Diskussion:Bürgerhaus Nordhausen: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei einem so beachtlichen Bauwerk sollte - schon aus urheberrechtlichen Gründen - der Architekt angegeben werden.--Meyenburgstrasse 06:30, 13. Jun. 2020 (MET) | Bei einem so beachtlichen Bauwerk sollte - schon aus urheberrechtlichen Gründen - der Architekt angegeben werden.--Meyenburgstrasse 06:30, 13. Jun. 2020 (MET) | ||
Schlage vor, bei den verschieden Zweckangaben auch das Parkhaus mit ??? Plätzen zu erwähnen.--Meyenburgstrasse 13:06, 13. Jun. 2020 (MET) | Schlage vor, bei den verschieden Zweckangaben auch das Parkhaus mit ??? Plätzen zu erwähnen.--Meyenburgstrasse 13:06, 13. Jun. 2020 (MET) | ||
: Ich habe er ergänzt. --[[Benutzer:Vincent Eisfeld|Vincent Eisfeld]] ([[Benutzer Diskussion:Vincent Eisfeld|Diskussion]]) 19:23, 13. Jun. 2020 (MET) |
Version vom 13. Juni 2020, 19:23 Uhr
Bei einem so beachtlichen Bauwerk sollte - schon aus urheberrechtlichen Gründen - der Architekt angegeben werden.--Meyenburgstrasse 06:30, 13. Jun. 2020 (MET) Schlage vor, bei den verschieden Zweckangaben auch das Parkhaus mit ??? Plätzen zu erwähnen.--Meyenburgstrasse 13:06, 13. Jun. 2020 (MET)
- Ich habe er ergänzt. --Vincent Eisfeld (Diskussion) 19:23, 13. Jun. 2020 (MET)