Trotz alledem

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Trotz alledem war eine KPD-Zeitung in Nordhausen.

Geschichte

Die periodischen Zeitungschrift wurde illegal in Nordhausen gedruckt und brachte es auf neun Ausgaben. An Stelle des Impressums trug es den Vermerk: „Redaktion: Morgenröte. Verantwortlich: Sparkommissar Oberbürgermeister Dr. Baller. Druck: Unter der Siechenbrücke.“

Veröffentlichte Artikel waren u. a.:

  • Platzeck mit dem Gummiknüppel
  • Nachtigall, ich hör dir trappsen
  • Polizeispitzel Männe Baumbach
  • Hat Kriminalassistent Hagen einen Meineid geleistet?
  • Ein netter Sozi-Vertreter
  • Auch in Salza sozialistischer Terror
  • Sozi-Stadtrat Pabst dankt den Kriegsbeschädigten
  • Guten Morgen Herr Döring
  • Deutscher Sozialdemokrat Flagmeyer als Schweizer Kapitalist
  • Dummheit und Stolz

Am 10. September 1931 gelang es der Polizei, eine illegale Druckerei der KPD-Ortsgruppe auszuheben. So stellten im Haus Rautenstraße 39 die Kommunisten Fohrenkamm, Fischer und Schildt mittels Wachsplatte auf einem Vervielfältigungsapparat die Blätter „Trotz alledem“ und „Das rote Echo“ her.

Am Abend des 13. April 1932 kam es während einer Versammlung der KPD vor der „Hoffnung“ zu Tumulten, da die Polizei den Stadtverordneten Hans Schildt (KPD) verhaftete. Schildt wurde als Mitverantwortlicher der illegal erschienenen Zeitung polizeilich gesucht.

Am 15. September 1932 wurde gegen die Verantwortlichen vor dem Großen Schöffengericht der Prozess geführt. Angeklagt waren der Dreher Walter Fischer, der Maschinentischler Hans Schildt, der Arbeiter Felix Fohrenkamm, der Kaufmann Franz Brückner, der Invalide Paul Klytha, Anna Kindervater, der Erzieher Fritz Wedler, die Witwe Hedwig Wiegand (Heringen), der Fleischer Karl Liesegang (Heringen) und der Tischler Richard Decker. Den Angeklagten wurde zur Last gelegt, Schriften, in denen zum Ungehorsam und zu Gewalttätigkeiten aufgefordert wurde, verbreitet, eine Anzahl Bürger beleidigt und gegen das Pressegesetz in mehrfacher Weise verstoßen zu haben, da die Zeitschrift weder der Polizei vorgelegt wurde, noch ein Impressum trug. Schildt, Brückner und Fohrenkamm werden zu drei Monaten Gefängnis verurteilt, die übrigen Angeklagten freigesprochen.