Wappen des Landkreises Nordhausen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus NordhausenWiki
Die Seite wurde neu angelegt: „thumb|Wappen Das '''Wappen des Landkreises Nordhausen''' entstand 1949 und symbolisiert die Vergangenheit und Zukunft des Landkreises. Die Flagge des Landkreises ist gelb-rot längsgestreift und trägt in der Mitte das Wappen. Gemäß § 2 der Hauptsatzung wird das Wappen folgendermaßen beschrieben: :''§ 2''<br>''Wappen, Dienstsiegel'' :''(1) Der Landkreis Nordhausen führt das abgebildete Wappen in den an…“
 
Zeile 20: Zeile 20:
Das Wappen des Landkreises Nordhausen in der dargestellten Form wurde erstmals am 1. Januar 1949 eingeführt und bis 1952 genutzt. Nach der Wiedervereinigung wird es ab 1990 erneut verwendet. Das Wappen wurde von Erhard Heckel entworfen.
Das Wappen des Landkreises Nordhausen in der dargestellten Form wurde erstmals am 1. Januar 1949 eingeführt und bis 1952 genutzt. Nach der Wiedervereinigung wird es ab 1990 erneut verwendet. Das Wappen wurde von Erhard Heckel entworfen.


Da im Gegensatz zu den meisten Kommunen der Landkreis Nordhausen nicht über eine Wappensatzung verfügt, entstand 2024 im Kreistag der Wunsch, die Verwendung und den Schutz des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels zu regeln. Nach dieser Satzung ist die Verwendung des Wappens und der Flagge grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausnahmen bestehen für heraldische und wissenschaftliche Zwecke sowie für den Unterricht​.
Da im Gegensatz zu den meisten Kommunen der Landkreis Nordhausen nicht über eine Wappensatzung verfügt, entstand 2024 in der Landratsverwaltung und im Kreistag der Wunsch, die Verwendung und den Schutz des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels zu regeln.<ref>{{Internetquelle | autor = | url =https://www.thueringer-allgemeine.de/lokales/nordhausen/article407178051/wie-der-kreis-nordhausen-gegen-wappen-piraterie-vorgehen-will.html | titel = Wie der Kreis Nordhausen gegen Wappen-Piraterie vorgehen will  | werk =Thüringer Allgemeine | hrsg = | datum =5. September 2024 | seiten = | zugriff =15. Oktober 2024 | zitat = | format = | sprache = | kommentar = }}</ref> Nach dieser Satzung ist die Verwendung des Wappens und der Flagge grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausnahmen bestehen für heraldische und wissenschaftliche Zwecke sowie für den Unterricht​.
Dritte können eine Genehmigung zur Nutzung des Wappens beantragen, müssen jedoch sicherstellen, dass die Verwendung das Ansehen des Landkreises Nordhausen nicht schädigt. Eine Verwendung für politische Zwecke ist ausgeschlossen, und das Dienstsiegel darf nur vom Landkreis selbst verwendet werden​.
Dritte können eine Genehmigung zur Nutzung des Wappens beantragen, müssen jedoch sicherstellen, dass die Verwendung das Ansehen des Landkreises Nordhausen nicht schädigt. Eine Verwendung für politische Zwecke ist ausgeschlossen, und das Dienstsiegel darf nur vom Landkreis selbst verwendet werden​.



Version vom 15. Oktober 2024, 06:28 Uhr

Wappen

Das Wappen des Landkreises Nordhausen entstand 1949 und symbolisiert die Vergangenheit und Zukunft des Landkreises. Die Flagge des Landkreises ist gelb-rot längsgestreift und trägt in der Mitte das Wappen.

Gemäß § 2 der Hauptsatzung wird das Wappen folgendermaßen beschrieben:

§ 2
Wappen, Dienstsiegel
(1) Der Landkreis Nordhausen führt das abgebildete Wappen in den angegebenen Farben.
Das Wappen ist ein schräg rechts geteilter Schild und zeigt ein rot und silber geschachtetes Feld. Aus diesem Feld wächst aus der Rundung ein als Stumpf erhaltener alter Baum. Das zweite Feld ist golden, in das ein achtblättriges rotes Reis sprießt.

Im Gegensatz zu den meisten Kommunen verfügt der Landkreis Nordhausen bislang über keine eigene Wappensatzung. Im Jahr 2024 entstand jedoch der Wunsch, eine solche Satzung zu schaffen, um die Verwendung und den Schutz des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels formell zu regeln. Bisher gibt es somit keine spezifische Rechtsgrundlage, die die Nutzung durch Dritte detailliert festlegt.

Blasonierung und Symbolik

Das Historische Landratsamt mit dem Wappen

Das Wappen ist schräg geteilt. Im unteren Bereich befindet sich ein von Silber und Rot geschachtes Feld, das für die ehemalige Grafschaft Hohnstein steht. Die Farben Silber und Rot sind die historischen Farben der Grafschaft. Das geschachte Feld repräsentiert die lange Geschichte der Region und ihre Verbindung zur Grafschaft Hohnstein.

In diesem unteren Feld ist ein goldener Baumstumpf abgebildet. Der Baumstumpf steht einerseits für die Zerstörung Nordhausens im Jahr 1945, andererseits symbolisiert er auch das Ende einer schwierigen Zeit. Aus dem Baumstumpf wächst ein neuer, roter Zweig, der in das obere, goldene Feld ragt. Dieser junge Zweig steht für den Wiederaufbau und die Hoffnung auf eine neue Zukunft unter einem goldenen Himmel, der durch das obere Feld symbolisiert wird. Wappensatzung

Geschichte

Originalentwurf des Wappens des Landkreises Nordhausen, Entwurf und handgefertigt von Erhard Heckel

Das Wappen des Landkreises Nordhausen in der dargestellten Form wurde erstmals am 1. Januar 1949 eingeführt und bis 1952 genutzt. Nach der Wiedervereinigung wird es ab 1990 erneut verwendet. Das Wappen wurde von Erhard Heckel entworfen.

Da im Gegensatz zu den meisten Kommunen der Landkreis Nordhausen nicht über eine Wappensatzung verfügt, entstand 2024 in der Landratsverwaltung und im Kreistag der Wunsch, die Verwendung und den Schutz des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels zu regeln.[1] Nach dieser Satzung ist die Verwendung des Wappens und der Flagge grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausnahmen bestehen für heraldische und wissenschaftliche Zwecke sowie für den Unterricht​. Dritte können eine Genehmigung zur Nutzung des Wappens beantragen, müssen jedoch sicherstellen, dass die Verwendung das Ansehen des Landkreises Nordhausen nicht schädigt. Eine Verwendung für politische Zwecke ist ausgeschlossen, und das Dienstsiegel darf nur vom Landkreis selbst verwendet werden​.

Bilder

  1. Wie der Kreis Nordhausen gegen Wappen-Piraterie vorgehen will. In: Thüringer Allgemeine. 5. September 2024, abgerufen am 15. Oktober 2024.