Vorlage:Bild-PD-alt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus NordhausenWiki
K (1 Version)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
<onlyinclude><div id="Vorlage_Bild-PD-alt">
<div id="Vorlage_Bild-PD-alt">
{| {{Lizenzdesign2}}
{| {{Lizenzdesign2}}
| [[Datei:PD-icon.svg|alt=|link=|55px]]
| [[Datei:PD-icon.svg|alt=|link=|55px]]
| Die [[Regelschutzfrist|Schutzdauer]] für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, des österreichischen und des schweizerischen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher '''[[Gemeinfreiheit|gemeinfrei]]'''.
| Die Schutzdauer für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, des österreichischen und des schweizerischen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher '''gemeinfrei'''.
| [[Datei:German-Language-Flag.svg|alt=|link=|55px]]
| [[Datei:German-Language-Flag.svg|alt=|link=|55px]]
|-
|-
| valign="middle" |
| valign="middle" |
|Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als [[Lichtbildwerk]] nötige [[Schöpfungshöhe]], noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (<small>vgl. BGH GRUR 90, 669 – Bibelreproduktion</small>) auf, um in Deutschland Leistungsschutz als [[Lichtbild]] genießen zu können.
|Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerk nötige Schöpfungshöhe, noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (<small>vgl. BGH GRUR 90, 669 – Bibelreproduktion</small>) auf, um in Deutschland Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können.
|}
|}
</div>{{#ifeq:{{lc:{{{Commons|}}}}}|ja||<center>Wegen [[Wikipedia:Bildrechte#Probleme mit der Gemeinfreiheit in den USA|URAA-Problematik]] ([[Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Commons-Transfer/Archiv/2012#Tausende Commons-Dateien von Löschung bedroht (Golan v. Holder, Entscheidung des US Supreme Court) - URAA|Disk.]]) vorerst:</center> {{NoCommons}}}}<includeonly>{{#ifeq:{{NAMESPACE}}|{{ns:6}}|
[[Kategorie:Datei:Public Domain (alt)|{{PAGENAME}}]]
}}</includeonly></onlyinclude>
{{Dokumentation}}

Aktuelle Version vom 5. November 2015, 16:54 Uhr

Die Schutzdauer für das von dieser Datei gezeigte Werk ist nach den Maßstäben des deutschen, des österreichischen und des schweizerischen Urheberrechts abgelaufen. Es ist daher gemeinfrei.
Liegt eine triviale Wiedergabe vor, so erreicht diese weder die für einen urheberrechtlichen Schutz als Lichtbildwerk nötige Schöpfungshöhe, noch weist sie ein „Mindestmaß an persönlicher Leistung“ (vgl. BGH GRUR 90, 669 – Bibelreproduktion) auf, um in Deutschland Leistungsschutz als Lichtbild genießen zu können.