Zur älteren Geschichte des Dorfes Mauderode: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Ort Mauderode ist wie alle Rodeörter erst in der Zeit nach 850 erbaut worden. Ob vorher schon die alte Dinggerichtsstätte, ein mit einer mächtigen Linde bestandener und mit einem ringförmigen Graben umgebener Hügel vorhanden war, ist nicht festzustellen, aber wohl anzunehmen. Dieser Dinggerichtshügel wird jetzt „Tempel“ genannt, welcher Name auf seine ehemalige Bedeutung als Heiligthum, nämlich als Opfer- und Gerichtsplatz, in altheidnischer Zeit hindeuten wird. Neben demselben und zwar nördlich lag ehemals ein Ritterhof, noch jetzt der „alte Hof“ genannt; dieser war wohl der Anfang des jetzigen Dorfes, welches aus ihm und aus den Häusern der zu ihm gehörigen Leute bestand. An der Südwestseite des Gerichtshügels wurde die kleine Dorfkirche erbaut, welche wegen des nahen Gerichtsplatzes, auf dem losgesprochen oder gestraft wurde, den heiligen Petrus (mit dem Binde- und Löseschlüssel) als Schutzheiligen erhielt. Nicht mit völliger Sicherheit ist der Name des Edelings zu ermitteln, der sich mit seinen Hörigen am alten Gerichtshügel seßhaft niedergelassen, das Dorf gegründet und nach sich benannt und den umliegenden Wald durch Rodung zu Feld hat verwandelt lassen. Der Name des Ortsgründers wird „Madalwart“ (= Wart, Wärter des Madal, Males oder Gerichts?) und des  Orts ursprünglich „Madalwarterode“ gelautet haben, aus dem durch Zusammenziehung  die Form „Mowerterode“ entstanden ist, mit welcher Namensform der Ort erst 1233 in das Hellicht der urkundlich-beglaubigten Geschichte tritt. In diesem Jahre hatte der bisherige Pfarrer Volrad der Nordhäuser Frauenbergskirche, welcher Pfarrer zu Nohra geworden, einen Jahreszins von 6 Schillingen aus Mowerderode zu beziehen, welcher Zins nach seinem Ableben an das neuerrichtete Nordhäuser Frauenbergkloster fallen sollte. Nach dieser ersten urkundlichen Erwähnung des Dorfes vergehen 155 Jahre bis zu zweiten Erwähnung desselben im Jahre 1358, wo die Grafenbrüder Henrich, Dietrich und Ulrich von Honstein ihrem Familienkloster Ilfeld zur Besserung des Gottesdienstes in demselben Jahresfruchtzinsen (7 1/2  Marktscheffel, nämlich 2 Msch. Weizen, 2 Roggen und 3 ½ Hafer) von 4 Hufen altbaren Landes gelegen „in campis ville Mawerderode“ mit einem Hofe in demselben Dorfe und einer hinter dem Gottesacker gedachten Dorfes belegenen Wiese schenken, welches Alles bisher von den Grafen zu Lehen getragen hat Hermannus dictus de Mawerderode. Dieser Letztere war ein Glied des im Dorfe seßhaften und nach ihm sich nennenden Rittergeschlechtes; seine Lehnsherren sind die Grafen von Honstein. Das Dorf gehörte ursprünglich zur Grafschaft Clettenberg, welche seit 1230 und 1260 an die Honsteiner gekommen war. 1391 wird das Dorf „Mowerterode“ in einer Urkunde des Nordhäuser Barfüßerklosters erwähnt. Im 14. Jahrhundert erschienen die Herren v. Watterode als Besitzer des Dorfes Mauderode. 1422 erklären Abt und Convent des Klosters Ilfeld, daß sie für 20 Nordhäuser Mark dem gestrengen Hansen v. Watterode wiederkäuflich verkauft haben 2 Hufen zu Mawerderode, die früher in sein Vorwerk gehört haben und von seinem Voreltern an das Kloster Ilfeld gekommen sind. 1470 hat Friedrich v. Watterode „das dorff czu Mowerterode“ für 115 Gulden an Jan v. Bula verpfändet. Letzterer stiftet in jenem Jahre am 31. October mit Erlaubniß seines Bruders Hansens im Kloster Ilfeld für sich, seine Frau Mechtild und seine Familie ein Seelgedächtniß und schenkt dem Kloster Ilfeld dazu einen Jahreszins von 1 Schock Groschen, welches zu zahlen ist von „einem huße und hofe im dorffe czu Mowerterode, da inn wohnet Haus Friczchen.“ — Friedrich v. Watterode muß  das von ihm verpfändete Dorf bald wieder eingelöst haben, denn 1481 bekennt Abt Johannes v. Ilfeld, daß der gestrenge Friedrich v. Watterode der Nonne Katharine Smedes im Nordhäuser Altendorfskloster für 15 Schock Groschen Kapital verkauft hat einen Jahreszins von 1 Schock Groschen, welcher zu geben ist von 2 Hufen und 1 Wiese zu Mawerderode, welche der genannte Ritter vom Kloster Ilfeld zu Lehen hat. In den katholischen Archidiakonatsregistern des geistlichen Banners Berga superior wird als Pfarrkirchdorf aufgeführt 1495 Mauwride und 1506 Mowertherode. (Erst nach der Reformation wird das Pfarrkirchdorf Mauderode ein Filial von Gudersleben gewirden sein). 1503 genehmigte Heinr. V. Watterode als Erbherr und der Abt von Ilfeld als Lehnsherr, da0ß ein Einwohner zu Mauderode an den Pfarrer Martin Bößmann zu Ellrich für 8 Rheinische Gulden einen Jahreszins von ½ Marktscheffel Weizen verkaufen darf. Im Jahre 1534 schwebte ein vom Kloster Ilfeld gegen den Erb- und Gerichtsherrn des Dorfes Mauderode, Hansen v. Watterode, beim Cardinal und Erzbischof Albrecht von Mainz und Magdeburg angestrengter Proceß wegen schuldiger, nicht entrichteter Zinsen. Ueber diesen Streit wurde am 8. Mai 1534 zu Sachswerfen (Niedersachswerfen) wie folgt verhandelt: „Nachdem sich zwischen Abt Bernhardus und dem Kloster Ilfeld und Hansen v. Watterode Irrung um Hafergeld und Hühnerzinsen von etlichen Gütern zu Mawerderode und einem Ort Holzes daselbst erhoben haben, als ist solcher Streit durch den Amtmann Wolf Rabihl zu Stolberg, Heinrich v. Bülzingsleiben den Jungen, Heinrich Rosenberg (Kanzler des Grafen Ernst von Honstein) und Casper Mhelern dahin gütlich vertragen worden, daß dem Kloster Ilfeld die Zinsen von Hans v. Watterode ersetzt und weiter entrichtet werden sollen. Ferner soll Hans v. Watterode von seinem Ilfeldischen Zinsgute jährlich 3 Marktscheffel Hafer und 4 Hühner geben. Wegen des erkauften Gutes, welches 8 Marktscheffel und 10 Hühner zinset, soll weitere Erkundigung eingezogen werde und Hans v. W. an den Ausfall derselben gebunden sein. Ebenso soll es mit einem dritten Gute gehalten werden. Im Fall säumiger Zinszahlung wird dem Kloster Ilfeld die Zurücknahme des Güter gegen Erstattung des Kaufgeldes zugestanden. Den Ort Holzes, den Hans v. Watterode für den bisherigen Zins nicht behalten will, giebt er dem Abte zurück. Retardaten und Kosten sollen nach Ausspruch der Herren (Grafen) von Honsteyn und Stolberg von beiden Theilen bezahlt werden.“ Diese schiedsrichterliche Entscheid wurde vom Grafen Botho zu Stolberg (als Schutzherrn des Klosters Ilfeld) und vom Grafen Ernst v. Honstein (als Lehnsherrn des Dorfes Mauderode und des von Watterode) bestätigt. — Von denen von Watterode scheint nach einer Urkunde von 1512 das Kloster Ilfeld „der Herren Vorwerk oder der von Watterode Freyguth“ in Sundhausen erworben zu haben, welches vom Kloster I. an jednem Jahre an den vesten Hans v. Sunthausen als Erbzinsgut verkauft wurde.
Der Ort [[Mauderode]] ist wie alle Rodeörter erst in der Zeit nach 850 erbaut worden. Ob vorher schon die alte Dinggerichtsstätte, ein mit einer mächtigen Linde bestandener und mit einem ringförmigen Graben umgebener Hügel vorhanden war, ist nicht festzustellen, aber wohl anzunehmen. Dieser Dinggerichtshügel wird jetzt „Tempel“ genannt, welcher Name auf seine ehemalige Bedeutung als Heiligthum, nämlich als Opfer- und Gerichtsplatz, in altheidnischer Zeit hindeuten wird. Neben demselben und zwar nördlich lag ehemals ein Ritterhof, noch jetzt der „alte Hof“ genannt; dieser war wohl der Anfang des jetzigen Dorfes, welches aus ihm und aus den Häusern der zu ihm gehörigen Leute bestand. An der Südwestseite des Gerichtshügels wurde die kleine Dorfkirche erbaut, welche wegen des nahen Gerichtsplatzes, auf dem losgesprochen oder gestraft wurde, den heiligen Petrus (mit dem Binde- und Löseschlüssel) als Schutzheiligen erhielt. Nicht mit völliger Sicherheit ist der Name des Edelings zu ermitteln, der sich mit seinen Hörigen am alten Gerichtshügel seßhaft niedergelassen, das Dorf gegründet und nach sich benannt und den umliegenden Wald durch Rodung zu Feld hat verwandelt lassen. Der Name des Ortsgründers wird „Madalwart“ (= Wart, Wärter des Madal, Males oder Gerichts?) und des  Orts ursprünglich „Madalwarterode“ gelautet haben, aus dem durch Zusammenziehung  die Form „Mowerterode“ entstanden ist, mit welcher Namensform der Ort erst 1233 in das Hellicht der urkundlich-beglaubigten Geschichte tritt. In diesem Jahre hatte der bisherige Pfarrer Volrad der Nordhäuser Frauenbergskirche, welcher Pfarrer zu Nohra geworden, einen Jahreszins von 6 Schillingen aus Mowerderode zu beziehen, welcher Zins nach seinem Ableben an das neuerrichtete Nordhäuser Frauenbergkloster fallen sollte. Nach dieser ersten urkundlichen Erwähnung des Dorfes vergehen 155 Jahre bis zu zweiten Erwähnung desselben im Jahre 1358, wo die Grafenbrüder Henrich, Dietrich und Ulrich von Honstein ihrem Familienkloster Ilfeld zur Besserung des Gottesdienstes in demselben Jahresfruchtzinsen (7 1/2  Marktscheffel, nämlich 2 Msch. Weizen, 2 Roggen und 3 ½ Hafer) von 4 Hufen altbaren Landes gelegen „in campis ville Mawerderode“ mit einem Hofe in demselben Dorfe und einer hinter dem Gottesacker gedachten Dorfes belegenen Wiese schenken, welches Alles bisher von den Grafen zu Lehen getragen hat Hermannus dictus de Mawerderode. Dieser Letztere war ein Glied des im Dorfe seßhaften und nach ihm sich nennenden Rittergeschlechtes; seine Lehnsherren sind die Grafen von Honstein. Das Dorf gehörte ursprünglich zur Grafschaft Clettenberg, welche seit 1230 und 1260 an die Honsteiner gekommen war. 1391 wird das Dorf „Mowerterode“ in einer Urkunde des Nordhäuser Barfüßerklosters erwähnt. Im 14. Jahrhundert erschienen die Herren v. Watterode als Besitzer des Dorfes Mauderode. 1422 erklären Abt und Convent des Klosters Ilfeld, daß sie für 20 Nordhäuser Mark dem gestrengen Hansen v. Watterode wiederkäuflich verkauft haben 2 Hufen zu Mawerderode, die früher in sein Vorwerk gehört haben und von seinem Voreltern an das Kloster Ilfeld gekommen sind. 1470 hat Friedrich v. Watterode „das dorff czu Mowerterode“ für 115 Gulden an Jan v. Bula verpfändet. Letzterer stiftet in jenem Jahre am 31. October mit Erlaubniß seines Bruders Hansens im Kloster Ilfeld für sich, seine Frau Mechtild und seine Familie ein Seelgedächtniß und schenkt dem Kloster Ilfeld dazu einen Jahreszins von 1 Schock Groschen, welches zu zahlen ist von „einem huße und hofe im dorffe czu Mowerterode, da inn wohnet Haus Friczchen.“ — Friedrich v. Watterode muß  das von ihm verpfändete Dorf bald wieder eingelöst haben, denn 1481 bekennt Abt Johannes v. Ilfeld, daß der gestrenge Friedrich v. Watterode der Nonne Katharine Smedes im Nordhäuser Altendorfskloster für 15 Schock Groschen Kapital verkauft hat einen Jahreszins von 1 Schock Groschen, welcher zu geben ist von 2 Hufen und 1 Wiese zu Mawerderode, welche der genannte Ritter vom Kloster Ilfeld zu Lehen hat. In den katholischen Archidiakonatsregistern des geistlichen Banners Berga superior wird als Pfarrkirchdorf aufgeführt 1495 Mauwride und 1506 Mowertherode. (Erst nach der Reformation wird das Pfarrkirchdorf Mauderode ein Filial von Gudersleben gewirden sein). 1503 genehmigte Heinr. V. Watterode als Erbherr und der Abt von Ilfeld als Lehnsherr, da0ß ein Einwohner zu Mauderode an den Pfarrer Martin Bößmann zu Ellrich für 8 Rheinische Gulden einen Jahreszins von ½ Marktscheffel Weizen verkaufen darf. Im Jahre 1534 schwebte ein vom Kloster Ilfeld gegen den Erb- und Gerichtsherrn des Dorfes Mauderode, Hansen v. Watterode, beim Cardinal und Erzbischof Albrecht von Mainz und Magdeburg angestrengter Proceß wegen schuldiger, nicht entrichteter Zinsen. Ueber diesen Streit wurde am 8. Mai 1534 zu Sachswerfen (Niedersachswerfen) wie folgt verhandelt: „Nachdem sich zwischen Abt Bernhardus und dem Kloster Ilfeld und Hansen v. Watterode Irrung um Hafergeld und Hühnerzinsen von etlichen Gütern zu Mawerderode und einem Ort Holzes daselbst erhoben haben, als ist solcher Streit durch den Amtmann Wolf Rabihl zu Stolberg, Heinrich v. Bülzingsleiben den Jungen, Heinrich Rosenberg (Kanzler des Grafen Ernst von Honstein) und Casper Mhelern dahin gütlich vertragen worden, daß dem Kloster Ilfeld die Zinsen von Hans v. Watterode ersetzt und weiter entrichtet werden sollen. Ferner soll Hans v. Watterode von seinem Ilfeldischen Zinsgute jährlich 3 Marktscheffel Hafer und 4 Hühner geben. Wegen des erkauften Gutes, welches 8 Marktscheffel und 10 Hühner zinset, soll weitere Erkundigung eingezogen werde und Hans v. W. an den Ausfall derselben gebunden sein. Ebenso soll es mit einem dritten Gute gehalten werden. Im Fall säumiger Zinszahlung wird dem Kloster Ilfeld die Zurücknahme des Güter gegen Erstattung des Kaufgeldes zugestanden. Den Ort Holzes, den Hans v. Watterode für den bisherigen Zins nicht behalten will, giebt er dem Abte zurück. Retardaten und Kosten sollen nach Ausspruch der Herren (Grafen) von Honsteyn und Stolberg von beiden Theilen bezahlt werden.“ Diese schiedsrichterliche Entscheid wurde vom Grafen Botho zu Stolberg (als Schutzherrn des Klosters Ilfeld) und vom Grafen Ernst v. Honstein (als Lehnsherrn des Dorfes Mauderode und des von Watterode) bestätigt. — Von denen von Watterode scheint nach einer Urkunde von 1512 das Kloster Ilfeld „der Herren Vorwerk oder der von Watterode Freyguth“ in Sundhausen erworben zu haben, welches vom Kloster I. an jedem Jahre an den vesten Hans v. Sunthausen als Erbzinsgut verkauft wurde.


Wann die v. Watterode ihren Rittersitz in Mauderode verlassen haben oder wann sie auf demselben ausgestorben sind, ist nicht bekannt. Am Ende des 16. Jahrhunderts aber sitzen auf demselben schon Herren v. Wurmb und zwar bis 1609, wo Rittergut und Dorf Mauderode an die b. Byla überging. Im 30jährigen Kriege erhielt Mauderode eine neue Herrschaft und zwar wird als Erster des Geschlechts 1632 der Major Kaspar Trost mit seinen beiden Söhnen Christoph Ernst und Karl Dietrich genannt. Der Vater jenes Majors Kasper Trost soll Kornschreiber oder Rentmeister des Klosters Ilfeld gewesen sein und später das Rittergut Mauderode gekauft haben, welches ja, wie wir oben sahen, zum Theil Lehen und Erbzinsgut des Klosters Ilfeld gewesen ist. In der Zeit nach dem 30jährigen kriege war es allgemein Sitte, daß sich Kriegsleute, die mit dem im Kriege ersparten Solde oder mit den gemachten Beutepfennigen sich Rittergüter gekauft hatten, nach dem erkauften Rittergute nannten und sich das „von“ zulegten, ohne nobilitirt worden zu sein. Man war nämlich damals der Ansicht, da0 der Besitz eines Rittergutes ohne Weiteres den Adelsstand bedinge. So nennen sich denn auch seit 1672 die Glieder des auf dem Rittergut Mauderode seßhaften Geschlechts „Trost“ fortwährend „v. Mauderode“. Friedrich Wilhelm v. Mauderode, ein Glied dieses Geschlechtes „Trost“, wurde am 23. Dezember 1739 vom Rathe der Stadt Nordhausen zum Stadthauptmann angenommen, in welcher Bestallung ihm, als er am 3. Januar 1746 im Alter von 39 Jahren starb, sein Bruder Christian Ernst v. Mauderode (vorher Lieutenant und Hofjunker im Dienste des Herzogs von Sachsen-Eisenach) als „Kapitän“ am 14. Juni 1746 bis Herbst 1761 folgte. Das Geschlecht der „Troste v. Mauderode“ existiert noch heute, hat aber seinen Stammsitz Mauderode längst verlassen. Derselbe ist an die v. Birkefeld, dann seit 1717 an den Kriegsrath Werner und an die Familie Zangenmeister als Amtleute des Kronprinzen von Preußen und schließlich in diesem Jahrhundert in Privatbesitz übergegangen. Jetziger Besitzer ist Herr Oeconomierath Camillo Kleemann. Das heutige Gut ist nicht mehr der alte Rittersitz, der ist wüst, sondern es ist weiter westlich, vor dem Dorfe aufgebaut worden.
Wann die v. Watterode ihren Rittersitz in Mauderode verlassen haben oder wann sie auf demselben ausgestorben sind, ist nicht bekannt. Am Ende des 16. Jahrhunderts aber sitzen auf demselben schon Herren v. Wurmb und zwar bis 1609, wo Rittergut und Dorf Mauderode an die b. Byla überging. Im 30jährigen Kriege erhielt Mauderode eine neue Herrschaft und zwar wird als Erster des Geschlechts 1632 der Major Kaspar Trost mit seinen beiden Söhnen Christoph Ernst und Karl Dietrich genannt. Der Vater jenes Majors Kasper Trost soll Kornschreiber oder Rentmeister des Klosters Ilfeld gewesen sein und später das Rittergut Mauderode gekauft haben, welches ja, wie wir oben sahen, zum Theil Lehen und Erbzinsgut des Klosters Ilfeld gewesen ist. In der Zeit nach dem 30jährigen kriege war es allgemein Sitte, daß sich Kriegsleute, die mit dem im Kriege ersparten Solde oder mit den gemachten Beutepfennigen sich Rittergüter gekauft hatten, nach dem erkauften Rittergute nannten und sich das „von“ zulegten, ohne nobilitirt worden zu sein. Man war nämlich damals der Ansicht, da0 der Besitz eines Rittergutes ohne Weiteres den Adelsstand bedinge. So nennen sich denn auch seit 1672 die Glieder des auf dem Rittergut Mauderode seßhaften Geschlechts „Trost“ fortwährend „v. Mauderode“. Friedrich Wilhelm v. Mauderode, ein Glied dieses Geschlechtes „Trost“, wurde am 23. Dezember 1739 vom Rathe der Stadt Nordhausen zum Stadthauptmann angenommen, in welcher Bestallung ihm, als er am 3. Januar 1746 im Alter von 39 Jahren starb, sein Bruder Christian Ernst v. Mauderode (vorher Lieutenant und Hofjunker im Dienste des Herzogs von Sachsen-Eisenach) als „Kapitän“ am 14. Juni 1746 bis Herbst 1761 folgte. Das Geschlecht der „Troste v. Mauderode“ existiert noch heute, hat aber seinen Stammsitz Mauderode längst verlassen. Derselbe ist an die v. Birkefeld, dann seit 1717 an den Kriegsrath Werner und an die Familie Zangenmeister als Amtleute des Kronprinzen von Preußen und schließlich in diesem Jahrhundert in Privatbesitz übergegangen. Jetziger Besitzer ist Herr Oeconomierath Camillo Kleemann. Das heutige Gut ist nicht mehr der alte Rittersitz, der ist wüst, sondern es ist weiter westlich, vor dem Dorfe aufgebaut worden.


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Aktuelle Version vom 17. März 2022, 12:43 Uhr

Textdaten
Autor: Karl Meyer
Titel: Zur älteren Geschichte des Dorfes Mauderode
Untertitel:
aus: Aus der Heimath. Sonntagsblatt des Nordhäuser Courier, Nr. 19
Herausgeber:
Auflage:
Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1893
Verlag: Eberhardt
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Erscheinungsort: Nordhausen
Quelle: Scan
Kurzbeschreibung:
Digitalisat:
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Bild
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Zur älteren Geschichte des Dorfes Mauderode.
Von Karl Meyer — Nordhausen.
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Der Ort Mauderode ist wie alle Rodeörter erst in der Zeit nach 850 erbaut worden. Ob vorher schon die alte Dinggerichtsstätte, ein mit einer mächtigen Linde bestandener und mit einem ringförmigen Graben umgebener Hügel vorhanden war, ist nicht festzustellen, aber wohl anzunehmen. Dieser Dinggerichtshügel wird jetzt „Tempel“ genannt, welcher Name auf seine ehemalige Bedeutung als Heiligthum, nämlich als Opfer- und Gerichtsplatz, in altheidnischer Zeit hindeuten wird. Neben demselben und zwar nördlich lag ehemals ein Ritterhof, noch jetzt der „alte Hof“ genannt; dieser war wohl der Anfang des jetzigen Dorfes, welches aus ihm und aus den Häusern der zu ihm gehörigen Leute bestand. An der Südwestseite des Gerichtshügels wurde die kleine Dorfkirche erbaut, welche wegen des nahen Gerichtsplatzes, auf dem losgesprochen oder gestraft wurde, den heiligen Petrus (mit dem Binde- und Löseschlüssel) als Schutzheiligen erhielt. Nicht mit völliger Sicherheit ist der Name des Edelings zu ermitteln, der sich mit seinen Hörigen am alten Gerichtshügel seßhaft niedergelassen, das Dorf gegründet und nach sich benannt und den umliegenden Wald durch Rodung zu Feld hat verwandelt lassen. Der Name des Ortsgründers wird „Madalwart“ (= Wart, Wärter des Madal, Males oder Gerichts?) und des Orts ursprünglich „Madalwarterode“ gelautet haben, aus dem durch Zusammenziehung die Form „Mowerterode“ entstanden ist, mit welcher Namensform der Ort erst 1233 in das Hellicht der urkundlich-beglaubigten Geschichte tritt. In diesem Jahre hatte der bisherige Pfarrer Volrad der Nordhäuser Frauenbergskirche, welcher Pfarrer zu Nohra geworden, einen Jahreszins von 6 Schillingen aus Mowerderode zu beziehen, welcher Zins nach seinem Ableben an das neuerrichtete Nordhäuser Frauenbergkloster fallen sollte. Nach dieser ersten urkundlichen Erwähnung des Dorfes vergehen 155 Jahre bis zu zweiten Erwähnung desselben im Jahre 1358, wo die Grafenbrüder Henrich, Dietrich und Ulrich von Honstein ihrem Familienkloster Ilfeld zur Besserung des Gottesdienstes in demselben Jahresfruchtzinsen (7 1/2 Marktscheffel, nämlich 2 Msch. Weizen, 2 Roggen und 3 ½ Hafer) von 4 Hufen altbaren Landes gelegen „in campis ville Mawerderode“ mit einem Hofe in demselben Dorfe und einer hinter dem Gottesacker gedachten Dorfes belegenen Wiese schenken, welches Alles bisher von den Grafen zu Lehen getragen hat Hermannus dictus de Mawerderode. Dieser Letztere war ein Glied des im Dorfe seßhaften und nach ihm sich nennenden Rittergeschlechtes; seine Lehnsherren sind die Grafen von Honstein. Das Dorf gehörte ursprünglich zur Grafschaft Clettenberg, welche seit 1230 und 1260 an die Honsteiner gekommen war. 1391 wird das Dorf „Mowerterode“ in einer Urkunde des Nordhäuser Barfüßerklosters erwähnt. Im 14. Jahrhundert erschienen die Herren v. Watterode als Besitzer des Dorfes Mauderode. 1422 erklären Abt und Convent des Klosters Ilfeld, daß sie für 20 Nordhäuser Mark dem gestrengen Hansen v. Watterode wiederkäuflich verkauft haben 2 Hufen zu Mawerderode, die früher in sein Vorwerk gehört haben und von seinem Voreltern an das Kloster Ilfeld gekommen sind. 1470 hat Friedrich v. Watterode „das dorff czu Mowerterode“ für 115 Gulden an Jan v. Bula verpfändet. Letzterer stiftet in jenem Jahre am 31. October mit Erlaubniß seines Bruders Hansens im Kloster Ilfeld für sich, seine Frau Mechtild und seine Familie ein Seelgedächtniß und schenkt dem Kloster Ilfeld dazu einen Jahreszins von 1 Schock Groschen, welches zu zahlen ist von „einem huße und hofe im dorffe czu Mowerterode, da inn wohnet Haus Friczchen.“ — Friedrich v. Watterode muß das von ihm verpfändete Dorf bald wieder eingelöst haben, denn 1481 bekennt Abt Johannes v. Ilfeld, daß der gestrenge Friedrich v. Watterode der Nonne Katharine Smedes im Nordhäuser Altendorfskloster für 15 Schock Groschen Kapital verkauft hat einen Jahreszins von 1 Schock Groschen, welcher zu geben ist von 2 Hufen und 1 Wiese zu Mawerderode, welche der genannte Ritter vom Kloster Ilfeld zu Lehen hat. In den katholischen Archidiakonatsregistern des geistlichen Banners Berga superior wird als Pfarrkirchdorf aufgeführt 1495 Mauwride und 1506 Mowertherode. (Erst nach der Reformation wird das Pfarrkirchdorf Mauderode ein Filial von Gudersleben gewirden sein). 1503 genehmigte Heinr. V. Watterode als Erbherr und der Abt von Ilfeld als Lehnsherr, da0ß ein Einwohner zu Mauderode an den Pfarrer Martin Bößmann zu Ellrich für 8 Rheinische Gulden einen Jahreszins von ½ Marktscheffel Weizen verkaufen darf. Im Jahre 1534 schwebte ein vom Kloster Ilfeld gegen den Erb- und Gerichtsherrn des Dorfes Mauderode, Hansen v. Watterode, beim Cardinal und Erzbischof Albrecht von Mainz und Magdeburg angestrengter Proceß wegen schuldiger, nicht entrichteter Zinsen. Ueber diesen Streit wurde am 8. Mai 1534 zu Sachswerfen (Niedersachswerfen) wie folgt verhandelt: „Nachdem sich zwischen Abt Bernhardus und dem Kloster Ilfeld und Hansen v. Watterode Irrung um Hafergeld und Hühnerzinsen von etlichen Gütern zu Mawerderode und einem Ort Holzes daselbst erhoben haben, als ist solcher Streit durch den Amtmann Wolf Rabihl zu Stolberg, Heinrich v. Bülzingsleiben den Jungen, Heinrich Rosenberg (Kanzler des Grafen Ernst von Honstein) und Casper Mhelern dahin gütlich vertragen worden, daß dem Kloster Ilfeld die Zinsen von Hans v. Watterode ersetzt und weiter entrichtet werden sollen. Ferner soll Hans v. Watterode von seinem Ilfeldischen Zinsgute jährlich 3 Marktscheffel Hafer und 4 Hühner geben. Wegen des erkauften Gutes, welches 8 Marktscheffel und 10 Hühner zinset, soll weitere Erkundigung eingezogen werde und Hans v. W. an den Ausfall derselben gebunden sein. Ebenso soll es mit einem dritten Gute gehalten werden. Im Fall säumiger Zinszahlung wird dem Kloster Ilfeld die Zurücknahme des Güter gegen Erstattung des Kaufgeldes zugestanden. Den Ort Holzes, den Hans v. Watterode für den bisherigen Zins nicht behalten will, giebt er dem Abte zurück. Retardaten und Kosten sollen nach Ausspruch der Herren (Grafen) von Honsteyn und Stolberg von beiden Theilen bezahlt werden.“ Diese schiedsrichterliche Entscheid wurde vom Grafen Botho zu Stolberg (als Schutzherrn des Klosters Ilfeld) und vom Grafen Ernst v. Honstein (als Lehnsherrn des Dorfes Mauderode und des von Watterode) bestätigt. — Von denen von Watterode scheint nach einer Urkunde von 1512 das Kloster Ilfeld „der Herren Vorwerk oder der von Watterode Freyguth“ in Sundhausen erworben zu haben, welches vom Kloster I. an jedem Jahre an den vesten Hans v. Sunthausen als Erbzinsgut verkauft wurde.

Wann die v. Watterode ihren Rittersitz in Mauderode verlassen haben oder wann sie auf demselben ausgestorben sind, ist nicht bekannt. Am Ende des 16. Jahrhunderts aber sitzen auf demselben schon Herren v. Wurmb und zwar bis 1609, wo Rittergut und Dorf Mauderode an die b. Byla überging. Im 30jährigen Kriege erhielt Mauderode eine neue Herrschaft und zwar wird als Erster des Geschlechts 1632 der Major Kaspar Trost mit seinen beiden Söhnen Christoph Ernst und Karl Dietrich genannt. Der Vater jenes Majors Kasper Trost soll Kornschreiber oder Rentmeister des Klosters Ilfeld gewesen sein und später das Rittergut Mauderode gekauft haben, welches ja, wie wir oben sahen, zum Theil Lehen und Erbzinsgut des Klosters Ilfeld gewesen ist. In der Zeit nach dem 30jährigen kriege war es allgemein Sitte, daß sich Kriegsleute, die mit dem im Kriege ersparten Solde oder mit den gemachten Beutepfennigen sich Rittergüter gekauft hatten, nach dem erkauften Rittergute nannten und sich das „von“ zulegten, ohne nobilitirt worden zu sein. Man war nämlich damals der Ansicht, da0 der Besitz eines Rittergutes ohne Weiteres den Adelsstand bedinge. So nennen sich denn auch seit 1672 die Glieder des auf dem Rittergut Mauderode seßhaften Geschlechts „Trost“ fortwährend „v. Mauderode“. Friedrich Wilhelm v. Mauderode, ein Glied dieses Geschlechtes „Trost“, wurde am 23. Dezember 1739 vom Rathe der Stadt Nordhausen zum Stadthauptmann angenommen, in welcher Bestallung ihm, als er am 3. Januar 1746 im Alter von 39 Jahren starb, sein Bruder Christian Ernst v. Mauderode (vorher Lieutenant und Hofjunker im Dienste des Herzogs von Sachsen-Eisenach) als „Kapitän“ am 14. Juni 1746 bis Herbst 1761 folgte. Das Geschlecht der „Troste v. Mauderode“ existiert noch heute, hat aber seinen Stammsitz Mauderode längst verlassen. Derselbe ist an die v. Birkefeld, dann seit 1717 an den Kriegsrath Werner und an die Familie Zangenmeister als Amtleute des Kronprinzen von Preußen und schließlich in diesem Jahrhundert in Privatbesitz übergegangen. Jetziger Besitzer ist Herr Oeconomierath Camillo Kleemann. Das heutige Gut ist nicht mehr der alte Rittersitz, der ist wüst, sondern es ist weiter westlich, vor dem Dorfe aufgebaut worden.

Empfohlene Zitierweise:

Karl Meyer: Zur älteren Geschichte des Dorfes Mauderode. Aus: Aus der Heimath. Sonntagsblatt des Nordhäuser Courier, Nr. 19, 1893., Seite 3. Digitale Volltext-Ausgabe in NordhausenWiki, URL: https://nordhausen-wiki.de/index.php?title=Zur_%C3%A4lteren_Geschichte_des_Dorfes_Mauderode&oldid=29030 (Version vom 17.03.2022)