Zur Geschichte der Bleicheröder Gesundheitspflege: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 13. August 2019, 10:49 Uhr

Textdaten
Autor:
Titel: Zur Geschichte der Bleicheröder Gesundheitspflege
Untertitel:
aus: Heimatland. Illustrierte Blätter für die Heimatkunde des Kreises Grafschaft Hohenstein, des Eichsfeldes und der angrenzenden Gebiete
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Erscheinungsdatum: 1909 (Nr. ?)
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Zur Geschichte der Bleicheröder Gesundheitspflege.


 Die Gesundheitspflege ein dunkler Punkt in der Geschichte der guten alten Zeit. Nur wenig tat man früher zu einer rationellen Pflege der Gesundheit und zur Minderung der oft geradezu verheerend auftretenden Krankheiten.

 Nur zwei öffentliche der Gesundheitspflege dienende Errichtungen kannte unsere Heimat im Mittelalter: das Siechenhaus und die Badestube. Obwohl mit Sicherheit anzunehmen ist, daß Bleicherode ein Siechenhaus hatte, läßt sich dasselbe doch nicht urkundlich nachweisen. Dagegen finden sich Nachrichten über eine Badestube. Ein Kaufbrief über die Bleicheröder Badestube aus dem Jahre 1607 lautet wörtlich:

Kauffbrief der Bleicheröder Badestube Anno 1607.

Zu wissen 'kund und offenbahr sey jedermann, daß heute untangesetzten Dato zusammenkommen sehen die Ehrsamen, Wohlweisen und Vorsichtige Bürgermeister und Rathmann aller drehen Räthe zusamt denen Vierherrn und andern Ausschuß der ganzen Bürgerschafft all- hier zu Bleicherode alß Verkäuffer und dann Wilhelm Fockenthal von Stadtworbis Käusfern andern Theils, und haben vor sich und alle ihre Erben und Nachkommen einen beständigen Erbkauf mit einander abgeredet, denselben vollzogen und beschlossen, wie nachher spaeilleirlich beschrieben und gesetzet ist! Nehmlich es haben wohlgedachte Herren des Raths und Deputierte aus denen Bürgern samt und sonders mit guter Vorbetrachtung und gehabten Rate um gemeiner Stadt Nutzes und Besteuerung willen, die gemeine Badestube allhier hinter dem Rathause gellgen, zusamt dem darbei liegenden Garten und der Pfannen und anderen Zubehörungen, was dessen in der Badestube itzo vorhanden, eines echten unwiderrufflichen Erbkauffs obernannten Wilhelm Fockenthalen und seinen Erben zum Kaufe gegeben, verkaufen ihm auch hiermit und Kraft dieses Briefes erblichen, wie Erbkaufsrecht und Gewohnheit ist, um und vor 300 ü. Kaufsumme, jeden zu 21 Gr. Meißnische Wehrung gezählet, folgender Gestalt zu bezahlen : Erstlich soll und will ermeldter Käuffer in Abkürzung gesetztes Kaufgeldes auf künftigen Martini dieses instehendcu Jahres zur Angabe entrichten 150 11., zum andern auf Ostern des 1608. Jahres 50 ll., zum 3. auf Ostern anno 1609 abermahlen 50 11. Und letztlich auf Ostern des 1610. Jahres auch die letzten 50 11., daß also in diesen gesetzten 4 Fristen die nachgemachte Kaufs-Summe abgetragen und bezahlt werden soll, und so oft etwas erleget wird, soll darüber Quittung folgen. Und bis zur endlichen geschehenen Zahlung dem ver- kauffenden Theile die OsÄon oder Uebergibers Rechten Vorbehalten (uh?), jedoch von beiden Theilen kein Gefahr gemeinet noch eingeführet werden soll, sondern die Herren Verkäuffer wollen dieses Kauffes halber soferne die Zahl- Termine richtig absolviert werden, zue jederzeit des Käuffers mehr bekäntliche Herren und Gewehr sehe. Ueber diesen Kaufs haben die Herren Verkäuffer den Käuffer die Frey- heit, soweit den Dienst anlanget, erblichen verheißen und zugesaget und wenn der Bürgerschaft das Scheitholz jährlichen gegeben wird, soll jedesmahl ein Acker durchs Loos zur Badestube gerechnet und geschrieben werden. Hingegen der Käuffer und alle seine Nachkommen jährlich auf das Rathaus geben sollen zehen Fürstengroschen Geschoß und 6 Gr. Erbenzinß, item den Innhaber des Gartens, darein der Ausstuß fället, alle Jahre 5te halbe Pfennig und so oft die Lehn erledigt wird, dieselbe wieder erblichen in Lehn nehmen.

 Und hat ferner Käuffer vor sich und seine Nachkommen sich verheißen, mit dem Lohn von Baden oder Schröpfen die Bürger nicht zu übernehmen, sondern, daß er will zufrieden sehn zum Badegelde vor eine Mannesperson 3 Pfennige, von einem Weibe 2 Pfg., von jedem Kinde und jeglichem Kopfe 1 Pfg. und von einem Aderschlage 6 Pfg. Diejenigen aber, so aus milder Affection oder Vermögen etwas mehr geben können oder wollen, wird hiermit nicht abgeschnitten.

 Daß nun dieser Erbkausf abgeredeter und beschriebener Maßen künfftig und von beiden Theilen stets und fest möge gehalten werden, so ist derselbige in 2 gleichlautende Kausfbrieffe, von dem Stadtschreiber zu Bleicherode unter seiner eigen Handschrifft versaßet und mit gleichem Ausschnitt bezeichnet, davon ein Theil die Herren Verkäuffer, das andere der Käuffer zur Nachrichtung zu sich genommen. Actum Bleicherode Donnerstags nach Cathedra Petri anno 1607.

 Item hierüber haben die Herren Verkäuffer den Käuffern und seinen Nachkommen zugesaget alle Nutzung an Weide und Mästung gleich einem andern Bürger mit zu genießen und daß ihme an seinem Handwerke von fremden allhier kein Abbruch geschehen, noch Pfuscher und Stöhrer, denen es Käufer nicht gönnen will, gelitten werden sollen "

 Aus diesem Kauffbriefe geht hervor, daß der Inhaber der Badestube nicht allein die Geschäfte eines Bademeisters zu versehen hatte, sondern daß er auch chirurgische Dienste leisten mußte, er war zugleich in Ermangelung eines praktischen Arztes Wundarzt. Für seine Bemühung war von der Stadt ein Mindestlohn festgesetzt, nämlich für jeden Aderlaß 6 Pfg, für ein — nebenbei bemeikt warmes — Bad zahlte ein Kind 1, eine Frau 2 und ein Mann 3 Pfg., letzterer einen höheren Preis, weil er das Bartabnehmen mit bezahlen mußte.

 An Abgaben hatte er anßereiner Entschädigung an den Inhaber des Gartens, in den die Abwässer flössen, ^10 Fürstengroschen in die Kämmereykasse zu zahlen. Dafür war aber sein Beruf konkurrenzlos, kein anderer durfte eine Badestube einrichten und kein anderer, Pfuscher noch Stöhrer, durfte seinem Handwerke Abbruch tun. Unser Bleicheröder Bader trat mit seinen Berufsgenossen der Grafschaft Hohenstein zu einer Innung zusammen, die schon im 17. Jahrhundert ein Privileg besaß. Dieses wurde im Jahre 1726 durch König Friedrich Wilhelm I. erneuert.

 Aus einem Aktenstück von 1763 geht hervor, daß in diesem Jahre noch kein Arzt in Bleicherode ansässig war; überhaupt läßt sich ein solcher für das 18. Jahrhundert nicht Nachweisen, wohl aber praktizierte ein Ehirurgus, der aber eigentlich nur äußere Leiden behandeln durfte.

 Auch dieses Aktenstück beweist, daß die Bader zugleich Wundärzte waren und in den vielen Orten, in denen kein Landphysikus war, auch den Arzt ersetzen mußten. Zu diesen Orten gehörte früher, wahrscheinlich noch im 18. Jahrhundert, auch Bleicherode.

 Wie heilte man damals in Ermangelung eines Arztes innere, schwere Krankheiten? Ein interessantes Bild von der Gesundheitspflege in alter Zeit gewährt ein Blick auf die Mittel, deren man sich zur Bekämpfung der von unseren Vorfahren am meisten gefürchteten Krankheit, der Pest, bediente, die ja auch in Bleicherode 1625 und 1682 verheerend wütete. Durch nach unseren Begriffen recht primitive Maßregeln suchte man sich gegen diese Krankheit zu schützen, suchte man von ihr geheilt zu werden. Als wichtigsten Schutz betrachtete man die Absperrung. Das Haus, in dem ein Pestkranker lag, wurde durch ein schwarzes Kreuz, das Pestkreuz, gekennzeichnet. Einige dieser Kreuze befinden sich noch heute in unserm Stadtarchiv, noch im Jahre 1844 beim Auftreten der Pocken wurden sie benutzt. Sie sind etwa 15 cm hohe schwarze Kreuze mit der gedruckten Unterschrift „Pest". Den Kranken suchte man möglichst zu isolieren. Aber wohin mit ihm? Oeffentliche Einrichtungen zur Isolierung der Pest-Kranken gab es in Bleicherode nicht, und die Wohnungen waren meistens so eingerichtet, daß eine Berührung der Gesunden mit den Kränken und infolgedessen eine Ansteckung unvermeidlich war.

 „Innerlich wurden häufig Abkochungen von Baldrian, Schöllkraut, Wermut, Enzian, Holunder, Pestilenzwurz, Wachholder usw., sowie auch „Pestillenzpillen" gebraucht. Vor der Ansteckung suchte man sich dadurch zu sichern, daß man Knoblauch, Zitronenschale, oder Lorbeerblätter in den Mund nahm, oder auch ein in Essig getränktes Tuch vor das Gesicht band. Kranken pflegte man ein frisches, warmes Brot, das mit Branntwein getränkt war, auf den Leib zu binden, auf die Pestbeulen legte man Hühner oder Tauben, denen die Federn am Hinterleibe ausgerissen waren, mit dem entblößten Teile, damit sie das Gift herausziehen sollten. Ja in Mörbach rissen die Leute sogar lebendige Hühner bei den Beinen auseinander und legten sie den Kranken um den Hals, denn die frische Blutwärme sollte ein unfehlbares Mittel gegen die Pest sein". (Krönig)

 Mit solchen Mitteln versuchten unsere Vorfahren gegen eine so furchtbare Epidemie wie die Pest anzukämpfen. Welcher Art mögen erst die Mittel gewesen sein, die man gegen weniger gefährliche Krankheiten angewandt hat.

 Natürlich standen die Sympathiemittel an erster Stelle. „Kluge" Frauen und Männer, die es meisterlich verstanden, ihre Opfer so von ihrer Heilkunst zu überzeugen, daß wohl oft genug der Glaube die Betrogenen gesund gemacht hat, gab es wie überall auch in Bleicherode; aber außer ihnen wohnte in unserer Stadt noch eine Persönlichkeit, die in der Gesundheitspflege der guten alten Zeit eine wichtige Rolle spielte: der Abdecker und Scharfrichter.

 Daß das sog. Besprechen auch bei uns sehr im Schwange war, beweist die bedeutende Anzahl solcher Besprechungsformeln, die sich noch heute in unserer Gegend erhalten haben.

 Es ist natürlich, daß eine Gegend, die so vom Aberglauben geknechtet war, in einer Zeit, in der selbst die gebildeteren Menschen von allerlei sinnlosen Formeln und Ceremonien Heilung erwarteten, für Kurpfuscher und Quacksalber ein ergiebiges Arbeitsfeld war.

 So wurde unsere Heimat um die Wende des 18. Jahrhunderts von Pfuschern und Stöhrern heimgesucht, daß sich die Behörden genötigt sahen, gegen die wandernden Aerzte, die meistens auf den Jahrmärkten die Stadt unsicher machten, einzuschreiten.

 Den Hauptverdienst dieser Marktschreier á la Doktor Eisenbarth uns ihrer weniger prunkenden Kollegen, der Balsamträger, brachte der Verkauf der Heilmittel. Sie machten also in erster Linie den Apothekern Konkurrenz, deswegen waren es auch hauptsächlich die Apotheker, die ihnen auf das Handwerk paßten. So führte 1763 der Apotheker Rüdiger aus Bleicherode beim Landphysikus Schröter zu Sachsa Beschwerde über den Medicamentenhandel eines sog. Colporteurs oder Balsamträgers zu Großberndten, die jener an die Halberstädter Kriegs- und Domänen-Kammer weitergab. Der Erfolg der Beschwerde war, daß dem Balsamträger der Verkauf seiner Heilmittel untersagt wurde. Aus dieser Beschwerde geht hervor, daß Bleicherode 1763 eine Apotheke hatte. Ursprünglich waren zwei Apotheken in unserer Stadt. Seit 1731 hat die Stadt nur eine Apotheke, als städtisches Eigentum. Auf Antrag erteilte Friedrich Wilhelm I. Bleicherode ein Apotekerprivilegium, das ich im folgenden wörtlich mitteile:

 „Wir Friedrich Wilhelm von Gottes Gnaden König in Preußen etc. Thun Kund und bekennen hiermit für Uns, unsere Erben und Nachkommen auch sonst Jedermänniglich: Demnach der Magistrat zu Bleickerode allerunterthänigst gebeten, daß weil die Besitzer der beiden eingangenen Apotheken ohnlängst verstorbenen, Wir allergnädigst geruhen möchten, ihm dem Magistrat eine Concession zu ertheilen, aldort nur eine Apothecke zu etabliren, auch derselben den Gewürtz- und Materialien-Handel beizulegen, indem ohne dergleichen Beihilfe und Neben Handelt ein Apothecker nicht subsistiren könnte und dann Unsere Halberstädtsche Krieges- und Domainen-Cammer solches dem Publica vorträglich und nützlich hält; als haben wir sothanen Euch in Gnaden deferiert und stat gegeben. Thun auch solches hiermit und Krafft dieses, dergestalt und also, daß mehrerwehntem Magistrat zu Bleicherode freystehen solle, nur eine Apothecke alda anzulegen und dabey den Gewürtz- und Materialienhandel betreibenzu laßen. Es muß aber der Magistrat dahin sehen, daß die Apothecke jedesmahl in gutem Stände erhalten mit einem geschickten und gemäs dem Medicinal-Edict approbirten auch vereydeten Provisore versehen und die Waaren nach dem publicierten Dispensatorio verkaufet auch zur Recognition an das Ambt Lohra jährlich auf Martini und zwar in diesem Jahre zum erstenmahl Zwei Thlr. entrichtet werden. Wir befehlen auch Unserer Halberstätischen Regierung, ingleichen Unserer Kriegs- und Domainen-Kammer hiermit in Gnaden, mehrbemeldten Magistrat zu Bleicherode bey dieser ihm ertheilten Concession zu schützen und zu mainteniren urkundlich etc. geschehen und gegeben zu Berlin den 6. Martii 1713."

 Scheinbar hat die Stadt ihr Privileg nicht gehörig ausgenutzt; denn es brachte ihr jährlich nur 3 Thlr. ein, welche seit 1732 von dem Apotheker Rüdiger, in dessen Familie die Apotheke bis 1819 blieb, an die Kämmereikasse bezahlt wurde. Dieser Betrag ist äußerst mäßig, wenn man bedenkt, daß das Privilegium nicht nur für Bleicherode, sondern auch für die umliegenden Orte — wie aus der Beschwerde von 1763 hervorgeht — Geltung hatte. Dieser Zahlung wurde aber durch das Westfälische Dekret vom 5. August 1808 und das Königliche Edikt vom 28. Oktober 1810 über die Einführung der allgemeinen Gewerbesteuer ein Ende gemacht, durch diese Verordnungen wurden auch alle Privilegien aufgehoben, sodaß also der Natmann Bernhard Rüdiger der letzte „prweligierte" Apotheker der Stadt Bleicherode war. Er verkaufte 1819 die Apotheke für 8400 Thlr. an August Kerst, der sie seinem Sohn Hermann Kerst vererbte, von dem sie 1868 in Besitz der Familie Draesel gelangte, die sie an R. Schilbach veräußerte, von dem sie 1907 der jetzige Inhaber Hüne für 300000 Mk. kaufte.

 Ich glaube, wenn die Stadt von vornherein die Vorteile des Apotheken-Privilegiums gehörig wahrgenommen hätte, hätte sie sich dadurch eine mit Rücksicht auf ihre arme Finanzlage im 18. Jahrhundert eine nicht zu unterschätzende Einnahme gesichert, mit der sie auch auf dem Gebiete der Gesundheitspflege viel Gutes hätte stiften können. So wurde die Stadt durch Mangel an Mitteln gehindert, wesentliches für die Gesundheitspflege ihrer Bürger zu tun.

 Zwar haben unsere Behörden auch schon im vorigen Jahrhundert mancherlei auf diesem Gebiete geleistet, so wurde z. B. 1830 bei der Choleragefahr und 1844 bei der Pockenepidemie mit Umsicht Gelegenheit zur Isolierung der Kranken geschaffen, so wurde 1859 eine Badeanstalt eröffnet, so wurde die Niederlassung von Aerzten — z. Zt. fünf — und Krankenschwestern, begünstigt u. a. m., aber erst unserer Zeit war es Vorbehalten, ihre Mittel in den Dienst der privaten und öffentlichen Gesundheitspflege zu stellen.

 Ganz abgesehen davon, daß man gegenwärtig mehr als früher durch Turnen und Spielen die Gesundheit pflegt, abgesehen davon, daß Bleicherode dabei ist, ein Kurort zu werden und sich dadurch unmittelbar in den Dienst der Gesundheitspflege stellt, hat unser Jahrhundert mannigfaltige sanitäre Verbesserungen durch Wasserleitung und Kanalisation, durch die Erbauung des Katholischen Krankenhauses und besonders durch die Errichtung des neuen Krankenhauses geschaffen.

 Dieser geschichtliche Rückblick zeigt deutlich, daß die Gesundheitpflege unserer Zeit doch besser ist als die der Vergangenheit, daß der alten Zeit auf dem Gebiete der Gesundheitspflege nicht das Prädikat „gut" zuerkannt werden kann.