Friedrich Wilhelm Löbnitz
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Friedrich Wilhelm Löbnitz (geb. 12. August 1815 in Naumburg a. S.; gest. 1. August 1889 in Nordhausen) war Justizrat, langjähriger Stadtverordneter und Stadtverordnetenvorsteher.
Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Löbnitz war Sohn eines Rauchwarenhändlers (Pelzhändler) in Naumburg und besuchte das dortige Domgymnasium. Ursprünglich wollte er Medizin in Halle studieren, entschied sich jedoch für die Juristerei. Nach dem Studium wurde er 1838 zum Auskultator (Gerichtsreferendar) am Gericht in Naumburg berufen. Von dort wurde er später als Kreisrichter nach Osterwieck geschickt, woselbst er sich dann nach Niederlegung seines Amtes als Rechtsanwalt niederließ.
1854 ging er nach Nordhausen und gehörte vom 2. Januar 1871 bis zu seinem Tode der Stadtverordnetenversammlung an.
Friedrich Wilhelm Löbnitz galt als angesehener Bürger der Stadt, war Vorsteher der Nordhäuser Stadtverordnetenversammlung und Ehrenpräsident des liberalen Wahlvereins. Am 9. November 1888 beging er sein 50jähriges Amtsjubiläum.
Löbnitz war verheiratet und hatte Kinder.
Ehrungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Das Grabmal des wurde auf Kosten der Stadt auf dem Zentralfriedhof an der Leimbacher Straße errichtet. Nach der Einebnung des Friedhofs befand sich die Grabplatte am Kunsthaus Meyenburg. Heute ist sie im Garten der Flohburg aufgestellt.
Nach ihm wurde die Löbnitzstraße am August-Bebel-Platz benannt.
Zitate[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Nachruf. Am 1. August, 1/2 9 Uhr Vormittags verschied der Stadtverordneten-Vorsteher, Königliche Justizrath Friedrich Wilhelm Löbnitz nach längerem Leiden im 74. Lebensjahre. Der Entschlafene gehörte dem Stadtverordneten-Kollegium, in welchem er das Amt des Vorsitzenden seit 12 Jahren bekleidet hat, seit dem 2. Januar 1871 ununterbrochen an. Getragen von dem Vertrauen seiner Kollegen und der gesammten Bürgerschaft, hat er bis zuletzt unermüdlich und mit seltener Pflichttreue seines schwierigen und arbeitsvollen Amtes gewaltet und sich durch seine unserem Gemeinwesen gewidmete opferfreudige und uneigennützige Thätigkeit, durch die schlichte Würde seines persönlichen Auftretens in den Herzen Aller, die ihm amtlich oder persönlich näher zu treten Gelegenheit gehabt haben, ein bleibendes, ehrenvolles Andenken gesichert. Trauernd stehen seine Mitarbeiter mit der gesammten Bürgerschaft an dem Sarge eines der besten Bürger dieser Stadt und legen auf das Grab des Entschlafenen voll Liebe und Dankbarkeit die Bürgerkrone als Lohn der Ehrenhaftigkeit, Mannhaftigkeit und Treue. Friede seiner Asche! Nordhausen, den 2. August 1889. |
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— Der Magistrat und die Stadtverordneten-Versammlung der Stadt Nordhausen. |
(Das Leichenbegräbnis) des verstorbenen Herrn Justizrath Löbnitz am vorigen Sonnabend Nachmittags 5 Uhr gestaltete sich zu einer der großartigsten öffentlichen Kundgebungen, die Nordhausen je erlebt hat. Selbst für den oberflächlichen Beobachter machte sich dabei erkennbar, daß hier ein Mann zu seiner letzten Ruhestätte begleitet wurde, dem jeder Bürger unserer Stadt sich nahe verbunden fühlte, dem das Grabes-Ehrengeleit zu geben für die Gesammtheit der Bürgerschaft derart Herzenssache war, daß Diejenigen, die etwa durch Berufsgeschäfte oder sonstige unabweisliche Pflichten verhindert waren, sich persönlich dem Leichenzuge anzuschließen, es sich dennoch angelegen sein ließen, die Gunst eines Fensters oder einer Straßenkreuzung in Anspruch zu nehmen, um auch ihrerseits wenigstens durch einen Blick auf den imposanten Zug dem allverehrten Volksmanne einen herzlichen Abschiedsgruß zu Theil werden lassen. Unter den unzähligen Blumenspendern, welche in unendlicher Mannigfaltigkeit, aber in durchgängig kunst- und prachtvollster Ausführung ihre Gaben am Sarge des theueren Todten niedergelegt hatten, sind in erster Linie hervorzuheben; die Beamten des Königlichen Landgerichts und der Amtsgerichte, der Magistrat und die Stadtverordneten, der liberale Wahlverein („zum Andenken an seinen unvergeßlichen Ehrenvorsitzenden, Herrn Justizrath Löbnitz der liberale Wahlverein zu Nordhausen“), das Bureaupersonal des Verstorbenen u. s. w. u. s. w. Der Leichenzug selbst war folgendermaßen zusammengesetzt: vor dem Sarge das Stadtmusikcorps, die Feuerwehr, die Gesangs- und anderen Vereine mit ihren Fahnen; unmittelbar hinter dem Sarge die nächsten Leidtragenden, die Geistlichkeit, die Beamten des Königlichen Landgerichts und der Amtsgerichte, der Magistrat und die Stadtverordneten, die Mitglieder des liberalen Wahlvereins, denen sich die sonstige leidtragende Bürgerschaft anschloß. Der die sterbliche Hülle des Heimgegangenen bergende Sarg war mit Flora’s Kindern derartig besäet, daß er buchstäblich dem Auge nicht sichtbar blieb; trotzdem mußten zahlreiche Kränze noch neben- und hinterher getragen werden: sicherlich ein mehr als vollgültiger Beweis von der unbegrenzten Liebe und Verehrung, die der Dahingeschiedene in allen Kreisen genossen hatte. Während vor dem Trauerhause der Zug sich ordnete, ertönte die Trauermusik der Stadtcapelle. Sodann geleitete das Gefolge den Sarg unter fortgesetzten Trauermärschen über den Kornmarkt durch die Töpfer- und Gartenstraße nach dem Centralfriedhofe, wo am Eingänge die Feuerwehr Aufstellung genommen hatte und den Zug vorbei passieren ließ. Am Grabe begann die Einsegnungsfeierlichkeit mit dem Vortrage des Chorals „Jesus, meine Zuversicht“ seitens des hiesigen Lehrergesangvereins. Daran schloß sich die Leichenpredigt des Herrn Pastors Schatte von der St. Petrikirche. In herzlicher, treffender schlichter Weise zeichnete der Geistliche das Charakterbild des Entschlafenen. |
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— Lokal-Nachrichten. Nordhausen, 5. August. |
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- zusammengestellt von Heidelore Kneffel: Ein verdienstvoller Nordhäuser Bürger - Friedrich Wilhelm Löbnitz. In: Jahrbuch des Landkreises Nordhausen 1995, S. 91 ff.