Die Ebersburg
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Die Ebersburg
3. Auflage
Von Lehrer em. Karl Meyer, Nordhausen
Druck und Verlag:
Fr. Eberhardt (Inh.: Paul Meyer) Nordhausen.
Nach dieser Betrachtung der Burggebäude wollen wir uns zur Geschichte der Ebersburg wenden: Erzbischof Konrad I. von Mainz, Bischof von Sabina, schildert in einer 1189/18.2.1190 ausgestellten Urkunde (Dobenecker, Regest. Thuring. II. No. 842. — Stumpf, Acta Moguntin. No. 112) den traurigen Zustand der Mainzer Kirche (d. h. des Besitzes des Erzstifts Mainz), in dem er sie nach seiner Rückkehr aus der Verbannung 1183 vorgefunden, und erzählt, daß er nach seiner Rückkehr für 200 Mark die Burg Eversbere mit 50 Mark (Jahres-) Einkünften von seinem Verwandten, dem Pfalzgrafen Hermann von Sachsen, erworben und darauf sie diesem Pfalzgrafen und dessen Gemahlin, seiner Nichte, und deren Tochter wieder zu Lehen gegeben habe. Die Urkundenstelle lautet: „Primo castrum Eversberc cum reditibus L marcarum a connato nostro comite palatino Saxonie CC marcis emimus et rursum ei et uxori sue nepoti nostre et filie in feodo dedimus.“ Diese zweite Gemahlin des sächsischen Pfalzgrafen und seit 1190 thüringischen Landgrafen Hermann war Sophie, die älteste Tochter Herzog Ottos I. von Bayern aus dem Hause Wittelsbach (Bruder des Erzbischofs Konrad I. von Mainz). Die älteste Tochter Landgraf Hermanns und der Sophie von Bayern hieß Irmgard, welche später den Grafen Heinrich I. von Anhalt heiratete. Der dem Hause der thüringischen Landgrafen entsprossene Hermann (der zweite Sohn Landgraf Ludwigs II., des Eisernen) war 1181 Pfalzgraf von Sachsen geworden. Als solcher hat er zwischen 1181 und 1183 die Ebersburg erbaut, in einem kleinen Gebiete, das er wahrscheinlich von dem aus dem Honsteiner Grafenhause stammenden Heinrich, der dafür von ihm Reichsgut bei der Pfalz Allstedt (die Burg und Herrschaft Vockstedt und das Dorf Goswinsrode, jetzt Landgrafenrode) erhalten hatte und sich „Edelherr von Vockstedt“ nannte. Später erhielt dieser Heinrich aus der Honsteinschen Erbschaft den Südharzbezirk des alten Reichshofes Rottleberode, der seit der Mitte des 10. Jahrhunderts dem Erzbistum Mainz gehörte; Heinrich erbaute in diesem kleinen Erbteile die Burg Stolberg zwischen 1201 und 1210 und nannte sich fortan „Graf von Stolberg“. Er ist der Ahnherr der Grafen und Fürsten zu Stolberg. Pfalzgraf Hermann wurde nach dem söhnelosen Tode seines Bruders Ludwig III. 1190 Landgraf von Thüringen. Als solcher suchte er die königliche Stadt Nordhausen in dem Thronstreite zwischen Kaiser Otto IV. und König Philipp in seinen Besitz zu bringen. Als daher Kaiser Otto IV. sich um den Beistand Landgraf Hermanns bewarb, forderte dieser als Preis die Stadt Nordhausen. Kaiser Otto IV. erfüllte auch dem Landgrafen die Forderung, aber die staufisch gesinnte Stadt Nordhausen öffnete dem Landgrafen, ihrem neuen Herrn, ihre Tore nicht, weshalb der Landgraf die Stadt seit Mitte September 1198 belagerte. Allein die königliche Stadt Nordhausen mit ihren starken Mauern und Türmen widerstand den 1800 Rittern, welche der Landgraf gegen sie geführt hatte. Erst nach wiederholten Stürmen und nachdem der Landgraf das Wasser des dicht unter dem Stadtberge hingeleiteten Mühlgrabens durch Seitengräben in das Feldwasser abgeleitet hatte und die Stadt den größten Wassermangel litt, ergab sie sich nach sechswöchentlicher Belagerung. (Nach der „Chronika van Sassen“ ergab sich die Stadt Nordhausen erst, als zum Belagerungsheere des Landgrafen „vor der stat ein koninglikes Heer mit koning Otten“ stieß.) Im Sommer 1199 rückte König Philipp, nachdem er den Gegenkönig Otto IV. mit Glück bekämpft hatte, gegen Thüringen vor. Da damals König Richard von England, welcher seinen Vetter Otto mit großen Geldsummen unterstützt hatte, gestorben war und Otto IV. dem geld- und ländergierigen Landgrafen Hermann weitere Summen nicht zu zahlen vermochte, trat letzterer im August 1199 zu Fulda über zum König Philipp. Für diesen Abfall gab König Philipp dem Landgrafen die Reichsstädte Nordhausen, Saalfeld, Mühlhausen und Ranis als Reichslehen. So war Nordhausen durch Schenkung beider Gegenkönige Eigentum des Landgrafen geworden. 1202 forderte jedoch König Philipp, erzürnt darüber, daß Landgraf Hermann wieder dem Welfen Otto IV. zuneigte, dem Landgrafen Nordhausen wieder ab. 1203 trat Landgraf Hermann abermals zu Otto IV. über und erhielt von ihm den Besitz Nordhausen zugesichert, aber Nordhausen gab sich 1204 freiwillig in die Hände Philipps, und die thüringischen Grafen versprachen dem König Philipp beständigen Widerstand gegen den verhaßten Landgrafen. König Philipp erschien im Sommer 1206 abermals zur Züchtigung des Landgrafen in Thüringen und am 17. September unterwarf sich Landgraf Hermann dem Könige Philipp zu Ichtershausen und schwur ihm Treue. Der Landgraf behielt Nordhausen und die Oberherrlichkeit über die thüringischen Grafen. Im August 1207 erschien König Philipp mit dem Landgrafen Hermann in Nordhausen. Es wurden hier Besprechungen gehalten, um Otto IV. zum freiwilligen Verzicht auf die fast verlorene Krone zu bewegen. Der Landgraf erschien hier mit den Großen seines Landes; unter ihnen befand sich „Heinricus Marscalkus de Eversberch“. Landgraf Hermann hatte seine Ebersburg seinem Marschalke Heinrich anvertraut, welcher sich seitdem nach ihr nannte. Der Marschalk Heinrich war ein Sohn des Ritters Kunemund von Eckartsberge und seiner Gemahlin Hedwig von Vargula und erscheint von 1178—1243 als Marschalk der Landgrafen von Thüringen. (Das Geschlecht der Marschälke gehört einer in Thüringen stark verzweigten Sippe an, welche im Wappen 2 Schafscheren führte. Zu dieser Sippe gehörten die von Schernberg, die Truchsesse von Schlotheim, die Herren von Myla, von Hagen, von Sondershausen, von Cölleda, von Eckartsberge, von Molschleben, von Kobinstedt, von Lupnitz und andere. Der Stammsitz wird Schernberg auf der Hainleite gewesen sein, weshalb das Geschlecht 2 Scheren im Wappen führte.) 1216 am 29. Juni hielt sich Landgraf Hermann von Thüringen in „castro Eversberg“ auf. Er hatte wohl nicht nur seinen Getreuen, den Marschalk Heinrich, besuchen, sondern vielmehr mit den nordthüringischen Grafen, die ihm untergeben worden, Besprechung halten wollen. Wir finden hier bei dem Landgrafen auf der Ebersburg eine Anzahl thüringischer Grafen und Herren (nach Walkenrieder Urkundenbuch Nr. 97): Comites Elgerus de Hoenstein, Henricus de Stalenberg, Albertus de Clettenberg, den Freiherrn Burcardus de Hoenstein, die thüringischen Lehnsleute Rudolfe pincerna, Bertoldus de Cruzeburg, Ludolfus de Husen, Theodericus et Hugo de Wilrode, und sogar die sächsischen Grafen Burchardus de Skartfeld et frater ejus Heidenricus de Lutterberg und den Freiherrn Godeskalcus de Blesse. Was damals Wichtiges auf dieser Versammlung verhandelt worden, hat uns keine Urkunde aufbewahrt. 1209, als König Otto IV. dem Landgrafen Hermann die königliche Stadt Nordhausen wegen seines Wankelmutes wieder abgenommen hatte, blieb die Burg Ebersburg Eigentum des Landgrafen. Im Gebiete der Ebersburg ist wohl erst kurz nach Erbauung der Burg das Dorf Hermannsacker angelegt worden, welches augenscheinlich dem Landgrafen Hermann zu Ehren benannt worden ist. Zum Burggute der Ebersburg gehörten, wie spätere Urkunden nachweisen, Hufen beim Dorfe Ebersborn (südwestlich von Urbach) und zwei Höfe in Nordhausen, von denen einer im Altendorfe und einer am Töpfertore belegen war. Anscheinend gehörten die Dörfer Hermannsacker, Vockenrode am Fuße des Burgberges, Schmiedehausen beim Hainfeld und Elwingen (zwischen Steigerthal und Stempeda) zum Burgamte Ebersburg. Der Marschalk Heinrich von Ebersburg stand in hohem Ansehen bei seinem Herrn, dem Landgrafen Hermann (als dessen Begleiter er oft in Urkunden genannt wird), und bei dessen Nachfolgern: 1216 befindet er sich als Gesandter des Landgrafen Hermann am Hofe Kaiser Friedrichs II. zu Würzburg; 1227 zieht er mit dem Landgrafen Ludwig IV. nach Italien zum Kreuzzuge; 1242 ist er am Hofe des Landgrafen Heinrich Raspe auf der Wartburg, 1243 zu Weißensee. Eine Tochter gab der Marschalk Heinrich 1199 in das Kloster Ichtershausen bei Erfurt. Mit dem Jahre 1243 verschwindet der Marschalk Heinrich von Ebersburg aus der Geschichte. Er wird um diese Zeit gestorben sein. Aus der Zeit seines Kreuzzugs (1227) erzählt sich das umwohnende Volk folgende Sage: Als der Marschälk Heinrich mit seinem Herrn, dem Landgrafen Ludwig (welcher bereits in Italien starb), den Kreuzzug unternommen hatte, waren die Äbte der Nachbarklöster Ilfeld und Himmelgarten willens, seine Söhne ins Kloster zu nehmen und deren Erbe an sich zu reißen. Als eines Tages die beiden Brüder unter Aufsicht der Amme auf blumiger Wiese bei Vockenrode spielten, überfielen und raubten mehrere Mordgesellen die Knaben und erschlugen die Amme, welche nach Hilfe schrie. Der Burgvogt eilte sofort den Räubern mit seinen Rittern nach und rettete auch den älteren Sohn seines in der Ferne weilenden Herrn. An der Stelle, wo die Amme gemordet worden, errichtete er ein steinernes Mordkreuz; den einen gefangenen Räuber ließ er auf der Sägemühle, welche unten am Fuße des Burgberges an der Tyra lag, in Stücke zersägen. Der jüngere Bruder aber blieb verschwunden und hat erst später als alter Greis und Mönch sich dem Bruder zu erkennen gegeben. Er war im Kloster Himmelgarten gefangen gehalten worden, wie er angab. (Geschichtlichen Wert hat die Sage nicht, da sie gegen die Geschichte verstößt, indem das Kloster Himmelgarten erst 1295 gestiftet worden ist.) Nach dem Tode des Marschalks Heinrich von Ebersburg scheint die Ebersburg an seinen ältesten Sohn Hermann von Ebersberg gefallen zu sein. Doch dieser behielt die Burg Ebersberg nicht lange im Besitze. Im Jahre 1247 starb das Haus der Landgrafen von Thüringen mit dem Landgrafen und Pfaffenkönige Heinrich Raspe aus. Zwar war Markgraf Heinrich der Erlauchte von Meißen vom Kaiser Friedrich II. zum neuen Landgrafen ernannt worden, aber auch der Graf Siegfried von Anhalt machte wegen seiner Abstammung (mütterlicherseits) vom alten Landgrafenhause Erbansprüche auf Thüringen geltend, nannte sich in seinem Siegel „Erbe von Thüringen“ und eroberte einen Teil des nördlichen Thüringens, besetzte die Burgen Ebersberg, Spatenberg, Bottendorf, Vitzenburg und erbaute die Sachsenburg an der Unstrut. Siegfrieds Vater, Graf Heinrich von Anhalt, hatte 1211 Irmgard, die älteste Tochter Landgraf Hermanns aus zweiter Ehe, geheiratet. Diese Irmgard hatte 1183 Erzbischof Konrad I. von Mainz mit der Ebersburg belehnt. — Der Ritter Hermann von Ebersberg, welcher von seiner väterlichen Burg vertrieben worden, erhielt Besitz in Sulza an der Ilm, wo wir ihn 1256–1282 finden. Von einem seiner Brüder stammen die Herren von Marschall ab. Die Ebersburg war und blieb auch bei dem 1249 mit Heinrich dem Erlauchten geschlossenen Frieden eine anhaltische Burg, die dem Schutze eines anhaltischen Ritters Ludwig anvertraut war; dieser erscheint 1255 als Ludewicus advocatus (Burgvogt) de Ebersberch, 1260 als Ludovicus advocatus de Eversborch, Ludovicus advocatus de Eversberg. 1267 erlauben Mechtildis comitissa Ascharie und Otto, ihr Sohn, princeps de Anhalt, daß ihr Lehnsmann, „Ludewicus advocatus noster (de Eversberg)“, 2½ Hufen bei Hebersbrunnen, welche er als „borglehen zur Ebersburg gehörig“ von ihnen gehabt, an das Nordhäuser Frauenbergskloster schenken darf. — Die Ebersburg gehörte also der Aschersleber Linie der Grafen von Anhalt. Nachdem die Ebersburg längere Zeit von anhaltischen Burgvögten, deren Namen uns die Urkunden jener Zeit nicht aufbewahrt haben, verwaltet worden, verpfändete 1311 am 2. Juni der „illustris princeps dominus Otto de Anhalt sein castrum Eversberch“ für 40 Mark Silbers an den Ritter Hinricus de LunZerdusen. 1313 am 10. Oktober tut Otto dei gratia princeps Ascharie et comes in Anhalt seinen getreuen Burgleuten in Eversberg zu wissen, daß er dem Prämonstratenser-Kloster der heiligen Maria zu Ilfeld zwei Hofstätten in Nordhausen (eine in veteri villa, welche Hermann von Bergoz und sein Bruder Heino Wultur, und eine ante valvam figulorum = vor dem Töpfertore, welche Konrad, der Sohn Konrads von Wyssensee, innehaben), Lehen der Anhaltiner, und das jus patrovatus ecclesie parochialis in Vockinrode sitæ apud castrum nostrum Eversberg zu seinem und seiner Vorfahren Seelenheile und Gedächtnisfe und als Ersatz für Schaden, den seine Vorfahren und seine Vögte dem Kloster Ilfeld zugefügt haben, geschenkt und als Eigentum übergeben habe. 1318 erscheint als Pfandinhaber der Burg Ebersberg dominus Ulricus miles de Sangerhusen. Er gibt als Pfandinhaber der Burg Ebersberg seinen Konsens zur Schenkung des Patronatsrechts der Kirche in Vockinrode an das Kloster Ilfeld durch den Fürsten Otto von Ascharien. (1318 am 8. Februar bestätigt Bischof Petrus von Mainz die durch den verstorbenen erlauchten Fürsten Otto von Anhalt geschehene Schenkung der Kirche in Vockinrode an das Kloster Ilfeld und beauftragt den Dekan Friedrich des Kreuzstifts in Nordhausen, die Ausstattung der Vockenröder Kirche neu zu ordnen und darauf zu sehen, daß das Kloster dem Pfarrer ein auskömmliches Jahreseinkommen ausantworte.) 1318 am 21. März bestätigt Bernhardus dei gratia princeps de Anholt et comes de Ascharia et Berneburch die Schenkung seines verstorbenen Vetters, des Grafen Otto von Anhalt, an das Kloster Ilfeld, nämlich die Schenkung des Patronatsrechts der Kirche in Vockenrode, zweier Höfe in Nordhusin und des Lehnsrechts über Güter, welche 2 Mark zinsen und der Nordhäuser Bürger Theodoricus de Urbech als anhaltische Lehen besessen hat. Die nächste Nachricht über die Ebersburg datiert aus dem Jahre 1326: Das hus tho Eversberch gehört dem „graven Hinrik von Staleberch; doch greve Bernt van Anehalt“ behauptete, es sei „sin erve und egen (Eigentum)“. Es hatte sich über den Besitz der Burg Ebersberg zwischen beiden Grafen eine blutige Fehde entsponnen. Endlich erwählten beide den Edelherrn Gardun von Hadmersleben zum Schiedsrichter. Nach Untersuchung der Sache stiftete dieser zwischen ihnen eine Sühne und sprach in seinem Schiedssprüche am 31. Dezember 1326: „das Hus Euersberg dem von Staleberg zu.“ Leider erfährt man nicht, auf welche Weise die Grafen von Stolberg die Burg Ebersburg erworben haben und worauf sie ihre Ansprüche gründeten. Doch muß ihr Recht unzweifelhaft gewesen sein, weshalb sie auch fernerhin im ungestörten Besitze der Ebersburg von den Anhaltinern gelassen wurden. Schon im folgenden Jahre, 1327 am 25. März, bekennt Heinrich von Gottes Gnaden „Grave zu Stalberg“, daß er mit Zustimmung seiner Erben sein Schloß zu Ebersberg nebst allem Zubehör, „daz da lit von der Tira den Hubelstig af, unde vomme Hubelbach Stige daz tal und den Stigen nider, daz da heizet daz Spiletal, bis in die Rana neder, also waz gegen Ebersberg lit, daz sal zu Stalberg hore,“ an Heinrich Grafen von Honstein und Herrn zu Sondershausen, seinen Neffen, für 700 Mark lötigen nordhäusischen Silbers, wovon er ihm jährlich 70 Mark abtragen solle, verpfändet habe. Der Pfandnehmer solle das Haus Ebersberg 8 Jahre lang inne haben und so, daß die Burgmannen, die auf dem Hause sedelhaftig seien, ohne Gefahr darauf sitzen können. Einer Einlösung der Burg seitens der Grafen von Stolberg solle eine vierteljährliche Kündigung vorangehen; und ihm, falls er in diesem Vierteljahre Proviant, Armbrüste, Bliden und andere Waffen auf das Schloß einführe, der Besitz derselben verbleiben. Entstände eine Fehde zwischen beiden Teilen, so solle der Zwist sofort durch ein Schiedsgericht beiderseitiger Mannen beigelegt werden. „Gegeben und wir (Graf Heinrich von Stolberg) haben daz Hus geantwerdet 1327 an unsern Frowentage in der Vasten.“ (Der Hübelstieg liegt ½ Stunde nördlich von der Ebersburg und führt von der Burg Honstein nach Stolberg.) 1392 (am Dienstage nach dem Sonntage Invocavit = 5. März) wurden zu Sangerhausen zwischen dem „edlen Grafen Henriche, Herrn zu Stalbergk,“ und dem Landgrafen Balthasar von Thüringen zwei Verträge und Vergleiche geschlossen, nach welchen Graf Heinrich von Stolberg die Schlösser Ebersberg, Roßla und Rebennigen (Schloß Oberröblingen), die ihm bisher als freies Eigentum gehört haben, von dem Landgrafen fortan als Lehen tragen wollte. Dafür und wegen der dem Landgrafen eingeräumten Bergwerks-Nutzungen im Gebiete der Grafen von Stolberg versprach der Landgraf dem Grafen Heinrich von Stolberg, er wolle ihm 300 Schock gute Freiberger Kreuzgroschen und die Zinsen aus Rinkeleben (bei Frankenhausen) und Rethnorthusen (Riethnordhausen bei Sangerhausen) überlassen. Zwischen dem Landgrafen und dem Grafen solle ein Bündnis geschlossen werden. Infolge dieses Vertrages wurden die Grafen von Stolberg fortan von den Landgrafen von Thüringen mit der Ebersburg belehnt. 1433 stellen die Grafen von Stolberg die Schlösser Ebersberg, Roßla und Rebeningen in die Erbeinigung mit Schwarzburg und Honstein. 1433 (am 22. Oktober) willigt Landgraf Friedrich von Thüringen in die zwischen den drei Grafenhäusern Stolberg, Schwarzburg und Honstein geschlossene Erbverbrüderung ein und belehnt sie zu gesamter Hand mit den stolbergschen „stossen Ebirsperg, Roßla und Rebenyngen“. 1443 werden die erbverbrüderten Grafen von Stolberg, von Honstein und von Schwarzburg vom Kurfürsten Friedrich von Sachsen und seinem Bruder Wilhelm zu gesamter Hand mit den stolbergschen Schlössern Ebersberg, Rosla und Röblingen belehnt. 1446 und 1461 belehnt Herzog Wilhelm von Sachsen den Grafen Heinrich von Schwarzburg mit seinen thüringisch-sächsischen Lehen und mit den Schlössern Röblingen, Rosla und Ebersberg, die dieser mit den Grafen von Stolberg und von Honstein im Gesamtlehen besitzt. In einem anderen Lehnbriefe v. 1.1446 belehnt Herzog Wilhelm von Sachsen die erbverbrüderten Grafen von Stolberg, von Honstein und von Schwarzburg mit dem Schlosse Ebersberg. 1478 belehnt Herzog Wilhelm von Sachsen seinen Rat, den Grafen Heinrich von Stolberg und Wernigerode, mit dem Bergwerk auf dem Eichenberge im Gerichte Ebersberg, zu rechtem Erblehen gegen Entrichtung des Bergwerkszehnten; sollte dort Silber erbaut werden, so sollte dasselbe auf 6 Jahre zehntfrei sein. 1498 und 1501 belehnt Herzog Georg von Sachsen die erbverbrüderten Grafen mit Röblingen, Rosla und Ebersberg. Die Grafen von Stolberg setzten auf die Ebersburg Burgvögte, welche die Abgaben einzunehmen, die Burg zu bewachen und die dazu gehörigen Ländereien zu bewirtschaften, auch die niedere Gerichtsbarkeit im Namen der Grafen auszuüben hatten. Es sind nur die Namen einiger Burgvögte der Ebersburg bekannt geworden. Der erste stolbergische Burgvogt der Burg Ebersberg wird ein Herr von Ebra (Stammsitz eines der Dörfer Ebra bei Sondershausen) gewesen sein, wahrscheinlich Hildebrand von Ebra, welcher 1347 mit seinem Bruder Reinhard von Ebra als Lehnsritter der Grafen von Stolberg erscheint. (1372 und 1590 wird ein zwischen Hermannsacker und Stempeda an der Tyra belegener Teich „Hildebrands von Ebra Teich“ genannt.) Seine Söhne waren wohl die in einer Urkunde des Klosters Ilfeld vom Jahre 1352 mit ihren Geschwistern Werner, Reinhard, Dietrich, Elizabeth und Jutta genannten Brüder „Heinricus, Hildebrandus et Thilo dicti de Ebirsberg.“ Dieselben Brüder („Henricus, Hildebrandus et Thilo dicti de Ebersberg (Ebyrsberg) fratres cum reliquis fratribus et sororiis suis“) mit Albert von Wernrode in Clettenberg und Friedrich von Sondershusen in Sundershusen stellen 1354 abermals eine Urkunde für das Kloster Ilfeld aus. 1365 besitzen Hildebrand von Ebersberg und seine Brüder ein honsteinsches Lehngut zu Görsbach. Der Ausdruck „dicti de Ebersberg“ zeigt an, daß sie nicht mehr auf der Burg Ebersberg seßhaft waren, sondern sich nur noch (wegen der früheren Seßhaftigkeit ihres Vaters auf derselben) nach ihr nannten. Später nahmen ihre Nachkommen wieder den alten Familiennamen „von Ebra“ an und saßen teils in Uftrungen, teils in dem (jetzt wüst) bei Uftrungen belegenen Dorfe Altendorf. 1347: Gebrüder Reinhard und Hildebrand von Ebra. 1364: „Reinhard und Dietrich von Aldendorf.“ 1411–1428: Reinhard von Ebra in Ufterungen. 1547: Wolf und Hildebrand von Ebra Gebrüder, Söhne Hildebrands, zu Uftrungen. (Nicht selten werden die von Ebra durch Herüberziehung des n von dem Verhältniswort „von“ als „von Nebra“ genannt und geschrieben.) Um das Jahr 1400 nahmen die Grafen von Stolberg die Gebrüder Segemund, die Stifter des Martinihospitals zu Nordhausen (welche im Kriege gegen den Rat der Stadt Nordhausen und das Frauenberger Kloster lebten und aus der Stadt geflohen waren), auf in die Burg zu dem Ebirsberge und standen ihnen bei. 1403 wird Hans von Bula „iezund wohnhaftig ezu Ebersberg“ genannt. 1417 war Johann Zabel Burgvogt auf Ebersberg. 1456 überließen die Grafen von Stolberg dem Ritter Dietrich von Werthern Burg und Amt Ebersberg auf Lebenszeit. Am 19. November 1456 bat Graf Heinrich von Stolberg und Wernigerode seinen Oheim, den Grafen Heinrich von Schwarzburg, seine Genehmigung zu dem wiederkäuflichen Verkaufe des Schlosses Ebersberg an den stolbergschen Geheimen Rat und Lehnsmann Dietrich von Werthern zu erteilen. Dietrich von Werthern soll darauf den zum Schlosse Ebersberg gehörigen Wald stark zum Bergbau am Richberge — Eichberge? zwischen Ebersburg und Rodishain — benutzt haben. Es sitzt noch 1462 Ritter Dietrich von Wertherde auf der Burg zu Ebersberghe. (1462 am 1. Oktober bekundet Ritter Dietrich von Wertherde, daß vor ihm der Stolberger Bürger Hermann Krunike der Ältere für 48 Schock Groschen auf Wiederkauf an die Stolberger Pfarrkirche verkauft hat einen Jahreszins von 4 Schock Groschen von 3 in der Nähe des Hainfeldes gelegenen Flecken Wiesen und dazu gehörigen Äckern, welche „an die Burg zu Ebersberghe zinsen.“) Eingetretener Irrungen halber gab aber Dietrich von Werthern noch bei seinen Lebzeiten die Burg an die Grafen von Stolberg zurück. (Albinus berichtet in seiner „Historia der Grafen und Herren von Werthern“ S. 22: Graf Günther der Ältere von Schwarzburg und ein Edelherr von Querfurt legten den Streit zwischen Dietrich von Werthern und dem Grafen von Stolberg über vier von diesem dem von Werthern (auf Wiederkauf) verkaufte Dörfer dergestalt bei, daß der Graf von Stolberg, welcher den Kauf bestehen zu lassen sich geweigert, die vier Dörfer — wahrscheinlich des Amtes Ebersberg — behalten und den von Werthern mit einer Abstandssumme entschädigen sollte. Es geschah dies wohl im Jahre 1465 — das von Albinus angegebene Jahr 1385 ist entschieden falsch.) 1470 ist „Hencze Meyge (wohl richtiger Meysze) iezunt voit der Grafen von Stolberg zcume Ebirsperge.“ Im 15. Jahrhundert (1425 bis 1438) wird in der Origo conversiones Thuringorum, auch als Legende St. Bonifacii bezeichnet, „Ebirßberg der linke Arm des Landes Thüringen“ genannt. Aus dem 16. Jahrhundert ist kein Burgvogt auf der Ebersburg bekannt. Die Burg scheint damals schon stark im Verfall gewesen zu sein. Von 1574 bis 1650 war Schloß, Amt und Forst Ebersburg verpfändet. 1582 wohnte noch eine Familie auf der Ebersburg. Das Kirchenbuch von Hermannsacker berichtet aus diesem Jahre, daß am 20. Oktober gemeldet worden, es sei in der Wohnung des Andreas Wolther auf der Ebersburg eine gefährliche Seuche ausgebrochen. Auf Befehl unseres (Amts-)Verwalters (welcher an Stelle des Burgvogts getreten war und schon auf dem gräflichen Gute in Hermannsacker wohnte) wurde Andreas Wolther mit Weib und Kindern hinaus ins Fredländer Holz gewiesen. Am folgenden Tage (21. Oktober) ist Andreas Wolther samt seinen zwei ältesten Söhnen gestorben und auf Verordnung des Verwalters sind alle drei Personen bei der Ebersburg nach dem Mittag hin begraben worden. Am 22. Oktober ist Christoph Beckers Eheweib, nachdem sie auch infiziert gewesen, hinausgeworfen in das Vockenröder Gehölz und am 23. Oktober daselbst gestorben. Sie wurde auf dem alten Vockenröder Kirchhof nach Morgen zu vor der alten Kirchenmauer begraben. Die Ebersburg scheint danach vollständig unbewohnt geblieben und endlich durch den Zahn der Zeit zur Ruine geworden zu sein. 1650 löste Graf Johann Martin von Stolberg das Amt Ebersburg wieder ein. 1706 kam es bei der Teilung der jüngeren Linie der Grafen von Stolberg an die Linie Stolberg-Roßla. Nördlich über der Ebersburg liegen unter und auf der Bergspitze Alzen (oder Allzunah) alte Befestigungsanlagen. Unter der Bergspitze Alzen, zwischen dieser und der Ebersburg, liegt eine ovale Wallburg von 50 Schritt Länge (von N. nach SO); an ihrer breitesten Stelle ist sie (von O. nach W.) 25 Schritt breit. Das Plateau der Wallburg liegt etwa 3 Meter über der Sohle des Wallgrabens. Der Wallgraben zieht sich mit einem Außenwalle im Norden, Westen und Süden um diese Wallburg; ihre Ostseite hat den steilen Bergabhang als Schutz. Diese Wallburg wird „der kleine Alzen“ genannt. Die Anlage stammt wahrscheinlich aus der Zeit um 1247, als Graf Siegfried von Anhalt die Ebersburg zu gewinnen suchte. Er erbaute wohl mit seinen Brüdern hier auf dem hohen Bergkegel über der Burg Ebersberg eine feste Burg zu dem Zwecke, jene zu beschädigen und zu erobern, und nannte sie anscheinend aus diesem Grunde „Schadewalt“ (die Schaden walten und wirken sollte). Sie hat ihren Zweck erfüllt, denn die Burg Ebersburg kam in die Hände der Anhaltiner. Letztere vertrauten die Burg Schadewalt ihrem Truchseß Lippold von Heimburg an, welcher 1255 genannt wird: „Lippoldus dapifer de Heimeburch“ mit den anhaltischen Lehnsrittern „Johannes de Monte, Heydenricus et Ludowicus fratres de Elbelingerode und Ludowicus advocatus de Ebersberch.“ Dieser Lippold von Heimburg wurde nach diesem Schlosse „Schadewald“ genannt. 1260 verkauften Lampert und sein Sohn Berthold von Heringen die Beltmole zwischen Uthleben und Heringen an das Kloster Walkenried und leisteten auf dieselbe Verzicht mit den Söhnen Lippolds von Radolferode (Rottleberode) und mit deren Vormunde: „Lippoldo de Schadewalt dapifer.“ Unter den Zeugen steht miles Ludovicus advocatus de Eversborch. Auch in einer Urkunde des Nordhäuser Neuwerks- oder Frauenbergklosters wird er 1261 als Zeuge genannt: „Lippoldus de Schadewaith“. Nach seinem Tode (um 1270) besaß sein Sohn noch verschiedene Lehen zu Urbach — in dessen Nähe zu Ebersborn Burggut der Burg Ebersberg 1267 lag —; 1276 belehnt „Luppoldus, filius quondam Luppoldi dapiferi de Hemynborch“, mit Gütern in „villa Urbeche“ die Söhne des Nordhäuser Bürgers Gotschalks vom Holzmarkte, Heinrich und Hermann de Forolignorum. Diese Güter hatte deren Vater von seinem Vater zu Lehen getragen. Die ausführlichste Nachricht über die Burg Schadewald und deren geringes Zubehör gibt uns eine Urkunde vom 30. Juli 1271, in welcher Fridericus de Gernrode kundtut, „quod illustres principes, domini mei, comites de Anhalt Otto et Heinricus, michi et meis filiis castrum Scadewalt cum X marcarum redditibus in officio Northusen (10 Mark Einkünfte vom Nordhäuser Gerichte) et Lorcllbercd cum lignis, ligna montis qui dicitur Vredelant (der Berg Fredeland liegt östlich und nur durch ein Tal vom Alzen, dem Burgberge der Burg Schadewald, getrennt), nobis pertinentes ad castrum, duo prata, duas pascuas et commune castrensium in lignis, pascuis, aqua et venatione pro ducentis marcis Halberstadensis monete jure contulerunt feodali.“ Daß zur Burg Schadewald Einkünfte von dem Gerichte zu Nordhausen gehörten, hatte seinen Grund darin, daß die Reichsstadt Nordhausen 1234 durch Kaiser Friedrich II. als Lehen dem letzten thüringischen Landgrafen Heinrich Raspe gegeben worden war und daß nach seinem kinderlosen Tode 1247 die Anhaltiner Nordhausen als Erbe in Besitz nahmen und bis 1274, wo sie es an den Kaiser Rudolf I. verloren, von ihrer nahen Burg Schadewald aus verwalten ließen. Im Jahre 1282 sitzt „Johannes miles de Wingninge in Castro nostro Schadewolt“; er hatte wohl das Schloß Schadewald ebenso wie Friedrich von Gernrode gegen eine Pfandsumme als Lehen von dem Grafen von Anhalt inne. Seit dieser Zeit wird der Burg Schadewald nicht wieder Erwähnung getan. Sie wurde wohl noch im 13. Jahrhundert abgebrochen, weil sie ihren Zweck erfüllt hatte und überflüssig geworden war und ihre fernere Erhaltung zwecklos gewesen wäre. (Zu bemerken ist, daß eine Wallbefestigung sich auch auf der Bergspitze des „Fredelandes“ befindet.) Wir verlassen die alte Burg, wandern den Burgberg hinunter und halten unter den schattigen Linden des Gasthauses „zur Sägemühle“ Rast. Seitwärts am Rande des Gebüsches erhebt sich das altersgraue Gestein einer Wand, die dem Kirchturme des einst hier gelegenen Dorfes Vockenrode angehört hat. Dasselbe hat weder dem Fleglerkriege 1412 noch dem dreißigjährigen Kriege seine Zerstörung zu verdanken, wie oft erzählt wird. Hören wir, was die Geschichte von dem Dörfchen Vockenrode (welches aus 23 Häusern bestanden haben soll) meldet: Die älteste Nachricht über das Pfarrkirchdorf Vockenrode stammt aus dem Jahre 1253, wo Graf Heinrich von Honstein der Kirche in Vockenrode jährliche Kornzinsen aus Uftrungen schenkte. Bereits oben teilten wir mit, daß Fürst Otto von Anhalt 1313 das Patronatsrecht der Kirche in Vockenrode an das Kloster Ilfeld geschenkt und daß 1318 sein Erbe, Graf Bernhard von Anhalt, und der Pfandinhaber der Burg Ebersberg, Ritter Ulrich von Sangerhausen, ihren Konsens dazu gegeben haben. Die Schenkung der Kirche zu Vockenrode an Kloster Ilfeld wurde 1318 durch den Diözesanbischof, Erzbischof Petrus von Mainz, genehmigt, und der Dekan Friedrich des Nordhäuser Domstifts mit der Ordnung des Verhältnisses zwischen dem Kloster Ilfeld und dem Pfarrer zu Vockenrode, dem ein auskömmliches Jahreseinkommen zu sichern sei, beauftragt. Nachdem die Burg Ebersberg und das zu ihrem Zubehör gehörige Dorf Vockenrode 1326 in das Eigentum des Grafen von Stolberg übergegangen waren, entstanden Streitigkeiten zwischen dem Kloster Ilfeld und den Grafen von Stolberg, welche 1335 beigelegt wurden. Die Grafen von Stolberg bekunden, sich mit dem Kloster Ilfeld in betreff des lange streitig gewesenen Patronatsrechtes über die Kirche in Vockenrode gütlich vereinigt zu haben, dergestalt, daß sie der Kirche und ihrem Pfarrer jährlich 14 Marktscheffel und dem Kloster Ilfeld jährlich 6 Marktscheffel zu entrichten sich verpflichten, so daß ihnen, den Grafen, nur 8 Marktscheffel verblieben. (Es werden diese 28 Marktscheffel diejenigen sein, welche 1253 Graf Heinrich von Honstein der Vockenröder Kirche von Hufen zu Uftrungen geschenkt hat.) 1354 und 1361 erscheint der Pfarrer Albertus in Vockenrode in Stolberger Kirchen-Urkunden: 1354 „Herre Albrecht Pfarrer zeu Vockenrode“, 1361 „dominus Albertus plebanus in Vockenrode.“ 1423 ist „Theodoricus Zcabell Pfarrer zu Vockenrode“, „Theodoricus itzunt pferner zu Vockenrode.“ (Sein Vater Johann Zabel war 1417 Burgvogt auf Ebersburg.) Zum letzten Mal wird das Dorf 1436 genannt, wo Graf Botho von Stolberg bestimmt, daß mit den anderen Pfarrern des Stolbergschen Harzes auch der Pfarrer zu Vogkenrode zweimal jährlich nach Stolberg zur Pfarrerkonferenz kommen soll. Vockenrode scheint im Herbste 1437 durch die Raubscharen des Bischofs Burchard von Halberstadt, welche das Stolberger Land arg heimsuchten, verwüstet zu sein. Die Pfarre wurde nach Zerstörung des Dorfes Vockenrode nach dem bisherigen Filialdorfe Hermannsacker verlegt. Nach einer im dortigen Pfarrarchive befindlichen Urkunde stellt 1616 das Kloster Ilfeld (als Patron) der Pfarre „zum Hermanns-Acker“ eine neue Verschreibung aus über die jährlichen Kornzinsen aus Uftrungen, welche von Alters her zur Kirche in Vockenrode gehört, aber nach Zerstörung dieses Dorfes der bisherigen Tochterkirche zum Hermannsacker übertragen sind. Unter den Urkunden des Klosters Ilfeld findet sich noch eine ältere Verschreibung über diese von der Vockenröder auf die Hermannsackerer Kirche übertragenen Kornzinsen aus Uftrungen; sie stammt vom Donnerstage nach Oculi (21. März) 1560 und lautet: „M(agister) Michael Neander und Wilhelm Wille, Rektor und Verwalter des Klosters und Stifts Ilfeld, bekennen, daß Er Jakob Lüder, Pfarrherr, und die Altarleute zu Hermannsacker eine Verschreibung des Grafen Heinrichs von Honstein vom Jahre 1253 gehabt, in welcher ausdrücklich die jährlichen Kornzinsen verzeichnet standen, welche ehemals der Kirche Vockenrode, dann aber der zu Hermannsagker zugeordnet und zur Unterhaltung der Pfarrei daselbst gehörig sind. Weil aber dieser 307 Jahre alte Brief etwas schadhaftig, wandelbar und unleserlich geworden, jene Zinsen und Hufen, von denen sie fallen, vom Stifte Ilfeld zu Lehen gehen, auch in dessen alten Erbregistern sich ausführlich eingetragen finden, so daß sie mit Graf Heinrichs von Honstein Brief klar übereinstimmen: erneuern wir M. Neander und Wilhelm Wille das Verzeichnis dieser Kornzinsen aus Uftrungen und belehnen die Kirche und Pfarrei Hermannsagker von neuem damit unter der Bedingung, daß das Heilige Evangelium rein, lauter und christlich der Gemeinde zu Hermannsagker gelehrt und gepredigt werde.“ Die bei dem Dorfe Vockenrode an der Tyra liegende Schneidemühle (oder Sägemühle) und die Mahlmühle sind wieder aufgebaut worden. Erstere ist schon 1574 im Besitze der Familie Becker gewesen, dann abgebrochen und das Haus an der Stelle des jetzigen Gasthauses wieder aufgebaut, weshalb dieses noch heute „die Sägemühle“ heißt. Dasselbe war bis gegen das Ende des 19. Jahrhunderts im Besitze der Familie Becker. Zum Schlusse wollen wir uns von Meister Beckern erzählen lassen, auf welche Weise die schöne eichene Treppe in den Turm gekommen ist: Es war ein schöner Frühlingstag des Jahres 1868, als Meister Sch. aus Nordhausen zum Besuche der Ebersburg gekommen war. Nachdem er sich oben umgesehen und geärgert hatte, daß, weil kein Eingang unten im Turme und keine Treppe in demselben vorhanden war, man nicht einmal die Welt von hoch da oben ansehen konnte, wandelte er herunter, um sich unter dem schattigen Laubdache bei Meister Beckern gütlich zu tun. Er fand dort schon einen Herrn in Jägerkleidung sitzen, den Meister Sch. für einen Förster hielt. Meister Sch. sprach dem seine Meinung aus: Der Herr Graf von Roßla habe da hier eine so hübsche Ruine, aber es sei doch schade, daß er keine Treppe in den Turm bauen lasse; Holz habe er doch genug dazu. Meister Becker aber hatte sich währenddem neben Meister Sch. gestellt und zupfte und rupfte an dem herum und, als das gar nichts half, knuffte er ihn auch ein paarmal zwischen die Rippen. Da wurde aber Meister Sch. falsch und sagte: Meister Becker, nun lassen Sie mich aber endlich in Ruhe; Sie sehen ja, daß man mit dem Herrn ein verständiges Wort reden kann. Nicht wahr, Herr Förster, Sie sind auch meiner Meinung? Der fremde Herr sagte: „Gewiß — und was nicht ist, kann ja noch werden!“ und gab Meister Sch. die Hand zum Abschiede und ging weiter. — Da fragte Meister Becker den Meister Sch.: „Kennen Sie denn den Herrn nicht? Es war ja der Herr Graf von Roßla.“ Da meinte Meister Sch.: „Nun, das freut mich; es war ein leutseliger Herr und wird gewiß meinen Freimut nicht übel aufnehmen.“ Und darin hatte Meister Sch. Recht, denn acht Tage später schickte der Herr Graf den Zimmermeister Kirsten aus Roßla und ließ das Maß zur Treppe nehmen, und noch in demselben Sommer konnten die Besucher der Ebersburg sich an der reizenden Aussicht, die man von der Zinne des Turmes aus hat, erfreuen. |