Walter Hirschmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Lutz Jödicke (Diskussion | Beiträge)
K Einwohnerbuch 1930 von Nordhausen a. H. - Nordhausen, S. 97 bzw. https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00283390/1930_0067_b.tif?logicalDiv=jportal_jpvolume_00283854 + Einwohnerbuch 1930 von Nordhausen a. H. - Nordhausen, S. 486 bzw. https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00283390/1930_0285_a.tif?logicalDiv=jportal_jpvolume_00283854
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K Einwohnerbuch 1930 von Nordhausen a. H. - Nordhausen, S. 97 bzw. https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00283390/1930_0067_b.tif?logicalDiv=jportal_jpvolume_00283854
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Am 24. Juni 1929 sprach ihn Amtsgerichtsrat Robert Schmidt im Prozess [[Adolf Hitler]] gegen die ''[[Nordhäuser Volkszeitung]]'' der Beleidigung für schuldig. Anlass der Beleidigungsklage war ein in der Zeitung veröffentlichtes Gedicht, das von Hitler als gehässige Verunglimpfung gewertet wurde. Der Angeklagte Walter Hirschmann wurde nach § 185,186,200 und 73 Strafgesetzbuch und § 20, 2 des Pressegesetzes zu einer Geldstrafe von 300 Mark verurteilt und musste die Kosten des Verfahrens tragen. Verteidiger des Angeklagten, der gegen das Urteil Berufung einlegte, war Rechtsanwalt [[Oskar Cohn]], Berlin.
Am 24. Juni 1929 sprach ihn Amtsgerichtsrat Robert Schmidt im Prozess [[Adolf Hitler]] gegen die ''[[Nordhäuser Volkszeitung]]'' der Beleidigung für schuldig. Anlass der Beleidigungsklage war ein in der Zeitung veröffentlichtes Gedicht, das von Hitler als gehässige Verunglimpfung gewertet wurde. Der Angeklagte Walter Hirschmann wurde nach § 185,186,200 und 73 Strafgesetzbuch und § 20, 2 des Pressegesetzes zu einer Geldstrafe von 300 Mark verurteilt und musste die Kosten des Verfahrens tragen. Verteidiger des Angeklagten, der gegen das Urteil Berufung einlegte, war Rechtsanwalt [[Oskar Cohn]], Berlin.


Im Einwohnerbuch 1930 von Nordhausen a. H. ist er in der Weidenstraße 27<ref>[https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00283390/1930_0067_b.tif?logicalDiv=jportal_jpvolume_00283854 Einwohnerbuch 1930 von Nordhausen a. H. - Nordhausen, S. 97], abgerufen am 28. November 2022.</ref> und als Schriftführer beim Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Nordhausen<ref>[https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00283390/1930_0285_a.tif?logicalDiv=jportal_jpvolume_00283854 Einwohnerbuch 1930 von Nordhausen a. H. - Nordhausen, S. 486], abgerufen am 28. November 2022.</ref>, eingetragen.
Im Einwohnerbuch 1930 von Nordhausen a. H. ist er in der Weiden-Straße 27<ref>[https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00283390/1930_0067_b.tif?logicalDiv=jportal_jpvolume_00283854 Einwohnerbuch 1930 von Nordhausen a. H. - Nordhausen, S. 97], abgerufen am 28. November 2022.</ref> und als Schriftführer beim Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Nordhausen<ref>[https://zs.thulb.uni-jena.de/rsc/viewer/jportal_derivate_00283390/1930_0285_a.tif?logicalDiv=jportal_jpvolume_00283854 Einwohnerbuch 1930 von Nordhausen a. H. - Nordhausen, S. 486], abgerufen am 28. November 2022.</ref>, eingetragen.


Als Gewerkschaftsfunktionär war Hirschmann im Mai und Juni 1933 kurzzeitig in „Schutzhaft“.
Als Gewerkschaftsfunktionär war Hirschmann im Mai und Juni 1933 kurzzeitig in „Schutzhaft“.

Version vom 28. November 2022, 10:48 Uhr

Walter Hirschmann
[[Bild:|220px|Walter Hirschmann]]
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geb. unbekannt
gest. nach 1934
Journalist
Bilder und Medien bei Commons
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Walter Hirschmann (geb. unbekannt; gest. nach 1934) war Journalist.

Leben

Walter Hirschmann war Redakteur der Nordhäuser Volkszeitung.

Am 24. Juni 1929 sprach ihn Amtsgerichtsrat Robert Schmidt im Prozess Adolf Hitler gegen die Nordhäuser Volkszeitung der Beleidigung für schuldig. Anlass der Beleidigungsklage war ein in der Zeitung veröffentlichtes Gedicht, das von Hitler als gehässige Verunglimpfung gewertet wurde. Der Angeklagte Walter Hirschmann wurde nach § 185,186,200 und 73 Strafgesetzbuch und § 20, 2 des Pressegesetzes zu einer Geldstrafe von 300 Mark verurteilt und musste die Kosten des Verfahrens tragen. Verteidiger des Angeklagten, der gegen das Urteil Berufung einlegte, war Rechtsanwalt Oskar Cohn, Berlin.

Im Einwohnerbuch 1930 von Nordhausen a. H. ist er in der Weiden-Straße 27[1] und als Schriftführer beim Zentralverband der Angestellten, Ortsgruppe Nordhausen[2], eingetragen.

Als Gewerkschaftsfunktionär war Hirschmann im Mai und Juni 1933 kurzzeitig in „Schutzhaft“.

Im Einwohnerbuch 1934 von Nordhausen ist er am Bingerhof 2 verzeichnet.[3]

Einzelnachweise