Bearbeiten von „Alexandra Rieger“
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Rieger fiel krankheitsbedingt mehrere Monate als Bürgermeisterin aus und nahm im Februar 2024 die Arbeit wieder auf. Am 14. Mai 2024 gab sie bekannt, dass innerhalb des Rathauses drei Strafverfahren gegen sie angestrengt wurden, die die Staatsanwaltschaft einstellte.<ref>{{Internetquelle | autor =Angelo Glashagel | url =https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=346553 | titel =Es ist kein guter Wille zu sehen | werk =nnz-online | hrsg = | datum =14. Mai 2024 | seiten = | zugriff =14. Mai 2024 | zitat = | format = | sprache = | kommentar = }}</ref> Die Verfahren umfassten unterschiedliche Vorwürfe; das erste bezog sich auf die Beurlaubung zweier Rathausmitarbeiter, die Rieger auf Weisung der Rechtsaufsicht veranlasste. Das zweite Verfahren drehte sich um die Rücknahme von Bußgeldern, die während Bauarbeiten verhängt wurden, was als Verwaltungsentscheidung innerhalb des Opportunitätsprinzips fiel. Das dritte und schwerwiegendste Verfahren betraf eine Gebührenreduzierung für eine Veranstaltung, die der Bürgermeisterin ebenfalls als Ermessensentscheidung zugestanden wurde. Alle drei Fälle wurden ohne weiteres gerichtliches Vorgehen abgeschlossen. | Rieger fiel krankheitsbedingt mehrere Monate als Bürgermeisterin aus und nahm im Februar 2024 die Arbeit wieder auf. Am 14. Mai 2024 gab sie bekannt, dass innerhalb des Rathauses drei Strafverfahren gegen sie angestrengt wurden, die die Staatsanwaltschaft einstellte.<ref>{{Internetquelle | autor =Angelo Glashagel | url =https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=346553 | titel =Es ist kein guter Wille zu sehen | werk =nnz-online | hrsg = | datum =14. Mai 2024 | seiten = | zugriff =14. Mai 2024 | zitat = | format = | sprache = | kommentar = }}</ref> Die Verfahren umfassten unterschiedliche Vorwürfe; das erste bezog sich auf die Beurlaubung zweier Rathausmitarbeiter, die Rieger auf Weisung der Rechtsaufsicht veranlasste. Das zweite Verfahren drehte sich um die Rücknahme von Bußgeldern, die während Bauarbeiten verhängt wurden, was als Verwaltungsentscheidung innerhalb des Opportunitätsprinzips fiel. Das dritte und schwerwiegendste Verfahren betraf eine Gebührenreduzierung für eine Veranstaltung, die der Bürgermeisterin ebenfalls als Ermessensentscheidung zugestanden wurde. Alle drei Fälle wurden ohne weiteres gerichtliches Vorgehen abgeschlossen. | ||
Neben den Strafverfahren gibt es auch ein schwebendes Disziplinarverfahren gegen Rieger. Die Ermittlungen dazu werden von Jutta Krauth, der Amtsvorgängerin Riegers, geleitet. | Neben den Strafverfahren gibt es auch ein schwebendes Disziplinarverfahren gegen Rieger. Die Ermittlungen dazu werden von Jutta Krauth, der Amtsvorgängerin Riegers, geleitet. | ||
Seit ihrer Amtseinführung sei Rieger nach eigener Aussage wiederholt auf rathausinternen Widerstand gestoßen. | Seit ihrer Amtseinführung sei Rieger nach eigener Aussage wiederholt auf rathausinternen Widerstand gestoßen. | ||
== Einzelnachweise == | == Einzelnachweise == |