Diskussion:Topographia Superioris Saxoniae (Sachsen): Nordhausen
Diese Reichsstadt, deren monatlicher einfacher Beitrag zur Römerfahrt von Wehnerus in observat. Practicis, Lit. M. p. 494, im Jahr 1615 auf 120 fl. festgesetzt wurde, gehört sonst zum Niedersächsischen Kreis. Da sie jedoch noch zu Thüringen gezählt wird, weil sie an den Grenzen dieses Landes liegt, gegen den Harz, der die Thüringer von den Sachsen trennt, und diese Stadt auch unter dem Kursächsischen Schutz steht, wollen wir hier auch kurz über sie sprechen. Die Stadt hat ihren Namen von dem Lager, weil sie in nördlicher Richtung von den Thüringern liegt. Sie gehört auch zum Hanseatischen Bund und ist der Augsburger Religion zugetan. Einige wollen, dass Kaiser Theodosius II. diese Stadt entweder gegründet oder zumindest mit Freiheiten ausgestattet habe, aber dagegen ist Dresserus, der ihren Gründer König Merwigen oder Meroveum aus Frankreich macht. Über einem Tor hier stehen jedoch mit goldenen Buchstaben diese Worte: Anno Domini 410, Theodosius II., edler Spanier, römischer Kaiser, gründete im vierten Jahr seiner Herrschaft diese Stadt, ausgestattet mit Freiheiten und kaiserlichen Waffen. Über dem Ratssaal wird gelesen, wie Peccenstein part. 3. Th. Sax. bezeugt:
Die noble Wut der Löwen weiß, den Besiegten zu schonen: Auch du, wer immer in der Welt regierst, ahme das nach.
Hier gibt es eine Reichsvogtei, aber der Rat hat alle Macht über die Bürger und alle Akte des meri et mixti Imperii, et simplicis iurisdictionis: Sie halten ihr Recht, ihr Gericht, Knechte, Stockmeister und Scharfrichter, etc. Wenn die Sache zum Urteil und zur Vollstreckung mit dem Beklagten abgeschlossen ist, wird sie den Grafen von Hohenstein zugeschrieben und gebeten, den Richter von Clettenberg zu schicken und das Halsgericht abhalten zu lassen. Dann hält der gesandte Richter das Gericht, und ihm werden zwei Schöffen, die Ratsmitglieder sind, zur Seite gestellt, die das Urteil fällen und aussprechen, etc. Und gleich darauf wird vom Gericht an den Rat appelliert, wie oben erwähnt Wehnerus. V. Vogtey, p. 654, und Limnaeus lib. 7. de Iure publico c. 37. num. 5. schreiben. Das Schultheißenamt hier ist des Kurfürsten von Sachsen, als Landgrafen in Thüringen, der bannet sein Gericht auch, wegen des Reichs, der Stadt Nordhausen, und des Landgrafen in Thüringen: Die Scabini sind Ratsmitglieder, fällen das Urteil, der Rat spricht, und dennoch geht die Appellation an den Rat und vom Rat ohne Mittel an das Kaiserliche Kammergericht. Siehe dazu die oben erwähnten Autoren. Darunter besagter Limnaeus lib. 4. c. 8. num. 78, dass dieser Stadt der Herr Kurfürst und die Herzöge von Sachsen Schutzherren seien, auch schreibt er. Die Luft hier ist sehr gesund und gut; das Land herum fruchtbar: es gibt schöne Gärten und reizvolles Gehölz dort. Daher sind auch einige Reichstage und ein Turnier von Landgraf Heinrich aus Thüringen und Markgraf zu Meißen, genannt der Durchlauchtige, acht Tage lang hier in einem schönen, großen und zierlichen Garten, an dem Ort, wo jetzt vor dem Bielenthor die Gärten und Weinberge liegen, abgehalten worden: davon sind die lateinischen Verse des Lotichius und des Georgius Fabricius bekannt; und von diesem Turnier haben Cyriacus Spangenberg in der Mansfeldischen Chronik, Kap. 268, Albinus in der Meißnischen Landchronik, Tit. 15, Fol. 195, und in der Bergchronik, Tit. 2, f. 17, besagter Limnaeus lib. 6. de Iure publ. c. 5. num. 127, und li. 7. c. 37. n. 4, Crusius lib. 1. Annal. Suev. part. 3. cap. 4, und viele andere mehr geschrieben.
Es stand dort ein Baum mit goldenen und silbernen Blättern, von dem man demjenigen, der seine Lanzen gegen seinen Gegner gebrochen und dennoch beide sitzen geblieben ist, ein silbernes Blatt, wenn aber der Gegner aus dem Sattel gebracht wurde, ein goldenes Blatt verehrt hat: obwohl der erwähnte Spangenberg, von hier gebürtig, schreibt, dass die Blätter alle von Silber und eines Teils vergoldet und die Äpfel ganz golden gewesen seien, und dass demjenigen, der den anderen herabgestochen hat, ein goldenes Blatt oder Apfel gegeben worden sei. Es sind dort viele Zelte aufgerichtet gewesen, und es wurde bei den großen Unkosten nichts gespart. Und dies soll im Jahr 1265 geschehen sein.
Es sind auch andere bemerkenswerte Dinge in Nordhausen geschehen, die von Historikern aufgezeichnet wurden; von diesen berichtet Werdenhagen part. 3. Rer. Hanseat. cap. 6 aus Crantzius und Nicolao Reusnero, der in seinem Büchlein von den Reichsstädten diese Stadt gut beschreibt und unter anderem sagt, dass das Wasser Zorge oder Zorgenga dort fließe, das später in den Helm falle, und Nordhausen gleichsam Aquilonis domus, das heißt die nördliche Grenze des Thüringer Landes sei; dort beginne das sehr reizvolle Tal, das sie Gulden Aue nennen, das gleichsam ein Mark und Schmerz des ganzen Deutschlands sei.
In der Nacht des Jahres 1612, am 21. August, brannte Nordhausen fast ganz ab. Während des nächsten Kriegswesens litt sie auch viel und tat dem kaiserlichen Volk, sowohl nach als vor dem Prager Friedensschluss, so viel Gutes wie möglich. Im April 1639 jedoch nahm die Stadt aufgrund des Anmarschs der schwedischen Truppen eine Besatzung von Herzog Georg von Lüneburg zur ihrer Verteidigung auf. Deshalb reichte sie 1640 auf dem Reichstag in Regensburg eine Entschuldigungsschrift ein, die in Tom. 4 des Theatri Europaei fol. 347 und folgenden zu lesen ist. Später kamen wieder Kaiserliche in die Stadt, weshalb der schwedische General von Königsmarck im August 1642 sie im Sturm eroberte und den Oberst Columbo samt seinen Offizieren gefangen nahm.