Geschichte des Helmegaus: Unterschied zwischen den Versionen

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gründlichen Untersuchung unter Heranziehung der kirchlichen Einteilung und der spätmittelalterlichen Gerichtsverfassung. Völlig mißverstanden hat Silberborth die Ansicht Georg v. Belows (Territorium und Stadt
gründlichen Untersuchung unter Heranziehung der kirchlichen Einteilung und der spätmittelalterlichen Gerichtsverfassung. Völlig mißverstanden hat Silberborth die Ansicht Georg v. Belows (Territorium und Stadt
2. Aufl. 1923 S. 22) über eine „Territorialbildung von oben und von
2. Aufl. 1923 S. 22) über eine „Territorialbildung von oben und von
unten her" und wendet sich gegen die Annahme, daß hier die Dynastengeschlechter „aus dem niederen Adel oder gar aus dem Ministerialenstande emporgewachsen seien“ (S. 248), indem er fälschlich darunter eine Territorialbildung „von unten her” versteht. Tatsächlich läßt sich bei
unten her" und wendet sich gegen die Annahme, daß hier die Dynastengeschlechter „aus dem niederen Adel oder gar aus dem Ministerialenstande emporgewachsen seien“ (S. 248), indem er fälschlich darunter eine Territorialbildung „von unten her“ versteht. Tatsächlich läßt sich bei
keinem der im 12. Jahrhundert im Helmegau ansässigen Grafengeschlechter
keinem der im 12. Jahrhundert im Helmegau ansässigen Grafengeschlechter
nachweisen, daß ihre Grafschaft einen alten staatlichen Gerichtsbezirk
nachweisen, daß ihre Grafschaft einen alten staatlichen Gerichtsbezirk

Version vom 4. März 2021, 21:39 Uhr

Geschichte des Helmegaus
Untertitel Karl Meyer zum Gedächtnis
Autor Hans Silberborth
Herausgeber Max Schneider
Verlag Nordhausen : Hornickel
Erscheinungsjahr 1940
Umfang 299 Seiten
Preis 6 ℛℳ
Stand: 10. Februar 2017

Geschichte des Helmegaus von Hans Silberborth erschien 1940 und ist eine Zusammenfassung der Geschichte der Goldenen Aue.

Inhalt

Abschnitt I

Seite
Der Helmegau in germanischer Zeit 13-60
Kapitel 1. Begrenzung des Arbeitsgebietes. – Der Siedlungsboden des Helmegaus in germanischer Zeit 13-17
Kapitel 2. Die Bewohner Thüringens und insbesondere des Helmegaus bis zum zweiten nachchristlichen Jahrhundert 17-28
Kapitel 3. Die Besiedlung des Helmegaus vom 3. bis 5. jahrhundert. Sweben, Angeln und Warnen; die Thüringer 29-43
Kapitel 4. Der Sturz des Thüringerreiches 43-50
Kapitel 5. Die vorchristlichen Befestigungsanlagen des Helmegaus 51-61

Abschnitt II

Seite
Der Helmegau im Zeitalter der fränkischen Vorherrschaft 61-136
Kapitel 1. Allgemeine politische Lage in Nordthüringen 61-66
Kapitel 2. Die Mundarten im Helmegau 66-78
Kapitel 3. Die innerpolitischen Verhältnisse des Helmegaus in vorkarolingischer Zeit 79-93
Kapitel 4. Germanischer Götterglaube im Helmegau und der Umbruch 93-111
Kapitel 5. Die Eingriffe in die Lande zwischen Harz und Hainleite in karolingischer Zeit und die Bildung des „Helmegaus“ 111-136

Abschnitt III

Seite
Der Helmegau unter den sächsischen Herrschern 137-209
Kapitel 1. Von den Karolingern zu den Ottonen 139-146
Kapitel 2. Heinrich I. und der Helmegau; seine Pfalzen und königlichen Höfe 146-154
Kapitel 3. Heinrichs I. Burgen und die Schlacht bei Riade 154-161
Kapitel 4. Die Wenden im Helmegau. – Die innere germanische Kolonisation des 10. und 11. Jahrhunderts 151-173
Kapitel 5. Der Helmegau unter den Sachsenkaisern von Otto I. bis Heinrich II. 173-184
Kapitel 6. Das wirtschaftliche und soziale Leben im Helmegau im 10. und 11. Jahrhundert 173-184
Kapitel 7. Die Kirche und das religiöse Leben im Helmegau 200-209

Abschnitt IV

Seite
Der Helmegau in der Zeit der sächsisch-fränkischen Kaiser 210-282
Kapitel 1. Die Politik der salischen Kaiser und der Helmegau 210-236
Kapitel 2. Die Burgen Heinrichs IV. in der ersten Zeit seines Kampfes mit Sachsen und Thüringen (1073–1075) 226-245
Kapitel 3. Die Auflösung des Gaus und das Emporkommen der Territorialherren 246-259
Kapitel 4. Die Kirche und ihre Besitzungen im Helmegaz. Das Erzstift Mainz; der Archidiakonat Jechaburg 259-270
Kapitel 5. Über die Waldgemeinschaft des Helmegaus 270-276
Kapitel 6. Ausklang 276-282
Anhang: Ortsnamen, die bis etwa 1150 urkundlich belegt sind 283

Besprechung

Das Buch, das dem Andenken des 1935 verstorbenen Nordhäuser Heimatforschers Karl Meyer gewidmet ist, baut sich in seinem Kern auf den Arbeiten von Karl Meyer und Richard Rackwitz über den Helmegau auf, die in den Jahren 1884 und 1888-90 in den Mitteilungen des Vereins für Erdkunde zu Halle a. d. S. erschienen. Die Arbeit gibt ein Bild der geschichtlichen Entwicklung des Helmegaues von der germanischen Zeit bis zum Beginn des 11. Jahrhunderts unter Einbeziehung der Kirchen-, Siedlungs- und Wirtschaftsgeschichte sowie der Kulturgeschichte im weitesten Sinne des Wortes. Somit umfaßt die Arbeit auch die Zeit der sächsischen und salischen Könige, unter denen sich die Pfalzen um den Harz und in der Goldenen Aue einer besonderen Wertschätzung seitens des deutschen Königtums erfreuten. Damit aber ergab sich zugleich die Notwendigkeit, die Reichsgeschichte an einzelnen Stellen stärker in die Betrachtung einzubeziehen. Dem Verfasser kommt es in erster Linie darauf an, „die Schicksale und den Geist einer Landschaft durch ein Jahrtausend hin leidlich zu erfassen“ (S. 5), doch nimmt das Buch öfter den Charakter einer Untersuchung an, und der Verfasser versucht, zu Einzelfragen kritisch Stellung zu nehmen. Wenn er dabei auch bemüht ist, die neuere Literatur zu verarbeiten, so vermißt man doch manche Arbeit, z. B. Heusingers vortreffliche Untersuchung über das Servitium regis der deutschen Kaiserzeit (Arch. f. Urk.forsch. 7. Bd. 1921), die ihm sicher manche Anregung gegeben hätte und vielleicht auch mit dazu beigetragen hätte, sein äußerst abfälliges Urteil über die Persönlichkeit König Heinrichs lV. (S. 226) abzuschwächen. Damit aber berühren wir die Grenzen der Arbeit: Die Ausführungen des Verfassers über die Gaueinteilung und die Grafschaftsverfassung sind mit Vorsicht aufzunehmen und bedürfen noch für ganz Thüringen einer gründlichen Untersuchung unter Heranziehung der kirchlichen Einteilung und der spätmittelalterlichen Gerichtsverfassung. Völlig mißverstanden hat Silberborth die Ansicht Georg v. Belows (Territorium und Stadt 2. Aufl. 1923 S. 22) über eine „Territorialbildung von oben und von unten her" und wendet sich gegen die Annahme, daß hier die Dynastengeschlechter „aus dem niederen Adel oder gar aus dem Ministerialenstande emporgewachsen seien“ (S. 248), indem er fälschlich darunter eine Territorialbildung „von unten her“ versteht. Tatsächlich läßt sich bei keinem der im 12. Jahrhundert im Helmegau ansässigen Grafengeschlechter nachweisen, daß ihre Grafschaft einen alten staatlichen Gerichtsbezirk fortsetzte, vielmehr ist wahrscheinlich, daß die späteren Grafschaften sich von der „Opposition gegen den staatlichen Bezirk" her bildeten und sich so die Territorialbildung „von unten her" vollzog. Auch die Auffassung von Silberborth, daß „den Kaisern nach Lothar von Supplinburg an dem Reichsbesitz im Helmegau nur noch wenig gelegen war" (S. 235), läßt sich nicht aufrechterhalten. Allein der Wiederaufbau der Kyffhäuserburgen durch das Königtum in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts und die Entwicklung der Reichsministerialität in dieser Zeit zeigen, daß dem Reichsbesitz damals doch noch eine nicht geringe Bedeutung zukam, wie auch Allstedt, Tilleda und Wahausen ihren Pfalzcharakter noch im 12. Jahrhundert gewahrt haben.

Wenn somit das Buch nicht allen wissenschaftlichen Anforderungen zu genügen vermag, so stellt es doch eine nicht unbrauchbare Zusammenfassung der reichen hochmittelalterlichen Geschichte der Goldenen Aue dar, das dem Heimatfreund manche Anregung bieten wird. Die Anmerkungen bringen die wichtigsten Quellenbelege; das ausführliche Register wird der Leser ebenso dankbar benutzen wie die beigegebene Karte.