Bürger-Eyd. Daß ich dem Teutschen Reiche, hiesiger Stadt Nordhausen und denen Bürgern darinnen, getreu und gewehr seyn will ...: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 5. März 2021, 12:19 Uhr
Bürger-Eyd.
Daß ich dem Teutschen Reiche, hiesiger Stadt Nordhausen und denen Bürgern darinnen, getreu und gewehr seyn will, als ein geschworner Bürger zu rechte seyn soll, daß ich auch will anmelden und ansagen, was ich zu rechte anmelden soll, und verschweigen, was ich zu rechte verschweigen soll, und da ich Klage-Sachen allhier habe, oder ins künftige bekomme, daß ich solche Nirgend anders Klagen suchen oder ausführen will, als vor E. HochEdl. Rathe dieser Stadt Nordhausen, und mir an gleich und Recht will genügen lassen, das schwöre ich, so wahr als mir Gott helffe. |