Fastnacht-Verordnung der Stadt Nordhausen aus dem Jahre 1695

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Textdaten
Autor:
Titel: Fastnacht-Verordnung der Stadt Nordhansen aus dem Jahre 1695
Untertitel:
aus: Heimatland. Illustrierte Blätter für die Heimatkunde des Kreises Grafschaft Hohenstein, des Eichsfeldes und der angrenzenden Gebiete
Herausgeber:
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1905 (Nr. ?)
Verlag:
Drucker:
Erscheinungsort:
Quelle: Scan
Kurzbeschreibung: über die Fastnacht
Digitalisat:
Eintrag in der GND: [1]
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 Daß in früherer Zeit das Fastnachtsleben toller war als heute, so daß oft die Behörden einschreiten mußten, beweist folgende Fastnacht-Verordnung der Stadt Nordhansen aus dem Jahre 1695:

 „Wir Bürgermeister und Rath der Kayserlich freyen Reichs-Stadt Nordhausen fügen hiermit allen und jeden unsern Bürgern und Einwohnern zu wissen:

 Demnach wir verhoffet, es würde unsere wegen des üppigen Fastnachthaltens vor einigen Jahren, als erstlich in anno 1669, und hernach 1678, auch noch im 1680. Jahre getane und öffentlich von den Cantzel abgelesene Verordnung mit besseren Respekt beobachtet, und denenselben gehorsamlich nachgelebt worden seyn: Wir aber gleichwohl mit höchsten Mißfallen vernehmen müssen, daß dennoch etliche junge liederliche Leute und andere, denen mehr an unordentlichen Leben, Fressen und Sauffen, als an Gottes Gnade und Segen gelegen, und lieber solche Unfläterey, als das Lob eines christgebührenden W andels lieben und haben wollen, daher sie denn solche schändliche Faßnachts-Gelacke (Gelage) auch wieder unsern W illen und scharfe Verordnung, führnehmlich zu der Zeit, da man zur heilsamen Andacht des unschuldigen Leidens und Sterbens unseres Heilands einen gottseligen Anfang zu machen hat, auf Atheistische Art wieder einzusühren und fortzusetzen trachten; welchem gottlosen Beginnen doch wir nachzusehen im geringsten nicht, sondern vielmehr über mehr berührte unsere geziemende Ordnungen allerdings und beständig zu halten gemeiner sind. Als befehlten wir hiermit jedermännlich alles Ernstes, das nunmehr bey instehender Fasten- und Passions-Wochen, in welcher desselben heilige Betrachtungen anzufangen sind, sich niemand, er sey, wer er wolle Bürger, Bürgerkind, oder Fremder des Fastnach- Lausens- und Habens gelüsten lassen, noch sich dessen unterfangen, viel weniger einige unserer Bürger vor sich, oder unter dem Schein des Bierschenkens solche üppige Fastnachts.Gesellen und ihre Anhänger aufzunehmen, Hausen noch dulden solle. Insonderheit aber ist unsere unveränderliche Meinung, daß die Handwerks-Pursche ihre Quartal-Umgänge und andere Zusammenkünfte, aus welchen sie Gelegenheit gehabt, asotischen Leben nachzuhengen, zu gegenwärtiger Zeit gantzlich einstellen, sondern solche Auslegungen, wie genennet werden, auf eine andere und mehr bequemere Zeit aussetzen, wie denn auch die Acker-Knechte, über welche diesfalls viel Klagen geführet werden, sich ihrer gewöhnlichen Zusammen- Rotirung, und daher entstehenden Tumultuirens, Schlagens und Nausens durchaus enthalten sollen, mit der scharfen Verwarnung, da man dessen alles, bey angestellter fleißigen Aufsicht, hinterkommen wird, daß w ir solches gleich als einen Ungehorsam und Frevel billig aufnehmen, und beyde, sowehl Wirth und Gäste wie schnöde Verräter des göttlichen Wortes und ihrer Obrigkeit, auch Dero christlichen Verordnungen, andern zum Abscheu mit Ernst und Nachdruck an Geld oder harter Gesängniß unausbleiblich bestrafen werden, wornach sich ein jeder zu achten, und vor Schimpf und Schaden zu hüten weiß.“