Badestube Johannistreppe
Die Bastube an der Johannistreppe in Nordhausen, in zeitgenössischen Quellen auch als „Badestube Unter den Weiden“ bezeichnet, wurde erstmals urkundlich im Jahr 1159 erwähnt. Dies ist der früheste schriftliche Beleg für das Bestehen einer öffentlichen Badestube in der Stadt Nordhausen.
Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Im 16. Jahrhundert befand sich die Badestube über einen längeren Zeitraum im Besitz der Familie Stolberg. Cersten Stolberg erwarb sie 1539 gemeinsam mit seiner Ehefrau. Noch 1559 wurde er in diesem Zusammenhang als Eigentümer genannt. Allerdings kaufte Cersten Stolberg nachweislich 1544 auch schon eine weitere Badestube in der Stadt, die in der Nähe der Kutteltreppe lag. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Stolberg zeitweilig zwei Badestuben parallel betrieb und die Gesamtzahl öffentlicher Badeeinrichtungen in Nordhausen im 16. Jahrhundert fünf betrug.
Die Badestube an der Johannistreppe grenzte unmittelbar an das städtische Frauenhaus, das 1559 ebenfalls Cersten Stolberg gehörte. Nach dessen eigener Aussage wurde das Bordell zu diesem Zeitpunkt aber nicht mehr als solches genutzt.
Als letzter namentlich bekannter Besitzer und Betreiber der Badestube ist der Bader Johann Christoph Tabbert überliefert. Tabbert amtierte seit 1723 als Innungsmeister der Nordhäuser Bader. 1742 veräußerte er die Badestube an der Johannistreppe. Die mit dem Betrieb verbundene Badergerechtigkeit übertrug er auf eine Badestube unter der Wassertreppe, die anschließend noch bis 1801 existierte.
Die im Volksmund auch „Schindertreppe“ genannte Johannistreppe war spätestens seit dem Mittelalter der Wohn- und Amtssitz der Nordhäuser Scharfrichter. Diese waren in späteren Jahrhunderten auch als Abdecker tätig. Dass sich Badestuben und Hinrichtungsstätten bzw. Scharfrichtereien oftmals in räumlicher Nähe zueinander befanden, entsprach dem seinerzeit üblichen Muster.
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Antonia Jäger: Pocken, Pest und Pillen. Petersberg: Michael Imhof Verlag, 2022. S. 99.