Zollhaus: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''Zollhaus''' (auch ''Zollhäuschen'') wurde 1843 bis 1845 mit Bau der Chaussee Nordhausen-Crimderode errichtet. | Das '''Zollhaus''' (auch ''Zollhäuschen'') wurde 1843 bis 1845 mit Bau der Chaussee Nordhausen-Crimderode errichtet. |
Aktuelle Version vom 8. Januar 2023, 17:28 Uhr
Das Zollhaus (auch Zollhäuschen) wurde 1843 bis 1845 mit Bau der Chaussee Nordhausen-Crimderode errichtet.
Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
An der Landesgrenze zwischen dem Königreich Preußen und Hannover als Chausseehaus errichtet, wurden hier seit dem 1. Februar 1846 je Fuhrwerk und Zugtier drei Pfennig Wegegeld verlangt. Das Haus war Eigentum der Stadtkämmerei und hatte 1846 die Anschrift Vor dem Altenthore 1364 b (ab 1877 Crimderöder Straße 13, heute Parkallee 11). Um die Stadtgrenzen zu umgehen, wurde der Gumpeweg genutzt. Nach der Reichsgründung verlor das Zollhaus seine Bedeutung und blieb im Besitz der Stadt. 1874 begann man mit dem Anlegen des Stadtparks.
Am 1. Oktober 1908 Mittag um 12 Uhr wurde der Schlagbaum an der ehemaligen Chausseegeld-Hebestelle entfernt. Dem langjährigen Chausseegeld-Einnehmer wurde zum Andenken ein Kranz überreicht. Das ehemalige Häuschen des Chausseegeld-Einnehmers wurde zu einer Stadtgärtnerwohnung umgebaut.
1955 verkaufte die Stadt das Haus an den Gärtner Arthur Reichardt, der es mit seiner Familie 40 Jahre lang bewohnte; Reichardt verstarb 1992 im Alter von 87 Jahren. Das Zollhaus ist weiterhin im Besitz der Familie Reichardt und wird als Café verpachtet.
Personen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Als Chausseegeld-Erheber:
- Ferdinand Steiner (ab 1846)
- Edmund Ottilie
- Friedrich Hartleb
- Marie Schreiber, geb. Kraft (bis 1877)
Als Gärtner:
- Wilhelm Rohscheid (ab 1910)
- Hermann Ernst (ab 1924)
- Adolf Gerke (ab ca. 1937)
- Reinhold Marquardt
- Herr Arlt
- Arthur Reichardt (ab 1955)
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Horst Beier: Traditionsreiches Haus in der Parkallee, in: Nordhäuser Nachrichten. Südharzer Heimatblätter (2/2011), S. 1-2.