Johann Gottfried August Sparr
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Johann Gottfried August Sparr (geb. 13. Januar 1772 in Gotha; gest. 30. Januar 1811 in Nordhausen) war von 1808 bis 1811 Rektor des Nordhäuser Gymnasiums.
Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Sein Vater, Johann Christoph Sparr, war Professor am Gothaer Gymnasium. Hier erhielt der junge Johann Gottfried August auch seine Vorbildung. Nach abgeschlossenem Universitätsstudium wurde er 1803 als Lehrer am Gymnasium in Gotha angestellt.
Anfang 1808 erfolgte die Berufung an das Nordhäuser Gymnasium, um dort die Leitung und Neugestaltung und des gesamten städtischen Schulwesens zu übernehmen. Am 8. April 1808 wurde er offiziell eingeführt. Unter seiner Leitung erhielten die Schulen in Nordhausen die erste förmliche Umgestaltung.
Sparr wird als praktischer Mann und tüchtiger Organisator beschrieben, dem es in unerwartet glücklicher Weise gelang, die ihm gestellten Aufgaben zu lösen. Seine vielseitige Bildung, die sich auf theologische und philologische ebenso wie auf mathematische und naturwissenschaftliche Studien gründete, befähigte ihn zur Leitung eines vielgestaltigen Schulorganismus. Durch größere wissenschaftliche Arbeiten ist er nicht bekannt geworden.
Als Gelehrter war Sparr mit allen Kenntnissen ausgerüstet, die seine Ämter von ihm forderten. Auf ein bestimmtes Fach des Wissens hatte er seine Geisteskräfte nicht beschränkt. Seine Wissbegierde fühlte sich durch jeden wissenswürdigen Gegenstand angezogen. Außer den theologischen Wissenschaften war er mit seinem Forschen sehr tief in das Feld der alten und neuen Geschichte, noch mehr in das der Mathematik, Naturkunde und besonders der Botanik eingedrungen… Vorzüglich aber hatte er sich eine tiefe, gründliche, grammatische und historische Kenntnis der alten Sprachen erworben, mit welchen er in späteren Zeiten noch ein eigenes kritisches Studium der deutschen und verwandten Sprachen verstand | ||
— Christian August Heyse |
Im April 1808 erschien die von ihm ausgearbeitete umfangreiche „Nachricht über die männlichen Schulanstalten“, welche einen umfassenden Einrichtungs- und Lehrplan für das Gymnasium enthält. Dieser Plan wurde sodann für eine große Zahl der damaligen mitteldeutschen Gymnasien vorbildlich. Auf zwei Unterklassen (Sexta und Quinta) folgten zwei Mittelklassen (Quarta und Tertia) mit je einer deutschen und lateinischen Abteilung, dann zwei lateinische Oberklassen (Secunda und Prima). Das Griechische wurde in Tertia begonnen. Weitere Ausführungen brachte die „Fortgesetzte Nachricht über die Schulen für die männliche Jugend“, welche 1809 veröffentlicht wurde.
Es war ihm, vermöge seiner außerordentlichen Gabe der Deutlichkeit, sehr leicht, sich eben so geschickt zu Kindern herabzulassen, als Jünglinge zu sich herauf zu ziehen. | ||
— Just Ludwig Guenther Leopold[1] |
Sparr verstarb im 39. Lebensjahr. Sein Werk und seine Beiträge zur Bildung und zur Schulentwicklung haben jedoch eine nachhaltige Wirkung auf das Schulwesen in Deutschland gehabt. Sein Tod „verwundete die Schule in Nordhausen, die Stadt, die umliegende Gegend“.
Werke (Auswahl)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Fortgesetzte Nachricht über die Schulen für die männliche Jugend zu Nordhausen. Eine Einladungsschrift zum Osterexamen den 27sten März und folgende Tage von Johann Gottfried August Sparr. Dir. des Gymnas. Nordhausen 1809.
- Johann Conrad Ephraim Grünhagen, Andreas Christoph Dietrich, Johann Gottfried August Sparr, Christian August Heyse: Nachricht über die neue Einrichtung der Schulanstalten zu Nordhausen. Nordhausen, Ostern 1808. (Digitalisat)
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Just Ludwig Guenther Leopold: Kirchen-, Pfarr- und Schul-Chronik der Gemeinschafts-Aemter Heringen und Kelbra; der Grafschaft Hohnstein; der Stadt Nordhausen, und der Grafschaften Stolberg-Roßla und Stolberg-Stolberg seit der Reformation. Nordhausen: Weichelt, 1817. S. 249.
- Richard Hoche: Sparr, Johann Gottfried August in: Allgemeine Deutsche Biographie 35 (1893), S. 63-64 Online-Version
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Kirchen-, Pfarr- und Schul-Chronik der Gemeinschafts-Aemter Heringen und Kelbra; der Grafschaft Hohnstein; der Stadt Nordhausen, und der Grafschaften Stolberg-Roßla und Stolberg-Stolberg seit der Reformation