Aus der 400-jährigen Geschichte des Nordhäuser Kornbranntweins: Unterschied zwischen den Versionen
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„Um diese Zeit fand es der Rat für gut, wegen der Teuerung des Getreides und Holzes, (so berichteten von Hofmann u. Neuenhan d. F.) keine neuen Branntweinsblasen mehr aufkommen zu lassen u. seitdem alle Gesuche, die deshalb an sie ergingen, von sich zu weisen, so beträchtliche Summen auch für die Bewilligung geboten wurden. Der Nutzen, den die Eigentümer der alten Blasen davon zogen, war unverkennbar, die Zeiten des Siebenjährigen Krieges kamen aber hinzu, um ihn noch zu erhöhen. Damals konnte nicht soviel Branntwein destilliert werden, als verlangt wurde. Der Preis des Fasses von 58 Stübchen Inhalt (ca. 265 Liter) stieg von 26 bis auf 61 Thaler und das Mastvieh fand halbfett schon seine Käufer. Allmählich verloren sich die kleinen Blasen, auf welchen 6 bis höchstens 8 Scheffel täglich verbrannt wurden, und an ihre Stelle traten die für damalige Zeiten außerordentlich großen Blasen, in denen innerhalb 24 Stunden 18, 24 bis 28 Scheffel gebrannt wurden und die bis 400 Nordhäuser Stübchen (jedes zu 4 Quart) und mehr in sich faßten. Der durchschnittliche Bedarf dieser hundert Brennereien erforderte täglich über 1200 und jährlich über 350 000 Scheffel Roggens. Zur Feuerung aller Brennereien Nordhausens gehörten jährlich mehr als 20.000 Malter Holzes, das Malter zu 64 Kubikfuß körperlichen Inhalts gerechnet.“ | „Um diese Zeit fand es der Rat für gut, wegen der Teuerung des Getreides und Holzes, (so berichteten von Hofmann u. Neuenhan d. F.) keine neuen Branntweinsblasen mehr aufkommen zu lassen u. seitdem alle Gesuche, die deshalb an sie ergingen, von sich zu weisen, so beträchtliche Summen auch für die Bewilligung geboten wurden. Der Nutzen, den die Eigentümer der alten Blasen davon zogen, war unverkennbar, die Zeiten des Siebenjährigen Krieges kamen aber hinzu, um ihn noch zu erhöhen. Damals konnte nicht soviel Branntwein destilliert werden, als verlangt wurde. Der Preis des Fasses von 58 Stübchen Inhalt (ca. 265 Liter) stieg von 26 bis auf 61 Thaler und das Mastvieh fand halbfett schon seine Käufer. Allmählich verloren sich die kleinen Blasen, auf welchen 6 bis höchstens 8 Scheffel täglich verbrannt wurden, und an ihre Stelle traten die für damalige Zeiten außerordentlich großen Blasen, in denen innerhalb 24 Stunden 18, 24 bis 28 Scheffel gebrannt wurden und die bis 400 Nordhäuser Stübchen (jedes zu 4 Quart) und mehr in sich faßten. Der durchschnittliche Bedarf dieser hundert Brennereien erforderte täglich über 1200 und jährlich über 350 000 Scheffel Roggens. Zur Feuerung aller Brennereien Nordhausens gehörten jährlich mehr als 20.000 Malter Holzes, das Malter zu 64 Kubikfuß körperlichen Inhalts gerechnet.“ | ||
So gegen Ende des 18. Jahrhunderts zwangen Teuerung und die dadurch bei den Nachbarstaaten veranlaßte Grenzsperre für die Getreideausfuhr den Rat der Stadt das Branntweinsbrennen einzuschränken. | So gegen Ende des 18. Jahrhunderts zwangen Teuerung und die dadurch bei den Nachbarstaaten veranlaßte Grenzsperre für die Getreideausfuhr den Rat der Stadt das Branntweinsbrennen einzuschränken.Ein damals, '''am 31. März 1795''', erlassenes Rundschreiben des Magistrates in dieser Angelegenheit zeigt die '''eigenhändigen Unterschriften von 74 Brennerei-Besitzern'''. Nicht wenige der da genannten Firmen bestehen noch heute. Noch im selben Jahre hielt es der Rat für nötig, durch Versiegelung der zweiten Blasen und Erhöhung des Schrotgeldes von 4 Pfg. für den Scheffel und 1 Groschen das Brennereigewerbe noch weiter zu beschränken, weil die allgemeine Teuerung eine Verminderung des Verbrauchs von Getreide zu anderen als Brotzwecken ratsam erschienen ließ. Diese hohe Belastung der Brennereibesitzer erregte aber lebhaften Widerspruch in deren Kreisen und führte zu einem langwierigen Prozeß zwischen ihnen und der Stadtbehörde. Fünf Jahre währte dieser Streit, der am Reichskammergericht in Wetzlar endgültig ausgefochten wurde und beiden Teilen viel Geld kostete. Aber das bedrohte Gewerbe trug den Sieg davon und der Rat unterlag. Ein Vergleich kam zustande. Noch bis zum Jahre 1818 mußte die Stadt an den Entschädigungen abzahlen, die sie den Brennherren zu leisten sich verpflichtet hatte. – Am Ende des 18. Jahrhunderts hatte bereits die Stadt Nordhausen im Kampfe gegen die auswärtige Konkurrenz mit ihrem Branntweinfabrikate den Sieg davongetragen. Das Brennereigewerbe bildete die Hauptindustrie der Stadt und war der Mittelpunkt ihrer geschäftlichen Beziehungen. Ein kleiner Überblick über die Ausfuhr an Nordhäuser Branntwein aus jeder Zeit mag hier zur Bestätigung des Gesagten dienen. | ||
<small>Es wurden aus Nordhausen ausgeführt: | |||
: im Jahre 1770 19.188 Faß Branntwein zu je 58 Stübchen | |||
: 1797 22.560 | |||
: 1809 23.300 | |||
: 1811 35.137</small> | |||
Den Leser wird es zum Vergleich interessieren, was das Nordhäuser Brennereigewerbe in neuerster Zeit demgegenüber an Steuern aufbringt. | |||
Im Jahre 1885 betrug die Branntweinsteuer 171.209,90 Mark, nachdem sie schon in den 30er Jahren einmal 600.00 Mark (Maischbottichsteuer) ergeben haben soll. | |||
Durch die Nachsteuer stieg 1887 die Steuer auf 572.409,85 Mark und erbrachte 1888 durch die Verbrauchsabgabe nebst Zuschlägen 6.459.752,45 Mark. Im Jahre 1910 waren es schon 6.764.169,55 Mark. |
Version vom 9. Oktober 2019, 14:52 Uhr
Alter Nordhäuser, wer kennt ihn nicht den goldfarbigen, klaren Tropfen, das Lebenselixier der Urväter gegen alle möglichen und unmöglichen Krankheiten und Gebresten, das Trostwasser gegen üble Laune, Sorge, Weltschmerz und den bösen „Herbstnebel".
Seit Jahrhunderten geht er in alle Welt und kündet den Ruhm der alten, ehemals freien Reichsstadt am Südrande des Harzwaldes. Wird doch 1507 bereits vom Rate der Stadt Nordhausen ein Bornewyns-Zins als erste Branntweinsteuer den Nordhäuser Brenn-Herren auferlegt, ein Beweis, daß schon damals gewiß eine ganze Anzahl Bürger den „Uralten" herstellte. Wer der erste gewesen ist, der ihn brannte, ist leider unbekannt geblieben, ebenso das Jahr der erstmaligen Herstellung des ältesten und edelsten aller Schnäpse, warum nahm er einen solchen Siegeslauf durch die Länder und wie kam es, daß er Jahrhunderte lang sich aller Modesucht und Laune der Menschheit zum Trotz durchsetzte und behauptete? Das darf man wohl füglich der besonderen Güte der verwendeten Rohstoffe zuschreiben. Auch die günstige Lage der Stadt Nordhausen hat ihren Teil daran. Auf der einen Seite boten die Kornkammern der goldenen Aue, auf der anderen der holzreiche Wald des Harzes mit seinen reinen Quellwässern den Brannteweinsbrennern schon seit alters die nötigen Vorbedingungen für die Herstellung eines vorzüglichen Korns. Dann unterstützen das Gewerbe weitsichtige Maßnahmen und weise Verordnungen des Rates der Stadt, welche durch strenge Kontrolle den Käufern unter anderem schon frühzeitig Gewähr für beste Ware und richtiges Maß boten.
So wuchs das Gewerbe und blühte. Um die Mitte des 18. Jahrhunderts zählte man schon über 100 Brennereien, von denen 40 auf 2 Blasen brannten.
Der Ruf von der Güte des Nordhäuser Branntweins drang durch ganz Europa und aus Ungarn, Rußland, Dänemark, Schweden und England suchte man Brenner aus Nordhausen zu gewinnen und an sich zu ziehen.
„Um diese Zeit fand es der Rat für gut, wegen der Teuerung des Getreides und Holzes, (so berichteten von Hofmann u. Neuenhan d. F.) keine neuen Branntweinsblasen mehr aufkommen zu lassen u. seitdem alle Gesuche, die deshalb an sie ergingen, von sich zu weisen, so beträchtliche Summen auch für die Bewilligung geboten wurden. Der Nutzen, den die Eigentümer der alten Blasen davon zogen, war unverkennbar, die Zeiten des Siebenjährigen Krieges kamen aber hinzu, um ihn noch zu erhöhen. Damals konnte nicht soviel Branntwein destilliert werden, als verlangt wurde. Der Preis des Fasses von 58 Stübchen Inhalt (ca. 265 Liter) stieg von 26 bis auf 61 Thaler und das Mastvieh fand halbfett schon seine Käufer. Allmählich verloren sich die kleinen Blasen, auf welchen 6 bis höchstens 8 Scheffel täglich verbrannt wurden, und an ihre Stelle traten die für damalige Zeiten außerordentlich großen Blasen, in denen innerhalb 24 Stunden 18, 24 bis 28 Scheffel gebrannt wurden und die bis 400 Nordhäuser Stübchen (jedes zu 4 Quart) und mehr in sich faßten. Der durchschnittliche Bedarf dieser hundert Brennereien erforderte täglich über 1200 und jährlich über 350 000 Scheffel Roggens. Zur Feuerung aller Brennereien Nordhausens gehörten jährlich mehr als 20.000 Malter Holzes, das Malter zu 64 Kubikfuß körperlichen Inhalts gerechnet.“
So gegen Ende des 18. Jahrhunderts zwangen Teuerung und die dadurch bei den Nachbarstaaten veranlaßte Grenzsperre für die Getreideausfuhr den Rat der Stadt das Branntweinsbrennen einzuschränken.Ein damals, am 31. März 1795, erlassenes Rundschreiben des Magistrates in dieser Angelegenheit zeigt die eigenhändigen Unterschriften von 74 Brennerei-Besitzern. Nicht wenige der da genannten Firmen bestehen noch heute. Noch im selben Jahre hielt es der Rat für nötig, durch Versiegelung der zweiten Blasen und Erhöhung des Schrotgeldes von 4 Pfg. für den Scheffel und 1 Groschen das Brennereigewerbe noch weiter zu beschränken, weil die allgemeine Teuerung eine Verminderung des Verbrauchs von Getreide zu anderen als Brotzwecken ratsam erschienen ließ. Diese hohe Belastung der Brennereibesitzer erregte aber lebhaften Widerspruch in deren Kreisen und führte zu einem langwierigen Prozeß zwischen ihnen und der Stadtbehörde. Fünf Jahre währte dieser Streit, der am Reichskammergericht in Wetzlar endgültig ausgefochten wurde und beiden Teilen viel Geld kostete. Aber das bedrohte Gewerbe trug den Sieg davon und der Rat unterlag. Ein Vergleich kam zustande. Noch bis zum Jahre 1818 mußte die Stadt an den Entschädigungen abzahlen, die sie den Brennherren zu leisten sich verpflichtet hatte. – Am Ende des 18. Jahrhunderts hatte bereits die Stadt Nordhausen im Kampfe gegen die auswärtige Konkurrenz mit ihrem Branntweinfabrikate den Sieg davongetragen. Das Brennereigewerbe bildete die Hauptindustrie der Stadt und war der Mittelpunkt ihrer geschäftlichen Beziehungen. Ein kleiner Überblick über die Ausfuhr an Nordhäuser Branntwein aus jeder Zeit mag hier zur Bestätigung des Gesagten dienen.
Es wurden aus Nordhausen ausgeführt:
- im Jahre 1770 19.188 Faß Branntwein zu je 58 Stübchen
- 1797 22.560
- 1809 23.300
- 1811 35.137
Den Leser wird es zum Vergleich interessieren, was das Nordhäuser Brennereigewerbe in neuerster Zeit demgegenüber an Steuern aufbringt.
Im Jahre 1885 betrug die Branntweinsteuer 171.209,90 Mark, nachdem sie schon in den 30er Jahren einmal 600.00 Mark (Maischbottichsteuer) ergeben haben soll.
Durch die Nachsteuer stieg 1887 die Steuer auf 572.409,85 Mark und erbrachte 1888 durch die Verbrauchsabgabe nebst Zuschlägen 6.459.752,45 Mark. Im Jahre 1910 waren es schon 6.764.169,55 Mark.