Weitere Wirrungen; die Verhandlungen zwischen Preußen und Hannover; der Erwerb der Aemter durch Nordhausen
IV.
Weitere Wirkungen; die Verhandlungen zwischen Preußen
und Hannover; der Erwerb der Aemter durch Nordhausen.
Wesentlich durch Preußen war nach dem plötzlichen Tode Josephs I. die Nachfolge des Römischen Kaisers schnell geklärt worden. Wider Erwarten hatte sich Preußen sofort für die Wahl von Josephs Bruder Karl entschieden; der Wiener Resident von Bartholdi reiste eigens nach Spanien, um den daselbst gegen Frankreich kämpfenden Habsburger der Ergebenheit des preußischen Monarchen zu versichern. Preußen hoffte für seine wahrlich hochherzige Bereitwilligkeit Entgegenkommen. Es wurde wieder bitter enttäuscht; auch in seinen Nordhäuser Angelegenheiten. Preußen hatte seit 1710, seitdem die kaiserliche Kommission keine Aenderung in den Zuständen erzielt hatte, die Freie Reichsstadt fester denn je in der Hand. Selbst große Teile der Bürgerschaft hatten nach und nach ihren Widerstand aufgegeben. In der Hauptsache waren und blieben es nur die Bürgermeister und Ratspersonen, die hartnäckig ihre alte Reichsfreiheit, d. h. ihre alten Vorrechte verteidigten und Preußen Abbruch taten. Da aber unter diesen nur wenige fähige Leute waren — die besten Kräfte verhielten sich, wenn sie nicht überhaupt mit Preußen sympathisierten, doch neutral —, so war eigentlich der einzige gefährliche Gegner der Bürgermeister Hoffmann. Konnte Preußen diesen Mann ausschalten, so hatte es gewonnenes Spiel. Um ihn einzuschüchtern, ging unter dem 24. April 1712 aus Cölln an Nordhausen ein „in harten terminis wider Bürgermeister Hoffmann" gehaltenes Schreiben: Wenn er seine Hetze gegen Preußen nicht einstelle, werde Preußen endlich „andere Mittel gegen ihn ergreifen". Hoffmann trat darauf sogleich seine vierte Reise nach Wien an. Daß er dort schon längst geknüpfte Beziehungen ausnutzte, sollte Preußen alsbald zu spüren bekommen. Schon am 18. Juni mußte Hofrat Günther Riemann, der immer mehr dem alternden Schultheißen Röpenack zur Hand ging, für Berlin ein Gutachten abfassen, wie man am besten die Wirksamkeit Hoffmanns in Wien paralysieren könne. Riemann meinte, man solle in Wien vorstellen, daß Preußen die Aemter rechtmäßig erworben habe und Uebergriffe nicht vorgekommen seien, am allerwenigsten Immedietätsverletzungen. Das Militär sei nicht zur Besetzung der Stadt und Unterdrückung der Bevölkerung vorhanden, sondern nur aus dem Grunde, daß die Aemter ordnungsgemäß verwaltet werden könnten. Dem Einwande, daß Preußen die kaiserliche Kommission erst hinausgezögert, dann durch sein Austreten unwirksam gemacht habe, könne man mit dem Hinweis begegnen, daß Preußen jederzeit zu jeder Einigung bereit gewesen wäre, wenn die Kommission nicht vor allen Verhandlungen den Abzug der Truppen verlangt hätte. Aus die Beschwerden Hoffmanns über gewisse Aeußerungen des Generals Lethmat: Nordhausen solle Preußen als Erbherrn anerkennen, es solle beim Kaiser „um Erlaß aus seinen Pflichten nachsuchen" — auf diese Beschwerden gehe der Vertreter Preußens in Wien besser nicht ein.[1] Doch die Gegenwirkung Preußens in Wien war nicht stark genug. Einmal war ja Preußens Standpunkt herzlich schwach fundiert; doch das wesentliche war, daß man im Reich das ehrgeizige und offenbar schon viel zu mächtige Preußen nicht emporkommen lasten wollte. So kam es denn, daß Karl VI. genau wie seine Vorgänger Leopold und Joseph am 23. August 1712 Nordhausen jeden Vergleich mit Preußen verbot. Da ferner damals Preußen ja vor allem von der Stadt den abermaligen Abschluß der Schutzherrlichkeit verlangte, erging an sie am 16. September der Befehl, die Stadt solle von keiner Macht, welche es auch sei, den Schutz annehmen. Schließlich folgte am 28. November noch die kaiserliche Ermahnung zu beständiger Treue und zum Ausharren beim Reiche. So hatte Hoffmann wieder einmal mancherlei erreicht. Erst seit dem September 1712 konnte der vielgewandte Bartholdi, der in mancherlei Missionen häufig von Wien abwesend war, die Sache seines königlichen Herrn, auch was Nordhausen anlangt, wieder vertreten. Daß mit den Begründungen, die ihm der preußische Schultheiß in Nordhausen an die Hand gab, nicht viel zu erreichen war, bemerkte er natürlich sofort. Deshalb versuchte er unter Benutzung einer anderen preußischen Angelegenheit auch hinsichtlich Nordhausens zum Ziele zu kommen. Immer dringlicher wurde es, die Verwaltung des Niedersächsischen Kreises neu zu regeln. Die Kreisdirektion befand sich noch immer in Händen einer außerdeutschen Macht: Schwedens; und dieses Schweden war nun im Sommer 1712 in größte Bedrängnis geraten. Die Erfolge Dänemarks seinen deutschen Besitzungen gegenüber sind schon oben erwähnt; dazu kam, daß Hannover in Verden eingerückt war. Schweden hatte also tatsächlich Bremen und Verden, auf die seine Kreisdirektion gegründet war, schon so gut wie verloren; es gehörte kaum noch dem Kreise an. Da wollte nun endlich Preußen für Magdeburg und Halberstadt in das Direktorium hinein. Freilich offenbarte sich auch hier seine Rivalität mit Hannover. Hannover besaß ja im Kreise eine ganz ähnliche Stellung wie Preußen. Es hatte ausgedehnte Gebiete in Niedersachsen, gehörte aber bisher mit Rücksicht auf die ältere welfische Linie Braunschweig-Wolfenbüttel noch nicht dem Direktorium an. Daß es Preußen mindestens solange entgegentrat, wie es selbst von der Direktion ferngehalten wurde, war unzweifelhaft. Und so begann denn Hannover, um sich durchzusetzen, dasselbe Spiel wie Preußen. Preußen wollte in das Kreisdirektorium, weil es hoffte, als Direktor sich die Nordhäusische Beute sichern zu können. Hannover benutzte den Eingriff Preußens in Nordhausen, um darauf hinzuweisen, daß ein so gefährlicher Staat nicht Kreisdirektor werden könne. Besonders beim Reichstage in Regensburg suchte es dieser Ansicht Geltung zu verschaffen. Am 30. Juni 1712 stellte daselbst der hannoversche Resident dem Kurkollegium vor, daß allein die Besetzung Nordhausens die traurigsten Zustände im Niedersächsischen Kreise schaffe und kein Kreistag abgehalten werden könne. Freilich verstand demgegenüber der preußische Resident klarzulegen, daß die Neuordnung der Kreisverwaltung herzlich wenig mit der Nordhäuser Frage zu tun habe. Deshalb gaben Kur-Trier, Kur-Böhmen und Kur-Pfalz dem preußischen Residenten auch Recht, der Streit um Nordhausen sei kein Anlaß, die Kreistagungen ausfallen zu lassen.[2] Durch die Verquickung der Kreissache mit der nordhäusischen gelang es Bartholdi, besonders im November 1712, die Dinge vorwärts zu treiben. Bartholdi hatte mehrere Aussprachen mit dem Vizekanzler Grasen von Schönborn und meinte, nur Hannover hintertreibe die gütliche Einigung. Seine Vorstellungen bewirkten, daß der Kaiser sich davon überzeugte, daß Preußen in das Direktorium des Kreises eintreten und baldigst ein Kreistag stattfinden müsse. Offenbar erhoffte der Kaiser auch durch dieses Entgegenkommen, daß das im Nordischen Kriege noch immer schwankende Preußen endlich gegen Schweden aufträte. Andererseits vermochte Bartholdi der preußischen Auffassung hinsichtlich Nordhausens keine Geltung zu verschaffen. Nicht ganz mit Unrecht wies der Kaiser darauf hin, Preußen gebe mit der Besetzung der Freien Reichsstadt anderen Mächten das schlechteste Beispiel. Die Dänen behaupteten wieder und wieder, daß, wenn sich Preußen herausnehmen könne, die Freie Reichsstadt Nordhausen zu vergewaltigen, sie mit demselben Rechte die Freie Reichsstadt Hamburg in Holstein einverleiben könnten: „Dänischerseits versteift man sich auf dieses Exempel, wider Hamburg zu verfahren und sich an keine kaiserliche Abmachung zu kehren.[3] Kurz: Während auch Ende 1712 die Nordhäuser Angelegenheit noch in der Schwebe blieb, betrachtete sich Preußen seitdem im Mitbesitz des Direktoriums des Niedersächsischen Kreises. Deshalb wandte es sich schon am 4. Dezember 1712 an Nordhausen mit der Aufforderung, die Kreisumlage zu entrichten, da der im Kreise wütende Nordische Krieg Ausgaben verursache. Unter dem 19. Dezember schrieb Nordhausen zurück: Da Ihro Kgl. Majestät in Dänemark das Hieatvum Kolli auch in diesem Kreise aufgerichtet habe, erfordere es wohl die allgemeine Wohlfahrt, dem ausbrechenden Kriegsfeuer mit vereinten Kräften entgegenzutreten. „Wir können aber vorgängig nicht umhin, wegen des von uns erforderten Betrages allerunterthänigst vorzustellen, daß unser gar elendes und reichskundiges depauperiertes Stadtwesen uns in einen miserablen Zustand gesetzt, daß die ruinierte Stadt und Bürgerschaft außer aller Aktivität, einen Beitrag zu tun, gesetzt ist."[4] Die endgültige Regelung der Kreisdirektion zwischen Hannover und Preußen geschah am 1. Juni 1714.[5] Jedenfalls vermehrte der Eintritt Preußens in das Kreisdirektorium seinen Einfluß auf Nordhausen. Ein anderer Weg, die Dinge zu verwirren, so daß niemand mehr Recht von Unrecht scheiden konnte, oder die Verhandlungen solange hinauszuzögern, bis eine klare Entscheidung kaum noch getroffen werden konnte, war der damals bei der Verworrenheit aller Reichsinstanzen so beliebte, eine Reichsgewalt gegen die andere auszuspielen. Nordhausen hatte ja alle Eingriffe Preußens beim Kaiser und Reichshofrate in Wien anhängig gemacht, auch die preußische Zollerhöhung und die Fortnahme eines Teiles des Stadtterritoriums. Nun hatte aber Preußen durch emsige archivalische Studien herausgefunden, daß einstmals seit 1523 generationenlang die Grafen von Honstein mit der Freien Reichsstadt in Speyer beim Reichskammergericht um die Wertherflur prozessiert hatten, natürlich ohne je eine Entscheidung zu bekommen. So zog denn Preußen den Streit um das Territorium auch dorthin, beschuldigte Nordhausen, es habe bei währendem Prozeß eine andere Instanz angerufen, und hoffte jedenfalls, daß die Auseinandersetzungen in Wetzlar sich ewig hinzögern und daß es selbst ebenso lange im Besitze des strittigen Objekts sein werde. Die völlig unhaltbaren Zustände beim Reichsgericht in Wetzlar hatten 1704—1711 zu einer Suspendierung der Verhandlungen in Wetzlar geführt.[6] Joseph I., tatkräftig wie er war, hatte erst langsam wieder Wandel schaffen müssen; seit 1711 hatte das Reichsgericht seine Tätigkeit wieder ausgenommen, und flugs benutzte Preußen das 1711 mit Josephs Tode eintretende Interregnum, Wien und den Reichshofrat auszuschalten und das Reichskammergericht anzurufen. Beide Gerichtshöfe waren eifersüchtig aufeinander. Schon am 15. Oktober 1712 betonte Wetzlar, die Territorialsache gehöre vor sein Forum. Und am 20. November verkündete ein Reichsgerichtsmandat, die Sache „sei seit 100 Jahren beim Reichsgericht anhängig und dürfe vor kein anderes Gericht gezogen werden bei Strafe von 10 Mark lötigen Goldes." Eine von den vielen Schalkhaftigkeiten der Geschichte war es, daß Preußen entrüstet behauptete, Nordhausen wolle die Sache vor dem Reichshofrate und nicht vor dem Kammergericht nur deshalb verhandelt haben, um sie auf die lange Bank zu schieben.[7] So verwirrten sich, schon allein durch die völlig unmögliche Reichsverfassung, die Dinge weiter, und es mochte wohl geschehen, daß allein die unhaltbaren Zustände im Reiche genügten, eine stärkere Macht zur Vergewaltigung einer schwächeren anzureizen. Trotz des Kaisers und trotz anderer Gegenspieler mußte Nordhausen allmählich eine preußische Landstadt werden. Auch die Verhältnisse in den Klein- und Kleinststaaten des Römischen Reiches drängten dazu. Schon von Beginn des preußischen Eingreifens in Nordhausen an war in der Stadt eine kleine preußische Partei vorhanden. Doch diese reichsstadtfeindlichen Kräfte konnten bis zum Jahre 1710 kaum wagen, ihr Haupt zu erheben: Die wenigen Besitzenden und Gebildeten wagten zuviel, und die große Mäste der unzufriedenen Kleinbürger wußte sich keinen Rat. Nun war aber seit Beginn des Jahres 1711 klar, daß auch die kaiserliche Kommission der Stadt nicht im geringsten helfen konnte. Seit diese Kommission versagt hatte, mehrten sich die Stimmen, man solle das Spiel gegen Preußen aufgeben, gegen Preußen, das wahrscheinlich zwar ein recht unbequemer Herr sein werde, das eher alle Kreise der Bevölkerung in politischer und sozialer Beziehung gerecht zu behandeln versprach. Die Opposition gegen die Bürgermeister und Ratsherren erhob ihr Haupt. Die Führer bei solchen Revolutionen sind immer einige wenige Unzufriedene, die denjenigen Kreisen angehören, gegen die selbst die Erhebung gerichtet ist. Hier ging die Beschwerde zunächst aus von einigen wohlhabenden Bürgern, welche die Brauvorrechte der Bürgermeister angriffen. Ihnen gesellte sich mancher studierter Mann zu, der nur zurückgehalten wurde, weil seine geistige Überlegenheit die Schwachköpfe im Rate hätte verdrängen können. So neigten die beiden juristischen Angestellten der Stadt, die Sekretäre Heidenreich und Titius, je länger, je mehr der preußischen Seite zu. Die wirtschaftlich benachteiligten Kreise schlössen sich mit den politisch benachteiligten zusammen. Im Jahre 1712 nahmen die Unzufriedenen sogar Johann Heinrich Eckhardt, dessen Familie schon lange preußisch gesinnt war, als Syndikus an. Dieser und die Bürger Heinrich Andreas Stuß, ein ehemaliger Offizier, Christian Martin Knochenhauer, ein Branntweinbrenner, sowie Michael Christian Eckhardt, Heinrich Christian Ibe, Joh. Matthias Jordan und Heinrich Müller beschlossen jetzt energisch gegen Bürgermeister und Rat vorzugehen. Schon Ende des 17. Jahrhunderts war von Nordhausen aus eine Beschwerde an den Kaiser wegen der Brauvorrechte der Bürgermeister, wegen des sogenannten Vorgebräus, gelangt. Jetzt war der Bürgermeister Offney, die Kreatur Joh. Günther Hoffmanns, der schlimmste. Politisch unfähig, wie er war, hatte seine Wahl die Studierten gekränkt, und nun ins Amt gekommen, nutzte er dieses zu seinem Vorteile aus, so daß er die besitzenden Kreise aufbrachte. Es hieß von Offney, daß er „aus einer angemaßten, ganz unumschränkten Macht und souveränen Potestät" handele.[8] Da man wußte, daß Hannover hinter den Regierenden stand, wandte man sich am 27. August an Preußen um Gerechtigkeit und Ordnung, ein für Hannover sehr peinlicher Schritt. Damals ging aus gut reichsstädtischen, aber rechtlich denkenden Kreisen ein Bericht an Hannover, der klarlegt, daß jede preußische Schreckensherrschaft besser sei als die Knechtung aller Tüchtigen und Rechtschaffenen unter der Fahne der Reichsfreiheit. Hannover suchte die beschwerdesührenden Bürger zu beruhigen: Es werde alles nach Wunsch erledigt, wenn erst der Hauptfeind, Preußen, aus der Stadt sei. Zugleich versuchte es mäßigend auf die Regierenden, vor allen auf Hoffmann und Offney, einzuwirken. Der Minister Hattorf in Hannover, der den Fall Nordhausen für seinen Kurfürsten bearbeitete, beauftragte den Juristen und Hannöverschen Rat Elias August Stryck mit der Vermittlung.[9] Stryck weilte im Oktober 1712 im hannöverschen Ilfeld und Niedersachswerfen und lud nach dorthin die streitenden Parteien vor. Der preußische Schultheiß Röpenack, der natürlich nicht gestatten konnte, daß eine mit Preußen rivalisierende Macht als Schlichter über Nordhäuser Streitigkeiten auftrat, verbot zwar, dem Rufe Folge zu leisten; dennoch fanden sich am 24. Oktober die beschwerdeführenden Bürger und der angeklagte Magistrat ein. Stryck erreichte nichts mit seinem Vermittlungsversuch. Draußen in Ilfeld hatte Bürgermeister Hoffmann wohl versprochen, das Vorgebräu der Bürgermeister fallen zu lallen „gegen ein gewisses Geld", als aber der Magistrat nach der Aussprache mit Stryck am 25. Oktober die unruhigen Bürger auf das Rathaus zu Verhandlungen beschied, erklärte man ihnen, der Rat könne in keine ihrer Forderungen willigen. Hoffmann hatte sich von der Sitzung wegen Krankheit beurlauben lassen. Die Bürger beschlossen nun, sich beim Kaiser zu beschweren und ihn zu bitten, Braunschweig-Wolfenbüttel als kaiserlichen Kommissar für die Entscheidung dieser Händel einzusetzen.[10] Gänzlich unbelehrbar, wie meist bei solchen innerpolitischen Streitigkeiten, weil sie schon zu lange unkontrolliert und ungestraft die Volksgenossen terrorisieren konnten, waren die bevorrechteten Schichten. Hoffmann hat sich sicher große Verdienste im Kampfe um die Selbständigkeit der Reichsstadt erworben; die Beweggründe dieses einstigen Rechtsanwaltes für sein Eintreten müssen im wesentlichen egoistischer Art gewesen sein. Nirgends findet sich bei diesem damals in Nordhausen fast allmächtigen Mann auch nur ein Ansatz, daß er mäßigend auf die Ausbeutungssucht der herrschenden Kreise eingewirkt hätte. Dieses absprechende Urteil über Hoffmann wird gestützt durch sein Verhalten bei den Ratswahlen. Einer der schlimmsten Mißstände in diesen sogenannten demokratischen kleinen Stadtrepubliken Deutschlands, wie es Mühlhausen und Nordhausen waren, bestand darin, daß immer nur dieselben Geschleckter die einflußreichsten Stellen besetzten und daß, wenn eine Ratsstelle einmal frei wurde, nicht Tüchtigkeit und Wert den Ausschlag gab, sondern das Bestechungsgeld, das den maßgebenden Bürgermeistern und Ratsherrn gezahlt werden mußte. Dieses System verewigte aber nicht nur die schlimmsten Ungerechtigkeiten, sondern wirkte sich auch für die gesamte Politik der Stadt insofern verheerend aus, als schließlich kaum ein tauglicher Mann im Ratskollegium saß und die Stadt von einem Angestellten, ihrem Syndikus, geleitet wurde oder aber von einem klugen, meist ziemlich gewissenlosen Manne, wie etwa im 17. Jahrhundert fast ein halbes Jahrhundert lang von Dr. med. Frommann, dann im 18. Jahrhundert erst von Hoffmann, später von dem zunächst dem Rate opponierenden Riemann. Auch hier verdarb das System nicht bloß den Charakter des einzelnen, sondern wirkte sich auch zum Unsegen des Staatswesens aus. Diese kleinen, nur von ihren katzbuckelnden Kreaturen umgebenen und keiner öffentlichen Kritik ausgesetzten Autokraten wurden nicht nur für sich hochfahrend und überheblich, sondern wurden auch, ohne Kontrolle und Kritik wie sie waren, allmählich so engstirnig, daß sie die Welt Nordhausens für die ganze Welt ansahen und mit dieser Anschauung doch zuweilen, auch für das ganze Staatswesen, recht trübe Erfahrungen machen mußten, wenn sie nicht gar Verbrechernaturen waren, die die Mittel der Allgemeinheit gebrauchten, um ihre Taschen zu füllen. Um ihre Alleinherrschaft zu sichern, lag diesen Männern alles daran, tüchtige Leute nicht etwa zu begünstigen, sondern fernzuhalten von den Geschäften. Durch derart verrottete Zustände mußten weitblickende Männer, die nicht um des augenblicklichen Vorteils willen das hohe Gut der Reichsfreiheit an Preußen verlieren wollten, doch allmählich auf die preußische Seite gedrängt werden. So hieß es schon 1711, daß man den Bürgermeister Pauland dem Kaiser abspenstig machen und zu den Preußen hinüberziehen wolle.[11] Der Sekretär Heidenreich neigte nach und nach zu den Preußen und mußte im März 1713 zeitweilig suspendiert werden. Die schlimmste Vergewaltigung durch Hoffmann erlitt der zweite Sekretär Titius, der Sohn des großen Stadtsyndikus Titius und der Bruder des berühmten sächsischen Rechtsgelehrten. Selbst von Hannover, das doch die Partei des Rates unterstützte, wurde Titius als der beste Kopf in Nordhausen bezeichnet; man bat, ihn in den Magistrat zu wählen. Wegen seiner Rechtlichkeit hing die gesamte Bürgerschaft ihm an. Aber gerade diese Rechtlichkeit und Tüchtigkeit mußte dem Bürgermeister Hoffmann im Wege stehen. Unter dem Vorwande, er sei in der preußischen Grafschaft Hohnstein begütert und deshalb nicht genügend unabhängig, verhinderte Hoffmann am 6. Januar 1713 seine Wahl.[12] Dagegen setzte Hoffmann die Wahl solcher Subjekte, wie es der Gewandschnitter Offney war, durch, und im Januar 1713 war es in Nordhausen offenes Geheimnis, daß er dadurch, daß er seine Leute in den Rat gebracht habe, 1000 Taler Bestechungsgelder verdient habe. So war es, was natürlich für Hannover sehr betrüblich war, dahingekommen, daß „die Bürger lieber vom Könige von Preußen regiert werden wollten als von einem Bürgermeister, der alles nach seinem Kopfe tue". Hoffmann selbst hielt es für angebracht, nach Hannover zu reisen und sich von den Vorwürfen zu reinigen. Er beschönigte sein ganzes Verhalten, indem er es so darstellte, als ob es sich nur um „querulierende Bürger" handele, und da Hannover im Kampfe gegen Preußen diesen skrupellosen Mann nötig hatte, tat es so, als ob es seine Beweisführung Glauben schenkte. Auch ein Brief Hoffmanns vom 17. Januar 1713 an Hannover zeigt nur seine engstirnige Selbstsucht.[13] Es ist klar, daß Preußen diese korrupten Verhältnisse aus- nutzte. Gleich nachdem Strycks Mission gescheitert war, schrieb Ilgen am 5. November 1712 an Röpenack, er solle daraus sehen, daß der Rat die Bürger nicht unterdrücke, sondern gerecht behandele. Und am 16. November verlangte er sogar, Röpenack solle jemanden an den Rat schicken, „damit er die Gravamina der Bürgerschaft abtue".[14] Auch ein dem Könige unter Charlottenburg, den 9. Dezember 1712 herausgegangenes Patent, in welchem der König darauf hinwies, daß seine Gerichte „stets gerechte Justiz zu üben bestrebt seien", fand unter den Bürgern Anklang. Nur ungerechte, unruhige Leute hätten die Parteien gegen den preußischen Schultheißen aufgehetzt und wollten die Prozessierenden vor den Rat ziehen. Alle würden beschützt, welche ihr Recht vor dem preußischen Gericht suchten.[15] Trotz offenbarer Ausnutzung des Streites innerhalb der Bürgerschaft durch Preußen, trotz der Vermittlung Hannovers fand doch am 6. Januar 1713 der Wahlfkandal statt. Die unruhige Bürgerschaft nahm darauf die Hilfe Preußens an.[16] Röpenack bestimmte, daß, da alle Gewählten „Kreaturen Hoffmanns" seien, eine preußische Wache vor das Rathaus gestellt würde, durch welche „die neuen Konsuln und Senatoren Session zu nehmen verhindert wurden", eine Maßnahme, mit der Röpenacks Assessor Johann Günther Riemann nicht einverstanden war, weil sie die schon gewonnenen Bürger wieder gegen Preußen aufhetzen könnte. Neben den dauernden Mißständen politischer und wirtschaftlicher Art hatte allerdings auch noch die augenblickliche Not die Bürger reizbar gemacht. Eben war nach dem Brandunglück des Jahres 1710 der betroffene Teil der Stadt notdürftig wieder aufgebaut, da brach am 21. August 1712 ein neuer Brand aus, die größte Feuersbrunst, die Nordhausen je erlebt hat und die 281 Wohnhäuser und 106 Brauhäuser einäscherte. Vom Neue-Wegs- Tore im Westen bis zum Töpfer-Tore im Osten sah man über ein einziges Trümmerfeld hinweg. Mildtätige Menschen spendeten den Abgebrannten; aber die eingegangenen Gelder wurden nicht unter die Bürger verteilt. Allerdings die Häuser der Ratsherrn waren bald wieder schöner denn ehemals erstanden. Und diese heillose Verwirrung, die auf diese Weise nicht bloß durch auswärtige Mächte in die Stadt hineingetragen wurde, sondern in ihr und ihren Verhältnissen begründet lag, wurde noch erhöht dadurch, daß auch der Kaiser aus politischen Gründen Partei gegen die „querulierenden Bürger" nahm. Ein heilloses Ränkespiel mit Bestechungen und Umtrieben aller Art, die wir aus an Hoffmann gerichteten Briefen kennen, setzte in Wien ein. Ein Herr von Lyncker, der für „Douceurs" besonders zugänglich war, wurde von den hannöverschen und nordhäusischen Agenten benutzt, um eine Stellungnahme des Reichshofrates gegen Preußen und gegen die Bürgerschaft zu erreichen. Als Ergebnis konnte dann auch gebucht werden, daß der Kaiser unter dem 28. November 1713 mehrere Briefe nach Nordhausen gehen ließ. Der eine war an die Bürgerschaft gerichtet und voll von Ermahnungen, ruhig zu bleiben und treu zum Reiche zu stehen. Der andere ging an den preußischen Schultheißen Röpenack: Die Bürger hätten sich beim Kaiser gegen ihren Rat beschwert. Das lasse er zunächst auf sich beruhen; auch der Schultheiß habe darüber die kaiserliche Entscheidung abzuwarten. Der Rat habe sich aber auch über ihn, den Schultheißen, beschwert, weil er die am 6. Januar 1713 Gewählten an der Ausübung ihrer Aemter durch Militärposten gehindert habe. Das verbiete ihm aber der Kaiser bei 10 Mark lötigen Goldes.[17] Der preußische Schultheiß geriet Ende 1713 dadurch in eine unangenehme Lage. Er fragte deshalb am 18. Dezember in Berlin an, wie er sich bei der neuen Ratswahl des Jahres 1714 zu verhalten habe. Preußen ordnete darauf an, er solle am 6. Januar 1714 in die inneren Verhältnisse der Stadt nicht eingreifen. Nach der Wahl aber ließ Preußen ein gedrucktes Patent anschlagen, das allerdings dem kaiserlichen Befehle eine merkwürdige Ausdeutung gab. Der Kaiser habe am 28. November 1713 nichts weiter bewirken wollen, als „eine löbliche Vorsorge für die Wohlfahrt der Stadt". Der Rat habe dem kaiserlichen Mandat eine ganz falsche Auslegung gegeben, nämlich als ob dem preußischen Schultheißen keine Jurisdiction mehr zustehe. Der Magistrat habe, wie jedem bekannt, mit der Wahl einen „rechten Wucher" getrieben, es werde „auf keine Meriten und Qualitäten mehr gesehen, sondern rechtschaffene Leute zurückgesetzt und dagegen incapable, übel beschriebene Subjecta, wenn sie nur Geldes haben genug anwenden können, vorgezogen". Das sei nicht die Meinung des Kaisers.[18] Genug: Der Kaiser und sein Reichshofrat nahmen Partei für den Rat, um Preußen zu schädigen. Allerdings blieb es bei den völlig unwirksamen kaiserlichen Erlassen vom 28. November 1713. — Unterdes hatten die Seemächte im April 1713 mit Frankreich den Frieden von Utrecht geschlossen. Preußen hatte sich ihnen angeschlossen; seine Truppen waren nunmehr im eigenen Lande verwendbar. Um so mehr war der Kaiser, der für Deutschland den Krieg weiterführte, gegen Preußen aufgebracht. Wien befürchtete auch, daß Preußen, immer wieder um alle Belohnung seiner Anstrengungen gebracht, nun zum Nordischen Kriege Stellung nehmen und in Norddeutschland weiter Boden gewinnen wolle. Dieser Nordische Krieg beunruhigte und verheerte schon lange Pommern, Mecklenburg, Holstein und Bremen. Der Niedersächsische Kreis war schwer in Mitleidenschaft gezogen. Ein Nordischer Kongreß in Braunschweig unter dem Vorsitz des Grafen Schönborn, des kaiserlichen Residenten in Hamburg, eines Bruders des kaiserlichen Vicekanzlers Schönborn, sollte versuchen, die Dinge wenigstens westlich der Elbe zu stabilisieren. Dieser Auftrag an Schönborn wurde nun auch dazu benutzt, gegen Preußen zu intriguieren und womöglich Nordhausen zu befreien. Neben Schönborn ging ein Graf Metsch mit nach Braunschweig. An diesen sollte sich Nordhausen halten, wenn er auf seiner Reise in die Nähe der Stadt kam. Ihm sollte die Stadt dafür bisweilen „Rebhühner und Rehe in die Küche schicken". 100 Dukaten für Herrn von Lyncker müßten ferner wohl auch locker gemacht werden. Wegen der Ratswahl im Jahre 1714 erhielt die Stadt aus Wien den löblichen Rat: Man solle so tun, als ob man eine Wahl vornehme, um Preußen zum Einschreiten zu bewegen. Man solle auch beim Schultheißen den Antrag stellen, daß wie seit alters die gesamte Bürgschaft am Wahltage vor dem Rathause zu erscheinen habe. Diese Erlaubnis werde der Schultheiß sicher nicht geben; Nordhausen habe dann einen neuen Grund zur Beschwerde nach Wien hin „wegen Beraubung der Freiheit". — Wir haben soeben gesehen, daß Preußen seinem Schultheißen klug den Befehl gab, sich nicht in die innerpolitischen Verhältnisse der Stadt einzumischen. Hannover hatte auch in den Jahren 1712 und 1713 nicht aufgehört, beim Kaiser für Nordhausen gegen Preußen einzutreten. Doch tat es das weniger, weil es sich davon einen Erfolg versprach, als deshalb, um die Fäden doch nicht abreißen zu lasten, wenn ein besserer und schnellerer Ausweg mißglückte. Dieser Ausweg aber bestand in direkten Verhandlungen mit Preußen. Wir hatten gesehen, daß schon um die Wende 1710 zu 1711 ein Versuch unternommen worden war, den Gegensatz zwischen Hannover und Preußen um Nordhausen aus dem Wege zu räumen. Er war mißlungen, weil beide Staaten noch keine größeren Ziele vor Augen hatten, um derentwillen sie die kleine Beute fahren lassen konnten. Jetzt war die politische Lage ganz anders. Beide Staaten wandten nunmehr ihr Antlitz weniger nach Westen und Süden als nach dem Norden, wo Schweden in eine derartige Bedrängnis gekommen war, daß die Aussicht bestand, sich mit seinen deutschen Gebieten an der Nord- und Ostsee zu bereichern. Hannover lockte Bremen und Verden, Preußen Vorpommern mit Stettin und Stralsund. Auch manche anderen Ereignisse waren dazu angetan, die große Bereinigung zu beschleunigen. Am 25. Februar 1713 war Friedrich I., König in Preußen, gestorben; ihm war sein Sohn Friedrich Wilhelm I. gefolgt, der schon in den letzten Lebensjahren seines Vaters immer häufiger und zwar glücklich in die preußische Politik eingegrisfen hatte und der nun nach dem Utrechter Frieden einen neuen Kurs einschlug. Dem Kurfürsten von Hannover aber, der wider seinen Willen im Nordischen Kriege, weil die Interessen gemeinsam waren, an die Seite seines Schwagers, des Königs in Preußen, gedrängt wurde, winkte die Königskrone von Groß-Britannien; im Jahre 1714 wurde er englischer König. Diese großen Aussichten mußten zu allerhand neuen Einsichten führen und die kleinlichen Streitigkeiten vergessen machen. Tatsächlich begann man mit dem Beginn des Jahres 1713 ernsthaft zwischen Berlin und Hannover um Nordhausen zu handeln. — Am 6. März 1713 starb der alte preußische Hofrat und Nordhäuser Schultheiß Röpenack. Er war ein treuer, immer pflichtbewußter, arbeitsamer Mann gewesen, dem sein Amt in Nordhausen das Leben sauer genug gemacht hatte. Preußen dankte ihn seine Dienste und ließ seine Leiche mit größten Feierlichkeiten nach Sachsa überführen. Hämisch bemerkten seine Nordhäuser Widersacher, daß er „mit gar enormen Solennitäten durch die Stadt aus den Toren und dem Stadtterritorium conducieret und in dem preußischen Städtlein, zur Sachse genannt, zum Begräbnis gebracht." Sein Nachfolger wurde sein bisheriger Assestor, der auch schon bejahrte Johann Günther Riemann. Der Tod Röpenacks, so kann man sagen, ist der Augenblick, wo sich Preußen und Hannover zu den Verhandlungen zusammenfanden, die endlich für alle Beteiligten den erwünschten Erfolg hatten. Aus den veränderten außenpolitischen Verhältnißen und aus dem Charakter Friedrich Wilhelms I. ist es zu verstehen, daß sich Preußen seit dem Frühjahre 1713 zu einer gütlichen Beilegung des Streites um Nordhausen ernstlich bereitfand. Hannover hatte ja nie den Ehrgeiz, sich in den Besitz der Stadt oder auch nur in den Besitz bedeutender Rechte über die Stadt zu setzen. Seine ganze Stellungnahme war allein dadurch bedingt, daß es bei seinem erheblichen Interesse am Harze und am Vorharzgelände keinen Einfluß einer anderen Macht in Nordhausen zulassen konnte. Wenn also Preußen einlenkte, so schien eine Einigung sehr bald zu erreichen. Dem jungen König in Preußen Friedrich Wilhelm widerstrebte es bei seinem für jene Zeit recht ausgebildeten Gefühl für die Zusammengehörigkeit aller Deutschen ganz und gar, in Zwist und Unfrieden mit seinen deutschen Standesgenossen zu leben. Um so mehr noch widerstrebte seinem ursprünglichen und natürlichen Gefühlsleben der Hader mit einem Hause, an das ihn nächste verwandtschaftliche Beziehungen ketteten. Schon als Kronprinz hatte er unter den vielen Reibereien zwischen den beiden norddeutschen Mächten gelitten und hatte deshalb einen Ausgleich erstrebt. Die Nordhäuser Sache war ja nicht der einzige strittige Punkt. Beinah überall an den langen Grenzen der Staaten war es zu kleineren Zerwürfnissen gekommen. Die Lauenburgische und die Gottorpsche Frage störte das gute Einvernehmen, und wenn man sich eben erst über den Handel im Harze geeinigt hatte, so störte die wirtschaftliche Rivalität doch wieder an anderer Stelle: Jahrelang lag man im Streit um die Elbzölle. Um all dieser Widerwärtigkeiten willen kam man auch zu keiner Einigung über die Direktion des Niedersächsischen Kreises. Freilich: Immer wieder wird bei dem Suchen nach einem friedlichen Ausgleich der Streit um Nordhausen als der verwickeltste und verzweifeltste bezeichnet. Doch Friedrich Wilhelm I. wollte eine Bereinigung dieser Wirren. Er muß kurz nach seinem Regierungsantritte eine sehr ernste Aussprache mit seinem Minister Ilgen gehabt haben mit dem einen Ergebnis, daß er ihm auftrug, zu einem guten Einvernehmen mit Hannover zu kommen. Er wünschte wie alle seine Vorgänger ein Mehrer seines Staates zu werden, aber auf Kosten des Auslandes, nicht auf Kosten seines deutschen Vaterlandes. So konnte der hannöversche Resident Heusch in Berlin schon im Februar 1713 nach Hannover berichten, daß man in Berlin „eine wahre Begierde habe, mit Kursst. Durchlaucht ein vertrauliches und beständiges gutes Einvernehmen zu kultivieren".[19] Daß Hannover zu Verhandlungen bereit war, hatten wir gesehen. Es war aber durch die vielen Eingriffe Preußens in die Nordhäuser Hoheitsrechte und durch die Art Preußens, sein Vorgehen zu verteidigen, doch zu mißtrauisch geworden, als daß es sogleich an einen völligen Umschwung in Gesinnung und politischer Haltung Preußens zu glauben wagte und zunächst hinter den Freundschaftsbeteuerungen arge Diplomatenkünste witterte. Der hannöversche Minister Hattorf, der den Fall Nordhausen bearbeitete, blieb deshalb zunächst kühl und meinte nur, ein Vergleich sei auch Hannover recht, aber es könne nie und nimmer sein „Harzkommercium" beeinträchtigen lassen. Ihm schien gerade im Jahre 1713, als Preußen seine Verständigungsbereitschaft zeigte, wieder eine kritische Zeit anzubrechen. Der Schutzvertrag nämlich, den Preußen im Jahre 1703 von der Reichsstadt erzwungen hatte, lief über 10 Jahre, war also jetzt im Jahre 1713 abgelaufen. Für Hannovers Stellungnahme war es wesentlich, ob Preußen auf die Erneuerung und Verlängerung des Vertrages drängte oder nicht. Nach der ganzen bisherigen Politik Preußens galt es Hannover als ausgemacht, daß Preußen die Erneuerung des Vertrages verlangen werde. Deshalb wies Hattorf den Kommissar Triseberg in Niedersachswerfen an, sich von den Nordhäuser Bürgermeistern und Ratsherrn versprechen zu lassen, daß sie „auf keine Prolongation des abgedrungenen Schutzpaktes sich einlassen, bereden oder forcieren lassen wollen", und ferner daß sie nichts von ihren bisherigen Beschwerden über Preußen zurücknehmen wollten. Alle Bürgermeister gaben Hannover das Versprechen in feierlicher Form, und doch war Hattorf nicht befriedigt, als er hörte, daß trotz des Ablaufes des Schutzvertrages im öffentlichen Kirchen- gebete zwar der Passus „unser allergnädigster Schutzherr" ausgelassen, aber die Fürbitte für den König in Preußen beibehalten war.[20] Freilich wollte Preußen seine überragende Stellung am Südharze nicht leichten Kaufes aufgeben. Was Preußen hoffte, bei einem gütlichen Ilebereinkommen mit Hannover noch herausschlagen zu können, zeigt ein im Frühjahr 1713 auf Agens Veranlassung angefertigtes Schriftstück.[21] In dieser Denkschrift wird zunächst betont, daß Preußen Hannover nicht das zubilligen könne, was Hannover Preußen nicht gewähren wolle. Wenn etwa Hannover die Schutzherrlichkeit über Nordhausen erlange, so wäre die preußische Grasschaft Hohnstein ganz von hannöverschen Landen umringt und ihr dadurch die Zufuhr abgeschnitten. Ferner gewinne Hannover durch diesen Einfluß auf Nordhausen eine überragende Stellung in allen Reichsstädten des Niedersächsischen Kreises. Da nun aber Hannover aus ähnlichen Erwägungen heraus Preußen nicht in Nordhausen dulden wolle, wäre es das beste, alles „auf vorigen Fuß" zu setzen. Preußen solle seine Truppen herausziehen, Hannover solle sich verpflichten, keine hineinzulegen. Die Immedietät der Reichsstadt müßte von beiden Seiten unangetastet bleiben. Die Jura habe Preußen von Sachsen erworben; sie müßten ihm bleiben. Allerdings habe der Schultheiß „zu weit um sich gegriffen, vor allem in der Flur, im Steuerrecht und in Grenzstreitigkeiten." Um hier zu einem Ausgleich zu kommen, könnte Preußen die Jura an Nordhausen auf einige Jahre verpfänden, bis es sie unter Zurückschraubung seiner Ansprüche auf gute Manier wieder übernehmen könne. Gegenüber den bisherigen Ansprüchen Preußens stellte dieser Vorschlag recht gemäßigte Forderungen. Vielleicht hätte sogar Hannover auf einer solchen Grundlage mit Preußen verhandeln können. Für die Reichsstadt aber waren, wie sich die Dinge in den letzten 10 Jahren entwickelt hatten, auch diese weit heruntergesetzten Ansprüche unannehmbar, und Nordhausen wollte überhaupt keine Ansprüche Preußens dulden, weil es nach den Erfahrungen der letzten Jahre Vergewaltigungen fürchtete, solange Preußen auch nur die geringsten Rechte in der Stadt hatte. Nordhausen verlangte neben allem anderen die völlige Aufgabe der Aemter, und Hannover, das wußte, daß seine Stellung am Südharze wesentlich durch die Haltung der Reichsstadt bedingt und beeinflußt war, mußte diesen Standpunkt anerkennen. Bei diesem Verlangen nach Verzicht auf die Aemter konnte man aber wieder bei Preußen auf kein Entgegenkommen rechnen. Dennoch versuchte man auf beiden Seiten weiterzukommen. Am 30. März 1713 wies Hattorf den Residenten Heusch an, er solle trotz der Schwierigkeiten die Verhandlungen nicht abbrechen. Er solle die Frage der Aemter erst einmal fallen lassen und versuchen, über Preußens Schutzhoheit und seine Ansprüche auf Teile der Nordhäuser Feldslur ins Reine zu kommen. Preußen hatte den festen Willen, die Nordhäuser Sache zu begleichen, wurde aber durch Hannovers Zögern doch wieder argwöhnisch. So ließ der König aus Cölln durch Ilgen an den Kurfürsten schreiben, es sei hoffentlich nur Gerücht, daß Nordhaufen nach Ablauf des preußischen Schutzes Hannover denselben angeboten habe. Die Frage des Schutzes sei „der vornehmste Stein des Anstoßes" gewesen und habe „die Regierung meines hochseligen Herrn Vaters nicht wenig behindert". Der König bat Hannover, den Schutz nicht zu übernehmen. Dann werde Preußen seine Truppen herausziehen und alles in den alten Stand setzen. Darauf antwortete Hannover am 2. April befriedigt und machte den Vorschlag, daß keine der beiden Mächte den Schutz übernehmen solle. Leider operierte der hannöversche Minister in diesem Antwortschreiben weiterhin nicht glücklich, indem er mit der Feldmarkfrage zugleich die Frage nach dem Schultheißenamte anschnitt und den Vorschlag machte, der Kaiser solle über alle Rechte Preußens entscheiden. Diesen Schiedsspruch wollte dann auch Hannover gelten lasten. Daß Ilgen trotz dieses Vorschlages, auf den einzugehen, grob ausgedrückt, den Verlust aller Rechte Preußens über die Reichsstadt bedeutet hätte, dennoch entgegenkommend blieb, beweist des Königs Friedensliebe. Ilgen verfuhr in dieser heiklen Lage offenbar geschickter als der hannöversche Geheime Staatsrat. Er sah, daß ein Vorwärtskommen in dieser Form unmöglich war, berührte deshalb in einem überaus freundlichen Antwortschreiben die Frage der Aemter und die Vermittlung des Kaisers gar nicht und betonte, die Feldmark wolle sich Preußen nicht aneignen. Der Prozeß darüber laufe schon 1½ Saecula beim Reichsgericht; er könne dort weitergehen. So zeigte sich auch Preußen mit dem richtigen Wege, den Hannover zuerst gezeigt hatte, einverstanden, erst einmal für die leichteren Probleme eine Lösung zu finden. Wenn man dennoch vorerst nicht weiterkam, lag das daran, daß die einzelnen Fragenkomplexe derart zusammenhingen, daß man bei der Aufrollung jeder Frage sofort auf die Frage stieß: „Was soll mit den Iuribus geschehen?" Daher kam man nach vielverheißendem Anfänge das ganze Jahr 1713 nicht weiter. — Am 20. Oktober 1713 erneuerten die beiden Staaten den freundschaftlichen Vertrag vom Jahre 1708 über das Harzkommercium.[22] Nicht wenig trugen Nordhaufens Unversöhnlichkeit und Bürgermeister Hoffmanns Eigensinn und vielleicht Selbstsucht dazu bei, daß die beiden norddeutschen Staaten zu keiner Einigung kamen. Als die direkten Verhandlungen zwischen Preußen und Hannover begannen, betrieb Hoffmann seine Angelegenheit umso mehr mit Wien. Dort hatte er sich eine ganze Anzahl Beziehungen geschaffen, gute und zweifelhafte und manchmal solche, die nur darum erfreuliche Nachrichten an Nordhausen gelangen ließen, weil sie sich davon „Douceurs" versprachen. Die einflußreichste Persönlichkeit, die wieder und wieder versprach, für Nordhausen einzutreten, war der Graf Metsch. Auf nicht ganz einwandfreiem Wege gelangte am 22. Oktober 1713 auch die nicht ganz einwandfreie Kunde nach Nordhausen, Wien sei jetzt so weit, den ganzen polnisch-preußischen Vertrag, der ohne Kenntnis des Kaisers als Oberlehnsherrn vollzogen sei, für ungültig zu erklären. Natürlich suchte Nordhausen durch dergleichen Gerüchte auch einen Druck auf Preußen auszuüben und es zur Nachgiebigkeit willfährig zu machen. Im großen und ganzen ließen sich die beiden norddeutschen Staaten von Wien kaum beeinflussen. Dagegen vertrat Hannover die Nordhäuser Wünsche wie bisher weitgehend. Endlich um die Jahreswende 1713/14 war man soweit, daß Hannover mit einem neuen Projekt hervortrat, welches man sehr wohl als Verhand- lungsgrundlage benutzen konnte. Neben Hannovers gutem Willen war die Angelegenheit ganz offenbar auch dadurch befördert worden, daß der preußische König Anfang des Jahres 1714 die selbständige Regierung in Ellrich für die Grafschaft Hohnstein auflöste und die Grafschaft fortan von Halberstadt verwalten ließ. Wenn auch den König zu dieser Umgruppierung in erster Linie verwal- tungstechnische Gründe und Sparmaßnahmen bewogen hatten, so sah Hannover an diesem Vorgehen doch auch, daß Preußen keinen übersteigerten Wert auf den Südharz legte, sondern einen Schritt aus der dort gewonnenen Stellung zurücktrat. Die hannöverschen Vorschläge wurden auch nach Nordhausen hin zur Begutachtung mitgeteilt. Am 18. Januar 1714 stattete der Rat dem Kurfürsten seinen Dank ab „wegen des mit Preußen zu treffenden Vergleichs". Die darin vorgeschlagenen Bedingungen nahm die Stadt Nordhausen im wesentlichen an. „Zur völligen Regulierung" schickte man Hoffmann nach Hannover. Der Vorschlag Hannovers vom Januar 1714 stimmt in seinen Grundzügen mit dem endgültigen Vergleich, der erst 1½ Jahre später erfolgen sollte, fast ganz überein. Er sah richtig, daß die Parteien sich bei einigem guten Willen über die Schutzhoheit und die Feldmark recht schnell vertragen würden und daß man die Frage der preußischen Jura in Nordhausen nur radikal durch Ablauf dieser Rechte von Preußen lösen könne. Damit war man denn endlich wieder bei dem Vorschläge des Geheimrats Unverfärth vom 2. Februar 1700 angelangt;[23] vierzehn Jahre lang hatten die Hadernden erst Erfahrungen machen müssen, bis man endlich zu der Einsicht kam, daß die Einigung nur auf diese Weise gelingen könne. Nordhausen war mit dieser Lösung einverstanden; natürlich war es bei seiner schlimmen wirtschaftlichen Lage darauf aus, möglichst billig bei dem Handel wegzukommen. Die Stadt konnte vorerst die Summe, mochte ihre Höhe sein, welche sie wollte, nicht aufbringen und mußte sie sich von Hannover gegen die nötigen Sicherheiten und eine angemessene Verzinsung vorstreäen lassen. Gerade um die Höhe der Kaufsumme festzustellen, eilte Hoffmann nach Hannover; eine Nordhäuser Denkschrift beschäftigte sich wesentlich mit dem Kaufpreise. Sie führte in Punkt 5 aus, der preußische Herrscher habe 1698 vorgeschlagen, der Magistrat solle Vogtei und Schulzenamt für einige Jahre „exercieren", an Preußen aber dafür 2000 Taler zahlen. Der Pakt sei damals nicht zum Abschluß gekommen; man könne aber daraus ersehen, wie hoch Preußen selbst die Jura bewerte. Bei 5 Prozent Verzinsung entsprächen die 2000 Taler einem Kapital von 40 000 Talern. Mehr dürfe also der Kaufpreis nicht betragen. Ferner sei zu bedenken (Punkt 6 der Denkschrift), daß Preußen die Nordhäuser Aemter von Sachsen gewissermaßen als Zugabe für die 300 000 Taler erhalten habe, die es für Quedlinburg gezahlt habe. Auch deshalb dürfe man keine zu hohe Summe einsetzen.[24] Wie man in Nordhausen und Hannover tatsächlich über den Kaufpreis dachte, erscheint in einem Schreiben des Kurfürsten an Heusch. Die Aemter sollten an Preußen für 50 000 Taler verkauft werden. Ilgen habe diese Summe für genügend erachtet, verlange aber noch die Feldmark. Heusch solle an dieser Forderung die Sache nicht scheitern lasten, sondern „mittels eines Praesents für einen oder anderen königlichen Minister der Sache helfen". 1000 bis 3000 Taler stünden dafür zur Verfügung. Sollte Ilgen dennoch nicht einwilligen, könne Heusch mit dem Kaufpreise bis 60 000 Taler gehen.[25] Man sieht daraus, wie wertvoll es auch für Hannover war, endlich zum Ziele zu gelangen und die allgemach übermächtige wirtschaftliche Stellung Preußens am Südharze zu brechen. Wie weit man damals schon, im Januar 1714 am Ziele zu sein glaubte, geht daraus hervor, daß sich Hannover in Clausthal nach dem Silbervorrat erkundigte und sehr befriedigt war von der Nachricht, es sei sehr viel Silber angelaufen, und 40 000 Taler könnten der Kaste ohne weiteres entnommen werden. Nicht ganz so eilig hatte es Preußen. Friedrich Wilhelm I. lag wohl daran, die hannöverschen Wirren aus der Welt zu schaffen, selbst um den Preis einer augenblicklichen Einbuße. Aber nur einer augenblicklichen; er war ein zu guter Hauswirt, als daß er eine dauernde wirtschaftliche Schädigung zugelassen hätte. Diese schien ihm aber dadurch gegeben zu sein, daß er auf den Broihanausschank seines Woffleber Bieres in Nordhausen verzichten sollte. Halberstadt mußte deshalb genaue Auskunft über die Schankgerechtsame geben. Ferner interessierte den König, was Preußen an Kriegsmaterial, vor allem artilleristischem, beschlagnahmt habe und was er davon wieder herausgeben solle? Ferner meinte der König, wenn er schon die Aemter für 40 000 Taler herausgebe, sollten die Feldmark oder wenigstens die Schankgerechtsame Preußen erhalten bleiben. Heusch dagegen erhielt aus Hannover die Anweisung, daß 1.) nur ein erblicher Verkauf der Aemter in Frage komme, nicht ein zeitlich beschränkter; 2.) daß die Einnahmen des Schultheißen früher kaum 2000 Taler betragen hätten, nach den Bränden höchstens noch 1500; danach sei die Verkaufssumme zu berechnen; 3.) daß die umstrittene Feldmark von 72 Hufen zu 30 Morgen unbedingt Nordhäuser Territorium sei, daß Preußen dafür also keine Abfindung verlangen könne; 4.) daß alle Mühlen abgesehen von der Werthermühle zu Nordhausen gehörten; 5.) daß ein Bierausschank im Walkenrieder Hofe unmöglich zugestanden werden könne. Auch solle Heusch darauf Hinweisen, daß die beiden besten Kenner Nordhäuser Verhältnisse, der verstorbene Schultheiß Röpenack und der jetzige Schultheiß Riemann, gegen den Bierausschank gewesen seien und nur der Landeshauptmann von Ram4e „der Urheber von aller Widrigkeit" sei.[26] Diese Vorstellungen Hannovers machten Ilgen doch wieder bedenklich; Preußen sollte zu viel aufgeben ohne rechte Gegenwerte zu erhalten. Dazu kam eine reichlich ungeschickte Haltung Nordhausens während der Verhandlungen. Riemanns Stellung wurde immer schwieriger; Aufsässigkeiten kamen vor, das Schulzengericht verlor jede Achtung; ja man begann schon die preußen- freundlichen Bürger zu verfolgen.[27] So kam es, daß die beiden Staaten sich wieder so weit voneinander entfernten, daß Wien im März 1714 annahm, der Vergleich zerschlage sich. Ilgen mußte dem preußischen Geschäftsträger in Wien am 23. März ernstlich bedeuten, daß die Verhandlungen keineswegs abgebrochen seien. Ilgen beauftragte den Magdeburger Geheimrat von Plotho den Fall weiter zu behandeln. In einer „unvorgreiflichen Erinnerung" verlangte Plotho für Preußen noch 3000 Taler für die Schutzhoheit, da Nordhausen von 1703—1713, wo es unter preußischen Schutz stand, nie Schutzgelder bezahlt hatte, und den Besitz sämtlicher Mühlen.[28] Derlei Eröffnungen schienen nun wieder Hannover die Sache aussichtslos zu gestalten, so daß es Anfang April ein Schreiben in so „harten terminis" an Preußen richtete, wie es in dem formgewandten und höflichen 18. Jahrhundert selten vorkommt. Berlin habe ein Projekt entworfen, in dem „von Billigkeit und Möglichkeit der Ausführung so weit Entferntes eingeflossen" sei, daß es nicht von den Berliner Ministern selbst Herkommen könne, „sondern von übelgesinnten Leuten, welche aus Eigennutz oder anderen üblen Absichten die Handlung mit der Stadt Nordhausen gern rückgängig machen möchten." Der „Titulus emptionis venditionis müsse zum Fundament gesetzt bleiben." Die Stadt Nordhausen könne keinen Rest von Schutzgeldern anerkennen, denn der preußische Schutz sei „vi et metu extorquieret worden". Auch habe das Schutzgeld nicht 300 Taler für das Jahr, sondern nur 300 Gulden betragen. Ferner hätte Preußen laut Versprechen nach den Bränden das Schutzgeld herabsetzen müssen. Die von Preußen auferlegten Zölle hätten ein Vielfaches des Schutzgeldes eingebracht. Preußen habe einst erklärt, es wolle die Freiheiten der Stadt achten; das sei nie geschehen. Braunschweig- Lüneburg (d. h. Hannover) habe auch einen Schutzvertrag mit Nordhausen, und zwar einen, den der Magistrat freiwillig eingegangen sei. Braunschweig verzichte bei der augenblicklichen Lage der Stadt aber aus alle Schutzgelder. Die Mühlen gehörten Nordhausen, Preußen könne dafür nichts verlangen. Der Ausschank von Woffleber Bier widerspreche den alten Privilegien der Stadt. Wenn schon der erhöhte Zoll bestehen bleiben solle, so dürften doch nicht die preußischen Untertanen, wie Preußen verlange, davon befreit bleiben. Mit den an Preußen zinsenden Bewohnern der Goldenen Aue habe Nordhausen nichts zu tun, könne also auch nicht die in Arrest nehmen, die die Zinsen nicht bezahlten. Die Bewohner des preußischen Walkenrieder Hofes dürften nicht vom Nordhäuser Rechte eximiert sein. Preußen sei mit einer Verkaufssumme von 50 000 Talern für die Aemter schon einverstanden gewesen, jetzt, in der „unvorgreiflichen Erinnerung", sei die Summe in Blanco gelassen.[29] Ilgen sah ein, daß er alle Forderungen nicht durchdrücken könnte. Bestehen aber blieb des Königs Wunsch, zu einer Einigung zu kommen. So erhielt Plotho am 22. Mai 1714 den Befehl, ein neues Projekt auszuarbeiten. Die 12 Artikel dieses Projektes waren nun viel entgegenkommender und boten eine wirkliche Verhandlungsbasis dar, ähnlich wie das erste hannoversche Projekt vom Januar 1714.[30] Gleich Artikel 1 verzichtet auf die 3000 Taler Schutzgelder. Beide Mächte verzichten auf jede Schutzhoheit über Nordhausen, legen keine Truppen in die Stadt und garantieren, daß kein Dritter den Schutz erwerben und übernehmen darf. Artikel 2 behandelt den Abzug der preußischen Truppen und verlangt von der Stadt, daß sie keine anderen Truppen aufnehme. Artikel 3: Preußen liefert alle Dokumente aus. Artikel 4 legt die ausschließliche Jurisdiktion des Rates über die Stadt, die Feldmark und die Vorstädte fest. Artikel 5 bestimmt, daß Königliche Rescripte und Berichte der Beamten dem Staate Preußen verbleiben; ebenso bleiben alle Urteile preußischer Beamten rechtskräftig. Die preußisch Gesinnten dürfen nicht „gedrückt" werden. Artikel 6: Die strittige Feldflur gehört Nordhausen. Artikel 7: Der Walkenrieder Hof darf kein Bier zum Wiederausschank einführen. Wenn es aber Kgl. Majestät verlangt, solle der Rat statt des jetzt auf dem Ratskeller verschenkten Quedlinburger Bieres Woffleber Broihan verschenken. Artikel 8: Für die Jura erhält Preußen eine Summe (bleibt wieder in Blanco). Artikel 9: Der erhöhte Zoll bleibt bestehen, solange Nordhausen das erborgte Geld für die Aemter nicht abgetragen hat, dann tritt der einstige niedrigere Zoll ein, „indessen aber und ferner zu keiner Zeit dieser Zoll von den kgl. preußischen Untertanen und ihren in die Stadt bringenden Sachen weiter nicht gefordert werde". Artikel 10 verlangt, daß die Stadt vom Kaiser die Konfirmation, und wenn nötig vom Könige von Polen den Konsens für den Vertrag zu erhalten sucht. Artikel 11 bestimmt, daß die Bewohner des Walkenrieder Hofes nicht unter Nordhäuser Jurisdiktion fallen; sie tragen keine Steuerlasten. Die Kollekturfrüchte und andere preußische Einkünfte dürfen mit „keinem Impost" beschwert werden. Nordhausen muß den preußischen Beamten Hilfe leisten, damit die preußischen Zensiten der Goldenen Aue das Ihrige richtig abführen. Artikel 12: Der Vertrag soll beiderseits ohne Hinterhalt durchgeführt werden. Der endgültige Vergleich vom 22. Mai 1715 deckt sich von Artikel 1—6 fast völlig mit diesem Plothvschen Projekt. Bei Artikel 5 wird ausdrücklich noch ausgenommen, daß die kgl. preußischen Beamten ihrer Pflicht entlassen werden, und „dafern sie sich alsdann so aufsühren, daß der Magistrat ein Vertrauen zu ihnen haben könne, nach Beschaffenheit ihres Comportements bei sich ereignenden vacanten Stellen in dem Magistrats-Lollegio zu deren Ersetzung auf ihre Personen reflectieren, und sie dazu zu employieren sich nicht entlegen wolle.[31] — Der endgültige Artikel 6 specificierte noch. — Artikel 7: Preußen setzte den Ausschank Woffleber Bieres auf dem Ratskeller nicht durch. Als Kompromiß fand man, daß bei Hochzeiten, Kindtaufen oder bei Ehrengelagen Woffleber Broihan und anderes fremdes Getränk gebraucht werden könne.[32] — Artikel 8: Die in Blanco gelassene Summe wurde durch 50 000 Taler ausgefüllt; dabei übernahm Preußen sehr entgegenkommend die 1705 ausgezahlten 13 000 Taler wieder, so daß Hannover der Stadt tatsächlich nur 37 000 Taler zu borgen brauchte. — Artikel 9 wurde wesentlich abgeändert. Die preußischen Untertanen erhielten keine Zollfreiheit. Der erhöhte Zoll blieb bestehen; in dem Augenblicke, wo die Nordhäuser Schuld an Hannover abgetragen war, wurde er auf den alten Satz herabgesetzt, und dadurch wurden auch die preußischen Untertanen entlastet. — Artikel 10—12 erhielten nur kleine Aenderungen und Ausweitungen. Doch im Mai 1714 war noch lange nicht alles ausgeglichen, die endgültige Einigung aber war durch das Plothosche Projekt angebahnt. Zudem wurde am 1. Juni 1714 ein weiterer Anlaß zum Zwist beseitigt, indem Preußen endlich in das Direktorium des Niedersächsischen Kreises eintrat. Hinsichtlich Nordhausens aber gelangte man zum Ziele wenigstens in den Vereinbarungen über den Schutz und die Feldflur. Wegen des Schutzes konnte Hattorf schon am 15. Mai 1714 an Heusch schreiben, die Kontrahenten seien sich einig. Preußen verzichtete auf die 3000 Taler und nehme Hannovers Vorschlag an, daß keine von beiden Mächten den Schutz erhalten solle und beide gemeinsam keine dritte Macht als Schutzmacht zulassen wollten. Die Verhandlungen wegen der Flur dauerten etwas länger, kamen doch aber auch noch während des Jahres 1714 unter Dach. Ein Briefwechsel zwischen Ilgen und der zuständigen Obersteuerdirektion führte zu dem Ergebnis, daß Ilgen einer Besichtigung der Flur zustimmte, die von Preußen, Hannover und Nordhausen beschickt werden sollte. Preußen bestimmte als Mitglieder den Obersten von Berlepsch aus Woffleben und den Hofrat Pfeil aus Ellrich, denselben, welcher der erste preußische Schultheiß gewesen war, Hannover den Hofrat Stryck, den berühmten Rechtsgelehrten, und den Kommissar Triseberg aus Sachswerfen, Nordhausen entsandte Huxhagen, Pauland, Hoffmann, den Syndikus Schellhas und den Sekretär Titius. Diese Kommission gelangte bis auf einige wenige Punkte, die einige Mühlen und die Koppelweide vom Lindey betrafen, zu völliger Einigung. Nordhausen behielt die gesamte Helmeflur.[33] Die Urkunde über das Ergebnis der Kommissionsberatungen stammt vom 29. Oktober 1714. Sie ist unterzeichnet von von Berlepsch, Stryck, Pfeil, Huxhagen, Hoffmann, Pauland, Schellhas und Titius. In Nordhausen war die Freude über den günstigen Abschluß groß. Schon am 26. Oktober wurde eine prächtige Feier veranstaltet, bei der vor allem auch der Chor des Gymnasiums mitwirkte. Das „alleruntertänigste Dankopfer, welches den beiden Allerhöchstansehnlichen Kommissionen aus aller devotester Submission überbracht wurde", liegt gedruckt vor.[34] Nach pechschwarzer Finsternis, die über Nordhausen gelegen habe, nach der Plage eines doppelten Feuers, kläre sich der Himmel jetzt auf:
Ilgen war mit der Arbeit der preußischen Vertreter nicht ganz zufrieden und verzögerte deshalb die Bestätigung der Abmachungen. Er verlangte von Berlepsch, daß ein alter Abriß der Flur, der im Besitze der Halberstädter Regierung sei, nochmals für die Nachprüfung herangezogen werde und vor allem über die Koppelhut am Lindey genaue Abmachungen getroffen würden, damit nicht alsbald neuer Streit ausbreche.[35] Berlepsch und Pfeil mußten sich also nochmals bemühen, Pseil weilte auch im Dezember 1714 und Januar 1715 deshalb in Berlin. Endlich Mitte Januar 1715 war alles klar. Nordhausen behielt seine Feldflur; kleine Reibereien mit Preußen dauerten freilich auch fernerhin durch das ganze Jahrhundert.[36] Nachdem man wegen der Schutzhoheit und der Feldflur im Reinen war, blieben immer noch die Ablösung der Aemter und der Ausschank preußischen Bieres als strittige Punkte bestehen. Hatte Preußen schon seit dem Regierungsantritte Friedrich Wilhelms I. großes Entgegenkommen gezeigt, so steigerte sich das noch seit dem Ende des Jahres 1714. Preußen wollte unter allen Umständen zu Ende kommen. Außenpolitische Verhältnisse gaben dasür den Ausschlag. Im November 1714 war Karl XII. aus der Türkei in sein Land zurückgekehrt und trat sogleich mit altem Ungestüm gegen alle seine Widersacher auf. Dadurch trieb er Preußen zu einer klaren Stellungnahme gegen sich. Friedrich Wilhelm I. verbündete sich mit Hannover, Dänemark und Sachsen-Polen gegen Schweden: Der gemeinsame äußere Feind hatte die drei rivalisierenden norddeutschen Staaten zusammengeführt. Diese politische Lage erleichterte Preußen den Entschluß, seine von Sachsen erworbenen Aemter in Nordhausen aufzugeben. Ilgen forderte über diese Aemter nochmals zwei Berichte ein, den einen von Riemann in Nordhausen, den anderen von Plotho in Magdeburg. Der Riemannsche Bericht charakterisierte zwar klar die Stellung Preußens am Südharze, konnte die Sache selbst aber kaum fördern. Riemanns Vorschlag ging dahin, Vogtei und Schultheißenamt an Nordhausen nur auszuleihen, den tatsächlichen Besitz der Aemter aber nicht aus der Hand zu geben: „Denn aus Nordhausen werden alle preußischen Länder, der ganze Harz mit Brotkorn versorgt." Wenn Kgl. Majestät die Aemter erblich abgeben wollte, könnten sie „leicht auf eine andere Potenz" übergehen. Denn Nordhausen allein könnte sie nicht abkaufen, eine andere Macht müsse die Gelder vorstrecken, und diese gewänne dann Einfluß auf die Stadt. — Der Ausschank des Bieres im Walkenrieder Hofe müsse beibehalten werden, sonst hätte Wofsleben großen Schaden.[37] Anders urteilte die Magdeburger Regierung am 28. Januar 1715. Wenn Preußen die Aemter aufgebe, entstünden dadurch keine Nachteile. „Die Reichsstadt wird sich niemals unterstehen können, den preußischen Ländern Verdrießlichkeiten zu machen." Einem anderen Staate dürften die Rechte in Nordhausen allerdings nicht abgetreten werden. — Dieser Bericht gab den Ausschlag. Preußen war bereit, Vogtei und Schultheißenamt für 50 000 Taler zu verkaufen; davon sollte Hannover 37 000 Taler vorstrecken; im übrigen übernahm Preußen wieder die 13 000 Taler, die es im Jahre 1705 ausgezahlt hatte und die noch unangerührt auf dem Norbhäuser Rathause lagen. Mit Hannover war Nordhausen bald einig. Hannover hatte viele tausend harte Taler in Klausthal griffbereit. Für die 37 000 Taler, die es der Stadt vorstreckte, verpfändete Nordhausen Güter und Mühlen im Werte von 39 000 Talern. Es amortisierte die Summe im Laufe von 20 Fahren und zahlte 5 Prozent Zinsen.[38] Dem Abschlüsse schien nichts mehr im Wege zu stehen. Da führte der preußische König, der bisher Ilgen gedrängt und gedrängt hatte, selbst eine Verzögerung dadurch herbei, daß er auf den Ausschank des Woffleber Bieres bestand. Auf einen Bericht Halberstadts hin, daß der Ausschank doch allerlei wirtschaftliche Vorteile bringe, weigerte er sich, den Vertrag zu vollziehen, wenn seinen Untertanen nicht der Broihanschank im Walkenrieder Hofe zugestanden würde. Nordhausen wiederum blieb ebenso hartnäckig in der Ablehnung; die Brauberechtigten wollten weiter durch den konkurrenzlosen Ausschank ihres minderwertigen Gebräus ihre Gelder hereinbekommen: Sie könnten es nicht vor der Bürgerschaft verantworten, solche teure, soviel Saecula hindurch unstreitig und quiöte gehabte und allein zugehörige Braugerechtigkeit abzugeben. Auch aus den Vorschlag, wenigstens im Ratskeller Woffleber Bier auszuschenken, wollten sich die Nordhäuser nicht einlassen. Da blieb auch der König hartnäckig und verweigerte noch im März 1715 seine Einwilligung, während Georg Ludwig, nunmehr auch König von Groß-Britannien, am 15. März sein Einverständnis mit allen Abmachungen erklärt hatte. Nordhausen, so nahe am Ziel, seine Freiheit zu erlangen, wurde nochmals eine erhebliche Nervenprobe auferlegt, und angstvoll fragte die Stadt bei Hannover an, ob Preußen die Abmachungen an der Schankfrage scheitern lassen werde. Zweierlei veranlaßte schließlich den König, auch in dieser wirtschaftlichen Frage nachzugeben. Nachdem Hannover dem preußischen Staate Stettin und Preußen dem hannöverschen Verben garantiert hatte, trat Preußen mit in den Nordischen Krieg ein und richtete nunmehr sein Augenmerk zunächst ausschließlich auf die pommerschen Lande. Dann fanden aber auch die Räte des Königs Auswege in der Frage der Schankgerechtsame, die dem Könige die Aufgabe des Ausschankes in Nordhausen selbst annehmbar machten. Es war der schon oben erwähnte Vorschlag der Halberstädter Regierung, auf dem Boden des preußischen Dorfes Salza neben der Nordhäuser Grenze eine Gaststätte auf- zumachen. Ferner gelang es, in dem endgültigen Vertrage als Kompromiß durchzusetzen, daß Nordhausen den Bezug Woffleber Bieres wenigstens bei außergewöhnlichen Veranstaltungen gestattete. Damit waren sämtliche Schwierigkeiten beseitigt. Die Uebernahme des Geldes verzögerte sich noch, weil der König verlangte, Nordhausen solle Delegierte nach Berlin schicken. Auch die gesamte Summe sollte zunächst in Berlin abgeliefert werden. Dagegen unterzeichnete der König am 22. Mai 1715 im Feldlager vor Stettin den Vergleich, in welchem er für 50 000 Taler alle seine Anrechte auf Nordhausen aufgab.[39] Unterdessen hatte Preußen auch schon eine Verwendung für das Geld gefunden. Es erhandelte dafür das Amt und Gut Helfta im Mansfeldischen von dem sächsischen Grafen Flemming. Das Geld wurde am 1. August in Nordhausen von Preußen übernommen. Anwesend waren der preußische Geheimrat von Fuchs und zwei Räte, der Kammerrat Lüttge und der Hofmünzrat Halter. Auch Hannover, das das Geld vorgestreckt hatte, sandte im Hof- rat Stryck einen Zeugen für die Aushändigung. Preußen wollte Stryck zunächst nicht zulassen, da der Handel eine reine Angelegenheit zwischen Preußen und Nordhausen sei. Stryck setzte aber feine Anwesenheit durch. Von Fuchs übernahm das Geld und ließ es auf Kosten des Magistrats nach Helfta eskortieren. In Helfta nahm er das neu erworbene Amt sogleich für seinen König in Besitz. In Nordhausen aber übergab er dem Rate die Vogtei, das Schulzenamt und die Zölle. Alle Aktenstücke wurden der Stadt ausgeliefert, die bisher preußischen Bedienten aus ihrer Pflicht entlassen. Vom 1. bis 3. August wurden die Kommissionsmitglieder von Nordhausen „traktiert". Am 2. August abends ward ein „alleruntertänigstes Abendopfer aufgeführt von dem Choro und Collegio Mufico in Nordhausen". Im Rezitativ hieß es in nur in absolutistischen Zeiten möglichen Hyperbeln: Ein König, dessen Ruhm auf Erden nie verdunkelt würde, wolle Nordhausen „in feinen alten Schmuck" einsetzen.
Am 6. August rückten die meisten preußischen Truppen ab; zwei Sergeanten Übergaben dem Bürgermeister Hoffmann die Stadt- und Torschlüssel. Am 19. August ließ sich der Rat erneut von der Bürgerschaft in der Spendekirche huldigen; der Syndikus Schellhas hielt dabei die Rede; und am 29. September benutzte man eine Feierlichkeit wegen des Friedens mit Frankreich, nach geendigtem Spanischen Erbfolgekriege, nochmals ein Dankfest abzuhalten „wegen erlangter Restitution des Wohlstandes der hiesigen Stadt". Dem Bürgermeister Hoffmann wurde der ganz besondere Dank des Rates zuteil. Diesem nimmermüden Vorkämpfer der reichsstädtischen Freiheit und damit der Privilegien der Ratsherrn schien aber die Sicherheit der Stadt und des Ratsregimentes noch immer nicht genügend gewährleistet. Er ließ deshalb in Berlin über mehrere Punkte verhandeln; der wichtigste war die Abführung des Restes der preußischen Besatzung, weswegen auch Hannover noch einmal zu drängen begann.[41] |
- ↑ Pr. St.
- ↑ Bericht des preußischen Residenten vom 11. Juli 1712.
- ↑ Pr. St.
- ↑ Nordh. Archiv, N. F. 1064.
- ↑ Löwe, Preußens Staatsverträge aus der Zeit König Friedrich Wilhelms I.
- ↑ Förstemann, Zur Geschichte der preußischen Monarchie, Nordhausen, 1867.
- ↑ Nordhäuser Archiv signiert.
- ↑ Hannover, Cal. Br. Arch. Des 24 Nordh. 12.
- ↑ E. A. Stryck ist ein Neffe des berühmten Samuel Stryck, der erst in Frankfurt a. O., dann in Halle Ordinarius der juristischen Fakultät war. E. A. Stryck war in Kiel Professor, dann wurde er Kurbraunschweigischer Rat. Als solcher ist er 1733 gestorben. — Vergl. den Brief der Stadeschen Regierung an den Kaiser. Nordh. Archiv, N. F. 757.
- ↑ Bericht Röpcnacks vom 27. Oktober 1712. Pr. St. — Ueber das Nordhäuser Brauwesen vergl. Silberborth, Gesch. der Freien Reichsstadt Nordhausen, 525 ff. Das gröbste Unrecht wurde erst 1726 durch eine neue Brauordnung beseitigt.
- ↑ Nordh. Archiv N. F. 757.
- ↑ Trisebergs Bericht an Hannover vom 16. Januar 1713.
- ↑ Hannover, Des 24 Nordh. 13.
- ↑ Nordh. Archiv N. F. 757.
- ↑ Nordh. Archiv Sa 5.
- ↑ Röpenack schrieb am 7. Januar an die Ratsregimenter. Bei der Ratswahl ist „ungebührlich contra Statuta et leges fundamentales verfahren." Senator Riedel hat sein Bürgermeisteramt, Kommissar Koch die Vierherrnstelle, Notar Müller und der Studiosus Dunckelberg die Ratsherrnposten durch Bestechung erlangt. Die ganze Wahl war vorher festgelegt; sie war eine Farce. Es hat eine „öffentliche Marchandierung der Aemter an Meistbietende" stattgefunden. Manche sind „bei dem ohne dies auf schwachen Füßen stehenden gemeinen Wesen zu Regenten incapabel". Da die Bürger vielleicht wegen der Wahlunregelmäßigkeiten Unruhen machen, verbietet der Schultheiß den oben genannten Personen zu den Sessionen zu gehen oder Aemter zu verwalten.
- ↑ Nordhäuser Archiv unsigniert und Sa 5.
- ↑ Nordh. Archiv Sa 5.
- ↑ Hannover Des 9 Pr. Nr. 34.
- ↑ Nordh. Archiv. N. F. 17.
- ↑ Pr. St. — Unvorgreifliche Gedanken der gütlichen Beilegung den Nordhäuser Streit betreffend.
- ↑ Löwe, a. a. o.
- ↑ S. o. S. 37.
- ↑ Pr. St. — Mta wegen der Handlungen mit der Stadt Nordhausen unter Kurbraunschweigischer Assistenz.
- ↑ Schreiben vom 24. Januar 1714. Nordh. Archiv. N. F. 17.
- ↑ Neben den in Hannover liegenden Akten bringt N. F. 1551 des Nordhäuser Archivs Wichtiges: 25. I. 1714 Kurfürst Georg Ludwig an seinen Residenten Huldeberg in Wien. — 11. II. 1714 Hannovers Schreiben an Heusch, daß nur ein wirklicher Abkauf der Jura in Frage komme, nicht, wie Preußen wolle, eine zeitweilige Cession. Für Flur und Bierschank kann Preußen kein Geld verlangen.
- ↑ Bericht Riemanns vom 17. III. und 15. IV. 1714. Ilgens Antwort vom 15. V. 1714.
- ↑ Pr. St. — Die anderen Vorschläge Plothos ersieht man aus der Antwort Hannovers.
- ↑ Pr. St.
- ↑ Pr. St. — Nordh. Archiv Sa 5.
- ↑ S. u. Beilage XII. Des Schultheißen Johann Günther Riemann Besorgnis um seine Zukunft.
- ↑ Die Halberstädter Regierung machte schon am 17. Februar 1714 den Vorschlag, man brauche ja das Woffleber Bier nicht im Walkenrieder Hofe auszuschenken, sondern könnte es in einer Schenke verkaufen, die man auf preußischem Boden, aber direkt neben der nordhäusischen Grenze errichtete. Sie werde aus Nordhausen viel Zuzug erhalten. Diese Schenke war später das Schurzfell, und das gute preußische Bier des Schurzfells, für das die Nordhäuser manchen Groschen ausgaben, war während des ganzen 18. Jahrhunderts den Nordhäuser Brauern aufs äußerste verhaßt.
- ↑ Die Grenze sollte verlaufen: Wertherbrücke, den alten Helmesluß hinan bis zum 1. Stein unter dem Holungsbügel, in gerader Linie von Stein zu Stein. Beim Eulenberge bis zu dem Stein bei der Crimderöder Feldschmiede, der mit H. S. und einer Wolfsangel bezeichnet ist. Das Lindey sollte außerhalb der Versteinung liegen, also preußisch sein. Die Grenze sollte unter dem Lindey hingehen. Auf dem Lindey hat Hesserode 14—15 Hufen, also 400 bis 450 Morgen, Nordhausen 2—3 Hufen, also 60—90 Morgen. Doch hatte Nordhausen lange das ganze Lindey in Benutzung, den Hesserödern aber war die Koppelweide gestattet. Die Koppelweide wurde von Nordhausen aufgesagt; die Hesseröder baten um Schutz. Ueber das Lindey dauerten deshalb auch noch nach der Besichtigung die Verhandlungen fort. — Bei den Mühlen anerkannte Nordhausen, daß die Werthermühle preußisch sei, dagegen verlangte es die an der Salza liegende Walk- und Schleifmühle, einst Wiegandsmühle genannt. Diese wurde Nordhausen abgesprochen. Schließlich wurde sich die Kommission noch über die kleine Werthersche Mahl- und Oelmühle nicht schlüssig; es „müsse in curia feudali ausgemacht werden."
- ↑ Nordh. Archiv Sa 5.
- ↑ Bries vom 24. November 1714. Pr. St.
- ↑ Beilage XIII über die Werthermühle und ihre Rechtsverhältnisse: Hannover Des 12n V Berlin Nr. 125. — Beilage XIV. Abmachung zwischen Ilgen, Heusch und Pseil im Januar 1715: Hannover Des 9 Nordh. Nr. 8. — Beilage XV. Die Grenzbeziehung vom 8. Oktober 1715. Nordh. Arch. II IVu 16.
- ↑ Pr. St. — Bericht vom 26. Januar 1715.
- ↑ Es wurden verpfändet: Himmelgarten 2000 Taler, Dorf Stempeda 2000 Taler, die Hart 2000 Taler, Klostergut Uthleben 6000 Taler, Klostergut Bieten, 5000 Taler, Gut Wassertalleben 1000 Taler, Rotleimmühle 2500 Taler, Schärfmühle 1500 Taler, Rosenmühle 2000 Taler, Kaisermühle 2000 Taler, Martinsmühle 1000 Taler, Klostermühle 1000 Taler, Weihgerbermühle an der Salza 1000 Taler, Steinmühle 4000 Taler, Fortmühle 2000 Taler, Papiermühle 2000 Taler, Klein- und Grohwerther Oelmühle 2000 Taler. — Hannover Des 9 Nordh. Nr. 8.
- ↑ Der Vertrag ist hier nicht ausgenommen, weil er jetzt einwandfrei an mehreren Stellen leicht zugänglich ist. Förstemann, Chronik der Stadt Nordhausen, Nordh. 1860, 228 ff. Löwe, Preußens Staatsverträge . . ., 99 fs. Der Vertrag ist ferner in der Kaiserlichen Konfirmationsurkunde vom 30. IX. 1716 ausgenommen und deshalb abgedruckt in: Nordhäuser Urkundenbuch, Teil I, cd. Archiv der Stadt Nordhausen, Nordh., 1936, 85 ff. — Die wesentlichen Punkte des Vertrages sind hervorgehoben worden bei dem Vergleich zwischen ihm und dem Plothoschen Projekt.
- ↑ Nordh. Archiv Sa 5. — Pr. St. — Hannover Des 9. Nordh. Nr. 8.
- ↑ Es handelte sich in Berlin um vier Punkte. Nordh. Archiv, N. F. 1551. — N. F. 17.