Diskussion:Ehrenfriedhof

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Überplanmäßige Auszahlungen - Umgestaltung Ehrenfriedhof[Quelltext bearbeiten]

10. Text des Beschlusses:

Der Stadtrat der Stadt Nordhausen beschließt:

Für die Umgestaltung des Ehrenfriedhofs werden zur Sicherung der Gesamtkosten überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von insgesamt 218.000 Euro auf das Produktsachkonto 553000.7859109 umgesetzt. Die Deckung erfolgt aus folgenden Produktsachkonten:

553000.6817909 – Investitionszuwendungen 28.000 Euro,

611100.6013100 – Gewerbesteuer 190.000 Euro.

11. Begründung:

Der Anspruch an eine Erneuerung des Ehrenfriedhofes als bedeutende Kriegsgräberstätte und Gedenkort der Stadt Nordhausen besteht sowohl im Hinblick auf die Wünsche und Hinweise der wenigen noch lebenden Opfer der NS-Gewaltherrschaft in Nordhausen als auch vor deren Angehörigen. Die Neugestaltung bezieht wesentliche Gestaltungselemente von 1999 mit ein. Sie soll notwendige Ergänzungen auch für die nächste Generation von Gästen, sowie die Einwohnerschaft der Stadt Nordhausen möglich machen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Sichtbarmachung der Sammelgräber und einer zeitgemäßen Informationsvermittlung und Außenwirkung der Anlage.

Die vom Stadtrat berufene „Kommission zur Empfehlung der Neugestaltung des Ehrenfriedhofes Nordhausen“ (Bewertungskommission, BV/0428/2020) mit Stadtratsmitgliedern, Gedenkstättenvertretern und weiteren externen Experten hat in mehreren Beratungen favorisierte Entwürfe externer Planender unter Beteiligung der Auftragnehmerin (in einer Arbeitsgemeinschaft) empfohlen und zahlreiche Details der Planung abgestimmt.

Der Beschluss zur Umsetzung des favorisierten und als realisierbar bewerteten Entwurfskonzeptes (Stand: 06.07.2021) in Abstimmung mit dem hoheitlichen Träger des Thüringer Landesverwaltungsamtes wurde am 15.09.2021 vom Stadtrat gefasst (BV/0719/2021). Aufgrund der Beschlüsse AV/0855/2021 und AV/0855/2021 wurden zwei Gestaltungsagenturen mit der weiteren Planung beauftragt (Freiraumplanung und Planung Informationssystem).

Die Gestaltung wurde daraufhin seit Anfang 2022 detailliert geplant und intensiv mit der Projektgruppe, dem hoheitlichen Träger des Thüringer Landesverwaltungsamtes, dem Volksbund für Kriegsgräberfürsorge und der Gedenkstättenleitung Mittelbau-Dora abgestimmt. Dabei wurde eng an dem Entwurfskonzept nach Beschlusslage (BV/0719/2021) gearbeitet. Am 04.05.2022 fand eine umfangreiche Bemusterung und Beratung der Entwurfsdetails vor Ort statt.

Im Ergebnis der Bemusterung und im Verlauf der konkretisierten Planungen kamen mehrere Leistungen hinzu, die in der Vorplanung noch nicht berücksichtigt werden konnten und somit auch planungs- und baukostenseitig noch nicht angesetzt waren. Dazu zählen beispielsweise Gießpunkte für die bepflanzten Grabanlagen, wegfallende Eigenleistungen (Bauhof), ergänzende Elemente (Schleppstufe und verlängerte Mauer) durch die detaillierte Höhenplanung, noch nicht kalkulierte Kranzablage, taktiles Leitsystem und Arbeiten an der südl. Querung des Stresemannringes. Als größere Position ergab sich die funktionale Entscheidung, dass „Tränkmakadam“-Oberfläche für den Hauptweg durch eine funktionierende bituminöse Deckschicht ersetzt werden muss und gestalterisch durch eine Oberflächenbehandlung dem historischen Kontext angepasst werden soll.

Des Weiteren sind seit Ende Februar 2022 in allen Liefer- und Baupreisen z. T. erhebliche Teuerungsraten zu verzeichnen. In der umfassenden Kostenberechnung (16.06.2022 Freianlagen) wurde deutlich, wie stark sich die aktuell abgefragten Lieferpreise und moderate Zuschläge von 5‑10% auf die Einheitspreise auf die Gesamtrechnung auswirken.

Daraufhin wurden mehrere Einsparmöglichkeiten in Betracht gezogen und bereits berücksichtigt, wie bspw. reduzierte Formheckenpflanzung, Verzicht auf Neupflasterung der Straßenquerung am Stresemannring. Auf Änderungen mit maßgeblichen Auswirkungen auf das beschlossene Konzept wurde verzichtet.

Einspareffekte im höheren vierstelligen Bereich werden erwartet, wenn die Lieferung des Stahlbandes (Grabeinfassung) und der Natursteinelemente (Grabbegrenzung, Kranzablage und Infostelen) separat ausgeschrieben und zeitnah vergeben werden (bereits in Anlage 1 berücksichtigt). Voraussetzung ist die derzeit geprüfte Lagermöglichkeit bis zum Einbau.

Für die Planungsbüros entstehen höhere Honoraransprüche durch zusätzliche Planungsbestandteile und somit die Erhöhung der Nettobaukosten als Berechnungsgrundlage. Parallel zum Planungsprozess wurden die zuwendungsgebenden Stellen über die Kostensteigerungen informiert. Seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes kann eine Mehreinnahme i. H. v. 28.000 Euro erwartet werden (gräberbezogene Arbeiten). Diese erhöhten Einnahmen können die Steigerung der Gesamtkosten der Maßnahme nur begrenzt kompensieren. Eine Erhöhung der Eigenmittel i. H. v. 190.000 Euro ist erforderlich. In der Anlage 1 ist die aktuelle Gesamtkalkulation mit Stand 02.09.2022 ersichtlich.

Kai Buchmann

Oberbürgermeister

--Barfüßer (Diskussion) 19:30, 28. Sep. 2022 (CEST)Beantworten