Bearbeiten von „Alexandra Rieger“
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Mit der vorläufigen Dienstenthebung von Oberbürgermeister [[Kai Buchmann]] übernahm Rieger von April bis August 2023 die Amtsgeschäfte. | Mit der vorläufigen Dienstenthebung von Oberbürgermeister [[Kai Buchmann]] übernahm Rieger von April bis August 2023 die Amtsgeschäfte. | ||
Im Juni 2023 wurde sie von ihrer Partei zur Kandidaten zur [[Oberbürgermeisterwahl Nordhausen 2023|Oberbürgermeisterwahl]] im September nominiert | Im Juni 2023 wurde sie von ihrer Partei zur Kandidaten zur [[Oberbürgermeisterwahl Nordhausen 2023|Oberbürgermeisterwahl]] im September nominiert. | ||
Rieger fiel krankheitsbedingt mehrere Monate als Bürgermeisterin aus und nahm im Februar 2024 die Arbeit wieder auf. Am 14. Mai 2024 gab sie bekannt, dass innerhalb des Rathauses drei Strafverfahren gegen sie angestrengt wurden, die die Staatsanwaltschaft einstellte.<ref>{{Internetquelle | autor =Angelo Glashagel | url =https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=346553 | titel =Es ist kein guter Wille zu sehen | werk =nnz-online | hrsg = | datum =14. Mai 2024 | seiten = | zugriff =14. Mai 2024 | zitat = | format = | sprache = | kommentar = }}</ref> Die Verfahren umfassten unterschiedliche Vorwürfe; das erste bezog sich auf die Beurlaubung zweier Rathausmitarbeiter, die Rieger auf Weisung der Rechtsaufsicht veranlasste. Das zweite Verfahren drehte sich um die Rücknahme von Bußgeldern, die während Bauarbeiten verhängt wurden, was als Verwaltungsentscheidung innerhalb des Opportunitätsprinzips fiel. Das dritte und schwerwiegendste Verfahren betraf eine Gebührenreduzierung für eine Veranstaltung, die der Bürgermeisterin ebenfalls als Ermessensentscheidung zugestanden wurde. Alle drei Fälle wurden ohne weiteres gerichtliches Vorgehen abgeschlossen. | Rieger fiel krankheitsbedingt mehrere Monate als Bürgermeisterin aus und nahm im Februar 2024 die Arbeit wieder auf. Am 14. Mai 2024 gab sie bekannt, dass innerhalb des Rathauses drei Strafverfahren gegen sie angestrengt wurden, die die Staatsanwaltschaft einstellte.<ref>{{Internetquelle | autor =Angelo Glashagel | url =https://www.nnz-online.de/news/news_lang.php?ArtNr=346553 | titel =Es ist kein guter Wille zu sehen | werk =nnz-online | hrsg = | datum =14. Mai 2024 | seiten = | zugriff =14. Mai 2024 | zitat = | format = | sprache = | kommentar = }}</ref> Die Verfahren umfassten unterschiedliche Vorwürfe; das erste bezog sich auf die Beurlaubung zweier Rathausmitarbeiter, die Rieger auf Weisung der Rechtsaufsicht veranlasste. Das zweite Verfahren drehte sich um die Rücknahme von Bußgeldern, die während Bauarbeiten verhängt wurden, was als Verwaltungsentscheidung innerhalb des Opportunitätsprinzips fiel. Das dritte und schwerwiegendste Verfahren betraf eine Gebührenreduzierung für eine Veranstaltung, die der Bürgermeisterin ebenfalls als Ermessensentscheidung zugestanden wurde. Alle drei Fälle wurden ohne weiteres gerichtliches Vorgehen abgeschlossen. |