Diskussion:Kai Buchmann: Unterschied zwischen den Versionen

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Letzter Kommentar: 25. Mai 2023 von Marcel Kraushaar in Abschnitt Stellungnahme von Kai Buchmann
 
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::Gegen diese Baugenehmigung hatte die Stadt Nordhausen Widerspruch eingelegt, da sie der Meinung war, dass die Genehmigung rechtswidrig sei. Die Diskussion um den Herkulesmarkt führte zu einer Missbilligung des Stadtrates gegenüber Buchmann und zu vier der insgesamt 14 Vorwürfe im Disziplinarverfahren.
::Gegen diese Baugenehmigung hatte die Stadt Nordhausen Widerspruch eingelegt, da sie der Meinung war, dass die Genehmigung rechtswidrig sei. Die Diskussion um den Herkulesmarkt führte zu einer Missbilligung des Stadtrates gegenüber Buchmann und zu vier der insgesamt 14 Vorwürfe im Disziplinarverfahren.
::Buchmann betonte: "Die Einleitung des Disziplinarverfahrens, alle fünf Erweiterungen und am Ende die vorläufige Dienstenthebung vom 31.3.2023 wurden von Landrat Matthias Jendricke (SPD) unterschrieben und sind damit mit seinem Namen verbunden." --[[Benutzer:Marcel Kraushaar|Marcel Kraushaar]] ([[Benutzer Diskussion:Marcel Kraushaar|Diskussion]]) 15:01, 8. Apr. 2023 (CEST)
::Buchmann betonte: "Die Einleitung des Disziplinarverfahrens, alle fünf Erweiterungen und am Ende die vorläufige Dienstenthebung vom 31.3.2023 wurden von Landrat Matthias Jendricke (SPD) unterschrieben und sind damit mit seinem Namen verbunden." --[[Benutzer:Marcel Kraushaar|Marcel Kraushaar]] ([[Benutzer Diskussion:Marcel Kraushaar|Diskussion]]) 15:01, 8. Apr. 2023 (CEST)
:::Eine [https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=325864 Entgegnung] von Landrat Jendricke ließ nicht lange auf sich warten. Darin betonte er, dass eine so verkürzte Darstellung wie die von Buchmann nicht dazu geeignet sei, den komplexen Sachverhalt eines behördlichen Disziplinarverfahrens angemessen rechtlich zu würdigen.
:::Er sei in seiner Funktion als Behördenleiter gesetzlich dazu verpflichtet, Disziplinarverfahren gegen Oberbürgermeister oder Bürgermeister der Gemeinden im Kreisgebiet zu unterzeichnen. Dies erfolge generell, wenn ein Verdacht oder nachgewiesene Dienstvergehen vorliegen. Die Überprüfung der Sachverhalte werde von zuständigen Juristen der Kommunalaufsicht im Landratsamt vorgenommen, die sich gegebenenfalls mit übergeordneten Behörden abstimmen.
:::In Bezug auf Buchmanns Behauptung, der derzeitige Ermittlungsführer im Landratsamt sei kein Landesbeamter und sei erst 2022 von Jendricke berufen worden, wurde klargestellt, dass es ein vorgeschriebenes Verfahren zur Rekrutierung von Beamten aus den eigenen Mitarbeiterreihen im Landratsamt gibt. Nach ihrer Berufung unterstehen diese jedoch nicht mehr dem Landrat, sobald sie in der Kommunalaufsicht tätig sind.
:::Jendricke führte weiter aus, dass die stellvertretende Leiterin der Kommunalaufsicht zunächst das Disziplinarverfahren leitete, bevor im Herbst 2022 ein neuer Volljurist als Ermittlungsführer ernannt wurde, der auch zusätzliche Aufgaben der Kommunalaufsicht übernahm. Die damalige stellvertretende Leiterin war bis zum Ende ihrer Dienstzeit mit dem kommunalrechtlichen Beanstandungsverfahren in Bezug auf den Widerspruch des Herkulesmarktes und die damit verbundenen Stadtratsbeschlüsse befasst und hat gegenüber der Stadt Nordhausen abschließend entschieden. Eine Beteiligung an baurechtlichen Verfahrensschritten habe nicht vorgelegen.
:::Der 2020 von Oberbürgermeister Buchmann eingelegte baurechtliche Widerspruch wurde im 2022 vom Thüringer Landesverwaltungsamt beurteilt und zurückgewiesen. In diesem Zusammenhang sei das Landratsamt Nordhausen nicht die verantwortliche Behörde gewesen. --[[Benutzer:Marcel Kraushaar|Marcel Kraushaar]] ([[Benutzer Diskussion:Marcel Kraushaar|Diskussion]]) 22:10, 8. Apr. 2023 (CEST)
Bei der letzten Stadtratsitzung fragte die AfD, auf welcher Rechtsgrundlage die beiden städtischen Mitarbeiter beurlaubt/freigestellt wurden. Leider gab es darsuf keine Antwort, wohl such nicht im Hauptausschuss. Fraktionen der Grünen und der FDP haben nun einen Antrag eingereicht, um die Suspendierung und die Freistellungen in einem Ausschuss zu untersuchen.
FDP-Virsitzender Thume bezeichnete den Vorgang als ungewöhnlich und verwies darauf, dass die beiden Rathausmitarbeiter ohne aktenkundige Beratung mit dem Personalrat der Verwaltung von Bürgermeisterin Alexandra Rieger zeitweilig suspendiert wurden. Im Anschluss wurden Zimmer versiegelt und Datenträger sichergestellt.
Der zeitweilige Ausschuss soll nun dazu beitragen, die Vorkommnisse vom 31. März sowie deren Ursachen neutral und unparteiisch aufzuklären. --[[Benutzer:Marcel Kraushaar|Marcel Kraushaar]] ([[Benutzer Diskussion:Marcel Kraushaar|Diskussion]]) 16:20, 22. Apr. 2023 (CEST)
: Am 22. Mai 2023 wurde ein Antrag zur Aufhebung eines möglicherweise gesetzeswidrigen Beschlusses vom 31. März 2023 über die vorläufige Dienstenthebung von Kai Buchmann beim Landratsamt Nordhausen gestellt. Der Antrag basiert auf einer detaillierten Überprüfung der im ursprünglichen Beschluss erhobenen Vorwürfe, die eine umfassende Durchsicht eines mehrere hundert Seiten umfassenden Ermittlungsdossiers erforderte.
:Die Überprüfung zeigte Mängel in den Ermittlungen und der Auswertung der Beweismaterialien auf. Aussagen wurden aus dem Kontext gerissen, entlastende Beweise übersehen und Zitate von Buchmann wurden fehlerhaft wiedergegeben. Zudem wurden die zur Suspendierung erforderlichen Prognoseentscheidungen fehlerhaft getroffen.
:Die Disziplinarbehörde, in diesem Fall das Landratsamt Nordhausen, hat nun die Möglichkeit, den Beschluss zu überprüfen und eventuell zu korrigieren. Dies könnte ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Meiningen vermeiden.--[[Benutzer:Marcel Kraushaar|Marcel Kraushaar]] ([[Benutzer Diskussion:Marcel Kraushaar|Diskussion]]) 17:19, 25. Mai 2023 (CEST)

Aktuelle Version vom 25. Mai 2023, 16:19 Uhr

Die Suspendierung erfolgte im Rahmen eines laufenden Disziplinarverfahrens und soll mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Nordhausen abwenden. Das Disziplinarverfahren (Gründe sind nicht genau bekannt) gegen ihn läuft seit Frühjahr 2022 und untersucht verschiedene Sachverhalte. Die verschiedene Fraktionen des Nordhäuser Stadtrats - außer die Linken - äußerten sich zurückhaltend, wobei einige auf den kurzfristig geplanten Hauptausschuss oder Ältestenrat warten, um sich genauer informiert zu äußern. Die Vorgehensweise des Landratsamtes kann kritisiert werden, da es möglicherweise übereilt gehandelt hat, und sich auf "dünnen Eis" bewegt. Eine vorläufige Suspendierung sollte nur bei hinreichendem Verdacht auf Dienstvergehen erfolgen. Wenn die Vorwürfe gegen Buchmann später nicht bestätigt werden können, könnte die Maßnahme zum Bumerang werden und das Vertrauen in das Landratsamt sowie die politische Integrität des Landrats beschädigen.

Die vorläufige Suspendierung dhinterlässt vor dem Hintergrund der bevorstehenden Oberbürgermeisterwahl ein "Geschmäckle". Obwohl es derzeit lediglich einen Verdacht auf Pflichtverletzungen gegen den Oberbürgermeister gibt, sollten wir die Unschuldsvermutung nicht vergessen. Die Ermittlungen sind noch im Gange und das Verwaltungsgericht wird in Kürze von der Kommunalaufsicht eingeschaltet.

Das Disziplinarverfahren WIRD Auswirkungen auf den Wahlkampf haben. Es wäre naiv zu glauben, dass die Herausforderer des Amtsinhabers nicht versuchen werden, mögliche Verfehlungen für ihren eigenen Vorteil auszuschlachten. Doch sie sollten vorsichtig sein, denn diese Taktik kann sich leicht ins Gegenteil verkehren.

Die Grenze zwischen einer politischen "Intrige" und einer legitimen politischen Auseinandersetzung ist dünn. Dennoch ist es notwendig, den politischen Streit aufrechtzuerhalten - sowohl in Bezug auf die Inhalte als auch auf den Politikstil. Schließlich sollte der fähigste Kandidat gewinnen. Bis auf die CDU shaben die anderen Parteien noch keinen Kanidaten aufgestellt. Die SPD und AfD planen ihre Nominierung wohl im Mai, und bei den Linken (sowie FDP und Grünen) ist üebrhaupt nicht klar, ob sie jemanden stellen.

Einen faire und sachlichen Wahlkampf hat Nordhausen alle mal verdient... Jetzt erst recht, angesichts der laufenden Ermittlungen gegen den amtierenden Oberbürgermeister. Es ist entscheidend, dass wir uns auf die wirklichen politischen Herausforderungen konzentrieren und nicht zulassen, dass der Wahlkampf von Vorwürfen und Verdächtigungen überschattet wird. Nur so können wir sicherstellen, dass die besten Ideen und die fähigsten Kandidaten die Chance erhalten, Nordhausen erfolgreich in die Zukunft zu führen. --Marcel Kraushaar (Diskussion) 19:10, 31. Mär. 2023 (CEST) Ach ja: pikant ist auch die Tatsache, dass man pünktlich die Fotoreporter vor das Stadthaus bestellte. Wer hat da was im Landratsamt durchgestochen? --Marcel Kraushaar (Diskussion) 19:14, 31. Mär. 2023 (CEST)Beantworten

"Da sich die Dienstpflichtverletzungen von Kai Buchmann während des laufenden Disziplinarverfahrens fortlaufend neu ergeben haben, musste die Aufsichtsbehörde hier mit einer entschlossen Maßnahme reagieren, auch um somit mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Stadt Nordhausen abzuwenden.“Quelle: Artikel nnz-online,31.03.2023. Da greift nach meiner Meinung wohl der Sachverhalt "Gefahr im Verzug": Es muss unverzüglich gehandelt werden, um Schaden von der Stadt abzuwenden.Jost-Dieter Rudloff--Meyenburgstrasse (Diskussion) 21:55, 31. Mär. 2023 (CEST)Beantworten

Laut dem Thüringer Disziplinargesetz ist eine vorläufige Dienstenthebung möglich, was bedeutet, dass der Betroffene seinen Dienstposten verliert, jedoch nicht zwangsläufig das Amt als Bürgermeister. Entgegen manchen Behauptungen, zwar nicht hier aber an anderer Stelle, ist Kai Buchmann weiterhin OB von Nordhausen. Während der Suspendierung übernimmt die Erste Beigeordnete bzw. Bürgermeisterin Alexandra Rieger die Amtsgeschäfte.
In ähnlichen Fällen, wie in Halle (Saale) und Bad Lobenstein, wurden die suspendierten Bürgermeister weiterhin als Amtsinhaber geführt. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ist Buchmann im Amt, auch wenn er derzeit seine Amtsgeschäfte nicht ausüben kann.
Die vorläufige Dienstenthebung ist ein schwebendes Verfahren. Sollte das Disziplinarverfahren abgeschlossen werden und die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtskräftig beschlossen werden, würde der Betroffene seine Ansprüche auf Besoldung und Versorgung verlieren sowie die Befugnis, die Amtsbezeichnung und die damit verbundenen Titel zu führen. Bis zu einer solchen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Während der Suspendierung wird der Oberbürgermeister von einem Beigeordneten vertreten, der die Amtsgeschäfte stellvertretend übernimmt. Die Amtsenthebung und Dienstenthebung sind nicht identisch, da das Amt durch einen demokratischen Prozess verliehen wird, während der Status als Beamter durch das Beamtenrecht geregelt ist. --Barfüßer (Diskussion) 08:58, 2. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Stellungnahme von Kai Buchmann[Quelltext bearbeiten]

Kommentar von Kai Buchmann auf Facebook: Das Disziplinarverfahren begann nach Aussage Buchmanns aufgrund eines verspätet versandten Briefes im Zusammenhang mit der Diskussion um den Herkulesmarkt. Im Laufe der Zeit wurde das Verfahren fünfmal erweitert. Die letzten drei Erweiterungen erfolgten am 22. und 23. Februar 2023. Am 24. Februar 2023 erhielt Buchmann die Anhörung zur vorläufigen Dienstenthebung und sollte bis zum 2. März 2023 um 18.00 Uhr Stellung nehmen. Die vorläufige Amtsenthebung erfolgte knapp einen Monat später.

Das Landratsamt Nordhausen hat gegen Kai Buchmann, den Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen, aufgrund mehrerer Vorgänge ermittelt. Die Vorwürfe sind wie folgt aufgelistet:

  1. Verspätete Mitteilung an die Rechtsaufsicht und Missbilligung durch den Stadtrat im Zusammenhang mit dem Herkulesmarkt (17.05.2022).
  2. Führung eines Wortprotokolls (09.11.2022).
  3. Nichtumsetzung der Entscheidung der Kommunalaufsicht bezüglich des Herkulesmarkts (16.12.2022).
  4. Keine Information des Stadtrates über den Herkulesmarkt (16.12.2022).
  5. Äußerung des OB trotz Befangenheit im Zusammenhang mit dem Herkulesmarkt (16.12.2022).
  6. Verhalten gegenüber einem Stadtratsmitglied (22.02.2023).
  7. Befassung mit einem Vorgang zur Datenpannenmeldung trotz Befangenheit (23.02.2023).
  8. Unvollständigkeit der Akten zur Datenpannenmeldung (23.02.2023).
  9. Umgang mit einer Einzelverfügung zur Pressearbeit vom 30.02.2013 (23.02.2023).
  10. Unzulässige oder unzulängliche Pressearbeit im Urlaub oder bei krankheitsbedingter Abwesenheit des OB (23.02.2023).
  11. Verhalten des OB bei Urlaub der Bürgermesterin (23.02.2023).
  12. Umgang bezüglich des Geschäftsgangs des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Umwelt (23.02.2023).
  13. Erschwerte oder unzureichende Akteneinsicht und Aktenführung (23.02.2023).
  14. Mobbing und Verletzung der Fürsorgepflicht (23.02.2023).

Diese Vorwürfe führten zu verschiedenen Erweiterungen des Disziplinarverfahrens gegen Kai Buchmann. Am 31. März 2023 wurde Buchmann daraufhin vorläufig des Dienstes als Oberbürgermeister der Stadt Nordhausen enthoben. In seiner persönlichen Stellungnahme betont Buchmann, dass er sich keiner Verfehlungen bewusst sei, die eine solche Maßnahme rechtfertigen würden. Das Disziplinarverfahren wirft ihm keine persönliche Bereicherung oder finanziellen Schaden für die Stadt Nordhausen vor, und es laufen gegen ihn keine strafrechtlichen Ermittlungen wegen Korruption oder anderer schwerwiegender Delikte.

Laut Landratsamt Nordhausen war der letzte Vorwurf (Mobbing) entscheidend für die vorläufige Amtsenthebung. Buchmann sieht die Vorwürfe im Zusammenhang mit einer möglichen Schmutzkampagne und betont, dass er wegen der Durchsetzung geltenden Rechts und der Umsetzung von Dienstanweisungen zur Pressearbeit und zu Dienstreisen, die von Bürgermeisterin Alexandra Rieger (SPD) seit ihrem Amtsantritt am 11. Januar 2022 infrage gestellt wurden, seiner Dienstpflichten enthoben wurde.

Buchmann sieht in der von Landrat Matthias Jendricke (SPD) veranlassten Entscheidung zur vorläufigen Amtsenthebung keine stichhaltigen Anhaltspunkte und betont, dass es keine Gerichtsurteile oder ähnliches gegen ihn gibt. Er fühlt sich durch das Landratsamt Nordhausen vorverurteilt und vermutet einen Zusammenhang mit der anstehenden Oberbürgermeisterwahl im September. Buchmann glaubt, dass das Verfahren seine persönliche Reputation schädigen soll.

Die Frage, ob das Disziplinarverfahren einwandfrei ist, die vorgebrachten Behauptungen relevant sind und die Entscheidung des Landratsamts Nordhausen zur vorläufigen Dienstenthebung Bestand hat, wird nun ein Gericht klären müssen.

Er äußert seine Besorgnis über die Belastung der Mitarbeiter der Stadtverwaltung Nordhausen aufgrund der Ermittlungsmethoden des Landratsamts und der Bürgermeisterin Alexandra Rieger (SPD). Er bedauert, dass er den Kolleginnen und Kollegen in dieser schwierigen Situation im Rathaus nicht beistehen kann. --185.104.185.36 16:02, 4. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

In einem Facebook-Beitrag vom 8. April 2023 berichtete Kai Buchmann, dass die Kommunalaufsicht das Verfahren zur vorläufigen Dienstenthebung nicht unabhängig von Landrat Matthias Jendricke (SPD) geführt hat.
Buchmann sagte: "Das stimmt so nicht und ist ein weiterer Versuch, durch 'Framing' die wahren Schuldigen an dieser Schmutzkampagne medial reinzuwaschen." Der Stadtrat von Nordhausen hatte im April 2022 eine Missbilligung gegen Buchmann ausgesprochen, ohne jedoch ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Trotzdem wurde im Mai 2022 ein Disziplinarverfahren von Landrat Matthias Jendricke (SPD) eingeleitet.
Dieses Verfahren unterscheidet sich von dem gegen den ehemaligen Bürgermeister von Heringen, bei dem laut Medienberichten ein Landesbeamter des Fachbereichs Kommunalaufsicht die Ermittlungen führt. Der aktuelle Ermittlungsführer im Disziplinarverfahren gegen Buchmann wurde erst 2022 von Landrat Jendricke an diese Stelle gesetzt. Zuvor war er der Leiter des Fachbereichs Bau und Umwelt im Landratsamt und unterzeichnete unter anderem die Baugenehmigung für den Herkulesmarkt in Niedersachswerfen.
Gegen diese Baugenehmigung hatte die Stadt Nordhausen Widerspruch eingelegt, da sie der Meinung war, dass die Genehmigung rechtswidrig sei. Die Diskussion um den Herkulesmarkt führte zu einer Missbilligung des Stadtrates gegenüber Buchmann und zu vier der insgesamt 14 Vorwürfe im Disziplinarverfahren.
Buchmann betonte: "Die Einleitung des Disziplinarverfahrens, alle fünf Erweiterungen und am Ende die vorläufige Dienstenthebung vom 31.3.2023 wurden von Landrat Matthias Jendricke (SPD) unterschrieben und sind damit mit seinem Namen verbunden." --Marcel Kraushaar (Diskussion) 15:01, 8. Apr. 2023 (CEST)Beantworten
Eine Entgegnung von Landrat Jendricke ließ nicht lange auf sich warten. Darin betonte er, dass eine so verkürzte Darstellung wie die von Buchmann nicht dazu geeignet sei, den komplexen Sachverhalt eines behördlichen Disziplinarverfahrens angemessen rechtlich zu würdigen.
Er sei in seiner Funktion als Behördenleiter gesetzlich dazu verpflichtet, Disziplinarverfahren gegen Oberbürgermeister oder Bürgermeister der Gemeinden im Kreisgebiet zu unterzeichnen. Dies erfolge generell, wenn ein Verdacht oder nachgewiesene Dienstvergehen vorliegen. Die Überprüfung der Sachverhalte werde von zuständigen Juristen der Kommunalaufsicht im Landratsamt vorgenommen, die sich gegebenenfalls mit übergeordneten Behörden abstimmen.
In Bezug auf Buchmanns Behauptung, der derzeitige Ermittlungsführer im Landratsamt sei kein Landesbeamter und sei erst 2022 von Jendricke berufen worden, wurde klargestellt, dass es ein vorgeschriebenes Verfahren zur Rekrutierung von Beamten aus den eigenen Mitarbeiterreihen im Landratsamt gibt. Nach ihrer Berufung unterstehen diese jedoch nicht mehr dem Landrat, sobald sie in der Kommunalaufsicht tätig sind.
Jendricke führte weiter aus, dass die stellvertretende Leiterin der Kommunalaufsicht zunächst das Disziplinarverfahren leitete, bevor im Herbst 2022 ein neuer Volljurist als Ermittlungsführer ernannt wurde, der auch zusätzliche Aufgaben der Kommunalaufsicht übernahm. Die damalige stellvertretende Leiterin war bis zum Ende ihrer Dienstzeit mit dem kommunalrechtlichen Beanstandungsverfahren in Bezug auf den Widerspruch des Herkulesmarktes und die damit verbundenen Stadtratsbeschlüsse befasst und hat gegenüber der Stadt Nordhausen abschließend entschieden. Eine Beteiligung an baurechtlichen Verfahrensschritten habe nicht vorgelegen.
Der 2020 von Oberbürgermeister Buchmann eingelegte baurechtliche Widerspruch wurde im 2022 vom Thüringer Landesverwaltungsamt beurteilt und zurückgewiesen. In diesem Zusammenhang sei das Landratsamt Nordhausen nicht die verantwortliche Behörde gewesen. --Marcel Kraushaar (Diskussion) 22:10, 8. Apr. 2023 (CEST)Beantworten


Bei der letzten Stadtratsitzung fragte die AfD, auf welcher Rechtsgrundlage die beiden städtischen Mitarbeiter beurlaubt/freigestellt wurden. Leider gab es darsuf keine Antwort, wohl such nicht im Hauptausschuss. Fraktionen der Grünen und der FDP haben nun einen Antrag eingereicht, um die Suspendierung und die Freistellungen in einem Ausschuss zu untersuchen.

FDP-Virsitzender Thume bezeichnete den Vorgang als ungewöhnlich und verwies darauf, dass die beiden Rathausmitarbeiter ohne aktenkundige Beratung mit dem Personalrat der Verwaltung von Bürgermeisterin Alexandra Rieger zeitweilig suspendiert wurden. Im Anschluss wurden Zimmer versiegelt und Datenträger sichergestellt.

Der zeitweilige Ausschuss soll nun dazu beitragen, die Vorkommnisse vom 31. März sowie deren Ursachen neutral und unparteiisch aufzuklären. --Marcel Kraushaar (Diskussion) 16:20, 22. Apr. 2023 (CEST)Beantworten

Am 22. Mai 2023 wurde ein Antrag zur Aufhebung eines möglicherweise gesetzeswidrigen Beschlusses vom 31. März 2023 über die vorläufige Dienstenthebung von Kai Buchmann beim Landratsamt Nordhausen gestellt. Der Antrag basiert auf einer detaillierten Überprüfung der im ursprünglichen Beschluss erhobenen Vorwürfe, die eine umfassende Durchsicht eines mehrere hundert Seiten umfassenden Ermittlungsdossiers erforderte.
Die Überprüfung zeigte Mängel in den Ermittlungen und der Auswertung der Beweismaterialien auf. Aussagen wurden aus dem Kontext gerissen, entlastende Beweise übersehen und Zitate von Buchmann wurden fehlerhaft wiedergegeben. Zudem wurden die zur Suspendierung erforderlichen Prognoseentscheidungen fehlerhaft getroffen.
Die Disziplinarbehörde, in diesem Fall das Landratsamt Nordhausen, hat nun die Möglichkeit, den Beschluss zu überprüfen und eventuell zu korrigieren. Dies könnte ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Meiningen vermeiden.--Marcel Kraushaar (Diskussion) 17:19, 25. Mai 2023 (CEST)Beantworten