Gerhard Stumme: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gerhard Gustav Heinrich Stumme''' (geb. 23. Januar 1889 in Halberstadt; gest. 15. Februar 1934 in Nordhausen) war von 1932 bis 1934 Landrat der Grafschaft Hohenstein.  
'''Gustav Gerhard Heinrich Stumme''' (geb. 23. Januar 1889 in Halberstadt; gest. 15. Februar 1934 in Nordhausen) war von 1932 bis 1934 Landrat der Grafschaft Hohenstein.  


== Leben ==
== Leben ==
Gerhard Gustav Heinrich Stumme wurde als Sohn des Kaufmanns und Stadtrats ''Gustav Stumme''  und Therese, geb. Goette, geboren. Nach der Vorschule besuchte er das Domgymnasium in Halberstadt und legte im September 1908 sein Abitur ab. Es folgte das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften zunächst in Freiburg im Breisgau<ref>Stumme hörte u. a. Geschichte der Nationalökonomie und des Sozialismus sowie Finanzwissenschaft Prof. Diehl, theoretische Nationalökonomie bei Prof. v. Schulze- Gaevernitz, Verkehrswesen und Verkehrspolitik bei Prof. Weyermannmann, Staatslehre bei Prof. Schmidt.</ref> und anschließend in Halle.<ref>dort u. a. Vorlesungen von Prof. v. Blume über bürgerliches Recht, Rechtsanwendung und Rechtsauslegung, Prof. Löning über Verwaltungsrecht, Prof. Fleischmann über deutsches Reichs- und Landesstaatsrecht und Prof. Conrad über Volkswirtschaftspolitik.</ref>  
Gustav Gerhard Heinrich Stumme wurde als Sohn des Kaufmanns und Stadtrats ''Gustav Stumme''  und Therese, geb. Goette, geboren. Nach der Vorschule besuchte er das Domgymnasium in Halberstadt und legte im September 1908 sein Abitur ab. Es folgte das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften zunächst in Freiburg im Breisgau<ref>Stumme hörte u. a. Geschichte der Nationalökonomie und des Sozialismus sowie Finanzwissenschaft Prof. Diehl, theoretische Nationalökonomie bei Prof. v. Schulze- Gaevernitz, Verkehrswesen und Verkehrspolitik bei Prof. Weyermannmann, Staatslehre bei Prof. Schmidt.</ref> und anschließend in Halle.<ref>dort u. a. Vorlesungen von Prof. v. Blume über bürgerliches Recht, Rechtsanwendung und Rechtsauslegung, Prof. Löning über Verwaltungsrecht, Prof. Fleischmann über deutsches Reichs- und Landesstaatsrecht und Prof. Conrad über Volkswirtschaftspolitik.</ref>  
Am 23. Dezember 1911 bestand Stumme das Referendarexamen in Naumburg a. S.
Am 23. Dezember 1911 bestand Stumme das Referendarexamen in Naumburg a. S.



Version vom 16. Februar 2021, 11:31 Uhr

Gerhard Stumme
[[Bild:|220px|Gerhard Stumme]]
Gustav Gerhard Heinrich Stumme
geb. 23. Januar 1889 in Halberstadt
gest. 15. Februar 1934 in Nordhausen
Landrat, Regierungsreferendar
Bilder und Medien bei Commons
GND-Nummer 1050221508
DNB: Datensatz


Gustav Gerhard Heinrich Stumme (geb. 23. Januar 1889 in Halberstadt; gest. 15. Februar 1934 in Nordhausen) war von 1932 bis 1934 Landrat der Grafschaft Hohenstein.

Leben

Gustav Gerhard Heinrich Stumme wurde als Sohn des Kaufmanns und Stadtrats Gustav Stumme und Therese, geb. Goette, geboren. Nach der Vorschule besuchte er das Domgymnasium in Halberstadt und legte im September 1908 sein Abitur ab. Es folgte das Studium der Rechts- und Staatswissenschaften zunächst in Freiburg im Breisgau[1] und anschließend in Halle.[2] Am 23. Dezember 1911 bestand Stumme das Referendarexamen in Naumburg a. S.

Nach der Ernennung zum Referendar wurde Gerhard Stumme an das Amtsgericht in Heldrungen i. Thür. zur Ausbildung überwiesen und war bis Oktober 1913 im Justizdienst beschäftigt.

Während des Ersten Weltkrieges war er Soldat. Ab 1922 war er Regierungsrat der allgemeinen Verwaltung und wurde ein Jahr später Landrat in Weißensee und ließ sich später nach Nordhausen versetzen, wo er die Stelle am 26. August 1932 antrat. Sein Vorgänger war der Sozialdemokrat Johannes Kunzemann.

Er war Mitglied der Deutschnationalen Volkspartei (DNVP) und trat 1933 der NSDAP bei. In seine Amtszeit fiel die problemreiche Eingliederung des Kreises Ilfeld in den Landkreis Grafschaft Hohenstein.

Stumme stürzte am 15. Februar 1934 um 8:20 Uhr aus einem Fenster des Landratsamtes und kam ums Leben. Ob es sich dabei um einen Unglücksfall oder Selbstmord handelte, ist bis heute ungeklärt; die scharfe Gegnerschaft Stummes zum NSDAP-Kreisleiter Heinrich Keiser lässt Selbstmord vermuten. Der Regierungspräsident in Erfurt übertrug die kommissarische Wahrnehmung der Dienstgeschäfte des Landrats zunächst dem Oberbürgermeister, Ortsgruppenleiter Heinz Sting, und überging damit den Ersten Kreisdeputierten, Kreisleiter Keiser.

Stumme wurde in Halberstadt beigesetzt, sein Nachfolger als Landrat wurde 1936 Wolf von Wolffersdorf.

Gerhard Stumme war seit 1914 verheiratet und hatte drei Kinder.

Einzelnachweise

  1. Stumme hörte u. a. Geschichte der Nationalökonomie und des Sozialismus sowie Finanzwissenschaft Prof. Diehl, theoretische Nationalökonomie bei Prof. v. Schulze- Gaevernitz, Verkehrswesen und Verkehrspolitik bei Prof. Weyermannmann, Staatslehre bei Prof. Schmidt.
  2. dort u. a. Vorlesungen von Prof. v. Blume über bürgerliches Recht, Rechtsanwendung und Rechtsauslegung, Prof. Löning über Verwaltungsrecht, Prof. Fleischmann über deutsches Reichs- und Landesstaatsrecht und Prof. Conrad über Volkswirtschaftspolitik.