NordhausenWiki:Urheberrecht: Unterschied zwischen den Versionen

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Alle Texte, die auf Archiv Nordhausen veröffentlicht werden, sind entweder gemeinfrei oder werden unter der [[Archiv Nordhausen:GNU Free Documentation License|GNU Free Documentation License]] (GFDL) oder einer anderen freien Lizenz veröffentlicht. Siehe [[Archiv Nordhausen:Lizenzbestimmungen]].
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Grundsätzlich erfolgt die Veröffentlichung durch den Benutzer, der den entsprechenden Text hier einstellt. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung muß der Benutzer damit rechnen, dass er dafür haftet. Da angenommen wird, daß der Großteil der Benutzer bei archiv-nordhausen.org aus Deutschland kommt, gilt als Grundlage das deutsche Urheberrecht. Die nachfolgenden Punkte sollen klären, welche Werke aus rechtlicher Sicht hier veröffentlicht werden können und welche nicht.
Grundsätzlich erfolgt die Veröffentlichung durch den Benutzer, der den entsprechenden Text hier einstellt. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung muß der Benutzer damit rechnen, dass er dafür haftet. Da angenommen wird, daß der Großteil der Benutzer bei archiv-nordhausen.org aus Deutschland kommt, gilt als Grundlage das deutsche Urheberrecht. Die nachfolgenden Punkte sollen klären, welche Werke aus rechtlicher Sicht hier veröffentlicht werden können und welche nicht.

Version vom 15. Dezember 2012, 12:12 Uhr

Kürzel: AN:UR

Alle Texte, die auf NordhausenWiki veröffentlicht werden, sind entweder gemeinfrei oder werden unter der GNU Free Documentation License (GFDL) oder einer anderen freien Lizenz veröffentlicht. Siehe NordhausenWiki:Lizenzbestimmungen.

Grundsätzlich erfolgt die Veröffentlichung durch den Benutzer, der den entsprechenden Text hier einstellt. Im Falle einer Urheberrechtsverletzung muß der Benutzer damit rechnen, dass er dafür haftet. Da angenommen wird, daß der Großteil der Benutzer bei archiv-nordhausen.org aus Deutschland kommt, gilt als Grundlage das deutsche Urheberrecht. Die nachfolgenden Punkte sollen klären, welche Werke aus rechtlicher Sicht hier veröffentlicht werden können und welche nicht.

Urheberrechte

Grundsatz: Werke von Autoren, die seit mindestens 70 Jahren verstorben sind, können hier veröffentlicht werden (§ 64 UrhG - Regelschutzfrist in der EU). Ist ein Autor z. B. im Laufe des Jahres 1939 verstorben, sind seine Werke ab dem 1. Januar 2010 frei.