Siebengemeindewald: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Siebengemeindewald''' im Südharz ist ein Waldgebiet, das sich über eine Fläche von | Der '''Siebengemeindewald''' im Südharz ist ein Waldgebiet, das sich über eine Fläche von 1125 Hektar erstreckt und seit über 700 Jahren als Genossenschaft existiert. Sieben Gemeinden grenzen an den Wald: [[Görsbach]] in Thüringen und Berga, Bösenrode, Uftrungen, Thürungen, Rosperwenda und Schwenda in Sachsen-Anhalt. 1341 heißt der Wald noch „Das Holz all der Dörffer gemeyne“ und ab 1703 „Gemeindewald“. | ||
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[[ | [[Datei:Siebengemeindewald - Gedenkstätte für Berthold Maus.jpg|mini|Gedenkstätte für Berthold Maus, der am 18. November 1888 von Wilderern ermordet wurde]] | ||
Der Wald gehört zu einer Waldgenossenschaft, die auf mittelalterlichem Recht basiert und deren Mitglieder exklusiven Zugang zum Gebiet haben. Dies wurde erstmals in einer Urkunde aus dem Jahr 1341 festgehalten, die besagte, dass Bewohner der genannten Orte den Wald nutzen dürfen. Seitdem hat sich das Recht zur Nutzung des Forstes über die Jahrhunderte hinweg weiterentwickelt und ist in einer Liste aus dem Jahr 1868 endgültig festgelegt worden. Die Liste definiert, wer Waldgenosse ist und legt die Anzahl der ideellen Waldanteile fest, die auf die Mitglieder verteilt wurden. Es gibt insgesamt 951 Anteile. | Der Wald gehört zu einer Waldgenossenschaft, die auf mittelalterlichem Recht basiert und deren Mitglieder exklusiven Zugang zum Gebiet haben. Dies wurde erstmals in einer Urkunde aus dem Jahr 1341 festgehalten, die besagte, dass Bewohner der genannten Orte den Wald nutzen dürfen. Seitdem hat sich das Recht zur Nutzung des Forstes über die Jahrhunderte hinweg weiterentwickelt und ist in einer Liste aus dem Jahr 1868 endgültig festgelegt worden. Die Liste definiert, wer Waldgenosse ist und legt die Anzahl der ideellen Waldanteile fest, die auf die Mitglieder verteilt wurden. Es gibt insgesamt 951 Anteile. | ||
Der Waldbestand in der Siebengemeinde besteht hauptsächlich aus Buschholz und ist kein Hochwald. Regelmäßig wird ein Teil des Waldes, genannt „Hauung“, abgeholzt und unter den beteiligten Dörfern verteilt. Der Wald ist in insgesamt zwölf Parteien unterteilt, früher möglicherweise in noch mehr. Es wird vermutet, dass auch die inzwischen verschwundenen Dörfer Altendorf und Bernecke bei Uftrungen, [[Timmenrode]], Vorrieth und Liebez bei Görsbach, sowie Tütchenwenden bei Bösenroda Holz aus dem Siebengemeindewald bezogen haben. | |||
Obwohl der Siebengemeindewald seit mindestens 700 Jahren existiert, ist er noch immer ein lebendiges Relikt aus der Vergangenheit und wird von der Genossenschaft aktiv genutzt und gepflegt. Die Gemeinschaft setzt sich aus den Bewohnern der sieben Gemeinden zusammen und trägt dazu bei, den Wald zu erhalten und zu schützen. Sie ist für die Planung und Durchführung von Forstwirtschaftsmaßnahmen, die Erhaltung von Waldwegen und die Überwachung des Waldes verantwortlich. Der Siebengemeindewald ist somit nicht nur ein wichtiger Teil der Geschichte und Kultur des Südharz, sondern auch ein lebendiger und aktiver Wald, der von der Mitgliedern gepflegt wird. | Obwohl der Siebengemeindewald seit mindestens 700 Jahren existiert, ist er noch immer ein lebendiges Relikt aus der Vergangenheit und wird von der Genossenschaft aktiv genutzt und gepflegt. Die Gemeinschaft setzt sich aus den Bewohnern der sieben Gemeinden zusammen und trägt dazu bei, den Wald zu erhalten und zu schützen. Sie ist für die Planung und Durchführung von Forstwirtschaftsmaßnahmen, die Erhaltung von Waldwegen und die Überwachung des Waldes verantwortlich. Der Siebengemeindewald ist somit nicht nur ein wichtiger Teil der Geschichte und Kultur des Südharz, sondern auch ein lebendiger und aktiver Wald, der von der Mitgliedern gepflegt wird. | ||
Die Waldgenossen dürfen | [[Datei:Siebengemeindewald (15) Ausblick zum Stausee.jpg|thumb|Im Wald mit Blick zum Stausee]] | ||
Die Waldgenossen dürfen ihre Anteile nicht verkaufen, da sie auf ewig an den Boden gebunden sind; sie werden vererbt oder übertragen, wenn ein Grundstück verkauft wird. Dies bedeutet, dass man bei Grundstückskauf automatisch Waldgenosse wird und das Recht zur Nutzung des Forstes erhält. Wer jedoch das Grundstück verkauft, verliert auch den Zugang. Dieses Recht, das auf uralten Prinzipien beruht, diente ursprünglich dazu, den Zugang zu Holz, einem wichtigen Rohstoff in der mittelalterlichen Gesellschaft, zu regeln. | |||
Das Waldhaus, in dem der Waldförster wohnt, befindet sich mitten in dem 4500 Morgen großen Wald. Jedes Jahr findet in Berga die Verlosung des Waldholzes statt. Dabei wird jeder beteiligten Gemeinde ihr „Schlag“ zugewiesen. Dieser Schlag enthält Heckenwellen, die in langen Reihen zu 30 Stück aufgestapelt sind. Jeder Haufen trägt eine Nummer und jedes Haus in den beteiligten Gemeinden hat Anrecht auf eine bestimmte Anzahl von Schock Waldholz, meist zwischen 1 und 4, manche Schulen und Pfarrhäuser erhielten sogar bis zu 12 Schock. Insgesamt werden 1600 Schock zur Verteilung angeboten. Wenn jemand in einem der zum Siebengemeindewald gehörenden Dörfer ein neues Haus baut, hat er kein Anrecht auf Waldholz. Das Holz wird zwar unentgeltlich zur Verfügung gestellt, aber der Empfänger muss Hauerlohn und Abzählegeld bezahlen. | |||
[[Datei:Siebengemeindewald (16) Lichtung mit Roten Fingerhut.jpg|thumb|Lichtung]] | |||
Die Waldgenossenschaft des Siebengemeindewalds wurde von den Grafen von Honstein und später von Stolberg ins Leben gerufen, die ihren Untertanen die private Nutzung des Holzes gestatteten. Heute müssen die Bewohner der sieben Gemeinden jedoch eine geringe Gebühr für die Nutzung des Waldes bezahlen. Die Waldgenossenschaft ist für die Planung und Durchführung von Forstwirtschaftsmaßnahmen, die Erhaltung von Waldwegen und die Überwachung des Waldes verantwortlich und trägt somit zur Pflege und Erhaltung des Siebengemeindewalds bei. | |||
Heute nutzen noch rund zehn Prozent der Grundstücksbesitzer den Wald. | |||
== Sage == | |||
[[Datei:Siebengemeindewald - Gedenkstätte für Hermann Kirchner.jpg|thumb|Gedenkstätte für Waldwärter Hermann Kirchner, gefallen am 25. August 1915 in Russland]] | |||
Eine Sage erzählt, dass der große Wald seinen Ursprung in einem verirrten jungen Grafen von Stolberg hat, dessen Eltern in großer Sorge um ihn waren und die Einwohner aller umliegenden Orte aufriefen, ihn zu suchen. Fast alle Orte der Umgegend beteiligten sich, nur Rottleberode nicht, da dort gerade Kirmes gefeiert wurde. Schließlich fand eine Frau aus Schwenda den verirrten Knaben im Wald. Aus Dankbarkeit schenkte der Graf von Stolberg den Gemeinden, die sich an der Suche beteiligt hatten, so viel Wald, wie die Finderin an einem Tag umgehen konnte. | |||
Die | Die historische Erklärung für den Wald führt ihn auf eine altgermanische Markgenossenschaft (Allod) zurück. Als Deutschland später in „Zente“ und „Gaue“ eingeteilt wurde, wurden viele der alten Markgenossenschaften beibehalten. Die Orte, die Anteil am Siebengemeindewald haben, gehörten zum „unteren Zent“ und bildeten zusammen mit dem Siebengemeindewald die Westgrenze (Krummschlachtstal). Rottleberode gehörte hingegen zum „mittleren Zent“, weshalb es kein Waldholz aus dem Siebengemeindewald bezieht. | ||
== Literatur == | |||
* R. Hennig: ''[[Heimatbilder_aus_dem_Kreise_Sangerhausen_und_seinen_Randgebieten#Der_Siebengemeindewald|Der Siebengemeindewald]]''. In: ''Heimatbilder aus dem Kreise Sangerhausen und seinen Randgebieten'', 1929. | |||
== Externe Verweise == | == Externe Verweise == | ||
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[[Kategorie:Waldgebiet]] | [[Kategorie:Waldgebiet]] |
Aktuelle Version vom 11. Juni 2024, 05:39 Uhr
Der Siebengemeindewald im Südharz ist ein Waldgebiet, das sich über eine Fläche von 1125 Hektar erstreckt und seit über 700 Jahren als Genossenschaft existiert. Sieben Gemeinden grenzen an den Wald: Görsbach in Thüringen und Berga, Bösenrode, Uftrungen, Thürungen, Rosperwenda und Schwenda in Sachsen-Anhalt. 1341 heißt der Wald noch „Das Holz all der Dörffer gemeyne“ und ab 1703 „Gemeindewald“.
Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Der Wald gehört zu einer Waldgenossenschaft, die auf mittelalterlichem Recht basiert und deren Mitglieder exklusiven Zugang zum Gebiet haben. Dies wurde erstmals in einer Urkunde aus dem Jahr 1341 festgehalten, die besagte, dass Bewohner der genannten Orte den Wald nutzen dürfen. Seitdem hat sich das Recht zur Nutzung des Forstes über die Jahrhunderte hinweg weiterentwickelt und ist in einer Liste aus dem Jahr 1868 endgültig festgelegt worden. Die Liste definiert, wer Waldgenosse ist und legt die Anzahl der ideellen Waldanteile fest, die auf die Mitglieder verteilt wurden. Es gibt insgesamt 951 Anteile.
Der Waldbestand in der Siebengemeinde besteht hauptsächlich aus Buschholz und ist kein Hochwald. Regelmäßig wird ein Teil des Waldes, genannt „Hauung“, abgeholzt und unter den beteiligten Dörfern verteilt. Der Wald ist in insgesamt zwölf Parteien unterteilt, früher möglicherweise in noch mehr. Es wird vermutet, dass auch die inzwischen verschwundenen Dörfer Altendorf und Bernecke bei Uftrungen, Timmenrode, Vorrieth und Liebez bei Görsbach, sowie Tütchenwenden bei Bösenroda Holz aus dem Siebengemeindewald bezogen haben.
Obwohl der Siebengemeindewald seit mindestens 700 Jahren existiert, ist er noch immer ein lebendiges Relikt aus der Vergangenheit und wird von der Genossenschaft aktiv genutzt und gepflegt. Die Gemeinschaft setzt sich aus den Bewohnern der sieben Gemeinden zusammen und trägt dazu bei, den Wald zu erhalten und zu schützen. Sie ist für die Planung und Durchführung von Forstwirtschaftsmaßnahmen, die Erhaltung von Waldwegen und die Überwachung des Waldes verantwortlich. Der Siebengemeindewald ist somit nicht nur ein wichtiger Teil der Geschichte und Kultur des Südharz, sondern auch ein lebendiger und aktiver Wald, der von der Mitgliedern gepflegt wird.
Die Waldgenossen dürfen ihre Anteile nicht verkaufen, da sie auf ewig an den Boden gebunden sind; sie werden vererbt oder übertragen, wenn ein Grundstück verkauft wird. Dies bedeutet, dass man bei Grundstückskauf automatisch Waldgenosse wird und das Recht zur Nutzung des Forstes erhält. Wer jedoch das Grundstück verkauft, verliert auch den Zugang. Dieses Recht, das auf uralten Prinzipien beruht, diente ursprünglich dazu, den Zugang zu Holz, einem wichtigen Rohstoff in der mittelalterlichen Gesellschaft, zu regeln.
Das Waldhaus, in dem der Waldförster wohnt, befindet sich mitten in dem 4500 Morgen großen Wald. Jedes Jahr findet in Berga die Verlosung des Waldholzes statt. Dabei wird jeder beteiligten Gemeinde ihr „Schlag“ zugewiesen. Dieser Schlag enthält Heckenwellen, die in langen Reihen zu 30 Stück aufgestapelt sind. Jeder Haufen trägt eine Nummer und jedes Haus in den beteiligten Gemeinden hat Anrecht auf eine bestimmte Anzahl von Schock Waldholz, meist zwischen 1 und 4, manche Schulen und Pfarrhäuser erhielten sogar bis zu 12 Schock. Insgesamt werden 1600 Schock zur Verteilung angeboten. Wenn jemand in einem der zum Siebengemeindewald gehörenden Dörfer ein neues Haus baut, hat er kein Anrecht auf Waldholz. Das Holz wird zwar unentgeltlich zur Verfügung gestellt, aber der Empfänger muss Hauerlohn und Abzählegeld bezahlen.
Die Waldgenossenschaft des Siebengemeindewalds wurde von den Grafen von Honstein und später von Stolberg ins Leben gerufen, die ihren Untertanen die private Nutzung des Holzes gestatteten. Heute müssen die Bewohner der sieben Gemeinden jedoch eine geringe Gebühr für die Nutzung des Waldes bezahlen. Die Waldgenossenschaft ist für die Planung und Durchführung von Forstwirtschaftsmaßnahmen, die Erhaltung von Waldwegen und die Überwachung des Waldes verantwortlich und trägt somit zur Pflege und Erhaltung des Siebengemeindewalds bei.
Heute nutzen noch rund zehn Prozent der Grundstücksbesitzer den Wald.
Sage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Eine Sage erzählt, dass der große Wald seinen Ursprung in einem verirrten jungen Grafen von Stolberg hat, dessen Eltern in großer Sorge um ihn waren und die Einwohner aller umliegenden Orte aufriefen, ihn zu suchen. Fast alle Orte der Umgegend beteiligten sich, nur Rottleberode nicht, da dort gerade Kirmes gefeiert wurde. Schließlich fand eine Frau aus Schwenda den verirrten Knaben im Wald. Aus Dankbarkeit schenkte der Graf von Stolberg den Gemeinden, die sich an der Suche beteiligt hatten, so viel Wald, wie die Finderin an einem Tag umgehen konnte.
Die historische Erklärung für den Wald führt ihn auf eine altgermanische Markgenossenschaft (Allod) zurück. Als Deutschland später in „Zente“ und „Gaue“ eingeteilt wurde, wurden viele der alten Markgenossenschaften beibehalten. Die Orte, die Anteil am Siebengemeindewald haben, gehörten zum „unteren Zent“ und bildeten zusammen mit dem Siebengemeindewald die Westgrenze (Krummschlachtstal). Rottleberode gehörte hingegen zum „mittleren Zent“, weshalb es kein Waldholz aus dem Siebengemeindewald bezieht.
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- R. Hennig: Der Siebengemeindewald. In: Heimatbilder aus dem Kreise Sangerhausen und seinen Randgebieten, 1929.