Polizei-Obdachlosenheim Nordhausen

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Das Polizei-Obdachlosenheim Nordhausen, offiziell als Polizei-Obdachlosenanstalt bezeichnet, war eine während der Zeit des Nationalsozialismus errichtete Einrichtung zur Unterbringung von als „asozial“ klassifizierten Personen in Nordhausen. Die Anlage wurde 1937 am nordwestlichen Stadtrand von Nordhausen in einer ehemaligen Lehmgrube am Hüpedenweg 2 erbaut und bestand aus drei Wohnblöcken sowie zwei Torhäusern.

Geschichte

Die Errichtung der Anstalt erfolgte vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Bevölkerungspolitik, die neben rassistischer Verfolgung auch eine soziale Segregation der Bevölkerung vorsah. Menschen, die als „asozial“ oder „gemeinschaftsfremd“ galten, sollten aus der "Volksgemeinschaft" ausgeschlossen werden.

Die ersten Pläne für die Errichtung von 30 Behelfswohnungen wurden am 28. Juni 1937 vorgelegt. Oberbürgermeister Johannes Meister stellte am 9. Juli einen Antrag auf ein Reichsdarlehen für den Bau. Als Begründung wurde zunächst die Notwendigkeit genannt, Familien unterzubringen, die durch Sanierungsmaßnahmen in der Altstadt ihre Wohnungen verloren hatten.

Im August 1937 wurden die Pläne in der Öffentlichkeit als Obdachlosensiedlung vorgestellt. Am 3. September 1937 wurde der Antrag auf 40 Behelfswohnungen erweitert, mit der Begründung, dass die bestehenden Obdachlosen-Baracken am Rasen für militärische Zwecke benötigt würden.

Der Bau orientierte sich laut zeitgenössischen Berichten an ähnlichen Einrichtungen in Bremen und Heidelberg, legte jedoch einen stärkeren Fokus auf den polizeilichen Aspekt. Die Anlage wurde mit einem Drahtzaun umgeben und enthielt auch eine Schutzhaftzelle.

Nach 1945 wurde die Anlage für verschiedene Zwecke genutzt; heute existieren nur noch die Torhäuser.

Struktur und Nutzung

Die Anlage bestand aus:

  • Drei Wohnblöcken für die Unterbringung der Bewohner
  • Zwei Torhäusern, eines für eine Fürsorgerin und eines für einen Polizisten
  • Einem umgebenden Drahtzaun
  • Einer Schutzhaftzelle

Ende 1937 wurde die Fertigstellung der Anlage gemeldet. Ab 1938 wurden Familien und Einzelpersonen, die in zu räumenden städtischen Obdachlosen-Unterkünften gewohnt hatten, in die Polizei-Obdachlosenanstalt umgesiedelt, sofern sie keine andere Wohnung fanden. Später wurden auch Nordhäuser, die durch Räumungsklagen obdachlos geworden waren, dort eingewiesen.

Die durchschnittliche Belegung lag bei 230-240 Personen. Für das Jahr 1943 ist dokumentiert, dass 20 Familien, also etwa die Hälfte der Bewohner, als „asozial“ eingestuft wurden.

Literatur