Martin Kastendieck: Unterschied zwischen den Versionen
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|KURZBESCHREIBUNG=Jurist | |||
|GEBURTSDATUM=geb. 14. Oktober 1883 | |||
|GEBURTSORT=in Wagenfeld-Förlingen | |||
|STERBEDATUM=gest. 28. August 1963 | |||
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'''Martin Kastendieck''' (geb. 14. Oktober 1883 in Wagenfeld-Förlingen, Kreis Diepholz; gest. 28. August 1963 in Braunlage) war Jurist und Landgerichtsdirektor in Nordhausen. | '''Martin Kastendieck''' (geb. 14. Oktober 1883 in Wagenfeld-Förlingen, Kreis Diepholz; gest. 28. August 1963 in Braunlage) war Jurist und Landgerichtsdirektor in Nordhausen. | ||
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Version vom 28. Dezember 2020, 17:11 Uhr
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Martin Kastendieck (geb. 14. Oktober 1883 in Wagenfeld-Förlingen, Kreis Diepholz; gest. 28. August 1963 in Braunlage) war Jurist und Landgerichtsdirektor in Nordhausen.
Leben
Kastendieck wurde als Sohn eines Pastors geboren. Er bestand 1906 vor der Justizprüfungskommission beim Oberlandesgericht Celle seine erste juristische Prüfung und verbrachte anschließend fünf Jahre der Referendarausbildung an Gerichten des Bezirks Celle. 1911 legte er in Berlin die Assessorprüfung ab und war dann in Lüneburg bei der Justiz tätig.
Am 22. Oktober 1912 heiratete er in Walsrode Elisabeth Drell (1886-1972).
1921 wurde er dort zum Staatsanwaltschaftsrat und 1931 zum Landgerichtsdirektor ernannt. Als er im Jahre 1932 als Vorsitzender eines Strafgerichts mit der Anklage gegen einen sogenannten „Bombenleger“, der sich zu der radikalen Richtung der unter schwarzen Fahnen oppositionellen Bauern (Klaus-Heim-Bewegung) rechnete, beschäftigt war, wurde ein Schuß auf seine Wohnung abgegeben und kurz darauf ein Mann erschossen, der mit Kastendieck verwechselt worden war. Mit seiner Zustimmung wurde Kastendieck durch die Justizverwaltung versetzt. So kam er vorübergehend nach Arnsberg und 1933 nach Nordhausen.
In Nordhausen arbeitete er als Landgerichtsdirektor. Bekannt wurde er durch das Verfahren gegen den NSDAP-Kreisleiter Heinrich Keiser, den er am 2. November 1934 wegen Nötigung und versuchter Erpressung zu einer Gefängnisstrafe verurteilte. Ein solches Urteil hatte der Thüringer Gauleiter Sauckel mit erpresserischen Mitteln zu verhindern versucht. Auch danach agitierte er gegen Kastendieck, um ihn aus dem Amt zu treiben. Trotz Unterstützung durch die Justizverwaltung konnte dieser sich gegen die Partei nicht durchsetzen. 1935 wurde Kastendieck im Zusammenhang mit der erneuten Strafverfolgung gegen den Kreisleiter Keiser wegen Landfriedensbruchs in dem bekannten Fall des Dechanten Wilhelm Hunstiger auf Drängen der NSDAP als Oberlandesgerichtsrat an das Oberlandesgericht Naumburg versetzt, wo er ausschließlich Zivilsachen bearbeitete. Der dortige Gerichtspräsident machte sich für seine Rehabilitierung stark, scheiterte aber immer wieder am Widerstand der NS-Machthaber.
Erst die erneute Verurteilung von Heinrich Keiser wegen Unterschlagung zu einer Freiheitsstrafe veränderte 1942 die Haltung der Partei. Martin Kastendieck konnte nun zum Senatspräsidenten beim Celler Oberlandesgericht ernannt werden. Bedingt durch die Kriegsumstände musste er zunächst aber weiter in Naumburg bleiben.
1945 wurde er für kurze Zeit Oberstaatsanwalt und ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts in Naumburg. Im September 1946 konnte er dann sein Amt als Senatspräsident in Celle antreten.
Nach seiner Pensionierung 1951 zog er im Mai des Folgejahrs mit seiner Frau in ihre Heimatstadt Walsrode. Bei seiner Verabschiedung in den Ruhestand führte der Celler Oberlandesgerichtspräsident u. a. folgendes aus: „Selten wird es einer Persönlichkeit gelungen sein,in so kurzer Zeit sich ein solches Maß von Anerkennung, Liebe und Verehrung zu erwerben, wie das bei Ihnen, Herr Präsident, in den letzten 5 Jahren Ihrer hiesigen Tätigkeit der Fall gewesen ist. Als Vorsitzender eines Senats, der Zivilsachen und Landwirtschaftssachen in sich vereinigte, haben Sie in meisterhafter Verhandlungsführung die Sitzungen gestaltet. Mit seltener Ausdauer und Geduld haben Sie dabei die Parteien in ihren Sorgen angehört. Die Fähigkeit, bei der Ermittlung des Sachverhalts der oft nur zögernd geoffenbarten Wahrheit auf den Grund zu kommen, war bei Ihnen verbunden mit einer seltenen Sicherheit und Abgewogenheit des juristischen und menschlichen Urteils, einer echt richterlichen Gelassenheit und einer warmherzigen, mit Humor gepaarten Güte.“
Martin Kastendieck starb am 28. August 1963 auf einer Urlaubsreise in Braunlage. Das große, 1757 erbaute Drell’sche Haus in der Langen Straße 27 vermachten die Eheleute (nach dem Tod von Lisi Kastendieck 1972) der Stadt Walsrode. Es ist heute als Kastendieckhaus bekannt und beherbergt eine Anwaltskanzlei.
Literatur
- Stephan Heinemann: Walsroder Straßen und ihre Namensgeber. Eine Sammlung von 67 Persönlichkeiten aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft, Technik, Religion, Kunst und Kultur, Walsrode 2002.
- Dirk Schmidt: Der mutige Richter Martin Kastendieck (1883-1963) im Nordhäuser „Keiser“-Prozeß 1934. In: Beiträge zur Geschichte aus Stadt und Kreis Nordhausen (Band 45/2020).
- Vom Mut eines Richters: Martin Kastendieck. In: Nordhäuser Nachrichten. Südharzer Heimatblätter (2/2001).
Externe Verweise
- Biografie auf kirchengemeinde-walsrode.de