Wappen des Landkreises Nordhausen: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Wappen des Landkreises Nordhausen''' entstand 1949 und symbolisiert die Vergangenheit und Zukunft des Landkreises. Die Flagge des Landkreises ist gelb-rot längsgestreift und trägt in der Mitte das Wappen. | Das '''Wappen des Landkreises Nordhausen''' entstand 1949 und symbolisiert die Vergangenheit und Zukunft des Landkreises. Die Flagge des Landkreises ist gelb-rot längsgestreift und trägt in der Mitte das Wappen. | ||
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== Geschichte == | == Geschichte == | ||
[[File:Hohnstein-Graf2.PNG|thumb|Der Kreis Grafschaft Hohenstein führte das Wappen der Grafen von Hohenstein|197x197px]] | |||
Im Jahr 1938 wurde durch einen Schriftwechsel zwischen dem damaligen Landrat [[Wolf von Wolffersdorf|Wolff von Wolffersdorf]] und dem Staatsarchiv Magdeburg deutlich, dass der Kreis Grafschaft Hohenstein das Wappen der Grafen von Hohenstein ohne offizielle Verleihung führte. Eine vermutete Wappenverleihung um 1890 konnte nicht nachgewiesen werden. Das Staatsarchiv Magdeburg teilte mit, dass vor dem Ersten Weltkrieg lediglich der Kreis Cottbus (1852) ein offizielles Kreiswappen erhalten hatte. | |||
[[Datei:Wappen Landkreis Grafschaft Hohenstein.png|thumb|Neues Wappen für den Landkreis Grafschaft Hohenstein, das während des Zweiten Weltkrieges entworfen wurde|197x197px]] | |||
Auf Anregung des Staatsarchivs wurde ein Prozess zur Schaffung eines neuen Kreiswappens eingeleitet. Bekannte Nordhäuser Persönlichkeiten wie [[Hans Silberborth]], Schulrat [[Paul Koch]] und Museumsdirektor Stolberg wurden als Gutachter und Entwerfer einbezogen. Am 24. Februar 1942 wurde ein vom Staatsarchiv entwickelter Entwurf angenommen und für 130 Reichsmark in Auftrag gegeben. Kriegsbedingt kam dieser Entwurf jedoch nicht zur Ausführung. | |||
=== Heutiges Wappen === | |||
[[File:NDH-Wappen by Erhard Heckel.jpg|thumb|Originalentwurf des Wappens des Landkreises Nordhausen, Entwurf und handgefertigt von Erhard Heckel]] | [[File:NDH-Wappen by Erhard Heckel.jpg|thumb|Originalentwurf des Wappens des Landkreises Nordhausen, Entwurf und handgefertigt von Erhard Heckel]] | ||
Das Wappen des Landkreises Nordhausen in der dargestellten Form wurde erstmals am 1. Januar 1949 eingeführt und bis 1952 genutzt. Nach der Wiedervereinigung wird es ab 1990 erneut verwendet. Das Wappen wurde von Erhard Heckel entworfen. | Das Wappen des Landkreises Nordhausen in der dargestellten Form wurde erstmals am 1. Januar 1949 eingeführt und bis 1952 genutzt. Nach der Wiedervereinigung wird es ab 1990 erneut verwendet. Das Wappen wurde von Erhard Heckel entworfen. | ||
==== Entstehung ==== | |||
Am 17. August 1948 schrieb der Landkreis Nordhausen einen Wettbewerb für die Gestaltung eines Kreiswappens und -siegels aus. Die Ausschreibung richtete sich an Kunstschaffende des Landkreises und stellte vier Preise in Aussicht. | |||
Die Gestaltungsrichtlinien, die im Regierungsblatt für das Land Thüringen (Teil II, Nr. 9 vom 20. März 1948) veröffentlicht wurden, sahen vor: | |||
*Eine klare, nicht überladene Gestaltung | |||
*Verwendung der Farben Rot, Blau, Grün, Schwarz sowie Gelb (Gold) und Weiß (Silber) | |||
*Beachtung der heraldischen Regel, dass Farbe nur auf Metall oder Metall auf Farbe stehen darf | |||
Am Wettbewerb beteiligten sich folgende Künstler: | |||
*Aus Nordhausen: Hans-Heinz Paetzoldt, Franz Raabe, [[Karl Bornträger]], Erich Busch, [[Martin Domke]], Erhard Heckel, Hans Georg Mengel | |||
*Aus Benneckenstein: Gerd-Joachim Friedmann | |||
*Aus Sülzhayn: Ewald Streletzki | |||
*Aus Bleicherode: Winnie Möllhausen und Ulrich Lewin | |||
Eine Kommission aus Künstlern, Architekten und Hans Silberborth wählte einstimmig den Entwurf von Erhard Heckel, dem damaligen Atelierleiter der Neu-Zeit-Werbung Nordhausen/Harz, für den ersten | |||
Preis aus. | |||
[[Datei:Entwurf Wappen Landkreis Nordhausen.png|thumb|Erster Entwurf für das Landkreiswappen von Erhard Heckel|147x147px]] | |||
Der ursprüngliche Entwurf wurde mehrfach überarbeitet. Statt der acht Thüringer Sterne wurde das zwölfteilige rot-weiße Schachbrett der Hohensteiner Grafen eingefügt, dessen Farbgebung vom Heroldamt Berlin bestätigt war und traditionell die "Reinwaschung aus dem Blute Christi" symbolisierte. | |||
Nach einer weiteren Begutachtung in Weimar am 19. November 1948 wurde das Wappen mit kleineren Änderungen von 1949 bis 1952 als offizielles Kreiswappen geführt. Mit der Auflösung der Länder in der DDR verschwand es aus dem öffentlichen Gebrauch. | |||
Nach der Wiedervereinigung wurde das historische Wappen am 13. September 1990 durch Beschluss Nr. 28-3/90 vom Kreistag Nordhausen wieder eingeführt. | |||
==== Wappensatzung ==== | |||
Da im Gegensatz zu den meisten Kommunen der Landkreis Nordhausen nicht über eine Wappensatzung verfügt, entstand 2024 in der Landratsverwaltung und im Kreistag der Wunsch, die Verwendung und den Schutz des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels zu regeln.<ref>{{Internetquelle | autor = | url =https://www.thueringer-allgemeine.de/lokales/nordhausen/article407178051/wie-der-kreis-nordhausen-gegen-wappen-piraterie-vorgehen-will.html | titel = Wie der Kreis Nordhausen gegen Wappen-Piraterie vorgehen will | werk =Thüringer Allgemeine | hrsg = | datum =5. September 2024 | seiten = | zugriff =15. Oktober 2024 | zitat = | format = | sprache = | kommentar = }}</ref> Nach dieser Satzung ist die Verwendung des Wappens und der Flagge grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausnahmen bestehen für heraldische und wissenschaftliche Zwecke sowie für den Unterricht. | Da im Gegensatz zu den meisten Kommunen der Landkreis Nordhausen nicht über eine Wappensatzung verfügt, entstand 2024 in der Landratsverwaltung und im Kreistag der Wunsch, die Verwendung und den Schutz des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels zu regeln.<ref>{{Internetquelle | autor = | url =https://www.thueringer-allgemeine.de/lokales/nordhausen/article407178051/wie-der-kreis-nordhausen-gegen-wappen-piraterie-vorgehen-will.html | titel = Wie der Kreis Nordhausen gegen Wappen-Piraterie vorgehen will | werk =Thüringer Allgemeine | hrsg = | datum =5. September 2024 | seiten = | zugriff =15. Oktober 2024 | zitat = | format = | sprache = | kommentar = }}</ref> Nach dieser Satzung ist die Verwendung des Wappens und der Flagge grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausnahmen bestehen für heraldische und wissenschaftliche Zwecke sowie für den Unterricht. | ||
Dritte können eine Genehmigung zur Nutzung des Wappens beantragen, müssen jedoch sicherstellen, dass die Verwendung das Ansehen des Landkreises Nordhausen nicht schädigt. Eine Verwendung für politische Zwecke ist ausgeschlossen, und das Dienstsiegel darf nur vom Landkreis selbst verwendet werden. | Dritte können eine Genehmigung zur Nutzung des Wappens beantragen, müssen jedoch sicherstellen, dass die Verwendung das Ansehen des Landkreises Nordhausen nicht schädigt. Eine Verwendung für politische Zwecke ist ausgeschlossen, und das Dienstsiegel darf nur vom Landkreis selbst verwendet werden. | ||
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== Siehe auch == | == Siehe auch == | ||
* [[Wappen der Stadt Nordhausen]] | * [[Wappen der Stadt Nordhausen]] | ||
== Literatur == | |||
* [[Heidelore Kneffel]]: ''Das Wappen des Landkreises Nordhausen''. In: ''[[Jahrbuch des Landkreises Nordhausen 1990-1993]]''. | |||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |
Aktuelle Version vom 10. November 2024, 17:50 Uhr
Das Wappen des Landkreises Nordhausen entstand 1949 und symbolisiert die Vergangenheit und Zukunft des Landkreises. Die Flagge des Landkreises ist gelb-rot längsgestreift und trägt in der Mitte das Wappen.
Gemäß § 2 der Hauptsatzung wird das Wappen folgendermaßen beschrieben:
- § 2
Wappen, Dienstsiegel - (1) Der Landkreis Nordhausen führt das abgebildete Wappen in den angegebenen Farben.
Das Wappen ist ein schräg rechts geteilter Schild und zeigt ein rot und silber geschachtetes Feld. Aus diesem Feld wächst aus der Rundung ein als Stumpf erhaltener alter Baum. Das zweite Feld ist golden, in das ein achtblättriges rotes Reis sprießt.
Im Gegensatz zu den meisten Kommunen verfügt der Landkreis Nordhausen bislang über keine eigene Wappensatzung. Seit 2024 wird eine solche Satzung erarbeitet, um die Verwendung und den Schutz des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels formell zu regeln. Bisher gibt es somit keine spezifische Rechtsgrundlage, die die Nutzung durch Dritte detailliert festlegt.
Blasonierung und Symbolik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Wappen ist schräg geteilt. Im unteren Bereich befindet sich ein von Silber und Rot geschachtes Feld, das für die ehemalige Grafschaft Hohnstein steht. Die Farben Silber und Rot sind die historischen Farben der Grafschaft. Das geschachte Feld repräsentiert die lange Geschichte der Region und ihre Verbindung zur Grafschaft Hohnstein.
In diesem unteren Feld ist ein goldener Baumstumpf abgebildet. Der Baumstumpf steht einerseits für die Zerstörung Nordhausens im Jahr 1945, andererseits symbolisiert er auch das Ende einer schwierigen Zeit. Aus dem Baumstumpf wächst ein neuer, roter Zweig, der in das obere, goldene Feld ragt. Dieser junge Zweig steht für den Wiederaufbau und die Hoffnung auf eine neue Zukunft unter einem goldenen Himmel, der durch das obere Feld symbolisiert wird.
Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im Jahr 1938 wurde durch einen Schriftwechsel zwischen dem damaligen Landrat Wolff von Wolffersdorf und dem Staatsarchiv Magdeburg deutlich, dass der Kreis Grafschaft Hohenstein das Wappen der Grafen von Hohenstein ohne offizielle Verleihung führte. Eine vermutete Wappenverleihung um 1890 konnte nicht nachgewiesen werden. Das Staatsarchiv Magdeburg teilte mit, dass vor dem Ersten Weltkrieg lediglich der Kreis Cottbus (1852) ein offizielles Kreiswappen erhalten hatte.
Auf Anregung des Staatsarchivs wurde ein Prozess zur Schaffung eines neuen Kreiswappens eingeleitet. Bekannte Nordhäuser Persönlichkeiten wie Hans Silberborth, Schulrat Paul Koch und Museumsdirektor Stolberg wurden als Gutachter und Entwerfer einbezogen. Am 24. Februar 1942 wurde ein vom Staatsarchiv entwickelter Entwurf angenommen und für 130 Reichsmark in Auftrag gegeben. Kriegsbedingt kam dieser Entwurf jedoch nicht zur Ausführung.
Heutiges Wappen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Wappen des Landkreises Nordhausen in der dargestellten Form wurde erstmals am 1. Januar 1949 eingeführt und bis 1952 genutzt. Nach der Wiedervereinigung wird es ab 1990 erneut verwendet. Das Wappen wurde von Erhard Heckel entworfen.
Entstehung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Am 17. August 1948 schrieb der Landkreis Nordhausen einen Wettbewerb für die Gestaltung eines Kreiswappens und -siegels aus. Die Ausschreibung richtete sich an Kunstschaffende des Landkreises und stellte vier Preise in Aussicht. Die Gestaltungsrichtlinien, die im Regierungsblatt für das Land Thüringen (Teil II, Nr. 9 vom 20. März 1948) veröffentlicht wurden, sahen vor:
- Eine klare, nicht überladene Gestaltung
- Verwendung der Farben Rot, Blau, Grün, Schwarz sowie Gelb (Gold) und Weiß (Silber)
- Beachtung der heraldischen Regel, dass Farbe nur auf Metall oder Metall auf Farbe stehen darf
Am Wettbewerb beteiligten sich folgende Künstler:
- Aus Nordhausen: Hans-Heinz Paetzoldt, Franz Raabe, Karl Bornträger, Erich Busch, Martin Domke, Erhard Heckel, Hans Georg Mengel
- Aus Benneckenstein: Gerd-Joachim Friedmann
- Aus Sülzhayn: Ewald Streletzki
- Aus Bleicherode: Winnie Möllhausen und Ulrich Lewin
Eine Kommission aus Künstlern, Architekten und Hans Silberborth wählte einstimmig den Entwurf von Erhard Heckel, dem damaligen Atelierleiter der Neu-Zeit-Werbung Nordhausen/Harz, für den ersten Preis aus.
Der ursprüngliche Entwurf wurde mehrfach überarbeitet. Statt der acht Thüringer Sterne wurde das zwölfteilige rot-weiße Schachbrett der Hohensteiner Grafen eingefügt, dessen Farbgebung vom Heroldamt Berlin bestätigt war und traditionell die "Reinwaschung aus dem Blute Christi" symbolisierte. Nach einer weiteren Begutachtung in Weimar am 19. November 1948 wurde das Wappen mit kleineren Änderungen von 1949 bis 1952 als offizielles Kreiswappen geführt. Mit der Auflösung der Länder in der DDR verschwand es aus dem öffentlichen Gebrauch. Nach der Wiedervereinigung wurde das historische Wappen am 13. September 1990 durch Beschluss Nr. 28-3/90 vom Kreistag Nordhausen wieder eingeführt.
Wappensatzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Da im Gegensatz zu den meisten Kommunen der Landkreis Nordhausen nicht über eine Wappensatzung verfügt, entstand 2024 in der Landratsverwaltung und im Kreistag der Wunsch, die Verwendung und den Schutz des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels zu regeln.[1] Nach dieser Satzung ist die Verwendung des Wappens und der Flagge grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausnahmen bestehen für heraldische und wissenschaftliche Zwecke sowie für den Unterricht. Dritte können eine Genehmigung zur Nutzung des Wappens beantragen, müssen jedoch sicherstellen, dass die Verwendung das Ansehen des Landkreises Nordhausen nicht schädigt. Eine Verwendung für politische Zwecke ist ausgeschlossen, und das Dienstsiegel darf nur vom Landkreis selbst verwendet werden.
Bilder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
-
Alternative Darstellung mit gelb statt gold
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Flagge
-
Hissflagge
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Heidelore Kneffel: Das Wappen des Landkreises Nordhausen. In: Jahrbuch des Landkreises Nordhausen 1990-1993.
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Wie der Kreis Nordhausen gegen Wappen-Piraterie vorgehen will. In: Thüringer Allgemeine. 5. September 2024, abgerufen am 15. Oktober 2024.