthebung möglich, was bedeutet, dass der Betroffene seinen Dienstposten verliert, jedoch nicht zwangsläufig das Amt als Bürgermeister. Entgegen manchen Behauptungen, zwar nicht hier aber an anderer Stelle, ist Kai Buchmann weiterhin OB von Nordhausen. Während der Suspendierung übernimmt die Erste Beigeordnete bzw. Bürgermeisterin Alexandra Rieger die Amtsgeschäfte.
In ähnlichen Fällen, wie in Halle (Saale) und Bad Lobenstein, wurden die suspendierten Bürgermeister weiterhin als Amtsinhaber geführt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist Buchmann im Amt, auch wenn er derzeit seine Amtsgeschäfte nicht ausüben kann.
Die vorläufige Dienstenthebung ist ein schwebendes Verfahren. Sollte das Disziplinarverfahren abgeschlossen werden und die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtskräftig beschlossen werden, würde der Betroffene seine Ansprüche auf Besoldung und Versorgung verlieren sowie die Befugnis, die Amtsbezeichnung und die damit verbundenen Titel zu führen. Bis zu einer solchen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Während der Suspendierung wird der Oberbürgermeister von einem Beigeordneten vertreten, der die Amtsgeschäfte stellvertretend übernimmt. Die Amtsenthebung und Dienstenthebung sind nicht identisch, da das Amt durch einen demokratischen Prozess verliehen wird, während der Status als Beamter durch das Beamtenrecht geregelt ist. --Barfüßer (Diskussion) 08:58, 2. Apr. 2023 (CEST)