Freie Religionsgemeinde Nordhausen
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Die Freie Religionsgemeinde Nordhausen wurde 1847 gegründet.
Geschichte
Die Nordhäuser Freie Religionsgemeinde war die älteste in der Provinz Sachsen und wurde auf behördliche Anordnung am 3. Februar 1852 geschlossen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Übertretung des Vereinsgesetzes, da der Gemeinde ein politischer Verein die Zulassung von Frauen und Kindern nicht erlaubt war. Die Anklage wurde vom Kreisgericht in erster und dem Appellationsgericht zu Halberstadt in zweiter Instanz abgewiesen. Dennoch behinderte man das Wirken der Gemeinde in den folgenden Jahren stark und ihre Mitglieder erlebten Diskriminierung.